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This chapter analyzes the role of financial accounting in the German financial system. It starts from the common perception that German accounting is rather "uninformative". This characterization is appropriate from the perspective of an arm´s length or outside investor and when confined to the financial statements per se. But it is no longer accurate when a broader perspective is adopted. The German accounting system exhibits several arrangements that privately communicate information to insiders, notably the supervisory board. Due to these features, the key financing and contracting parties seem reasonably well informed. The same cannot be said about outside investors relying primarily on public disclosure. A descriptive analysis of the main elements of the Germany system and a survey of extant empirical accounting research generally support these arguments.
This paper analyzes a comprehensive data set of 160 non venture-backed, 79 venture-backed and 61 bridge financed companies going public at Germany´s Neuer Markt between March 1997 and March 2002. I examine whether these three types of issues differ with regard to issuer characteristics, balance sheet data or offering characteristics. Moreover, this empirical study contributes to the underpricing literature by focusing on the complementary or rather competing role of venture capitalists and underwriters in certifying the quality of a company when going public. Companies backed by a prestigious venture capitalist and/or underwritten by a top bank are expected to show less underpricing at the initial public offering (IPO) due to a reduced ex-ante uncertainty. This analysis provides evidence to the contrary: VC-backed IPOs appear to be more underpriced than non VC-backed IPOs.
A financial system can only perform its function of channelling funds from savers to investors if it offers sufficient assurance to the providers of the funds that they will reap the rewards which have been promised to them. To the extent that this assurance is not provided by contracts alone, potential financiers will want to monitor and influence managerial decisions. This is why corporate governance is an essential part of any financial system. It is almost obvious that providers of equity have a genuine interest in the functioning of corporate governance. However, corporate governance encompasses more than investor protection. Similar considerations also apply to other stakeholders who invest their resources in a firm and whose expectations of later receiving an appropriate return on their investment also depend on decisions at the level of the individual firm which would be extremely difficult to anticipate and prescribe in a set of complete contingent contracts. Lenders, especially long-term lenders, are one such group of stakeholders who may also want to play a role in corporate governance; employees, especially those with high skill levels and firm-specific knowledge, are another. The German corporate governance system is different from that of the Anglo-Saxon countries because it foresees the possibility, and even the necessity, to integrate lenders and employees in the governance of large corporations. The German corporate governance system is generally regarded as the standard example of an insider-controlled and stakeholder-oriented system. Moreover, only a few years ago it was a consistent system in the sense of being composed of complementary elements which fit together well. The first objective of this paper is to show why and in which respect these characterisations were once appropriate. However, the past decade has seen a wave of developments in the German corporate governance system, which make it worthwhile and indeed necessary to investigate whether German corporate governance has recently changed in a fundamental way. More specifically one can ask which elements and features of German corporate governance have in fact changed, why they have changed and whether those changes which did occur constitute a structural change which would have converted the old insider-controlled system into an outsider-controlled and shareholder-oriented system and/or would have deprived it of its former consistency. It is the second purpose of this paper to answer these questions.
Die immer leise, aber immer vernehmbare Stimme der Vernunft ließ sich trotz aller wiederkehrender Dramatik nie zum Verstummen bringen, selbst in Kriegsphasen nicht. Der Kulturtransfer, um den es hier geht, konnte vielmehr seinem eigenen Rhythmus folgen und ungeachtet aller Krisen so etwas wie eine selbständige Gesetzmäfligkeit entwickeln. Unter Schriftstellern und Intellektuellen gab es Schulstreite,
aber nie Krieg! So wurden besonnene und fortschrittlich eingestellte Franzosen und Deutsche nie müde, sich für Gedankenaustausch und Vermittlung, für Freundschaft und Verständigung, kurz für Ideentransfer einzusetzen - um damit den kreativen Eliten beider Länder Inspirationsquellen offen zu halten. Den Herausgebern dieses Jahrbuchs will scheinen, diese gemäfligten, die Rheingrenze ständig überschreitenden Gegenstimmen hätten wie ein vernunftbestimmtes Korrektiv zur lauten Staatenpolitik gewirkt. Eine Epoche wie der Vormärz bietet nun die große Chance, diese These einmal in einer kurzen, aber scharf konturierten Phase bilateraler Beziehungen der Probe aufs Exempel zu unterwerfen. Es erschien anregend, die verschiedenen Wirkungsweisen dieses Korrektivs in einer Zeit näher zu untersuchen, in der sich die herrschenden Kreise auf der einen Seite durch Gallophobie "auszeichneten", während ihnen auf der
anderen Seite - rares Phänomen - eine durch nichts getrübte Germanophilie gegenüberstand.
Die Geschichte der französischen Philosophie im 19. Jahrhundert beginnt als akademische Fachrichtung mit Victor Cousin, der weit mehr als seine blassen Vorgänger Laromiguière oder Royer-Collard die akademische Disziplin geprägt hat. Cousin stellte als offizieller Philosoph
der Julimonarchie, als Minister und als Vorstand des Ausschusses zur Auswahl der Gymnasiallehrer eine Art Galionsfigur der Geisteswissenschaften dar, und hatte einen entscheidenden Einfluss sowohl auf die Personalpolitik wie auf die Definition der Lehr- und Forschungsgegenstände. Er bekannte sich zu einer als Eklektizismus umschriebenen
Doktrin, die einerseits die Bewahrung der gegebenen Ordnung der Dinge auch in religiöser Hinsicht anstrebte, andrerseits die Philosophie von jeder Form religiösen Bekenntnisses emanzipierte und gewissermaßen den neutralen Geist der späteren "Laïcité" ankündigte. Das sogenannte
Regiment von Victor Cousin, d.h. die Philosophielehrer, deren Ernennung und Beförderung von seinem Gutdünken abhing, konnte sich auf seine Rückendeckung verlassen, wenn sie in Konflikt zu der religiösen Obrigkeit gerieten. Andrerseits mussten sie sich wie die Vertreter einer einzigen Doktrin, seiner Doktrin verhalten. Nun findet Cousins Doktrin ihre Wurzeln wenn nicht in der deutschen Philosophie - Heine bemerkte ironisch, dass Cousins Unkenntnis des Deutschen ihn gegen jeden
Verdacht philosophischer Deutschtümelei schützte -, so wenigstens in einem privilegierten Deutschlandbezug.
Vorwort
(2003)
Nie zuvor und nie danach haben sich französische und deutsche Kultur so tiefgreifend beeinflusst und durchdrungen wie in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Wer heute von einer deutsch-französischen Synthese spricht, sollte auf die Zeit von Julimonarchie und Vormärz zurückgehen: Dort konnte sich diese Synthese in bedeutenden Ansätzen verwirklichen.
Die Anordnung der in diesem Jahrbuch versammelten Beiträge folgt drei thematischen Schwerpunkten: dem literarischen, dem künstlerischen und dem philosophischen Transfer.
"Wahlverwandtschaften" : Programme einer deutsch-französischen Allianz von Heine bis Ruge und Marx
(2003)
Nichts zeichnet den interkulturellen Transfer im Vormärz so aus wie der Versuch, die fortschrittlichsten Eliten Deutschlands und Frankreichs enger als je zu verknüpfen. Nie zuvor, und wohl nie danach, haben sich deutsche und französische Dichter und Denker so zahlreich für die geistige Entwicklung ihres Nachbarlandes begeistert - bereit, alles national Trennende zurück- und alles kulturell Verbindende voranzustellen. Mehr noch: Nie zuvor und niemals später haben sich führende Schriftsteller und Intellektuelle beider Länder derart intensiv damit beschäftigt, die Grundlagen einer informellen, geistigen Allianz zu erarbeiten. Man nenne eine Epoche, in der die Verwirklichung dieser wahrhaft europäischen Idee so greifbar nah war wie etwa 1844!
Wer dieser verschollenen Randfigur der Literatur des 19. Jahrhunderts nachspüren will, wird Mühe haben. Einschlägige deutsche Lexika widmen ihr keine Zeile, und ihr Name wird nur in älteren französischen Nachschlagewerken überliefert, die allerdings die wohl unvermeidlichen Lücken und Fehler aufweisen. Die trockenen Fakten deuten ihre Verdienste kaum an, und die Tatsache, dass sie in Frankreich posthum zu
einer Steadyseller-Autorin wurde, zwar nicht mit eigenen Werken, sondern mit Übersetzungen, ist nicht zu erkennen.
Der Versuch, dieser Randfigur Relief zu verleihen, muss infolge mangelnder Vorarbeiten und der wenigen entdeckten Quellen ein Unterfangen bleiben, das vorerst kein erschöpfendes Ergebnis zeitigen kann, eher ein Provisorium, das vielleicht zu weiterer Forschung anreizt.
Open-end real estate funds (so called “Offene Immobilienfonds”) play a major role in the German market for securitised real estate investments. Such funds are pools of money from many investors, which are invested in real estate by special investment management companies. This study seeks to identify the risk and return profile of this investment vehicle (before and after income taxes), to compare them with those of other major asset classes, and to provide implications for their appropriate role in a mixed-asset portfolio. Addition-ally, an overview of the institutional architecture and role of German open-end real estate funds is given. Empirical evidence suggests that the financial characteristics of open-end real estate funds are in many respects similar to those reported for direct real estate invest-ments. Accordingly, German open-end real estate funds qualify for medium and long-term investment horizons, rather than for shorter holding periods.
Nach seiner Erfindung um die Wende vom 18. zum 19. Jahrhundert wurde der romantische Rhein in Deutschland bald als Abgrenzungskriterium zwischen Deutschland und Frankreich instrumentalisiert. Eine Ursache ist selbstverständlich die politische Situation: Deutschland ist zersplittert und steht unter französischer Besatzung, als sich
Clemens Brentano und Achim von Arnim 1802 auf ihre berühmte
Rheinfahrt begeben und Friedrich Schlegel 1803 auf der Reise nach Frankreich, über die er in seiner Zeitschrift Europa berichtet, den Rhein als Sinnbild Deutschlands entdeckt.
Tragfähig konnte die politische Instrumentalisierung des Rheins allerdings nur deshalb sein, weil sie auf einer seit der Jahrhundertwende schnell angewachsenen und von breitesten Bevölkerungsschichten in Deutschland mitgetragenen Tradition beruhte. Solche Traditionen zu
stiften und damit überhaupt erst so etwas wie eine nationale deutsche Kultur, in Absetzung und Überbietung von anderen, bereits bestehenden Nationalkulturen wie etwa der französischen zu begründen, war eines der Hauptanliegen der romantischen Bewegung. Insofern ist selbst den
Gründervätern des Rheinmythos zumindest indirekt der deutsch-französische Gegensatz als Antrieb nicht fremd.
