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Dieser Bericht soll keine streng wissenschaftliche Aufarbeitung bzw. Erfassung sein. Es wurde vielmehr Wert auf die Darstellung der ökologischen Besonderheiten in Flora und Fauna, der historisch-Iandeskulturellen Bedeutung sowie der Schwerpunkte in der Schutzproblematik gelegt. Einige Bemerkungen zum Wert dieser Landschaft für den Denkmalschutz seien an dieser Stelle ebenfalls erlaubt, da sie zum Gesamtkomplex der Schutzwürdigkeit der Haldenlandschaft gehören.
Mit über 1500 Fließ- und Standgewässern ist das Biosphärenreservat "Mittlere Eibe" ein auch aus gewässerökologischer Sicht interessantes und wichtiges Gebiet. Von September 1992 bis März 1994 realisierte der Fachbereich Wasserwirtschaft der Fachhochschule Magdeburg im Rahmen einer Projektforschung des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz des Landes Sachsen-Anhalt und im Auftrag der Biosphärenreservatsverwaltung "Mittlere Eibe" an ausgewählten Gewässern des Großschutzgebietes ein umfangreiches Mess- und Untersuchungsprogramm als Voraussetzung für Schutz-, Renaturierungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen (Lüderitz et al. 1994). Die wiChtigsten dabei angewandten Methoden, die erzielten Ergebnisse und Schlussfolgerungen werden im folgenden zusammengefasst.
Ernst Schwarz : 70 Jahre
(1994)
Geehrt wird Ernst Schwarz, "der Oberförster vom Naturlehrpfad Stackelitz, unser Ernst"! Sein Bekanntheits- und Beliebtheitsgrad bei jung und alt im Raum zwischen Dessau und Belzig, Zerbst und Wittenberg, ja, weit darüber hinaus, ist sehr hoch. "Er hat in uns die Liebe zur Natur entwickelt, uns die Augen für deren Schönheiten, Besonderheit und Zusammenhänge geöffnet, uns immer wieder verdeutlicht, wie und warum auch unsere Mithilfe bei deren Schutz gefordert wird. Für uns ist Ernst Schwarz der Inbegriff eines Forstmannes und Jägers, eines Hegers des Waldes und des Wildes, eines streitbaren und beharrlichen Naturschützers."
Unter dem Titel "Vegetation und Flora des Kreises Köthen" haben Mitarbeiter der ehemaligen Pädagogischen Hochschule Köthen unter Leitung von Prof. Dr. Arndt Kästner den Versuch einer aktuellen Darstellung der im Gebiet vorkommenden Pflanzen unternommen. Herausgeber der Schrift ist das Naumann-Museum in Köthen. Dieses Vorhaben erscheint sehr bedeutungsvoll, weil erstmalig seit Bensemann (1908) wieder eine vollständige Erfassung der Flora des Kreises vorliegt. Das Vorhaben erhält auch deshalb besondere Bedeutung, weil seit Beginn unseres Jahrhunderts tiefgreifende Veränderungen in den Natur- bzw. Landschaftsräumen erfolgten, wie zunehmende Industrialisierung, Verkehrserschließung, Siedlungserweiterung, gesteigerter Tourismus und wachsende Beanspruchung der Landschaft durch Erholungssuchende, Intensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung, verbunden mit Flächenstilllegung und Flurneugestaltung.
Seit April 1992 erscheint in jedem Jahr ein Heft dieser Reihe, die speziell die Region des ElbeHavel- Winkels beschreibt. Die Publikationsreihe wurde bisher vom Heimat-Naturmuseum Untere Havel herausgegeben, ab Heft 4 ist das IHU Geologie und Analytik, Gesellschaft für Ingenieur-, Hydro- und Umweltgeologie mbH, in Stendal der neue Herausgeber.
In den Jahren 1987-1993 wurden im einstweilig gesicherten Naturschutzgebiet (NSG) Brandberge Beobachtungen durchgeführt, die bei den Tagfaltern weitgehende Vollständigkeit der Erfassung erwarten lassen, bei den Heterocera den Charakter erster Erfassungen besitzen. Die Arbeiten wurden mit Genehmigung der zuständigen Oberen Naturschutzbehörde durchgeführt, vor der einstweiligen Sicherung mit Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde, wofür an dieser Stelle der Dank ausgesprochen sei.
