Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt, Jahrgang 35 (1998), Heft 2
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Der Hirschrodaer Graben liegt im Burgenlandkreis ca. 10 km nordwestlich von Naumburg. Im Dezember 1994 wurde das Gebiet einstweilig als Naturschutzgebiet (NSG) gesichert und hat in den Grenzen der entsprechenden Verordnung eine Ausdehnung von 112,50 ha (Landesamt für Umweltschutz ... 1997: 218). Der Hirschrodaer Graben ist Teil des geplanten Naturparks "Saale-Unstrut-Triasland" und befindet sich im Arbeitsbereich der Naturschutzstation "Unstrut-Triasland".
Die große, alte Dame des Naturschutzes lebt nicht mehr. Ingeborg Falke starb am 28.06.1998 im Alter von 86 Jahren in Nebra. Wir verlieren mit ihr eine ungewöhnliche Frau, die in vielen Bereichen aktiv war - in den letzten Jahrzehnten aber besonders im Naturschutz. Viele von uns Naturschützern haben durch die Begegnung mit ihr eine Bereicherung erfahren. Sie hatte eine starke Ausstrahlung, deren Wirkung man sich nicht entziehen konnte.
Vögel und Freileitungen
(1998)
In Deutschland mit einer kaum mehr überschaubaren Vielfalt an ornithologischen Fachzeitschriften erobern sich themenbezogene Sonderhefte zunehmend erfolgreich eine Nische. Menschen, die in Behörden, Verbänden und anderswo praktischen Naturschutz betreiben, erhalten dadurch erst wieder eine reale Chance, neueste Forschungsergebnisse der wissenschaftlichen Vogelkunde mit Praxisbezug kennenzulernen und umzusetzen. Den Herausgebern dieses Sonderheftes ist das bereits seit längerem bewusst.
Das Halten von wildlebenden Tieren durch den Menschen ist, neben der wirtschaftlichen Nutzung, eine Liebhaberei, die als Teil des menschlichen Kulturgutes anzusehen ist. Indische Fürsten hielten zahme Papageien bereits vor zweieinhalbtausend Jahren als Hausgefährten (Robiller 1990-1997), und in Mitteleuropa gibt es Belege über die Haltung von Buchfinken (Fringilla coelebs) aus dem 15. Jahrhundert (Krägenow 1986). In der Vergangenheit vorwiegend auf wenige Bevölkerungsteile bzw. auf Privilegierte begrenzt, ist die nicht existentielle Haustierhaltung, insbesondere die von geschützten Arten, gegenwärtig relativ weit verbreitet.
Auf der Basis des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) können die Länder bestimmte Teile von Natur und Landschaft zu Schutzgebieten erklären. Nach § 12 Abs. 2 BNatSchG bestimmt die Erklärung den Schutzgegenstand, den Schutzzweck, die zur Erreichung des Zwecks notwendigen Gebote und Verbote und, soweit erforderlich, die Pflege und Entwicklungsmaßnahmen oder die Ermächtigungen hierzu.
Am 17. und 18.04.1998 fand in Rübeland/Harz aus Anlass der 330jährigen Wiederkehr der ersten urkundlich nachweisbaren Unterschutzstellung eines Naturgebildes in Deutschland eine Festveranstaltung mit anschließender Fachtagung und Exkursion statt. Die Baumannshöhle wurde am 10.04.1668 per Erlass durch RUDOLF AUGUST, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg, unter Schutz gestellt, damit in diesem "sonderbaren Wunderwerk der Natur nichts verdorben oder vernichtet" werde. Das Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt führte aus diesem Anlass in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Umweltschutz eine Tagung durch.
Erhard Riemann - 65 Jahre
(1998)
Erhard Riemann beging am 22.09.1998 seinen 65. Geburtstag. Er wurde in Magdeburg geboren und kennt die Umgebung wie seine Westentasche. Von Jugend an war er mit der Natur und der Landwirtschaft verbunden. Sein Vater hatte einen Bauernhof, und auch Erhard Riemann wählte den Beruf des Landwirts und erwarb Ende der sechziger Jahre in der Landwirtschaftlichen Fach schule Haldensleben einen Abschluss als Agraringenieur. Die Landwirtschaft bestimmte sein Berufsleben.