Die vorliegende Arbeit hat den Versuch gemacht, die den Ausschüssen in der Sozialversicherung, speziell im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung, zukommende zentrale Bedeutung aufzuzeigen. Viele wichtige Entscheidungen werden durch Ausschüsse getroffen, und zwar nicht nur durch besondere Ausschüsse LS.v. § 36 a SGB IV, sondern auch ganz maßgeblich durch Erledigungs- und Vorbereitungsausschüsse. Das Gesetz regelt Bildung und Tätigkeit von Ausschüssen bei den Sozialversicherungsträgern allerdings nur unvollständig. Abgesehen von der Vorschrift des § 36 a SGB IV enthält das SGB IV mit § 66 lediglich einige wenige Bestimmungen für den zahlenmäßig geringeren Teil der Ausschüsse, die Erledigungsausschüsse, die mit ihren Entscheidungen an die Stelle des jeweiligen Organs treten, während die Tätigkeit der Vorbereitungsausschüsse, die in der Praxis eine im doppelten Sinne "entscheidende" Rolle spielen, gesetzlich nicht geregelt ist. Die vom Schrifttum - soweit ersichtlich - nahezu einhellig vertretene Auffassung, die Tätigkeit von Vorbereitungsausschüssen unterliege keinerlei Bestimmungen, insbesondere nicht den für die Erledigungsausschüsse geltenden gesetzlichen Regelungen, ist abzulehnen. Die Praxis zeigt nämlich, daß die Vorbereitungsausschüsse im Zusammenwirken mit der hauptamtlichen Verwaltung einen maßgeblichen Teil der Arbeit für die Organe "erledigen", indem sie beschlußreife Vorlagen entwickeln, die dann in aller Regel von den Organen ohne jegliche bzw. ohne größere Diskussion und Änderungen sanktioniert werden, so daß die Gefahr besteht, daß sich die Organe selbst vielfach nur noch als Ratifikationsorgan oder - krasser ausgedrückt - als "Abstimmungsmaschinerie" verstehen, sie aber zumindest als solche angesehen werden müssen. Die gängige - in der Rechtslehre und in der Praxis anzutreffende - Auffassung, wonach die Tätigkeit von Vorbereitungsausschüssen quasi keinerlei Regelungen unterliegen soll, ist in ihrer Konsequenz aber umso unhaltbarer, als die Selbstverwaltungsorgane für ihre Arbeit demokratischer Legitimation bedürfen: ihre Entscheidungen müssen auf den Willen der Betroffenen, der Repräsentierten, zurückgeführt werden können. Die vorliegende Untersuchung hat aufgezeigt, daß die Organe umfassender demokratischer Legitimation bedürfen, was gleichermaßen für die Ausschüsse zu fordern ist. Der Gesetzgeber hat für die Erledigungsausschüsse Vorschriften (betreffend die Besetzung der Ausschüsse, die Öffentlichkeit von Ausschußsitzungen und - ansatzweise - die Festlegung übertragbarer Aufgaben) geschaffen, die im Grundsatz eine ausreichende Repräsentation des Willens der Betroffenen gewährleisten können. Für die Vorbereitungsausschüsse fehlt jegliche gesetzliche Regelung, so daß der Ruf nach dem Gesetzgeber naheläge. Andererseits sollten die Selbstverwaltungsträger im Hinblick auf das ihnen eingeräumte und ohnehin nur noch in Teilen verbliebene Selbstverwaltungsrecht möglichst geringen Einschränkungen - auch beim Einrichten und "Betreiben" von Ausschüssen - unterworfen werden, zumal die Ausschußarbeit wie auch die Zusammenarbeit zwischen Organen und Ausschüssen sowie der hauptamtlichen Verwaltung ohne größere Reibungen funktioniert. Damit stehen die Ausschüsse in einem Spannungsfeld von Selbstverwaltungsdemokratie und Verwaltungseffizienz. Die vorliegende Arbeit hat den Versuch gemacht, dieses Spannungsfeld aufzulösen. Die Erledigungsausschüsse unterliegen Schranken, die durch § 66 SGB IV gezogen werden. Die Regelungen des § 66 SGB IV bedürfen der Auslegung. Ergänzend können die überwiegend recht detaillierten kommunalverfassungsrechtlichen Regelungen bei der Bestimmung der Grenzen der Tätigkeit von Erledigungsausschüssen herangezogen werden - auch wenn die kommunalverfassungsrechtlichen Regelungen nicht einschränkungslos auf die Sozialversicherungsträger entsprechend angewendet werden können. Auf die Vorbereitungsausschüsse sind mangels gesetzlicher Regelungen einige der für Erledigungsausschüsse geltenden Vorschriften für sinngemäß anwendbar zu erklären. Im übrigen können auch bezüglich der Vorbereitungsausschüsse verschiedene kommunalverfassungsrechtliche Regelungen zur Bestimmung der Grenzen der Tätigkeit herangezogen werden. Insbesondere folgende wesentliche Feststellungen sind hinsichtlich der Arbeit von Ausschüssen in der gesetzlichen Unfallversicherung zu treffen: - Ein Ausschuß hat aus mindestens 4 Personen zu bestehen. Eine Ausschußgröße von 2 Personen bei gleichzeitiger Teilnahme einer bzw. mehrerer anderer Personen (z.B. Geschäftsführer/Bedienstete des Versicherungsträgers) an den Sitzungen reicht nicht aus. - Vorbereitungsausschüsse können nur aus den Reihen der Organmitglieder bzw. deren Stellvertretern besetzt werden, d.h. für organfremde Personen ist als Ausschußmitglieder kein Raum. - Vorbereitungsausschüsse müssen gruppenparitätisch zusammengesetzt sein. - Gemeinsame Ausschüsse von Vorstand und Vertreterversammlung sind unzulässig, ebenso getrennte Ausschüsse beider Organe, die gemeinsam tagen und gemeinsame Beschlüsse fassen. Zulässig sind lediglich getrennte Ausschüsse, die gemeinsam tagen, aber getrennte Beschlüsse fassen. - Die Vorbereitungsausschüsse der Vertreterversammlung haben - wie auch deren Erledigungsausschüsse - grundsätzlich öffentlich zu tagen. - Den Vorbereitungsausschüssen können Aufgaben jeglicher Art zur Vorberatung übertragen werden. - Das jeweilige Mutterorgan hat ein Rückhol-, Nachprüfungs- und Weisungsrecht gegenüber den Ausschüssen. - Die Information der Organmitglieder und ihrer Stellvertreter muß möglichst umfassend sein, um einerseits eine reibungslose Arbeit zu gewährleisten und andererseits die Defizite im Bereich demokratischer Legitimation auszugleichen. Hierzu gehört insbesondere die Übersendung der Sitzungsprotokolle auch an die Stellvertreter der Organmitglieder. Diese Aufzählung von an die Ausschußarbeit zu stellenden Anforderungen macht deutlich, daß Ausschußarbeit - und in besonderem Maße die Tätigkeit von Vorbereitungsausschüssen - nicht einfach als Tätigkeit nachgeordneter Gremien abgetan werden kann, die etwa im Rahmen des Selbstverwaltungsrechts weitgehend frei gestaltet werden könnte. Insbesondere das Erfordemis demokratischer Legitimation verlangt das Einhalten bestimmter Spielregeln, wobei der Tätigkeit von Vorbereitungsausschüssen in diesem Zusammenhang wegen fehlender gesetzlicher Regelungen besondere Bedeutung zukommt und diesen Ausschüssen damit auch besondere Beachtung zu schenken ist. Im Sinne der Selbsterhaltung der Selbstverwaltung bedarf es daher einer Einschränkung der Selbstgestaltung, deren Grenzen die vorliegende Arbeit aufzuzeigen versucht hat.
Past research suggests that international real estate markets show return characteristics and interrelationships with other asset classes, which probably qualify them as an interesting component of national and international asset allocation decisions. However, the special characteristics of real estate assets are quite distinct from that of financial assets, such as stocks and bonds. This is also the case for real estate return distributions. Therefore, the proper integration of real estate markets into asset allocation decisions requires profound understanding of real estate returns' distributional characteristics .
Because of the particular characteristics of real estate, representing real estate markets through reliable a time-series is a complex task. Consequently, reliable real estate indices with a sufficiently long history in major international real estate markets are only scarcely available. Most of the research that has been done on real estate returns was done for the U.K. and U.S., where eligible indices exist. On the other hand, in other important real estate markets, such as Germany, either little or no research has been perfoimed.
In this analysis, the methodology of Maurer, Sebastian and Stephan (2000) for indirectly deriving an appraisal-based index for the German commercial real estate market will be applied. This approach is solely based on publicly available data from German open-ended real estate investment trusts. It could also provide a solution to deriving a reliable real estate time-series for other markets.
We will extend previous analyses for the U.K. and U.S. to provide additional fundamental insights into the return characteristics of the German commercial real estate market. Despite univariate considerations, the main focus is the interrelationships between various international real estate markets, as well as between those respective markets and the international stock and bond markets.
This chapter focuses on institutional investors in the German financial markets. Institutional investors are specialized financial intermediaries who collect and manage funds on behalf of small investors toward specific objectives in terms of risk, return and maturity. The major types of institutional investors in Germany are insurance companies and investment funds. We will examine the nature of their businesses, their size and role in the financial sector, the size and the composition of the assets under their management, aspects of financ ial regulation, and features of their asset-liability-management.
Das Handbuch der historischen Buchbestände in Österreich bietet eine Gesamtübersicht über die historischen Buchbestände in den Bibliotheken und Sammlungen Österreichs. Es ist regional gegliedert. Die ersten beiden Bände umfassen das Bundesland Wien. Sie enthalten einen historischen Überblick über die Wiener Bibliotheken und ein eigenes Register. Die weiteren Bände umfassen die Bundesländer Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol und Vorarlberg, wobei jedes Bundesland für sich dargestellt ist. Sie enthalten einen historisch-topographischen Überblick über die Bibliotheken in diesen Bundesländern und ein Gesamtregister, in das das separate Register für Wien inkorporiert ist. Beide Teile enthalten die Vorworte und die Einleitung, sodaß sie für sich benützbar sind. In Anlage und Registergestaltung entspricht das Handbuch der historischen Buchbestände in Österreich dem Handbuch der historischen Buchbestände in Deutschland.
Over-allotment arrangements are nowadays part of almost any initial public offering. The underwriting banks borrow stocks from the previous shareholders to issue more than the initially announced number of shares. This is combined with the option to cover this short position at the issue price. We present empirical evidence on the value of these arrangements to the underwriters of initial public offerings on the Neuer Markt. The over-allotment arrangement is regarded as a portfolio of a long call option and a short position in a forward contract on the stock, which is different from other approaches presented in the literature.
Given the economically substantial values for these option- like claims we try to identify benefits to previous shareholders or new investors when the company is using this instrument in the process of going public. Although we carefully control for potential endogeneity problems, we find virtually no evidence for a reduction in underpricing for firms using over-allotment arrangements. Furthermore, we do not find evidence for more pronounced price stabilization activities or better aftermarket performance for firms granting an over-allotment arrangement to the underwriting banks.
EFM Classification: 230, 410
We use consumer price data for 81 European cities (in Germany, Austria, Finland, Italy, Spain, Portugal and Switzerland) to study the impact of the introduction of the euro on goods market integration. Employing both aggregated and disaggregated consumer price index (CPI) data we confirm previous results which showed that the distance between European cities explains a significant amount of the variation in the prices of similar goods in different locations. We also find that the variation of relative prices is much higher for two cities located in different countries than for two equidistant cities in the same country. Under the EMU, the elimination of nominal exchange rate volatility has largely reduced these border effects, but distance and border still matter for intra-European relative price volatility.