Reinhard Keller : 65 Jahre
(1994)
Geehrt wird Herr Reinhard Keller, geboren am 29.12.1929. Sein bevorstehender 65. Geburtstag ist uns Anlass, seine schon lange währende ehrenamtliche Tätigkeit auf den Gebieten Naturschutz und Landschaftspflege zu würdigen. Die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Zerbst wurde und wird durch ihn, der seit Jahren ein sehr aktives Mitglied des Naturschutzbeirates ist, tatkräftig unterstützt. R. Keiler betreut z. B. die Naturschutzgebiete "Rahmbruch" und "Platzbruch".
Seit 1990 nimmt dank des verringerten Schadstoffeintrags aus Industrie, Landwirtschaft und Kommunen die Belastung der Flüsse im Land Sachsen-Anhalt mit anorganischen und organischen Schadstoffen ab. Die verbesserte Wasserqualität führte in vielen bereits verödeten Flussabschnitten zu einer Wiederbesiedlung durch Tier- und Pflanzenarten.
Der Bericht ist ein Ergebnis des vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) an den Dachverband Deutscher Avifaunisten (DDA) 1991 vergebenen, von den Ländern Brandenburg und NordrheinWestfalen außerdem geförderten und von der Bundesforschungsanstalt für Naturschutz und Landschaftsökologie, jetzt Bundesamt für Naturschutz, betreuten Forschungs- und Entwicklungsvorhabens "Feuchtgebietsschutz in der Bundesrepublik Deutschland durch Monitoring der Wasservogelarten sowie durch Gebietsmonitoring, speziell der Feuchtgebiete internationaler Bedeutung gemäß Ramsar-Konvention."
Mit dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), das ab 01.07.1990 in den neuen Bundesländern in Kraft trat, erhielten die Unteren Naturschutzbehörden in Sachsen-Anhalt und den anderen neuen Bundesländern durch die Anwendung der Kategorie "Geschützter Landschaftsbestandteil" (GLB) eine weitere Möglichkeit zur Ausweisung von Schutzgebieten. Seit Inkrafttreten des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA) gilt auch dafür das Landesrecht. Nach § 23 NatSchG LSA können "(1) Teile von Natur und Landschaft, die nicht die Voraussetzung des § 22 erfüllen, aber
1. zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes,
2. zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- und Landschaftsbildes,
3. zur Abwehr schädlicher Einwirkungen oder
4. zum Schutz
erforderlich sind, als geschützte Landschaftsbestandteile unter besonderen Schutz gestellt werden."
Andreas Brand zum Gedenken
(1994)
Am 14. Februar 1994 verstarb nach langer Krankheit der Sachgebietsleiter der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Halle (Saale), Andreas Brand, im Alter von 34 Jahren. Am 21. Mai 1959 in Zwickau geboren, verlebte er seine Kindheit und Jugend in Hoyerswerda. Schon damals galt sein Interesse der Natur, die er auf Streifzügen in seiner Lausitzer Heimat näher kennen lernte. Das Erlebnis dieser durch den intensiven und weiträumigen Braunkohlenabbau, aber auch durch groß angelegte Rekultivierungsmaßnahmen gekennzeichneten Landschaft mag wohl schon damals in ihm den Keim für sein späteres Engagement im Naturschutz gelegt haben.
Viele militärische Übungsplätze in Deutschland verfügen über ökologisch äußerst wertvolle Bereiche. Die Gründe dafür sind mannigfaltig (vgl. Högel; Lange 1992) Dort, wo eine Nutzung durch die Streitkräfte fortbesteht, soll durch Benutzungs- und Bodenbedeckungspläne die ökologische Werterhaltung festgeschrieben werden (Richtlinie 1992). In den Fällen, wo Flächen aus der militärischen Nutzung entlassen werden, entstehen Zielkonflikte durch unterschiedlichste Ansprüche (Högel; Lange 1992). Die Naturschutzbehörden müssen in diesem Falle Vorhaben zum Erhalt ökologisch wertvoller Flächen fachlich exakt begründen können. Besonders schwierig ist das bei Gebieten, die durch die sowjetischen Streitkräfte genutzt wurden. Über die ökologische Ausstattung dieser Standort- oder Truppenübungsplätze ist bislang kaum etwas bekannt, da 40 Jahre lang keine Daten erhoben werden konnten.
