Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt, Jahrgang 35 (1998), Heft 2
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Der Hirschrodaer Graben liegt im Burgenlandkreis ca. 10 km nordwestlich von Naumburg. Im Dezember 1994 wurde das Gebiet einstweilig als Naturschutzgebiet (NSG) gesichert und hat in den Grenzen der entsprechenden Verordnung eine Ausdehnung von 112,50 ha (Landesamt für Umweltschutz ... 1997: 218). Der Hirschrodaer Graben ist Teil des geplanten Naturparks "Saale-Unstrut-Triasland" und befindet sich im Arbeitsbereich der Naturschutzstation "Unstrut-Triasland".
Buchbesprechung von „ Marienkäfer – Coccinellidae“ von B. und H. Klausnitzer (Wittenberg). Die Marienkäfer, auch Sonnenkäfer genannt, deren schwarze, rotbraune oder gelbe, in den Tropen auch grüne oder blaue Flügeldecken mit einer wechselnden Zahl von andersfarbigen Punkten besetzt sind, sind eine Käferfamilie mit ca. 5 000 beschriebenen Arten. Sie erfreuen sich nach wie vor einer besonderen Aufmerksamkeit. Breite Bevölkerungsschichten haben von ihnen Notiz genommen, sei es durch ihre Schönheit, ihre Verkörperung als Glücksbringer oder durch ihre bedeutende Rolle bei der Bekämpfung von Schädlingen, besonders von Blatt- und Schildläusen.
Auf der Basis des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) können die Länder bestimmte Teile von Natur und Landschaft zu Schutzgebieten erklären. Nach § 12 Abs. 2 BNatSchG bestimmt die Erklärung den Schutzgegenstand, den Schutzzweck, die zur Erreichung des Zwecks notwendigen Gebote und Verbote und, soweit erforderlich, die Pflege und Entwicklungsmaßnahmen oder die Ermächtigungen hierzu.
Über die täglichen Arbeiten, die in einer unteren Naturschutzbehörde (UNB) erledigt werden müssen, sind weithin recht abenteuerliche Vorstellungen verbreitet. Eine romantisch verklärte Sicht beschreibt die Mitarbeiter der Naturschutzbehörde als Menschen, die mit dem Geländewagen oder dem Fahrrad unterwegs sind, um Blumen zu bewachen, Vögel zu zählen oder liebevoll Amphibien über die Straße zu tragen. Auch wohl eher aus Unkenntnis als aus Böswilligkeit wird andererseits gelegentlich das Bild des bösen Verhinderers gezeichnet, der seine Tage damit ausfüllt, ständig neue Gebiete unter Naturschutz zu stellen, um den Fortschritt aufzuhalten und die Landschaft zu einem Museum umzufunktionieren.
Das Halten von wildlebenden Tieren durch den Menschen ist, neben der wirtschaftlichen Nutzung, eine Liebhaberei, die als Teil des menschlichen Kulturgutes anzusehen ist. Indische Fürsten hielten zahme Papageien bereits vor zweieinhalbtausend Jahren als Hausgefährten (Robiller 1990-1997), und in Mitteleuropa gibt es Belege über die Haltung von Buchfinken (Fringilla coelebs) aus dem 15. Jahrhundert (Krägenow 1986). In der Vergangenheit vorwiegend auf wenige Bevölkerungsteile bzw. auf Privilegierte begrenzt, ist die nicht existentielle Haustierhaltung, insbesondere die von geschützten Arten, gegenwärtig relativ weit verbreitet.
Vögel und Freileitungen
(1998)
In Deutschland mit einer kaum mehr überschaubaren Vielfalt an ornithologischen Fachzeitschriften erobern sich themenbezogene Sonderhefte zunehmend erfolgreich eine Nische. Menschen, die in Behörden, Verbänden und anderswo praktischen Naturschutz betreiben, erhalten dadurch erst wieder eine reale Chance, neueste Forschungsergebnisse der wissenschaftlichen Vogelkunde mit Praxisbezug kennenzulernen und umzusetzen. Den Herausgebern dieses Sonderheftes ist das bereits seit längerem bewusst.