Over-allotment arrangements are nowadays part of almost any initial public offering. The underwriting banks borrow stocks from the previous shareholders to issue more than the initially announced number of shares. This is combined with the option to cover this short position at the issue price. We present empirical evidence on the value of these arrangements to the underwriters of initial public offerings on the Neuer Markt. The over-allotment arrangement is regarded as a portfolio of a long call option and a short position in a forward contract on the stock, which is different from other approaches presented in the literature. Given the economically substantial values for these option-like claims we try to identify benefits to previous shareholders or new investors when the company is using this instrument in the process of going public. Although we carefully control for potential endogeneity problems, we find virtually no evidence for a reduction in underpricing for firms using over-allotment arrangements. Furthermore, we do not find evidence for more pronounced price stabilization activities or better aftermarket performance for firms granting an over-allotment arrangement to the underwriting banks.
Da Frankreich und dessen jüngste Geschichte für Börne mehr bedeuteten als ein Motiv seines schriftstellerischen Interesses und seiner Lebenswelt unter anderen, weil ihm sowohl Frankreich wie Deutschland, ob ausgesprochen oder latent, Welt und Gegenwelt waren, in denen sich Existenz wie Denken abspielten und abspiegelten, kann in diesem Rahmen nur auf wenige Facetten seines Schreibens eingegangen werden. Es wird sich daher im Wesentlichen um die Rolle handeln, die Frankreich und besonders Paris für seine Arbeit als Journalist und als Zeithistoriker
wie für den Ansatz seines geschichtsphilosophischen Denkens überhaupt gespielt haben.
Seit den ersten Strafrechtsreformgesetzen von 1969 und 1970 sind in den letzten Jahren wieder Änderungen des Sanktionenrechts vorgenommen worden, und seit einiger Zeit sind weitere im Gespräch. Dazu zählt auch das Fahrverbot als alternative Hauptstrafe. .... Die Untersuchung beginnt (Teil A) mit der Darstellung und Erläuterung des Schuldprinzips und des Grundsatzes der schuldangemessenen Strafe, der in § 46 Absatz 1 StGB Ausdruck gefunden hat und auf dem Rechtsstaatsprinzip basiert. 13 Dabei werden die Aussagen "keine Strafe ohne Schuld" und "jede Strafe nur im Ausmaß der Schuld" deutlich hervorgehoben und ausgelegt und neben die Legitimationsgrundsätze des Strafens gestellt. Vor dem Hintergrund dieser Darlegung der Grundsätze von Schuld und Strafe wird die Bedeutung der "Schuld als pragmatisches Konstrukt der Begrenzung des Strafrechts" aufgezeigt.14 Dieses Konstrukt bildet die Ausgangsbasis für die Beschreibung und Erläuterung der verschiedenen Schuldbegriffe und für deren unterschiedliche Ansatzpunkte und Ausgestaltungen. Es wird mit Hilfe der genauen Betrachtung dieser Begriffe die Frage beantwortet, wie die Schuld inhaltlich gestaltet sein muß, um die staatliche Strafe und das Strafrecht zu begrenzen. Der zweite Hauptteil der Untersuchung (Teil B) wird eingeleitet mit der Metafrage nach den kriminalpolitischen Hintergranden fOr die Forderung nach neuen Alternativsanktionen. Hierbei wird auch Bezug genommen auf die gemeinnützige Arbeit und den elektronischen Hausarrest als alternative Hauptstrafen. Im Anschluß an diese Betrachtung wird das Fahrverbot als Hauptstrafe aufseine Fahigkeit hin untersucht, Wirksamkeit zu entfalten. Ferner wird umfassend der Frage nachgegangen, ob das Fahrverbot eine schuldangemessene Strafe darstellen und im Vergleich zu der zu ersetzenden Geldstrafe und der Freiheitsstrafe verfassungsrechtlichen Prinzipien gerecht werden kann. Bei dieser Prüfung, ob die neue Sanktionsalternative verfassungsgemaß ist, wird im Hinblick auf den 'das Strafrecht begrenzenden Schuldbegriff erörtert, inwiefern die Verhangung eines Fahrverbotes die von diesem gezogenen Grenzen tatsachlich einhalten kann. Darüber hinaus wird erörtert, wie es sich mit verfassungsrechtlichen Grundsatzen vertragt, wenn man, wie die derzeitige Justizministerin Däubler-Gmelin, eine Sanktion im Bereich der besonderen Strafempfindlichkeit des Bürgers ansiedeln möchte. Im dritten und letzten Teil der Arbeit (Teil C) werden die im zweiten Teil herausgearbeiteten Ergebnisse im Hinblick auf die Untersuchung eines vom Fahrzeugführen unabhängigen Fahrverbots als alternative Hauptstrafe zusammenfassend aufgeführt. Danach werden diese GeSichtspunkte auf die verschiedenen, im ersten Teil der Arbeit aufgeführten, Straftheorien projiziert. Dabei wird erörtert, ob ein Fahrverbot ohne bestehende Zusammenhangstat den Zielen und Zwecken der einzelnen Straftheorien gerecht werden kann.
Regulierung von Hedge Fonds in Deutschland : Bestandsaufnahme, praktische Erkenntnisse und Ausblick
(2003)
Die alternative Kapitalanlage über Hedge Fonds gewinnt in Deutschland zunehmend an Bedeutung. In der jüngsten Vergangenheit wurde dieses Thema daher auch in der rechtswissenschaftlichen Literatur aufgegriffen, was zu mehr Transparenz geführt hat. Allerdings ist das deutsche Investmentrecht und insbesondere der Spezialbereich "Hedge Fonds" nach wie vor eine Praktikerdomäne. Deshalb soll im Folgenden zunächst eine Bestandaufnahme erfolgen. Darüber hinaus werden aktuelle Entwicklungen beschrieben. Dabei lassen die Verfasser ihre praktischen Erkenntnisse einfließen. Vor diesem Hintergrund wird anschließend die vom Gesetzgeber für Anfang 2004 geplante Hedge Fonds-Regulierung gewürdigt.
In dem Entwurf einer European Strategy on Invasive Alien Species T-PVS (2002) 8 werden verstärkte Forschungsaktivitäten der Mitgliedstaaten angeregt, die nicht nur auf den biologischen Bereich oder Bekämpfung invasiver Arten beschränkt bleiben, sondern auch die Bewertung der Auswirkungen auf Gesundheitswesen und Volkswirtschaft untersuchen sollen. Derartige Studien wurden bisher nur für die Vereinigten Staaten von Amerika oder mit eher regionalen Charakter durchgeführt. Aus diesem Grunde wurden 20 Tiere und Pflanzen aus verschiedenen Problemgebieten (Gesundheitsgefährdende Arten, Schäden in Forst-, Land-, und Fischereiwirtschaft, im kommunalen Bereich, an aquatischen und terrestrischen Verkehrswegen sowie Kosten von Arten, die einheimische Spezies gefährden oder in der Empfehlung 77 der Berner Konvention aufgeführt sind) ausgewählt und beispielhaft für das Gebiet Deutschlands bearbeitet. Die entstehenden Kosten wurden in drei Kategorien aufgeschlüsselt: a) direkte ökonomische Schäden, beispielsweise durch Vorratsschädlinge, b) ökologische Schäden, verursacht durch Pflege und Schutz gefährdeter heimischer Arten, Biozönosen oder Ökosysteme und c) Kosten für Maßnahmen zur Bekämpfung invasiver Arten. Es zeigte sich, dass auf Grund der Datenlage sowie der unterschiedlichen Biologie und Ökologie der invasiven Arten jeweils individuelle Ansätze notwendig waren. Die hier ermittelten Kosten unterscheiden sich stark von Art zu Art. Nicht alle untersuchten Arten verursachen ökonomische Schäden. Eine differenzierte Betrachtung von Neobiota ist nach dem Prinzip der Einzelfallbewertung erforderlich. Die Monetisierung von ökologischen Schäden gelang hierbei nur in wenigen Fällen. Weitergehende, mehrjährige Studien sollten willingness to pay-Analysen einbeziehen, um offen gebliebene Fragen zu beantworten.
The European Strategy on Invasive Alien Species T-PWS(2002) 8 mandates intensified research by member nations on invasive species. This research will not be restricted solely to the biology and remediation of invasive species, but will also evaluate their adverse health effects and economic impact. Previous studies of these issues have only been carried out in the Unites States of America, or in a limited, regional manner. Consequently, 20 plant and animal species from various problem areas (species which pose a threat to public health; losses to agriculture, fisheries, and forestry; damage to public roads and waterways; costs associated with the protection of native species threatened by non-native species as mandated by Recommendation 77 of the Bern Convention were assessed in Germany nation-wide. The accruing costs were sorted into 3 categories: a) direct economic losses, such as those caused by destructive pest species; b) ecological costs, in the form of extra care and protection of native taxa, biotopes, or ecosystems threatened by invasive species; c) costs of measures to combat invasive species. Because of the nature of available data, as well as the different biology and ecology of the invasive species, each had to be treated individually, and the associated costs vary greatly from species to species. Moreover, not all of the species investigated cause economic losses. Accordingly, a nuanced approach to alien species is essential. Cost assessment of losses deriving from ecological damage was only possible in a few cases. Ongoing, multi-year studies incorporating cost/benefit analysis will be necessary to resolve remaining issues.
Die Tricks und Schliche, mit denen Immobilienmakler arbeiten, um potentielle Interessenten über das Medium der Anzeigenwerbung zur Kontaktaufnahme zu bestimmen, sind äußerst vielfältig. Hierzu zählen zunächst die typischen Aufschneidereien, mit denen trickreich über die wirtschaftliche Bedeutung des Immobilienmaklers, seine Qualifikation und/oder Leistungsfähigkeit getäuscht wird; ferner Strategien, mittels derer die Maklereigenschaft des Inserenten verschleiert werden soll (sog. "maklerbezogene Irreführung"). Die Irreführungsgefahr ist in diesem Bereich besonders groß, weil eine Verifizierung der Werbeaussage für den Interessenten - wenn überhaupt - erst im Zuge einer ersten Kontaktaufnahme möglich ist. Entsprechendes gilt für Werbepraktiken, mit denen gezielt versucht wird, über vertragseingehungsrelevante Objektinformationen zu täuschen (sog. "objektbezogene Irreführung') Besonders auffällig ist in diesem Zusammenhang, daß Immobilienmakler - insbesondere was den Bereich der Preis- und Größenangaben angeht - häufig unzulässige Werbeangaben verwenden, die nicht nur besonders leicht zu überprüfen sind, sondern zudem auch völlig ungeeignet, etwaige Wettbewerbsvorteile auszulösen ("BagateUverstäße ~'). Überdies sind Werbestrategien auszumachen, mit denen - werbepsychologisch geschickt - versucht wird, potentielle Interessenten anzulocken, oder über gefühlsbetonte Appelle auf ihre Entscheidungsfreiheit absatzorientiert Einfluß zu nehmen. ... Ein Ende des "Absahnens durch Abmahnen" ist noch immer nicht in Sicht. Ungeachtet der Gesetzesänderungen in den Jahren 1986, 1994 und 2000 sind allein im Bereich der Immobilienwerbung derzeit ca. 15 Abmahn- und Gebührenvereine sowie weitere 17 (Schein-) Gewerbetreibende namentlich bekannt, die das Verfolgen von Wettbewerbsverstößen aktiv als Erwerbsquelle (Rechtsverfolgungskosten und Vertragsstrafen) betreiben; und die "Dunkelziffer" dürfte weitaus höher liegen! Genutzt, oder besser gesagt, ausgenutzt wird zu diesem Zweck in besonderem Maße das Abmahnverfahren, was insofern nicht weiter verwundert, als hier eine Darlegung der potentiellen Klagebefugnis ebenso wenig erforderlich, wie eine (gerichtliche) Prüfung - insbesondere auch was den Mißbrauchstatbestand angeht - vorgesehen ist. Besonders bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang, daß sich die mißbräuchlichen Abmahnpraktiken fast ausschließlich gegen Bagatellverstöße (z.B. "ca.-Angaben", "Sonder- Afa", "Wfl/Nfl", etc.) richten, mithin gegen solche Wettbewerbsverstöße, die den Immobilienmaklern häufig in Unkenntnis oder aus bloßer Nachlässigkeit unterlaufen, den Schutzzweck des Wettbewerbsrechts nicht wirklich tangieren und (3) im Anzeigenteil leicht aufzuspüren und wegen ihrer Häufigkeit und Gleichartigkeit einfach zu verfolgen sind. ...
