Refine
Year of publication
Document Type
- Report (442) (remove)
Has Fulltext
- yes (442)
Is part of the Bibliography
- no (442)
Keywords
- Islamischer Staat (35)
- Deutschland (29)
- Terrorismus (29)
- IS (24)
- USA (24)
- Syrien (23)
- Salafismus (19)
- Russland (17)
- EU (15)
- Wikileaks (15)
Institute
- Exzellenzcluster Die Herausbildung normativer Ordnungen (442) (remove)
Salafismus ist eine totalitäre Variante des Islam, die im Gegensatz zu Demokratie, den Menschenrechten und der Idee der Geschlechtergerechtigkeit steht. Er verbindet eine in die Vergangenheit projizierte Utopie mit modernen Elementen der Pop-Kultur und ist in vielen Ländern – u.a. in Deutschland - die am schnellsten wachsende Jugendbewegung.
Jihadismus ist die gewalttätige Spielart des Salafismus. Vereinfacht lässt sich sagen, dass alle Jihadisten Salafisten sind, aber nur wenige Salafisten jemals Jihadisten werden.
Dies ist der sechste Artikel unseres Blogfokus „Salafismus in Deutschland“.
Salafisten propagieren eine Geschlechterordnung, die auf der Vorstellung gottgewollter Unterschiede zwischen Männern und Frauen basiert, aus denen ein komplementäres Rollenmodell mit klar umrissenen Handlungsfeldern abgeleitet wird. Diese Ordnung wird dezidiert als Alternative zur universalen Idee der Geschlechtergleichheit angeboten und erscheint darüberhinaus als attraktiver Lebensentwurf gerade für junge Männer und Frauen, die das Heroische jenseits des vermeintlich nüchternen Alltags suchen. Die Romantisierung des Dschihad zerschellt jedoch an der Wirklichkeit – was für wirksame Gegennarrative genutzt werden könnte....
Dies ist der 20. Artikel unseres Blogfokus „Salafismus in Deutschland“. Bislang haben sich über 700 junge Menschen aus Deutschland den gewaltbereiten Salafisten des IS angeschlossen. Sie haben die Bundesrepublik verlassen und sind in den Jihad gezogen. Die mediale Diskussion beschränkt sich bei der Diskussion darüber, wie dies zu verhindern sei, zumeist auf sicherheitspolitische Maßnahmen. Das sind Maßnahmen, die auf Bundes- oder Länderebene durchgeführt werden. In der Prävention von Radikalisierung spielen allerdings die Kommunen eine entscheidende Rolle. Dieser Beitrag beleuchtet die Maßnahmen, die auf kommunaler Ebene getroffen werden (sollten) – von verschiedenen Präventionsangeboten bis hin zu Chancen kommunaler Vernetzung...
Das Königreich Marokko ist eine konstitutionelle Monarchie mit absolutistischen Zügen, in der der König Mohammed VI. weitreichende Machtbefugnisse hat und auf verschiedenen Ebenen die wichtigste Entscheidungsinstanz darstellt. Er ist nicht nur politisches Oberhaupt und Oberbefehlshaber der Streitkräfte, sondern als „Befehlshaber der Gläubigen“ (ʿamir al-mouminine) auch die höchste religiöse Autorität des Landes. Das Königshaus erfährt einen großen Zuspruch von Seiten der Bevölkerung und legitimiert seine nunmehr seit dem 18. Jahrhundert währende Regentschaft durch seine scherifische Abstammung und den identitätsstiftenden Charakter Sultans Mohammed V. im Unabhängigkeitskampf. Während Hassan II., der Vorgänger des jetzigen Königs, für seine Divide-etimpera- Politik und zahlreiche Menschenrechtsverletzungen bekannt war, wird sein Nachfolger Mohammed VI. für seine Reformpolitik und Modernisierungsbestrebungen international geachtet. Der Monarch reagierte auf die Protestbewegung des „Arabischen Frühlings“, Mouvement du 20. Février umsichtig mit Neuwahlen und einer umfassenden Verfassungsreform im Jahre 2011.
Über Jahrzehnte hinweg nahm man für Marokko an, dass Bewegungen des politischen Islam hier keine Zukunft hätten. In der Tat existieren in Marokko einige Besonderheiten, die der Entwicklung eines extremen Islamismus entgegenwirken könnten. Zum einen wegen der religiösen Legitimation des Königs, was häufig als „marokkanischer Exzeptionalismus“1 bezeichnet wird, zum anderen weil die Zivilgesellschaft, namentlich die säkularen Frauenrechtsorganisationen, einen starken Gegenpol bildet und letztlich, weil der immer noch stark verbreitete Volksislam (Marabutismus) mit seiner Heiligenverehrung und anderen traditionellen Besonderheiten, konträr zur islamistischen
Doktrin steht.
