Überarbeitung der Landschaftsgliederung Sachsen-Anhalts
- Die bisher im Bereich des Naturschutzes verwendete Landschaftsgliederung des Landes Sachsen-Anhalt wurde 1994 im Landschaftsprogramm des Landes veröffentlicht. Die Grenzen der damals ausgewiesenen 38 Landschaftseinheiten sind auf einer Karte im Maßstab 1:300 000 dargestellt, die Beschreibungen und die Darstellungen der Leitbilder der Landschaftseinheiten erfolgen verbal. Diese Landschaftsgliederung ist seit ihrem Erscheinen die Grundlage und der räumliche Beziehungs- und Ordnungsrahmen für den Naturschutz, die Landschaftspflege und die Landschaftsplanung. Sie wurde zahlreichen naturschutzfachlichen Arbeiten zugrunde gelegt. Dazu zählen insbesondere die überörtliche und örtliche Landschaftsplanung entsprechend den § § 4 bis 7 des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen Anhalt (NatSchG LSA), die Erfassung und Bewertung von Tier- und Pflanzenarten und ihrer Lebensräume sowie die Schutzgebietsausweisung.