Hans-Georg Soldat rezensiert für NDR 3 / Radio 3 die im Jahr 2001 im Aufbau Taschenbuchverlag Berlin erschiene Aufsatzsammlung feuilletonistischer Arbeit "Ich bin ein Narr und weiß es" von Rolf Schneider. "Liebesaffären deutscher Literaten" ist der Untertitel des schmalen Bandes, hervorgegangen aus einer Serie für eine Berliner Tageszeitung - wobei der Begriff "Literaten" sehr weit gefasst wird. Zwanzig Geschichten um Liebe, erotische Verirrung, Abhängigkeit und oft schmerzhafte Trennung, einige etwas bekannter, manche ziemlich unbekannt, viele jedoch auch nur vergessen, weil die zugehörigen Schriftsteller bzw. Schriftstellerinnen nicht mehr präsent sind. Zur Berechtigung seines Feuilletons meint Rolf Schneider, sie seien "mehr als bloß eine Sammlung biographischer Pikanterien. Sie sind ein Stück Kultur- und Sittengeschichte." Was ebenso wahr wie banal ist, weil es auf jedes Schicksal zutrifft.
Who knows what when? : The information content of pre-IPO market prices : [Version March/June 2002]
(2002)
To resolve the IPO underpricing puzzle it is essential to analyze who knows what when during the issuing process. In Germany, broker-dealers make a market in IPOs during the subscription period. We examine these pre-issue prices and find that they are highly informative. They are closer to the first price subsequently established on the exchange than both the midpoint of the bookbuilding range and the offer price. The pre-issue prices explain a large part of the underpricing left unexplained by other variables. The results imply that information asymmetries are much lower than the observed variance of underpricing suggests.
This paper investigates the financial contracting behavior of German venture capitalists against the results of recent theoretical work on the design of venture capital contracts, especially with regard to the use of convertible securities. First, we identify a special feature of the German market, namely that public-private partnership agencies require significantly lower returns than private and young venture capitalists. The latter are most likely to follow their North-American counterpart by refinancing themselves with closed-end funds. Second, with regard to financing practices it is shown that the use of convertibles, relative to other instruments, is influenced by the anticipated severity of agency problems. Klassifikation: C24; G24; G32
Das am 01.01.2002 in Kraft getretene Gesetz zur Regelung von öffentlichen Angeboten zum Erwerb von Wertpapieren und von Unternehmensübernahmen (WpÜG) beschränkt sich - anders als noch der Diskussionsentwurf des WpÜG - nicht auf die Regelung von öffentlichen Angeboten zum Erwerb von Wertpapieren, die auf den Erwerb der Kontrolle an einer Zielgesellschaft gerichtet sind oder eine bereits bestehende Kontrollmehrheit voraussetzen, sondern trifft darüber hinaus mit den §§ 10 - 28 WpÜG Bestimmungen für jegliche öffentlichen Angebote zum Erwerb von Wertpapieren. Die naheliegende Frage, ob hierzu auch öffentliche Angebote zum Rückerwerb eigener Aktien, namentlich aufgrund Hauptversammlungsermächtigung gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 S. 1 AktG, rechnen, lässt das Gesetz unbeantwortet. Erste Stellungnahmen in der Literatur gehen davon aus, daß das WpÜG auch auf solche self tender offers unmittelbar Anwendung finde, einzelne nicht passende Bestimmungen der §§ 10 - 28 WpÜG allerdings teleologisch zu reduzieren seien. Die Verfasser widersprechen der These einer unmittelbaren Anwendbarkeit des WpÜG auf öffentliche Angebote zum Rückerwerb eigener Aktien und befassen sich sodann mit der Frage, ob einzelne Vorschriften des WpÜG auf self tender offers analoge Anwendung finden.
In den vergangenen Jahren haben sich die Kapitalmärkte und das Anlegerinteresse an der Aktie in Deutschland stark verändert. Die Suche nach einer notwendigen und rentablen Ergänzung traditioneller Altersvorsorgeformen hat dazu ebenso beigetragen wie die Privatisierung von im Staatsbesitz gehaltenen Unternehmen. Aber auch der Börsengang einer Vielzahl junger Unternehmen sorgt in bisher nicht gekanntem Ausmaß für zusätzliches Interesse der „Erbengeneration“, der die Beteiligung kostengünstig über Online-Broker ermöglicht wird. Eine hervorragende Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang dem Neuen Markt der Deutschen Börse zu, der sich seit seiner Einrichtung 1997 hinsichtlich der Zahl der Neuemissionen, der Marktkapitalisierung und der Börsenumsätze auch im internationalen Vergleich außergewöhnlich erfolgreich entwickelt hat. Der gegenwärtige Konjunkturabschwung, der von einem starken Rückgang der Kurse an den Börsen und darunter auch vor allem am Neuen Markt begleitet wurde, gibt Gelegenheit, über allfällige Verbesserungen des regulatorischen Umfelds nachzudenken, die helfen sollen, die Effizienz des organisierten Kapitalmarkts weiter zu steigern und das Vertrauen der Anleger in das ordnungsgemäße Funktionieren des Markts zu festigen. Die Deutsche Börse hat mit Verbesserungen des Regelwerks Neuer Markt bereits wichtige Schritte in diese Richtung unternommen.
Vereinsrechtsreform
(2002)
Großvereine wie der ADAC – neben den Automobilclubs sind hier zum Beispiel noch die Vereine der Freien Wohlfahrtspflege (DRK, Arbeiterwohlfahrt usw.), die Technischen Verei-ne (TÜV5, DEKRA) und die Vereine der beiden Fußball-Lizenzligen6 zu nennen – entspre-chen nicht dem Leitbild des ideellen Vereins, das der Gesetzgeber bei der Schaffung des BGB-Vereinsrechts vor mehr als 100 Jahren vor Augen hatte. Zwar erfassen die §§ 21 ff. BGB dem Wortlaut nach sämtliche Vereine ungeachtet ihrer Mitgliederzahl, ihres Organisationsaufbaus und ihres Wirkungsbereichs. Doch war man sich schon zur Zeit der Entstehung des BGB darüber im klaren, daß diese Vorschriften nicht über den lokalen Kleinverein hinaus passen.
Ich möchte diese Gelegenheit nutzen, um die amerikanische Sicht auf einen wohl immer bedeutenderen Bestandteil der deutschen Corporate Governance-Landschaft, das feindliche Übernahmeangebot, darzustellen. Ob Übernahmeangebote von einem ausländischen Bieter abgegeben werden (man denke nur an das Gebot von Vodafone an die Aktionäre von Mannesmann oder an das Gebot von Barilla für Kamps), oder ob es von einem einheimischen Bieter stammt – wer könnte Krupps Gebot für Thyssen vergessen ? –: Feindliche Übernahmegebote betreffen nicht nur die Führungsorgane der einzelnen Zielunternehmen, sondern, wegen ihrer Bedrohung für festgefahrene Geschäftsmuster, auch das ökonomische und politische Umfeld.
Deutsche Börse AG plans to introduce a system (Xetra Best) allowing brokers and broker-dealers to internalize the orders of retail customers. Further, Xetra Best supports payment for order flow arrangements. Both internalization and payment for order flow may be detrimental to market quality. This paper discusses advantages and disadvantages of these arrangements. It draws on experiences made in the US. We derive policy implications that aim at a more stringent interpretation of "best execution", and at higher transparency. Klassifikation: G10, G14
Differenzierte Verdienststrukturen, wie zum Beispiel qualifikatorische Verdienstunterschiede, tragen der Heterogenität am Arbeitsmarkt und somit auch einer notwendigen Flexibilität der Löhne Rechnung. Trotz dieser bedeutenden Rolle der Lohnstruktur für den Arbeitsmarkt gibt es relativ wenig detaillierte empirische Evidenz zu deren Ausgestaltung und Dynamik für Westdeutschland. In dieser Arbeit werden auf Basis der Gehalts- und Lohnstrukturerhebungen für die Jahre 1990 und 1995 sowohl die Lohndispersion innerhalb bestimmter Erwerbsgruppen („Within-Dispersion“) als auch zwischen diesen Gruppen („Between-Dispersion“) untersucht. Im Fokus der Analysen steht dabei der Vergleich zwischen den Erwerbsgruppen der vollzeitbeschäftigten Männer, der vollzeitbeschäftigten Frauen und der teilzeitbeschäftigten Frauen nach den Qualifikationsniveaus: ohne Berufsabschluss, mit Berufsabschluss und mit Hochschulabschluss. Dichteschätzungen des Bruttotageslohns zeigen, dass vollzeiterwerbstätige Männer über die gesamte Verteilung den höchsten Verdienst aufweisen. Weiterhin deuten die Dichteschätzungen darauf hin, dass die geschlechtsspezifischen Lohndifferentiale mit zunehmendem Verdienst steigen. Der selbe Sachverhalt findet sich auch für die qualifikatorischen Verdienstunterschiede. Mit steigendem Qualifikationsniveau steigt sowohl der Lohn als auch die Dispersion. Besonders ausgeprägt ist die qualifikatorische Dispersion für Männer. Eine Analyse der Lohndifferentiale sowohl innerhalb der Erwerbsgruppen als auch zwischen Männern und Frauen weist darauf hin, dass in der Gruppe der teilzeiterwerbstätigen Frauen die größte Lohndispersion vorzufinden ist und dass diese im Zeitablauf zugenommen hat. Ferner sind die Lohndifferentiale im unteren Bereich der Verteilung kleiner als im oberen. Die weitere Disaggregation nach dem Qualifikationsniveau reduziert die Within-Dispersion, wobei die Lohnunterschiede innerhalb der Erwerbsgruppen mit steigendem Qualifikationsniveau tendenziell zunehmen. Schließlich nimmt die Within-Dispersion für vollzeitbeschäftigte Hochschulabsolventinnen im Zeitablauf zu, während sie für die Teilzeitbeschäftigten sinkt. Betrachtet man die Qualifikations- und die Verteilungsdimension, zeigt sich, dass in beiden Jahren lediglich für vollzeiterwerbstätige Frauen ohne Berufsabschluss bzw. mit Hochschulabschluss das geschlechtsspezifische Differential über die Verteilung hinweg steigt. Für alle anderen Gruppen geht es über die Verteilung hinweg zurück. Die Lohndifferentiale zwischen Männern und Frauen haben im Zeitablauf abgenommen. Das mittlere Reallohnwachstum zwischen 1990 und 1995 ist für teilzeiterwerbstätige Frauen mit 6,8% am höchsten und für vollzeiterwerbstätige Männer mit 0,7% am geringsten. Die Reduktion der geschlechtsspezifischen Unterschiede im Zeitablauf ist unter Berücksichtigung des Qualifikationsniveaus noch ausgeprägter. Dies gilt vor allem für teilzeiterwerbstätige Frauen ohne Berufsabschluss und mit Hochschulabschluss. Für teilzeiterwerbstätige Frauen und für vollzeiterwerbstätige Männer findet sich im Zeitablauf eine zunehmende Lohnspreizung, während für vollzeiterwerbstätige Frauen die Verteilung konstant bleibt. Eine Zunahme der Lohnspreizung ist dabei insbesondere bei Hochschulabsolventen festzustellen, sowohl für vollzeiterwerbstätige Männer wie Frauen. Im Unterschied dazu hat für diese Erwerbsgruppen die Lohndispersion bei den Mittelqualifizierten in den 90er Jahren abgenommen.