Aus Anlass des 70jährigen Jubiläums der Verkündung des Anhaltischen Naturschutzgesetzes von 1923 fand in Dessau ein Anhaltischer Naturschutztag statt. Veranstalter waren das Regierungspräsidium Dessau und der Anhaltische Heimatbund e. V. Die Tagung war insbesondere als Informationsmöglichkeit für ehrenamtliche Naturschutzbeauftragte und -helfer sowie als Podium für einen kreisübergreifenden Erfahrungsaustausch gedacht. Aufgrund der guten Information der ehrenamtlichen Naturschutzmitarbeiter durch die Unteren Naturschutzbehörden des Regierungsbezirkes Dessau und Ankündigungen in der Regionalpresse nahmen mehr als 200 Gäste teil.
Am 08.03.1994 veranstaltete das Landesamt für Umweltschutz gemeinsam mit der Landesumweltakademie Sachsen-Anhalt in Halle einen Erfahrungsaustausch zur Erarbeitung der Landschaftsrahmenpläne in Sachsen-Anhalt. Der Landschaftsrahmenplan ist das wichtigste Planwerk des Naturschutzes in Sachsen-Anhalt, also ein Naturschutzkonzept zur Entwicklung von Natur und Landschaft in den Landkreisen und kreisfreien Städten mit gutachtlichem Charakter. Der Landschaftsrahmenplan stellt die überörtlichen Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege dar. Gesetzliche Grundlagen sind das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und das Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA) Darüber hinaus gilt in Sachsen-Anhalt die Richtlinie zur Aufstellung der Landschaftsrahmenpläne vom 18.01.1993 (Runderlass des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz des Landes Sachsen-Anhalt vom 18.01.1993, erschienen im Ministerialblatt des Landes Sachsen-Anhalt Nr. 9/1993).
Boden, Wasser, Luft und Klima, Pflanzen und Tiere sind die natürlichen Lebensgrundlagen des Menschen. Sie müssen in ihrer Quantität und Qualität langfristig geschützt, entwickelt und erforderlichenfalls wiederhergestellt werden. Ihr Schutz ist nicht nur aus materiellen Gründen notwendig. Der Mensch braucht die Arten- und Formenmannigfaltigkeit der Natur auch für sein geistiges und seelisches Wohlergehen; ein Zusammenhang, der auch heute noch viel zu wenig Beachtung findet.
Im Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU) fand am 04. März 1994 eine Tagung "Schutz und Bewirtschaftung von Streuobstwiesen" statt. Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung lagen in den Händen der Abteilung Naturschutz des LAU und der Bundesarbeitsgruppe "Streuobst" des Naturschutzbundes Deutschland (NABU).
Die in diesem Heft dokumentierte Tagung steilte einen ersten Schritt auf dem Wege zur Ausweisung eines länderübergreifenden Biosphärenreservates "Karstlandschaft Südharz" dar, dem inzwischen weitere gefolgt sind. Erfreulicherweise konnten die von ausgewiesenen Wissenschaftlern unterschiedlichster Fachrichtung gehaltenen Referate als Heft 6(1992) in der o.g. Publikationsreihe veröffentlicht und somit dieser einmalige Natur- und Landschaftsraum einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Das in diesem Tagungsband dokumentierte hohe Maß an Interdisziplinarität zwischen Biowissenschaft, Geowissenschaft und angewandten Wissenschaften stellt eine der Grundvoraussetzungen dar, um das gemeinsame Ziel des Erhalts und des Schutzes dieser wertvollen Landschaft zu erreichen.
Der Begriff Streuobst hat in der letzten Zeit in der naturschutzfachlichen und -politischen Diskussion einen beachtlichen Aufschwung erlebt. In den vergangenen Jahren wurden auch in den Kreisen des Landes Sachsen-Anhalt die Streuobstbestände erfasst. Dabei wurde der Begriff stark gedehnt, so dass von der Erfassung vom Straßenobst bis zum ländlichen Hausgarten, vom historischen Obstbestand auf den Deichen der Dessau-Wörlitzer Kulturlandschaft bis zu den traditionellen Streuobstwiesen des Hügellandes alle möglichen Obstbestände erfasst wurden. Spätestens bei der amtlichen Mitteilung an den Grundstückseigentümer, dass sein Obstbaumbestand als geschützter Biotop gemäß § 30 des NatSchG LSA eingestuft wurde, begann die Diskussion, was unter einer Streuobstwiese zu verstehen und was als Streuobstwiese zu schützen sei.