Der deutsche und französische Innenminister haben eine Initiative gestartet um gegen Verschlüsselung vorzugehen. Ihr Argument, was von mehr oder weniger allen Geheimdiensten/Strafverfolgungsbehörden unisono vorgetragen wird lautet, dass verschlüsselte Kommunikation die Arbeit der Behörden behindere. Bereits im Jahr 1993 wurde die gleiche Debatte geführt, endete aber mit dem Konsens, dass die Vorteile von Verschlüsselung die Nachteile deutlich überwiegen. Dieser Konsens, getragen von Industrie, Datenschützern und Politik (sowohl Liberale als auch Konservative) schien sicher, war er doch die vernünftigste Antwort auf ein komplexes Problem. Heute stellen die von Rechtspopulisten getriebenen Innenminister wieder einmal die Verschlüsselung in Frage. Warum das eine schlechte Idee ist, soll dieser Beitrag klären.NSA Chef Inman argumentierte bereits 1980: “There is
a very real and critical danger that unrestrained public discussion of crypto-logic matters will seriously damage the ability of this government to conduct signals intelligence and the ability of this government to carry out its mission of protecting national security information from hostile exploitation” (1980). Kern dieses “going dark” Arguments ist also, dass digitale Überwachung schwerer würde, wenn alle verschlüsseln. Terroristen und andere bad guys könnten also nicht mehr gefangen werden. Die Debatte ist also gar nicht so neu und überraschend wie immer behauptet wird....
Dies ist ein Crosspost mit freundlicher Genehmigung der Hessischen Stiftung Friedens- und Konfliktforschung. Der Beitrag findet sich ebenso auf der Seite der HSFK.
Trotz Bangen war am Ende allen zum Feiern zumute: Am 16. Dezember 2016 fasste die fünfte Überprüfungskonferenz der UN-Waffenkonvention (Convention on Certain Conventional Weapons, CCW) unter pakistanischem Vorsitz den Beschluss, im nächsten Jahr eine offizielle Expertenkommission einzusetzen, die sich mit letalen autonomen Waffensystemen (Lethal Autonomous Weapons Systems, LAWS) befassen soll. Diese Group of Governmental Experts (GGE) wird unter indischem Vorsitz „open-ended“ tagen und 2017 zu zwei je fünftägigen Treffen zusammenkommen...
Teil IV unserer Artikelserie zur Ethik der Drohnen. Deutschland diskutiert über bewaffnete Drohnen. Endlich. Allerdings hat es den Anschein, als sei die Debatte nur noch ein Scheingefecht. Denn die Entscheidung, ob Deutschland auf den Drohnenzug aufspringen soll, ist im Wesentlichen gefallen, und die Beschaffung scheint nur noch eine Frage der Zeit. Vor allem ist es interessant zu sehen, welchen Einschlag die „Debatte“ inzwischen genommen hat. Mit seiner Aussage, Waffen seien „ethisch neutral“ (die er im Anschluss relativierte, aber bezüglich aktueller Drohnen aufrecht erhielt), hat Verteidigungsminister de Maizière die Debatte in eine Richtung gelenkt, bei der zentrale sicherheitspolitische Fragen, aber auch Fragen der ethischen Einordnung zukünftiger Drohnensysteme weitgehend unter den Tisch fallen. Verengt man die Debatte auf die Frage der ethischen Einordnung aktueller Kampfdrohnen, dann bietet sich als „objektiver“ Maßstab zunächst das Humanitäre Völkerrecht an. Waffen, wie z.B. Bio- oder Chemiewaffen oder Landminen, sind deshalb geächtet, weil sie gegen die fundamentalen völkerrechtlichen Normen der Diskriminierung (der Unterscheidung zwischen Kombattanten und Zivilisten) oder der Proportionalität verstoßen. Drohnen sind zwar nicht so „chirurgisch“ präzise, wie es die Befürworter gerne hätten (nach Schätzungen des Bureau of Investigative Journalism ist ca. jeder vierte von Drohnen in Pakistan getötete Mensch ein Zivilist), aber ungenauer als andere Waffensysteme sind Drohnen sicher nicht. Und setzt man Drohnen nur im Rahmen völkerrechtlich zulässiger internationaler oder nicht-internationaler bewaffneter Konflikte ein, dann ist ihr Einsatz zulässig und völkerrechtlich nicht zu beanstanden...
A second Yalta
(2014)