Manchmal lässtt sich schon am Zugriff auf das Material die Differenz einer kulturwissenschaftlich ausgerichteten zu einer geistesgeschichtlichen Literaturwissenschaft ablesen. Die Beschäftigung mit Johann Peter Hebels Kalendergeschichten dürfte eine solche Wahlmöglichkeit eröffnen. Da bietet sich nämlich das berühmte "Schatzkästlein des rheinischen Hausfreundes" an, das 1811 im sogenannten 'Klassikerverlag' Cotta mit seinen von Hebel selbst aus den Kalendern 1803 bis 1810 ausgewählten hundertsiebenundzwanzig Lesestücken erschien. Da existiert aber auch ein Faksimiledruck des "Rheinländische[n] Hausfreundes", also der "Neue Calender" von 1808-1815 und 1819. In diesem Nachdruck finden sich nicht nur die dreißig nicht ins "Schatzkästlein" aufgenommenen Kalenderbeitrage vor 1811 und dann natürlich alle in den Kalendern nach dem Druck des "Schatzkästleins" erschienenen Beitrage von 1812-15 und 1819. Man hat die Meinung vertreten, in der von Hebel selbst fürs "Schatzkästlein" getroffenen Auswahl sei "der 'ganze' Erzähler Hebel präsent", denn gegenüber den Schatzkästleintexten stellten "die später entstandenen Kalenderbeitrige" "keine entscheidenden Neuerungen mehr" dar.' Eine kulturwissenschaftlich interessierte Forschung richtet freilich ihr Augenmerk nicht allein auf die Kalendergeschichten, sondern genauso auf das im "Schatzkästlein" ausgesparte Kalenderspezifische, z.B. die "Wetter- und Bauernregeln", die "Tax-Ordnungen", die verschiedenartigen Kalenderordnungen der Juden, der evangelischen und katholischen Christen.
Untersuchungsgegenstand ist der empirische Gehalt der ökonomischen Theorie eines Hedgings auf Unternehmensebene. In den USA wurde die Hedging-Theorie in einer Reihe von empirischen Studien aufgegriffen. Die Befunde sind zumeist konsistent mit dem Erklärungsansatz von Froot/Scharfstein/Stein (1993), wonach eine Verringerung der Cashflow-Volatilität – unter der Annahme steigender Außenfinanzierungskosten – zu einer Reduzierung von Unterinvestitionskosten führt. Bei deutschen Unternehmen besitzt dieser Ansatz bemerkenswerterweise jedoch nur einen geringen Erklärungsgehalt. Die Ergebnisunterschiede können auf unterschiedliche Kapitalmarktverhältnisse zurückgeführt werden: Die unterstellten steigenden Kosten der Außenfinanzierung besitzen für deutsche Unternehmen aufgrund der Dominanz des Bezugsrechtsverfahrens sowie der Rolle der Hausbank als Mechanismus zur Überwindung von Informationsproblemen eine vergleichsweise geringere Bedeutung. Die Managerinteressen erweisen sich bei deutschen Unternehmen als eine wesentliche Hedging-Determinante. Zwischen der Höhe des gebundenen Managervermögens und der Hedging-Wahrscheinlichkeit besteht entsprechend der Hedging-Theorie ein signifikanter positiver Zusammenhang. Entgegen den amerikanischen Befunden kann jedoch eine disziplinierende Wirkung von Großaktionären auf die Hedging-Entscheidung nicht beobachtet werden. Zur Berücksichtigung der spezifischen deutschen Kapitalmarktverhältnisse wird der Einfluss von Bankenbeteiligungen und Familienunternehmen auf die Hedging-Entscheidung untersucht. Ein Bankeneinfluss auf die Derivateeinsatz-Entscheidung kann jedoch nicht festgestellt werden. Entgegen Diversifikations- und Kapitalmarktüberlegungen besteht bei Familienunternehmen interessanterweise eine signifikant geringere Hedging-Wahrscheinlichkeit.
Forecasting stock market volatility and the informational efficiency of the DAX-index options market
(2002)
Alternative strategies for predicting stock market volatility are examined. In out-of-sample forecasting experiments implied-volatility information, derived from contemporaneously observed option prices or history-based volatility predictors, such as GARCH models, are investigated, to determine if they are more appropriate for predicting future return volatility. Employing German DAX-index return data it is found that past returns do not contain useful information beyond the volatility expectations already reflected in option prices. This supports the efficient market hypothesis for the DAX-index options market.
Money-back guarantees in individual pension accounts : evidence from the German pension reform
(2002)
The German Retirement Saving Act instituted a new funded system of supplementary pensions coupled with a general reduction in the level of state pay-as-you-go old-age pensions. In order to qualify for tax relief, the providers of supplementary savings products must offer a guarantee of the nominal value at retirement of contributions paid into these saving accounts. This paper explores how this "money-back" guarantee works and evaluates alternative designs for guarantee structures, including a life cycle model (dynamic asset allocation), a plan with a pre-specified blend of equity and bond investments (static asset allocation), and some type of portfolio insurance. We use a simulation methodology to compare hedging effectiveness and hedging costs associated with the provision of the money-back guarantee. In addition, the guarantee has important implications for regulators who must find an appropriate solvency system for such saving schemes. This version June 17, 2002 . Klassifikation: G11, G23, G28
Over-allotment arrangements are nowadays part of almost any initial public offering. The underwriting banks borrow stocks from the previous shareholders to issue more than the initially announced number of shares. This is combined with the option to cover this short position at the issue price. We present empirical evidence on the value of these arrangements to the underwriters of initial public offerings on the Neuer Markt. The over-allotment arrangement is regarded as a portfolio of a long call option and a short position in a forward contract on the stock, which is different from other approaches presented in the literature.
Given the economically substantial values for these option-like claims we try to identify benefits to previous shareholders or new investors when the company is using this instrument in the process of going public. Although we carefully control for potential endogeneity problems, we find virtually no evidence for a reduction in underpricing for firms using over-allotment arrangements. Furthermore, we do not find evidence for more pronounced price stabilization activities or better aftermarket performance for firms granting an over-allotment arrangement to the underwriting banks.
Multiple lenders and corporate distress: evidence on debt restructuring : [Version Juli 2002]
(2002)
In the recent theoretical literature on lending risk, the common pool problem in multi-bank relationships has been analyzed extensively. In this paper we address this topic empirically, relying on a unique panel data set that includes detailed credit-fie information on distressed lending relationships in Germany. In particular, it includes information on bank pools, a legal institution aimed at coordinating lender interests in borrower distress. We find that the existence of small bank pools increases the probability of workout success and that coordination costs are positively related to pool size. We identify major determinants of pool formation, in particular the distribution of lending shares among banks, the number of banks, and the severity of the distress shock to the borrower.
In dieser Arbeit wurde die Mediennutzung Jugendlicher anhand von 18 unterschiedlichen Medien unter Berücksichtigung herkunfts-, geschlechts- und altersspezifischer Gesichtspunkte untersucht. Es wurden nicht alle tatsächlich verfügbaren Medien untersucht, da dies den Rahmen der Untersuchung gesprengt hätte. So finden sich weder DVD-Player, MP3-Player, Kino sowie weitere, teilweise selbst medienvemittelte Medien Newsgroups, World Wide Web-Seiten im Internet und Chat, nicht unter den untersuchten Medien. Bei den untersuchten Medien finden sich große Unterschiede, was den jeweiligen Besitz bzw. die Nutzung angeht. So ist beispielsweise das Radio mit 89,2% das am meisten besessene Medium bei den Jugendlichen, während nur 11,9% über einen eigenen Plattenspieler verfügen. Das von den meisten Jugendlichen täglich benutzte Medium ist der Fernseher (92%), noch vor den Medien Festnetztelefon (87%) und Handy (82%). Strikt unterschieden werden muss bei den Betrachtungen stets der Besitz von der tatsächlichen Nutzung des Mediums. Der Besitz eines Mediums zieht nicht zwangsläufig eine häufige Nutzung nach sich. So verfugen beispielsweise relativ viele Jugendliche über einen Gameboy (56% Medienbesitz), nutzen diesen allerdings meist nur seltenerl/ie (66% Nutzung "seltener/nie") und empfinden ihn als "Out", während beim Medium Handy häufiger Besitz (82% Medienbesitz) und häufige Mediennutzung (82% Nutzung ,,täglich/fast täglich") korrespondieren. Detailliertere Betrachtungen der einzelnen Medien mit den jeweiligen Besitz- und Nutzungshäufigkeiten befinden sich in den Kapiteln ab Seite 53....
"Germany is back" (Schöllgen 1994: 35), so beschreibt Schöllgen prägnant Deutschlands internationale Position nach dem Ende des Ost-West-Konfliktes und dem Fall der Mauer. Was Schöllgen so schlicht zusammenfasst wurde von der deutschen Öffentlichkeit, aber auch von der Mehrheit der Wissenschaftler, lange Zeit keinesfalls so gesehen. Statt eines Wandels deutscher Außenpolitik aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen herrschte ein weitverbreiteter Konsens darüber, Deutschland habe sich abgesehen von einer Erhöhung der Einwohnerzahl von 63 auf 82 Millionen und eines Flächenzuwachses von 248 000 auf 375 000 Quadratkilometer nicht gravierend im internationalen System gewandelt. ...
