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Mit der neuen Umgangspflegschaft verabschiedet sich der Gesetzgeber vom Grundsatz, dass Eingriffe in das elterliche Sorgerecht erst bei (nicht anders abwendbaren) erheblichen Kindeswohlgefährdungen zulässig sind. Bleibt zu hoffen, dass die Praxis mit größter Behutsamkeit von der Bestellung von Umgangspflegschaften Gebrauch macht, insbesondere dann, wenn Umgang gegen den Kindeswillen durchgesetzt werden soll, was sich aus rechtlichen, fachlichen und ethischen Gründen verbietet. Die massive Bedrohung der eigenständigen Interessenvertretung Minderjähriger – die bislang eine Erfolgsgeschichte zu werden schien – tritt am 01.09.2009 in Kraft. Verfahrenspfleger/-beistände werden sich auf die neue vergütungsrechtliche Situation einzustellen haben, mit welchen persönlichen Konsequenzen, das kann nur von ihnen beantwortet werden. Es wäre schade, insbesondere für die auf qualifizierte und einfühlsame erfahrenspfleger/-beistände angewiesenen Minderjährigen, wenn allzu viele dieser erfahrenen und bewährten Interessenvertreter Minderjähriger sich von diesem bedeutsamen, aber auch herausfordernden Arbeitsfeld abwenden müssten, geht es doch bei der Gruppe von Minderjährigen, die auf einen Verfahrenspfleger bzw. -beistand zur eigenständigen Wahrnehmung ihrer Interessen angewiesen sind, um Minderjährige, die bereits erheblich gefährdet sind oder waren bzw. denen eine solch massive Beeinträchtigung ihres Wohls droht. Sicherlich: Auf die Situation vor 1998 sind wir noch nicht zurückgeworfen, aber es gilt in mühsamer Arbeit die Rechtspolitik davon zu überzeugen, dass diese Fehlentscheidung alsbald korrigiert werden muss.
Dieser Band dokumentiert die Vorträge des ersten „Familienrechtlichen Forums Göttingen“, das am 28. Juni 2008 stattgefunden hat. Unmittelbar vor dem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens erörterten Experten aus Wissenschaft, Politik und Praxis das im September 2009 in Kraft tretende „Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit“ (FamFG). Der Band enthält einen Überblick über die Grundzüge des neuen Familienverfahrensrechts sowie Analysen und Stellungnahmen zu einzelnen Bereichen. Dabei werden schwerpunktmäßig das neue Rechtsmittel- und Vollstreckungssystem, das Hinwirken auf Einvernehmen, das Vermittlungsverfahren, der Verfahrensbeistand, der Umgangspfleger und das Verfahren bei Kindeswohlgefährdung behandelt. Darüber hinaus wird eine interdisziplinäre Perspektive durch die soziologische Einordnung der derzeitigen Reformen in den Kontext der allgemeinen Familien- und Sozialpolitik eröffnet.
Das ehemals in Süd- und Osthessen in Kiefernanbaugebieten weiter verbreitete Dolden-Winterlieb (Chimaphila umbellata) hat nach dramatischen Bestandesrückgängen in dem schon seit Jahrhunderten bekannten Verbreitungsgebiet in den Sandgebieten Südhessens heute nur noch wenige Restbestände im Bereich zwischen Niederroden, Zellhausen und Babenhausen in der östlichen Untermainebene. Ursache des Rückgangs waren sowohl Änderungen der Waldstruktur als auch die Schädigung der für die Entwicklung und Nährstoffversorgung der Winterlieb-Pflanzen unbedingt notwendigen Mykorrhiza-Pilze durch die Stickstoff-Immissionen im ausgehenden 20. Jahrhundert. Durch wenige Schutzmaßnahmen können die verbliebenen hessischen Vorkommen, die inzwischen zu den westlichsten in Europa gehören, zumindest vor mechanischen Beeinträchtigungen bewahrt werden. Wichtig wäre aber auch weitere Forschung zum noch nicht völlig geklärten Themenkomplex Chimaphila-Mykorrhiza-Baum, also die Bindung der Chimaphila-Pflanzen an einen oder mehrere Bäume in der Umgebung.
Die Vorkommen der anthropochoren Aster-Arten im Stadtgebiet von Frankfurt am Main (Symphyotrichum lanceolatum, S. novae-angliae, S. novi-belgii, S. parviflorum, S. salignum) wurden kartiert und historische Dokumente zur Rekonstruktion der Einwanderung ausgewertet. Aktuell konnten 39 Fundorte im Stadtgebiet dokumentiert werden, am häufigsten ist S. lanceolatum. 40 Merkmale wurden untersucht und vermessen, um ihre taxonomische Relevanz zu beurteilen. Als hilfreich zur Unterscheidung der Arten erwiesen sich vor allem verschiedene Merkmale der Hüllblätter. Mit Ausnahme von S. novae-angliae sind die Arten aber morphologisch kaum zu unterscheiden und durch viele Übergänge verbunden. Vergleichsweise gut voneinander abgrenzbar sind die beiden Aggregate von S. novi-belgii (S. salignum, S. novi-belgii) und S. lanceo-latum (S. lanceolatum, S. parviflorum).
Ajuga pyramidalis und Fritillaria meleagris werden in der hessischen Florenliste als indigen eingestuft. Beide Arten dürften aber in Hessen Neophyten sein. Vorkommen des Pyramiden-Günsels stehen in Zusammenhang mit Nadelholzanbau. In Taunus und Spessart ist es für einige Jahrzehnte zu örtlich begrenzten Einbürgerungen gekommen, im Burgwald hat die Art ein kleines Areal aufbauen können. Die Schachblume, eine ehemals beliebte Gartenpflanze, die in Deutschland erst im 16. Jahrhundert in Gartenkultur gelangte, ist vielfach verwildert. Die Verwilderungen sind aber fast alle zeitlich und örtlich sehr begrenzt. Ein Areal konnte die Art im bayerisch-hessischen Sinntal im Spessart aufbauen.
Der Langstielige Mannsschild (Androsace elongata) gehört zu den auch früher schon sehr seltenen Pflanzenarten Hessens und wurde erstmals Anfang des 19. Jahrhunderts nachgewiesen. Weitere Nachweise gelangen danach erst ab etwa 1950. Seither wurde die Art im Raum Münzenberg in der nördlichen Wetterau kontinuierlich bestätigt. Im Rahmen der 2008 durchgeführten Untersuchungen konnten zwei weitere Wuchsorte aufgefunden werden. Keines dieser Vorkommen unterliegt bislang gesetzlichem Schutz. Die wenigen Pflanzen an stärker geneigten Böschungen sind durch Sukzession hochgradig bedroht und auf den geringer geneigten Wuchsflächen können die individuenreicheren Bestände bei Ausbleiben oder Änderung der derzeitigen Nutzung rasch zusammenbrechen. Als geeignete Maßnahme zur Erhaltung bietet sich die Einbeziehung aller Flächen in die auf anderen Magerrasen der Umgebung schon praktizierte Huteschäferei an.