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Weggeworfene Flaschen stören nicht nur das Landschaftsbild, sie gefährden in hohem Maße auch Tiere. Seit 1989 sammelte D. Bauer, Kelbra, in der Nähe seiner Heimatstadt im Landkreis Sangerhausen (LSG "Kyffhäuser", NSG "Rothenburg", NSG "Schloßberg-Solwiesen") mehrere hundert Flaschen und bemerkte in jeder dritten bis zehnten Tierkadaver.
Mit dem Inkrafttreten des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA) wurde konkret festgelegt, inwieweit bei der Bauleitplanung die Probleme des Naturschutzes zu berücksichtigen sind. Damit soll dem Ziel des Naturschutzes und der Landschaftspflege entsprochen werden, die Natur und Landschaft im besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen, dass die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes, die Nutzbarkeit der Naturgüter, die Pflanzen- und Tierwelt sowie die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft als Lebensgrundlage des Menschen und als Voraussetzung für seine Erholung nachhaltig gesichert sind (§ 1 Abs. 1 NatSchG LSA).
Fledermäuse gehören zu den besonders gefährdeten Wirbeltierarten unserer Heimat. Alle Arten sind bedroht und deshalb gesetzlich geschützt. In der Roten Liste des Landes Sachsen-Anhalt (Heidecke; Stubbe 1992) sind alle 19 Arten enthalten, von denen 5 vom Aussterben bedroht, 2 stark gefährdet, 6 gefährdet und weitere 3 potentiell gefährdet sind. Eine Art, die Große Hufeisennase, gilt als ausgestorben. Weitere 2 gefährdete Fledermausarten, die Rauhhaut- und die Teichfledermaus, treten in Sachsen-Anhalt nur während ihrer Wanderphasen auf.
Viele militärische Übungsplätze in Deutschland verfügen über ökologisch äußerst wertvolle Bereiche. Die Gründe dafür sind mannigfaltig (vgl. Högel; Lange 1992) Dort, wo eine Nutzung durch die Streitkräfte fortbesteht, soll durch Benutzungs- und Bodenbedeckungspläne die ökologische Werterhaltung festgeschrieben werden (Richtlinie 1992). In den Fällen, wo Flächen aus der militärischen Nutzung entlassen werden, entstehen Zielkonflikte durch unterschiedlichste Ansprüche (Högel; Lange 1992). Die Naturschutzbehörden müssen in diesem Falle Vorhaben zum Erhalt ökologisch wertvoller Flächen fachlich exakt begründen können. Besonders schwierig ist das bei Gebieten, die durch die sowjetischen Streitkräfte genutzt wurden. Über die ökologische Ausstattung dieser Standort- oder Truppenübungsplätze ist bislang kaum etwas bekannt, da 40 Jahre lang keine Daten erhoben werden konnten.
Es gibt viele Beispiele für Biotope aus Menschenhand, die für zahlreiche bestandsbedrohte Pflanzen- und Tierarten einen wichtigen Lebensraum darstellen. Dazu zählen z. B. offengelassene Steinbrüche, Trockenrasen oder Streuobstwiesen, aber ebenso die Klärteiche der Zuckerfabriken, die in der Region des Regierungsbezirkes Halle, der zu den traditionellen Gebieten des Zuckerrübenanbaus und der -verarbeitung gehört, vorhanden sind.
Feldhecken beleben die Agrarlandschaft, sind wichtige Bindeglieder im Biotopverbund und stellen wertvolle Lebensräume für zahlreiche bestandsbedrohte Tier- und Pflanzenarten dar. In Sachsen-Anhalt stehen diese Landschaftselemente gemäß § 30 Landesnaturschutzgesetz (NatSchG LSA) unter gesetzlichem Schutz. Nach der naturschutzrelevanten Bedeutung der Hecken ist der nachgewiesenermaßen positive Einfluss auf die umliegenden Äcker hervorzuheben (Reif et al. 1984). Der vorliegende Artikel befasst sich mit dem Vorkommen von Säugetieren in einer Feldhecke in der Goldenen Aue südlich von Sangerhausen.
Die mitteleuropäische Landschaft wurde im Laufe der Geschichte durch extensive Nutzung geformt. Als Ergebnis entstand eine Kulturlandschaft, welche eine Vielfalt ökologisch wertvoller artenreicher Lebensräume aufwies. Dazu zählen viele jetzt nach §30 Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA) geschützte Biotope, wie Steuobstwiesen, Trockenrasen, extensiv bewirtschaftete Weinberge in Terrassen-, Steil- und Hanglagen, aufgelassene Steinbrüche, Hecken, Feldgehölze und Niederwälder. Diese wertvollen Habitate bedürfen der regelmäßigen Pflege durch den Menschen. Nur so kann ihr hoher ökologischer Wert erhalten werden.
Am 15.03.1997 trafen sich in Halle nun schon zum dritten Mal ehrenamtliche und hauptamtliche Naturschützerinnen und Naturschützer des Regierungsbezirkes Halle zu ihrem Regionalforum. Der Einladung der Oberen Naturschutzbehörde folgten etwa 200 Personen. Die Thematik der Veranstaltung war bewusst breit gefächert. Dabei wurde Wert auf ausreichende Diskussionsmöglichkeiten gelegt. Genauso wichtig war aber mit Sicherheit die Möglichkeit zum Gedankenaustausch am Rande der Konferenz. Der Veranstaltung wohnten sowohl die Ministerin für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt, Frau Heidrun Heidecke, als auch die Regierungspräsidentin des Regierungspräsidiums Halle, Frau Ingrid Häussler, bei.