Mit Verordnung vom 15.11.1993 (Amtsblatt für den Regierungsbezirk Halle vom 17.12.1993) wurde das NSG "Trockenrasenflächen bei Karsdorf" durch die Obere Naturschutzbehörde des Regierungspräsidiums Halle endgültig unter Schutz gestellt. Die Beantragung der Unterschutzsteilung erfolgte im Januar 1991, die einstweilige Sicherstellung durch die Bezirksregierung Halle am 05. Juli 1991.
Die Geschichte der Naturparke begann in Deutschland im Jahre 1909 mit der Gründung des Vereins Naturschutzpark und 1910 mit der Einrichtung des Naturschutzparks "Lüneburger Heide" . Ging es anfangs lediglich um die Rettung ursprünglicher und eindrucksvoller Landschaften vor stärker werdenden menschlichen Einflüssen, erweiterte sich später die Zielsetzung mit der Formulierung des westdeutschen Naturparkprogrammes von 1958 um die Sicherung und Entwicklung von Erholungslandschaften als "Oasen der Stille" insbesondere für die Bevölkerung in den wachsenden wirtschaftlichen Ballungsräumen der Bundesrepublik Deutschland.
Die sichere Bestimmung einheimischer Froschlurche ist insbesondere durch eine Kombination äußerlicher (Morphologie und Färbung), akustischer und ökologischer Merkmale mit einiger Erfahrung auch unter Geländebedingungen gut möglich, Dabei wirken das relativ kleine Artenspektrum und die Möglichkeit zu dessen Eingrenzung aufgrund der Habitatgegebenheiten begünstigend, Wesentlich schwieriger hingegen stellt sich die sichere und schnelle Ansprache von Larvenstadien dar.
Dank der uneigennützigen Arbeit vieler Dutzend vor allem ehrenamtlich tätiger Entomologen und Koordinierung und Unterstützung durch das Landesamt für Umweltschutz Sachsen- Anhalt (Dr. P. H. Schnitter) konnte das Land Sachsen-Anhalt nun als drittes neues Bundesland nach Brandenburg und Thüringen eine umfassende Bearbeitung der Gefährdungssituation einzelner Wirbellosengruppen in Form von Roten Listen der Öffentlichkeit präsentieren.
Es gibt viele Beispiele für Biotope aus Menschenhand, die für zahlreiche bestandsbedrohte Pflanzen- und Tierarten einen wichtigen Lebensraum darstellen. Dazu zählen z. B. offengelassene Steinbrüche, Trockenrasen oder Streuobstwiesen, aber ebenso die Klärteiche der Zuckerfabriken, die in der Region des Regierungsbezirkes Halle, der zu den traditionellen Gebieten des Zuckerrübenanbaus und der -verarbeitung gehört, vorhanden sind.
Im Land Sachsen-Anhalt ist eine Reihe von Gebieten aufgrund internationaler Vereinbarungen unter Schutz gestellt. Dazu gehören neben den Schutzkategorien Nationalpark und Biosphärenreservat auch Feuchtgebiete Internationaler Bedeutung (FIB) und EG-Vogelschutzgebiete (EC SPA). Diese wiederum werden in eine Vereinbarung der Staaten der Europäischen Gemeinschaft einbezogen, die den Schutz wildlebender Tiere, wildwachsender Pflanzen und natürlicher Lebensräume verbessern soll - die sogenannte FFH-Richtlinie.
Geehrt wird Kurt Maaß, geboren am 22.09.1927, welcher zu den Bürgern gehört, die sich als junge Absolventen der Lehrerausbildung als erste nach den bitteren Kriegs- und Nachkriegsjahren aus Heimatliebe (und offenbar aus Berufung!) im Kreis Seehausen (später Osterburg) des ehemaligen Bezirkes Magdeburg für den Naturschutz engagierten. Als stellvertretender Kreisnaturschutzbeauftragter (KNB) für den damaligen Kreis Seehausen/Altmark übernahm er 1952 Verantwortung für den Schutz und die Pflege der heimatlichen Natur.
Der aus dem nordmediterranen Raum stammende Speierling, der Baum des Jahres 1993, erreicht im mitteldeutschen Trockengebiet und im östlichen Harz seine nördliche Verbreitungsgrenze (Hentschel et al. 1983, Barthel 1989, Illig 1991, Kausch-Blecken v. Schmeling 1992 a, b). In Sachsen-Anhalt sind gegenwärtig nur 150 Bäume bekannt. Das führte zur Aufnahme der Art in die Rote Liste des Landes (Frank et al. 1992).
