Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt, Jahrgang 31 (1994), Heft 1
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Aus Anlass des 70jährigen Jubiläums der Verkündung des Anhaltischen Naturschutzgesetzes von 1923 fand in Dessau ein Anhaltischer Naturschutztag statt. Veranstalter waren das Regierungspräsidium Dessau und der Anhaltische Heimatbund e. V. Die Tagung war insbesondere als Informationsmöglichkeit für ehrenamtliche Naturschutzbeauftragte und -helfer sowie als Podium für einen kreisübergreifenden Erfahrungsaustausch gedacht. Aufgrund der guten Information der ehrenamtlichen Naturschutzmitarbeiter durch die Unteren Naturschutzbehörden des Regierungsbezirkes Dessau und Ankündigungen in der Regionalpresse nahmen mehr als 200 Gäste teil.
Am 08.03.1994 veranstaltete das Landesamt für Umweltschutz gemeinsam mit der Landesumweltakademie Sachsen-Anhalt in Halle einen Erfahrungsaustausch zur Erarbeitung der Landschaftsrahmenpläne in Sachsen-Anhalt. Der Landschaftsrahmenplan ist das wichtigste Planwerk des Naturschutzes in Sachsen-Anhalt, also ein Naturschutzkonzept zur Entwicklung von Natur und Landschaft in den Landkreisen und kreisfreien Städten mit gutachtlichem Charakter. Der Landschaftsrahmenplan stellt die überörtlichen Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege dar. Gesetzliche Grundlagen sind das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und das Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA) Darüber hinaus gilt in Sachsen-Anhalt die Richtlinie zur Aufstellung der Landschaftsrahmenpläne vom 18.01.1993 (Runderlass des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz des Landes Sachsen-Anhalt vom 18.01.1993, erschienen im Ministerialblatt des Landes Sachsen-Anhalt Nr. 9/1993).
Boden, Wasser, Luft und Klima, Pflanzen und Tiere sind die natürlichen Lebensgrundlagen des Menschen. Sie müssen in ihrer Quantität und Qualität langfristig geschützt, entwickelt und erforderlichenfalls wiederhergestellt werden. Ihr Schutz ist nicht nur aus materiellen Gründen notwendig. Der Mensch braucht die Arten- und Formenmannigfaltigkeit der Natur auch für sein geistiges und seelisches Wohlergehen; ein Zusammenhang, der auch heute noch viel zu wenig Beachtung findet.
Im Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU) fand am 04. März 1994 eine Tagung "Schutz und Bewirtschaftung von Streuobstwiesen" statt. Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung lagen in den Händen der Abteilung Naturschutz des LAU und der Bundesarbeitsgruppe "Streuobst" des Naturschutzbundes Deutschland (NABU).
Die in diesem Heft dokumentierte Tagung steilte einen ersten Schritt auf dem Wege zur Ausweisung eines länderübergreifenden Biosphärenreservates "Karstlandschaft Südharz" dar, dem inzwischen weitere gefolgt sind. Erfreulicherweise konnten die von ausgewiesenen Wissenschaftlern unterschiedlichster Fachrichtung gehaltenen Referate als Heft 6(1992) in der o.g. Publikationsreihe veröffentlicht und somit dieser einmalige Natur- und Landschaftsraum einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Das in diesem Tagungsband dokumentierte hohe Maß an Interdisziplinarität zwischen Biowissenschaft, Geowissenschaft und angewandten Wissenschaften stellt eine der Grundvoraussetzungen dar, um das gemeinsame Ziel des Erhalts und des Schutzes dieser wertvollen Landschaft zu erreichen.
Der Begriff Streuobst hat in der letzten Zeit in der naturschutzfachlichen und -politischen Diskussion einen beachtlichen Aufschwung erlebt. In den vergangenen Jahren wurden auch in den Kreisen des Landes Sachsen-Anhalt die Streuobstbestände erfasst. Dabei wurde der Begriff stark gedehnt, so dass von der Erfassung vom Straßenobst bis zum ländlichen Hausgarten, vom historischen Obstbestand auf den Deichen der Dessau-Wörlitzer Kulturlandschaft bis zu den traditionellen Streuobstwiesen des Hügellandes alle möglichen Obstbestände erfasst wurden. Spätestens bei der amtlichen Mitteilung an den Grundstückseigentümer, dass sein Obstbaumbestand als geschützter Biotop gemäß § 30 des NatSchG LSA eingestuft wurde, begann die Diskussion, was unter einer Streuobstwiese zu verstehen und was als Streuobstwiese zu schützen sei.
Mit Verordnung vom 15.11.1993 (Amtsblatt für den Regierungsbezirk Halle vom 17.12.1993) wurde das NSG "Trockenrasenflächen bei Karsdorf" durch die Obere Naturschutzbehörde des Regierungspräsidiums Halle endgültig unter Schutz gestellt. Die Beantragung der Unterschutzsteilung erfolgte im Januar 1991, die einstweilige Sicherstellung durch die Bezirksregierung Halle am 05. Juli 1991.