Hans-Georg Soldat rezensiert für NDR 3 / Radio 3 die 1999 im Suhrkamp Verlag erschiene tagebuchartige Essaysammlung "Das erste Jahr. Berliner Aufzeichnungen" von Durs Grünbein. Wieder erweist sich, welch Ausnahme-Autor der jetzt 38 jährige Durs Grünbein ist. Nicht nur, dass die Tagebuchaufzeichnungen in den Ablauf und die Vorgeschichte der deutschen Wiedervereinigung, ihre psychologischen Hemmnisse und spezifischen mentalen Schwierigkeiten, sie haben weit aus mehr zu bieten - literarische Miniaturen, Ausflüge in die Welt der Wissenschaft, Anekdoten aus dem Alltag. Nebenbei vermitteln sie sogar eine Ahnung von dem Werdegang dieses verschlossenen, ernsten Dichters.
Als im Jahr 1480 eine stattliche Anzahl von überwiegend bäuerlichen Zeugen zu den Rechtsverhältnissen der Schafweide zu Lautern östlich von Schwäbisch Gmünd befragt wurde, wußten etliche nicht ihr genaues Alter anzugeben. Wann ihr Erinnerungsvermögen einsetzte, datierten sie mit der Nennung allgemein bekannter Ereignisse, die im kollektiven Gedächtnis ihrer Zeitgenossen besonders verankert gewesen sein müssen. Ein Bauer aus Lauterburg gedachte "der vinsternuß und dess grossen sterbens". Ein anderer aus Unterkochen verwies auf den Armagnakeneinfall im Elsaß. Ein Schafknecht erinnerte sich an einen Blitzschlag in den Turm der Schwäbisch Gmünder Johanniskirche. Der alte Bantz von Mögglingen sagte aus, "er sye ee elter dann das mann vor Hochenzollern gelegen sy", und auch Lienhard Protolf bestimmte sein Alter nach diesem Ereignis, der Belagerung der Burg Hohenzollern durch ein Aufgebot der Reichsstädte und Württembergs 1422/1423. An erster Stelle aber steht der etwa dreißig Jahre zurückliegende Städtekrieg von 1449/50, der in den Aussagen von nicht weniger als acht Zeugen erwähnt wird.
Im folgenden Beitrag wird zunächst die Entwicklung der personellen Einkommensverteilung in Deutschland zwischen 1993 und 1998 auf der Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichproben (EVS) dargestellt. Dabei werden - ähnlich wie in früheren Analysen auf Basis der EVS und des Sozio-ökonomischen Panels (SOEP) - hoch aggregierte Indikatoren berechnet, mit denen die Informationsfülle einer Mikrodatenquelle zu nur einer Zahl bzw. zu einer eindimensionalen relativen Häufigkeitsverteilung verdichtet wird. In einem zweiten Schritt und schwerpunktmäßig wird untersucht, welche Verteilungsstrukturen sich hinter diesen Darstellungen der Gesamtverteilung verbergen.
Auch sechs Jahre nach Einführung der Vorschriften zur Ad-hoc-Publizität nach § 15 WpHG besteht bei den Unternehmen weiterhin große Unsicherheit bezüglich ihrer ordnungsmäßigen Umsetzung. Dies gilt insbesondere für die Behandlung von ad-hoc-meldepflichtigen Sachverhalten, die sich aus der Regelberichterstattung ergeben. Der vorliegende Beitrag entwickelt hierzu Lösungsansätze im Sinne einer kapitalmarktorientierten Unternehmenspublizität.
Since the beginning of the 1990s, it has been widely expected that the implementation of the European Single Market would lead to a rapid convergence of Europe’s financial systems. In the present paper we will show that at least in the period prior to the introduction of the common currency this expected convergence did not materialise. Our empirical studies on the significance of various institutions within the financial sectors, on the financing patterns of firms in various countries and on the predominant mechanisms of corporate governance, which are summarised and placed in a broader context in this paper, point to few, if any, signs of a convergence at a fundamental or structural level between the German, British and French financial systems. The German financial system continues to appear to be bank-dominated, while the British system still appears to be capital market-dominated. During the period covered by the research, i.e. 1980 – 1998, the French system underwent the most far-reaching changes, and today it is difficult to classify. In our opinion, these findings can be attributed to the effects of strong path dependencies, which are in turn an outgrowth of relationships of complementarity between the individual system components. Projecting what we have observed into the future, the results of our research indicate that one of two alternative paths of development is most likely to materialise: either the differences between the national financial systems will persist, or – possibly as a result of systemic crises – one financial system type will become the dominant model internationally. And if this second path emerges, the Anglo-American, capital market-dominated system could turn out to be the “winner”, because it is better able to withstand and weather crises, but not necessarily because it is more efficient.
Während des Untersuchungszeitraums (1980 – 1999 einschließlich) ist sowohl die Zahl der Aktiengesellschaften in Deutschland insgesamt als auch die Zahl der börsennotierten Gesellschaften gestiegen. Dabei verlief der Anstieg nicht gleichförmig. Während beide Zahlen sich in den Jahren 1980 bis 1990 nur unwesentlich veränderten, ist für die Jahre nach 1996 ein geradezu sprunghafter Anstieg der absoluten Zahl von Gesellschaften zu verzeichnen. Die Zunahme börsennotierter Gesellschaften blieb demgegenüber im Verhältnis eher gering. Während die Zahl der Gesellschaften insgesamt sich im Untersuchungszeitraum um das 3,5-fache erhöht hat, hat sich die Gesamtzahl börsennotierter Aktiengesellschaften lediglich verdoppelt.
Frühgeschichte deutscher Filmtheorie : ihre Entstehung und Entwicklung bis zum Ersten Weltkrieg
(2001)
Ziel der Arbeit ist die umfassende Darstellung und systematische Einordnung der Entwicklung der deutschsprachigen Filmtheorie bis zum Ersten Weltkrieg. Mit den Kinoreformern (Pädagogen und Juristen), der literarischen Intelligenz (Schriftsteller und Feuilletonjournalisten) und den Autoren der Kino-Fachpresse sind die drei wesentlichen Gruppierungen benannt, die sich in den Jahren ab 1907 an der heftigen und vor allem umfangreichen Debatte über das neue Massenmedium und künstlerische Mittel Film beteiligten. Die Untersuchung konzentriert sich auf die spezifisch filmtheoretische Seite der Vorkriegsdiskussionen, die filmästhetische Theorie, verstanden als Prozess der zunehmenden Bewusstwerdung der filmischen Gestaltungsmittel, der filmischen Formen, der "Filmsprache". Entwicklungsmodelle der Filmform in der filmgeschichtlichen Praxis bzw. der formästhetischen Theorie des Films geben der Arbeit ihren kategorialen und systematischen Rahmen.
Mängel bei der Abschlußprüfung : Tatsachenberichte und Analysen aus betriebswirtschaftlicher Sicht
(2001)
Unternehmenskrisen, „überraschende“ zumal, standen am Anfang der gesetzlichen Normierung der Abschlußprüfung in Deutschland. Es entspricht daher einem legitimen Anliegen von Öffentlichkeit und Fachwelt, die herrschende Maßstäblichkeit der Qualität von Abschlußprüfungen und die Glaubwürdigkeit4 von Abschlußprüfern insbesondere dann in gesteigertem Maße als Problem zu begreifen, wenn den gesetzlichen Schutzzwecken und Schutznormen der etablierten Abschlußprüfung zum Trotz Unternehmen in eine Krise geraten: Denn innerhalb der institutionellen Mechanismen ihrer Früherkennung – eines funktionalen Teils des deutschen Systems von corporate governance – gilt die Pflichtprüfung mit Recht als pivotales Element. Vieles an festzustellender Kritik mag hierbei einem der Komplexität der zu verhandelnden Sachzusammenhänge unüberbrückbaren Laienverständnis geschuldet sein; manches aber ist sicherlich erklärlich durch verbesserbare gesetzliche Vorschriften, zu lösende theoretische (ökonomische und rechtswissenschaftliche) Problemstellungen und eine zu fördernde gute Berufspraxis. Jüngste fragliche Mängel der Abschlußprüfung geben den Anlaß zu vorliegenden Tatsachenberichten und betriebswirtschaftlichen Analysen. Die getroffene Auswahl der Unternehmen ist hierbei ebenso willkürlich wie die der betroffenen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften – nicht zufällig ist indes die Auswahl der betriebswirtschaftlichen Grundprobleme: Betreffen diese doch wesentliche Erwartungen an die Abschlußprüfung, die offenbar so regelmäßig enttäuscht wurden, daß selbst in Regierungsbegründungen von Gesetzesvorlagen nunmehr eine „sog. Erwartungslücke“5 bemüht wird. Die Erwartungslücken ergeben sich hierbei insbesondere aus der Vorstellung, daß (a) der gesetzliche Pflichtprüfer bei einer ordnungsmäßigen Prüfung zwingend doloses Handeln aufzudecken habe, daß (b) bilanzielle Wertansätze hinreichend zuverlässige Größen bilden, die über die Vermögenslage des Unternehmens berichten und schließlich (c) die Prüfung der tatsächlichen wirtschaftlichen Lage des Unternehmens und die Unterrichtung hiervon in Prüfungsbericht und Bestätigungsvermerk eine Selbstverständlichkeit der Pflichtprüfung sei. Diesen Erwartungen folgt der Gang der Untersuchung.
This paper analyzes a comprehensive data set of 108 non venture-backed, 58 venture-backed and 33 bridge financed companies going public at Germany s Neuer Markt between March 1997 and March 2000. I examine whether these three types of issues differ with regard to issuer characteristics, balance sheet data or offering characteristics. Moreover, this empirical study contributes to the underpricing literature by focusing on the complementary or rather competing role of venture capitalists and underwriters in certifying the quality of a company when going public. Companies backed by a prestigious venture capitalist and/or underwritten by a top bank are expected to show less underpricing at the initial public offering (IPO) due to a reduced ex-ante uncertainty. This study provides evidence to the contrary: VC-backed IPOs appear to be more underpriced than non VCbacked IPOs.
We use consumer price data for 81 European cities (in Germany, Austria, Switzerland, Italy, Spain and Portugal) to study deviations from the law-of-one-price before and during the European Economic and Monetary Union (EMU) by analysing both aggregate and disaggregate CPI data for 7 categories of goods we find that the distance between cities explains a significant amount of the variation in the prices of similar goods in different locations. We also find that the variation of the relative price is much higher for two cities located in different countries than for two equidistant cities in the same country. Under EMU, the elimination of nominal exchange rate volatility has largely reduced these border effects, but distance and border still matter for intra-European relative price volatility. JEL classification: F40, F41
Rezension des Werkes: Autor(en): Wiese, Christian Titel: Wissenschaft des Judentums und protestantische Theologie im wilhelminischen Deutschland. Ein Schrei ins Leere? Mit einem Vorwort von Susannah Heschel Reihe: Schriftenreihe wissenschaftlicher Abhandlungen des Leo Baeck Instituts, Bd. 61 Ort: Tübingen Verlag: Mohr Siebeck Jahr: 1999 ISBN: 3-16-147201-2 Umfang/Preis: XXV, 507 S.; DM 168,00 Der Titel ist Programm: Bei der hier zu besprechenden Arbeit von Christian Wiese, seiner 1997 an der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt am Main abgeschlossenen Dissertation, handelt es sich um die Darstellung der Auseinandersetzung zwischen der protestantischen Universitätstheologie und einigen der führenden Vertreter der Wissenschaft des Judentums im wilhelminischen Kaiserreich. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Dem Judaisten und Theologen Wiese gelingt es dabei, kenntnisreich, quellensatt und in großer Klarheit die einzelnen Kontroversen (er selbst spricht von "Diskursen") innerhalb jener Auseinandersetzung nachzuzeichnen und zu analysieren. ...