In der DDR waren die Luftbilder streng verschlossene Heiligtümer der Staatshüter. Nur wenigen Naturschutzmitarbeitern im Osten Deutschlands war es vergönnt, sie in die Hand zu bekommen und mit ihnen zu arbeiten. Diese wenigen Berührungsmomente genügten aber bereits, um zu wissen, dass die Verfügbarkeit von Luftbildern für die praktische Naturschutzarbeit von nahezu unermesslichem Wert ist. Bieten sie doch die Möglichkeit, schnell Einblicke in Geländestrukturen zu gewinnen, exakte Abgrenzungen insbesondere schwer begehbarer Landschaftsteile vornehmen und vielfältige Kartierarbeiten ausführen zu können.
Im Naturschutz hat es in Sachsen-Anhalt nach 1989 neue Impulse gegeben, was sich beispielsweise in der Ausweisung bzw. einstweiligen Sichersteilung zahlreicher Schutzgebiete ausdrückt (Buschner 1992). So wurde auch das Selketal zunächst auf einer Fläche von 3200 ha einstweilig sichergestellt. Der rechtliche Rahmen (Bundes- und Landesnaturschutzgesetze) dieser im Sinne des Naturschutzes positiven Aktivitäten sieht aber bisher die Ausweisung von Schutzgebieten nur fakultativ vor.
Auf der Grundlage einer umfangreichen Analyse des Brutvogelbestandes (NIELITZ 1989, unveröff.), langjähriger, z. T. schon weit zurückreichender Brut- und Zugvogelbeobachtungen (Böhm, Nielitz u.a. unveröff.), Erfassungen zur Herpetofauna sowie erster odonatologischer Voruntersuchungen wurde der nordwestliche Teil des Wilslebener Sees im Nordostharzvorland, Landkreis Aschersleben, mit Verordnung vom 24.09.1990 als einstweilig sichergestelltes Naturschutzgebiet ausgewiesen. Durch die erheblichen, vorwiegend von Freizeitanglern hervorgerufenen Beeinträchtigungen der störungsempfindlichen Avifauna schien die Unterschutzsteilung und ein damit einhergehendes Beanglungsverbot unumgänglich.
Der Nationalpark Hochharz - Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt, Jahrgang 31 (1994), Sonderheft
(1994)
Die Rubrik enthält floristische Meldungen mit den Nummern 1-97 [wobei die durchlaufende Zählung aus den vorangegangenen Bänden irrtümlich nicht fortgeführt wurde] sowie einen Nachtrag zur Fundmeldung Nr. 169; die Meldungen stammen im Einzelnen von Bernd Nowak, Bettina Schulz, Helmut Zeh, Andreas König, Thomas Gregor, Detlef Mahn, Stefan Nawrath, Michael Thieme, Ralf Hand, Anneliese Müller, Wolfram Kunick, Fritz Hotzler, Rainer Zange, Walter Plieninger, Wolfgang Bengtsson, Elfriede Schäfer und Karl Peter Buttler.
Eine Überprüfung in der Literatur genannter Vorkommen von Kennarten des Verbandes Caricion davallianae im Vogelsbergkreis (Hessen) ergab, daß alle Fundorte dieser Arten, Quellsümpfe mit kalkhaltigem oder stark basenhaltigem Wasser, stark gestört oder vernichtet sind. Nachdem Quellsümpfe für die landwirtschaftliche Nutzung vor etwa 50 Jahren uninteressant wurden, fielen sie brach oder wurden einer nicht landwirtschaftlichen Nutzung zugeführt. Nach 1985 wurden nur noch 3 Vorkommen der Sumpf-Stendelwurz (Epipactis palustris) und ein Vorkommen des Breitblättrigen Wollgrases (Eriophorum latifolium) bekannt, davon konnten 1993 noch 2 Vorkommen von Epipactis palustris bestätigt werden.
Several new synonyms are recognized for Colombian taxa: Aongstroemia maculata = A. julacea, Callicostella acutifolia and C. plicatula = Thamniopsis diffusa, Dicranella mayorii and D. peruviana = D. hilariana, Glyphomitrium lobuliferum = Ptychomitrium lindigii, Trichostomum novo-granatense = T. brachydontium; and for Ecuadorean taxa: Grimmia cinerea = G. longirostris, Grimmia benoistii = G. trichophylla, Neckera benoistii = N. chilensis, Orthostichopsis incertus = Porotrichendron superbum, and Renauldia obovata = Neckera obtusifolius. Additional Colombian synonyms recognized by specialists are listed.