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Flora und Vegetation
(1993)
Die Flora und Vegetation des Drömlings wurde bisher nicht zusammenfassend untersucht und beschrieben. Neben einer Reihe von floristischen Veröffentlichungen (367 Brennenstuhl, 379, 380, 381, 382, 383 Rattey, 370 Hartwich, 373 Laue, 386 Schmidt), liegen über Teilgebiete (Westdrömling) floristisch-vegetationskundliche Übersichten vor (387 Seewald, 223 Döscher). Neuere vegetationskundliehe Erhebungen aus Teilflächen des Ostdrömlings teilt Boison (222) mit.
Die erste schriftliche Erwähnung des Drömlings datiert aus dem Jahre 938. Sie stammt vom Corveyer Mönch Widukind. Er berichtet über den Einfall der Hunnen: Die Hunnen sind über die Bode (superlitus badae) nordwärts gezogen und haben ein Lager aufgeschlagen. Ein Haufen zieht gegen Stederburg (Stediraburgl. ein anderer weiter nordwärts. Der letztere wird von listigen Bewohnern in das Gebiet des Drömlings (Locus Thrimening) geführt und dort teils durch die Ungunst der Örtlichkeit, teils durch die Waffen der Gegner aufgerieben.
Dr. Bernd Rossel : 65 Jahre
(1993)
Der Begriff Streuobst hat in der letzten Zeit in der naturschutzfachlichen und -politischen Diskussion einen beachtlichen Aufschwung erlebt. In den vergangenen Jahren wurden auch in den Kreisen des Landes Sachsen-Anhalt die Streuobstbestände erfasst. Dabei wurde der Begriff stark gedehnt, so dass von der Erfassung vom Straßenobst bis zum ländlichen Hausgarten, vom historischen Obstbestand auf den Deichen der Dessau-Wörlitzer Kulturlandschaft bis zu den traditionellen Streuobstwiesen des Hügellandes alle möglichen Obstbestände erfasst wurden. Spätestens bei der amtlichen Mitteilung an den Grundstückseigentümer, dass sein Obstbaumbestand als geschützter Biotop gemäß § 30 des NatSchG LSA eingestuft wurde, begann die Diskussion, was unter einer Streuobstwiese zu verstehen und was als Streuobstwiese zu schützen sei.
An welchem Tag des Jahres 1964 Herbert Kühnel die Funktion des Kreisnaturschutzbeauftragten übernahm, ist heute nicht mehr zu klären. Beratungsprotokolle des damaligen Rates des Kreises Köthen verzeichnen für dieses Jahr jedoch einen Wechsel in der personellen Besetzung dieser ehrenamtlichen Aufgabe.
Fünf Jahre sind seit der politischen Wende vergangen, die Fläche der Naturschutzgebiete im Land Sachsen-Anhalt konnte fast verdreifacht werden, neue Schutzkategorien, wie der Nationalpark oder die § 30 Biotope laut Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA), sind entstanden, die Anzahl der hauptamtlichen Mitarbeiter im Naturschutz aller Ebenen ist um das fünf- bis sechsfache angewachsen. So ist es an der Zeit, rückschauend eine Bilanz zu ziehen, aber auch zu fragen, ob wir schon auf der Höhe der erforderlichen Leistungen sind.
Im Verlag des Bundes demokratischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler (BdWi) und gefördert durch die Deutsche Bundesstiftung Umwelt erschien das Buch "Wurzeln der Umweltbewegung: die Gesellschaft für Natur und Umwelt' (GNU) im Kulturbund der DDR; ein Beitrag zur Geschichte der ökologischen Bewegung in den neuen Bundesländern". Als Autoren zeichnen Hermann Behrens, Ulrike Benkert, Jürgen Hoffmann und Uwe Maechler. Mit diesem Buch wird erstmals nach der politischen Wende in der ehemaligen DDR der Versuch unternommen, die Geschichte der Gesellschaft für Natur und Umwelt (GNU) im Kulturbund der DDR, ihre Struktur und Arbeitsweise sowie ihren Zerfall aufzuzeigen. Die Autoren gehen von der Überzeugung aus, dass auch durch die offizielle, d.h. "systemkonforme" Umweltbewegung der DDR, Leistungen auf dem Gebiet des Naturschutzes erbracht wurden, deren Ergebnisse nachhaltig fortwirken. Dabei werden Einschätzungen und Urteile vorsichtig formuliert, "da aufgrund der noch fehlenden historischen Distanz zum Umbruch in der DDR die Gefahr von Fehlurteilen, Fehleinschätzungen und Vorurteilen, insbesondere im Hinblick auf die Menschen, die in der DDR lebten und arbeiteten, außerordentlich groß ist".
Der Begriff "Landschaft" wird umgangssprachlich häufig verwendet. Auch im Naturschutz findet er vielfältige Anwendung und erscheint in zahlreichen Wortzusammensetzungen. Dadurch wechselt seine inhaltliche Bedeutung je nach Gebrauch. Umgangssprachlich ist das unproblematisch, da aus dem Kontext der jeweilige Sinn des Begriffs erschließbar ist. So findet man den Begriff "Kulturlandschaft" sowohl als Bezeichnung eines geographischen Raumes als auch als Zusammenfassung des Kulturangebots eines Gebiets. Problematischer wird es bei der wissenschaftlichen oder rechtlichen Anwendung des Landschaftsbegriffs. Hier ist eine klare Definition notwendig. Im §2, 13 des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (Nat SchG LSA) ist z.B. als Grundsatz des Naturschutzes und der Landschaftspflege die Aufgabe formuliert: "Historische Kulturlandschaften und -landschaftsteile von besonders charakteristischer Eigenart sind zu erhalten. ..." Dabei erhebt sich die Frage, was sind konkret historische Kulturlandschaften und ihre -landschaftsteile. Der vorliegende Beitrag erläutert den wissenschaftlichen geographischen Landschaftsbegriff und stellt den Zusammenhang mit den Begriffen Kulturlandschaft und historische Kulturlandschaft dar.
Im Jahre 1992 fand in Rio de Janeiro eine WeltUmweltkonferenz statt. Als ein Ergebnis dieser Konferenz wurde ein Übereinkommen zur Erhaltung und Nutzung der biologischen Vielfalt verabschiedet. Dieses Übereinkommen besagt, dass die innerartliche und zwischenartliche Vielfalt der Organismen sowie die Vielfalt der ökologischen Systeme eine lebensnotwendige Voraussetzung für die Existenz der menschlichen Zivilisation ist.