Our study provides evidence on the share price reactions to the announcement of equity issues in Germany, where capital market is characterized by institutional features distinct from the U.S. market. German seasoned equity issues yield a positive market reaction which contrasts to the significant negative abnormal returns reported for the U.S. We provide evidence that these results are due to differences in both issuing characteristics and floatation methods, and in the corporate governance and ownership structures of the two countries. Our study explains much of the empirical puzzle of different market reactions to seemingly similar events across financial markets.
In this paper we study the benefits derived from international diversification of stock portfolios from German and Hungarian point of view. In contrast to the German capital market, which is one of the largest in the world, the Hungarian Stock Exchange is an emerging market. The Hungarian stock market is highly volatile, high returns are often accompanied by extremely large risk. Therefore, there is a good potential for Hungarian investors to realize substantial benefits in terms of risk reduction by creating multi-currency portfolios. The paper gives evidence on the above me ntioned benefits for both countries by examining the performance of several ex ante portfolio strategies. In order to control the currency risk, different types of hedging approaches are implemented.
The present paper seeks to study the possible diversification potential by the integration of indirect real estate investments in international portfolios. To this end, monthly index-return time-series in the time-period from January 1985 till December 1998 from real estate investment companies as well as common stocks and bonds in Germany, France, Switzerland, Great Britain and the USA were used. We utilize, due to the critical normal distribution assumption, a mean/lower-partial-moment framework. In order to take into account the influence of the currency risk for international investments the analyses have been undertaken both with as well as without hedging the currency risk. We take the viewpoint of a German as well as that of a US-investor to gain insight into the dependency of the diversification potential on the reference currency of the investor.
In the recent theoretical literature on lending risk, the coordination problem in multi-creditor relationships have been analyzed extensively. We address this topic empirically, relying on a unique panel data set that includes detailed credit-file information on distressed lending relationships in Germany. In particular, it includes information on creditor pools, a legal institution aiming at coordinating lender interests in borrower distress. We report three major findings. First, the existence of creditor pools increases the probability of workout success. Second, the results are consistent with coordination costs being positively related to pool size. Third, major determinants of pool formation are found to be the number of banks, the distribution of lending shares, and the severity of the distress shock.
This paper uses a unique data set from credit files of six leading German banks to provide some empirical insights into their rating systems used to classify corporate borrowers. On the basis of the New Basle Capital Accord, which allows banks to use their internal rating systems to compute their minimum capital requirements, the relations between potential risk factors, rating decisions and the default probabilities are analysed to answer the question whether German banks are ready for the internal ratings-based approach. The results suggests that the answer is not affirmative at this stage. We find internal rating systems not comparable over banks and furthermore we reveal differences between credit rating determining and default probability determining factors respectively. Klassifikation: G21, G33, G38
In recent years new methods and models have been developed to quantify credit risk on a portfolio basis. CreditMetrics (tm), CreditRisk+, CreditPortfolio (tm) are among the best known and many others are similar to them. At first glance they are quite different in their approaches and methodologies. A comparison of these models especially with regard to their applicability on typical middle market loan portfolios is in the focus of this study. The analysis shows that differences in the results of an application of the models on a certain loan portfolio is mainly due to different approaches in approximating default correlations. That is especially true for typically non-rated medium-sized counterparties. On the other hand distributional assumptions or different solution techniques in the models are more or less compatible.
Rezension zu Elke Mehnert (Hg.): Gute Nachbarn - schlechte Nachbarn. Deutsch-tschechisches Begegnungsseminar III. Kooperationsseminar der Friedrich-Naumann-Stiftung mit der Technischen Universität Chemnitz und der Westböhmischen Universität Plzeň. Königswinter (Friedrich-Naumann-Stiftung) 2000. 112 Seiten.
Die Publikation enthält Beiträge eines Länder- und Fächergrenzen vielfach überschreitenden Kolloquiums zum Thema deutsch-tschechische Nachbarschaft in Vergangenheit, Gegenwart und gemeinsamer Zukunft, das im März 2000 in der Wolfgang-Natonek-Akademie in Kottenheide (Vogtland) stattfand.
Rezension zu Tippner, Anja: Alterität, Übersetzung und Kultur. Čechovs Prosa zwischen Russland und Deutschland. Frankfurt/M. u.a. (Peter Lang) 1997 (= Slawische Literaturen. Texte und Abhandlungen. Hg. von Wolf Schmid; Bd. 13).307 Seiten.
Es geht um Čechov auf deutsch. Und zur Debatte stehen die Vorurteile der Übersetzer beim Übersetzen. Behandelt wird ausschließlich Čechovs erzählende Prosa, nicht sein Bühnenwerk.
Rezension zu Wolfgang Albrecht/Hans-Joachim Kertscher (Hg.): Wanderzwang - Wanderlust. Formen der Raum- und SozialerJahrung zwischen Aufklärung und Frühindustrialisierung. Tübingen (Niemeyer) 1999 (= Hallesche Beiträge zur europäischen Aufklärung; Bd. 11). VIII, 314 Seiten.
Durch die Erforschung der Geschichte des Reisens und der Reiseliteratur ist auch die Fußreise, das Wandern, wieder zum Gegenstand wissenschaftlicher Bemühungen geworden.
Pensions- und Finanzsysteme in Europa : ein Vergleich unter dem Gesichtspunkt der Komplementarität
(2001)
Die Debatte über die optimale Ausgestaltung der Alterssicherung wird in jüngster Zeit äußerst kontrovers und hitzig geführt. Dabei scheint uns ein zentraler Aspekt nicht genügend beachte zu werden: Welcher Zusammenhang besteht zwischen den Merkmalen des Finanzsystems und des Pensionssystems eines Landes? Weil dieser Zusammenhang wichtig sein könnte, wird in diesem Beitrag untersucht, ob es Unterschiede zwischen den Finanz- und Pensionssystemen in drei großen europäischen Ländern, Deutschland, Frankreich und Großbritannien, gibt, ob sich diese Unterschiede in charakteristischer Weise entsprechen und ob sich über diese Entsprechungen hinaus auch Wechselwirkungen zwischen dem Finanzsystem und dem Pensionssystem eines Landes nachweisen lassen.
Zur Beantwortung dieser Fragen wird in einem ersten Schritt kurz die Unterschiedlichkeit der Finanz- und Pensionssysteme zwischen den drei Ländern skizziert, und es werden parallelen zwischen diesen Unterschieden nachgewiesen. Daran anschließend werden die Zusammenhänge zwischen der Ausgestaltung der gesetzlichen Alterssicherung und der volkswirtschaftlichen Risikoallokation sowie der Ausgestaltung der betrieblichen Alterssicherung für die Unternehmensstrategien, -finanzierung und –verfassung betrachtet. Dabei lässt sich zeigen, dass es sowohl in Deutschland als auch in Großbritannien eine – wenn auch vollkommen unterschiedlich ausgeprägte – Komplementarität zwischen Finanz- und Pensionssystem gibt, während sich ein solcher Zusammenhang für Frankreich nicht konstatieren lässt. Abschließend werden wirtschaftspolitische Implikationen dieses Zusammenhangs angesprochen
Kann gutes Latein in einem Bewerbungsgespräch von Vorteil sein? Folgt man der Argumentation eines im Herbst 1501 vor der Tübinger Universitätsöffentlichkeit aufgeführten Dialogs, so wird man diese Frage ohne weiteres bejahen müssen. Im vierten Akt tritt ein Hofbeamter des Königs - gemeint ist Maximilian I. - auf, der als Antwort eine kleine Geschichte erzählt. In Innsbruck wandte sich ein ansonsten durchaus gebildeter Mann an Kardinal Peraudi, Botschafter des Papstes im Reich, um sich um eine geistliche Stelle, eine Pfründe, zu bewerben. Er hatte kaum die Anrede in holprigem Latein gestottert, als ihm der Angesprochene auch schon bedeutete, er solle wegtreten. Der Bittsteller lief rot an und wurde fortan am Hof nicht mehr gesehen.
Thesenförmige Zusammenfassung der Untersuchungsergebnisse (1) Der Begriff der Finanzinstrumente untergliedert sich in originäre und derivative Finanzinstrumente und umfaßt somit alle Außenfinanzierungsbeziehungen sowie daraus abgeleitete Geschäfte. (2) Finanzderivate sind im Unternehmen zur Steuerung von Marktrisiken einsetzbar. Schwerpunkte des Einsatzes von Finanzderivaten bilden das Hedging, die Spekulation und die Arbitrage. (3) Zur bilanziellen Abbildung derivativer Finanzinstrumente enthält das deutsche Handelsrecht - von Vorschriften zur Fremdwährungsumrechnung bei Kreditinstituten abgesehen - keine expliziten Regelungen. Die Bilanzierung unternehmerisch eingesetzter Finanzderivate richtet sich daher nach den allgemeinen Bilanzierungsnormen, d.h. nach kodifizierten wie nicht kodifizierten GoB unter Orientierung am Sinn und Zweck des handelsrechtlichen Jahresabschlusses. Dieser besteht in der Ermittlung eines entziehbaren Betrages unter Beachtung der Interessen von Gesellschaftern und Unternehmensgläubigern; der Informationsvermittlung kommt de lege lata nur eine Nebenfunktion zu. (4) Die Bilanzierung spekulativer, d.h. nicht zu Sicherungszwecken eingesetzter Finanzderivate läßt sich innerhalb des GoB-Gefilges prinzipiengerecht lösen: Der Einzelbewertungsgrundsatz gebietet die bilanzielle Isolation von anderen Bilanzierungsobjekten, das Realisationsprinzip untersagt die erfolgswirksame Berücksichtigung festgestellter Marktwerterhöhungen, das Imparitätsprinzip erfordert die aufwandswirksame Antizipation von (Markt-)Bewertungsverlusten. (5) Schwierigkeiten bereitet eine GoB-konforme Bilanzierung sichernder Finanzderivate aufgrund einer offenen Dissonanz zwischen strengem EinzeIbewertungsgrundsatz und dem Prinzip der wirtschaftlichen Betrachtungsweise. Die aktuelle Bilanzierungspraxis sowie der überwiegende Teil des handelsrechtlichen Schrifttums versucht dieses Problem durch Einschaltung bilanzieller Bewertungseinheiten zu lösen. Hierzu werden - je nach verfolgter Bewertungseinheiten-Konzeption - auf unterschiedlichen Aggregationsebenen (Mikro-, Portfolio- oder Makro-Ebene) Finanzinstrumente zu Zwecken der bilanziellen Bewertung zusammengefaßt und saldiert bewertet. Lediglich ein verbleibender Bewertungsverlustüberhang ist gemäß dem Imparitätsprinzip aufwandswirksam zu erfassen; Bewertungsgewinnüberhänge bleiben nach dem Realisationsprinzip unberücksichtigt. Im Falle von Makro-Bewertungseinheiten soll eine Bewertung gänzlich unterbleiben. Um Eingang in eine bilanzielle Bewertungseinheit zu finden, sollen Finanzinstrumente verschiedene objektive und subjektive Anforderungskriterien erfiillen, welche jedoch hinsichtlich Qualität und Quantität innerhalb des Schrifttums in unterschiedlicher Strenge gesehen werden. (6) Sämtliche Bewertungseinheiten sind kritikwürdig auf grund mangelnder konzeptioneller Stringenz sowie aufgrund des großen Spielraums, der dem Bilanzierenden zur Gestaltung des Jahresergebnisses zwar nicht willentlich, jedoch faktisch eingeräumt wird. Die herrschenden Bewertungseinheiten-Konzepte sind de laga lata fragwürdig und teilweise abzulehnen. Sie eignen sich ebenfalls nicht als Ausgangsbasis für eine am Sinn und Zweck des handelsrechtlichen Jahresabschlusses ausgerichtete Bilanzierungsmethode de lege ferenda. (7) Die internationalen Rechnungslegungsstandards US-GAAP und lAS weisen neben Vorschriften bezüglich einer detaillierten Berichterstattung über finanzinstrumentelle Engagements auch explizite Normen zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten auf Die Entwicklung bewegt sich hier in Richtung umfassender Vorgaben sowie einer breiten Marktbewertung. Gleichwohl ergeben sich Grenzen durch ein nach wie vor institutionalisiertes Hedge-Accounting und eine an Zwecksetzungen des Bilanzierenden ausgerichtete bilanzielle Vorgehensweise. Aus deutscher Sicht ist den derzeit bestehenden internationalen Standards zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten weder de lege lata noch de lege ferenda zu folgen. (8) Hervorgehoben durch ein Diskussionspapier des lASC aus dem Jahre 1997 ergibt sich als stringente Methode zur bilanzielIen Abbildung originärer und derivativer Finanzinstrumente eine vollumfilngliche, ergebniswirksame Marktwertbilanzierung (reine Marktwertbilanzierung). Diese erfordert den BiJanzansatz jedes Finanzinstruments zum aktuellen Marktwert sowie die unmittelbar erfolgswirksame Erfassung festgestellter Bewertungsgewinne und -verluste. Die beachtlichen Vorzüge der reinen Marktwertbilanzierung bestehen in einem gänzlichen Verzicht auf die Bildung von Bewertungseinheiten bzw. auf ein Hedge-Accounting, wodurch bilanzielle Gestaltungsspielräume spürbar eingedämmt werden. Weiterhin zeichnet sich die reine Marktwertbilanzierung durch einen Ansatz aus, welcher originäre und derivative Finanzinstrumente sowohl der Aktiv- als auch der Passivseite gleichermaßen umfaßt, der Methodik der innerbetrieblichen Steuerung und Kontrolle von Finanzinstrumenten entspricht, eine verbesserte Informationsgewährung durch Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung ermöglicht und eine unkomplizierte Umsetzung gewährleistet. (9) Eine Rezeption der reinen Marktwertbilanzierung fiir Finanzinstrumente ist de lege lata aufgrund eindeutig entgegenstehender Gesetzesnormen nicht möglich. Indessen bildet die reine Marktwertbilanzierung eine de lege ferenda interessante Methode zur bilanziellen Abbildung derivativer und originärer Finanzinstrumente. Zur Übernalnne in die handelsrechtliche Rechnungslegung erfordert die reine Marktwertbilanzierung in erster Linie ein geändertes Verständnis des Realisationssowie des Imparitätsprinzips. Dies kann erreicht werden durch die Annalnne der Marktbewertung als Realisationstatbestand, eine ausgeprägte Abschlußstichtagsbetrachtung sowie die Befiirwortung der Eindämmung stiller Reserven. Insgesamt läßt sich zeigen, daß eine reine Marktwertbilanzierung konzeptionell zunächst nicht im Widerspruch zu Gläubiger- oder Gesellschafterinteressen steht. Gleichwohl konkretisieren sich die Schwachpunkte und damit das Scheitern einer reinen Marktwertbilanzierung an maßgeblichen Objektivierungsrestriktionen: Die Existenz eines Marktes für das zu bilanzierende Finanzinstrument, die Bewertbarkeit des Finanzinstruments durch den Markt sowie die sichere Realisierbarkeit festgestellter Bewertungsergebnisse stellen Voraussetzungen dar, welche zwar zu einer erfolgswirksamen Erfassung von Marktbewertungsergebnissen zu fordern sind, in Fällen bestimmter Finanzinstrumente hingegen nicht erfüllt werden. (10) Die streng vorsichtige Marktwertbilanzierung stellt eine Alternativmethode zur bilanziellen Abbildung von Finanzinstrumenten de lege ferenda dar, welche auf der reinen Marktwertbilanzierung autbaut. Kennzeichnend ist bier der Ansatz von Finanzinstrumenten zu ihrem Marktwert und die Erfassung festgestellter Bewertungsergebnisse auf einem bilanziellen Sonderposten zu Zwecken der Wertkompensation. Ein nach Saldierung auf diesem Sonderposten verbleibender Bewertungsverlustüberhang ist aufwandswirksam zu erfassen, während ein Bewertungsgewinnüberschuß erfolgsneutral abgegrenzt wird. Weiterhin sind nicht objektiv bewertbare Finanzinstrumente nach dem bisherigen Verständnis des Vorsichtsprinzips einzeln zu bilanzieren. Diese Bilanzierungsmethode weist gegenüber der überkommenen handelsrechtlichen Bilanzierung im wesentlichen die gleichen Vorteile wie die reine Marktwertbilanzierung auf: ist allerdings der gewachsenen handelsrechtlichen Denkweise eher verwandt. Konzeptionelle Schwächen der streng vorsichtigen Marktwertbilanzierung liegen in geringfiigigen bilanziellen Gestaltungsspielräumen sowie in einer kategorischen Ablehnung der Ertragswirksamkeit sämtlicher überschießenden Bewertungsgewinne. (11) Eine ,,Mischung" aus reiner und streng vorsichtiger Marktwertbilanzierung bildet die gemildert vorsichtige MarktwertbiIanzierung, welche im Rahmen dieser Arbeit als Methode zur Bilanzierung derivativer und originärer Finanzinstrumente de lege ferenda befiirwortet wird. Wesensmerkmal dieser Konzeption ist die an der Bewertungsqualität der zu bilanzierenden Finanzinstrumente ausgerichtete Vorgehensweise. Im Rahmen verschiedener Typisierungen von Anforderungskriterien sowie Ausnahmetatbeständen gestaltet sich die gemildert vorsichtige Marktwertbilanzierung im wesentlichen dreistufig: Finanzinstrumente höchster Bewertungsqualität, i.e. die meisten standardisierten Finanzinstrumente sowie nicht standardisierte Finanzinstrumente, welche unproblematisch duplizierbar (und damit glattstellbar) sind, machen einen Bilanzansatz zu M,arktwerten erforderlich; positive wie negative Marktwertänderungen werden erfolgswirksam erfaßt. Finanzinstrumente, die zwar objektiv bewertbar sind, deren unverzügliche GlattsteIlbarkeit jedoch als nicht gesichert angesehen werden kann, sind zu Marktwerten zu bilanzieren; Bewertungsverluste erlangen Aufwandswirksamkeit, und Bewertungsgewinne sind, soweit sie nach Wertkompensation verbleiben, erfolgsneutral abzugrenzen. Finanzinstrumenten ohne Sekundärmarkt bzw. ohne objektive Bewertbarkeit bleibt eine Marktbewertung verwehrt; diese sind nach dem geltenden Verständnis des Imparitätsprinzips einzeln zu bilanzieren. Die Vorzüge der gemildert vorsichtigen Marktwertbilanzierung für Finanzinstrumente gegenüber den ad legern latam vorgeschlagenen Bilanzierungsmethoden entsprechen grundSätzlich denen der reinen Marktwertbilanzierung, wobei die gemildert vorsichtige Marktwertbilanzierung auf grund ihrer differenzierenden Behandlung die Probleme der reinen Marktwertbilanzierung zusätzlich zu lösen vermag. Der hauptsächliche Nachteil der gemildert vorsichtigen Marktwertbilanzierung besteht in ihrer mitunter komplizierten Umsetzbarkeit. (12) Zinsswaps und Forward Rate Agreements (FRAs) verkörpern finanzwirtschaftlich Zinsderivate mit symmetrischem Risikoprofil und zivilrechtlich synallagmatische, schwebende Geschäfte. Weiterhin sind diese Instrumente anhand verfiigbarer Marktdaten mittels eines finanzwirtschaftlichen Modells objektiv und unkompliziert zu bewerten und zudem unverzüglich glattstellbar. Die Bilanzierung von Zinsswaps und FRAs ergibt sich de lege lata gemäß weitgehend eindeutiger GoB-Ausrichtung. Unter Anwendung der gemildert vorsichtigen Marktwertbilanzierung de lege ferenda ist für beide Finanzinstrumente die uneingeschränkt erfolgswirksame Bi1anzierung zu Marktwerten zu befürworten. (13) Zinsbegrenzungsvereinbarungen stellen optionsbasierte Finanzinstrumente mit einem mithin asymmetrischen Risikoprofil dar. Zu ihrer Bewertung ist ein Optionspreismodell heranzuziehen, welches zwar grundsätzlich eine objektive und marktorientierte Wertermittlung ermöglicht, jedoch einem Bereich noch nicht abgeschlossener finanzwirtschaftlicher Forschung entspringt. Zudem kann eine unverzügliche und unkomplizierte Glattstellbarkeit von Zinsbegrenzungsvereinbarungen nicht als gewährleistet angesehen werden. Die handelsrechtliche Bilanzierung von Zinsbegrenzungsvereinbarungen erfolgt unter weitgehend systematischer GoB-Orientierung. Nach Umsetzung der gemildert vorsichtigen Marktwertbilanzierung ergibt sich die Bilanzierung von Zinsbegrenzungsvereinbarungen zu ihrem modellmäßig ermittelten Marktwert, wobei lediglich Bewertungsverluste vollständige Erfolgswirksamkeit erfahren. Bewertungsgewinne, welche über eine Kompensation mit den Bewertungsverlusten anderer Finanzinstrumente hinausgehen, sind hingegen erfolgsneutral abzugrenzen.
Einkommensverteilung in Deutschland : Strukturanalyse der Ungleichheit nach Einkommenskomponenten
(2000)
Ergebnisse von Verteilungsanalysen fallen je nach der Bezugseinheit - Haushalt oder Person - recht unterschiedlich aus. Dies gilt sowohl für das Niveau von Verteilungsindikatoren und deren Entwicklung im Zeitverlauf, als auch hinsichtlich der Beiträge einzelner Einkommens- und Abgabearten zu der gemessenen Ungleichheit. Auf der Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichproben 1988 und 1993 und unter Verwendung der "älteren OECD-Skala" hat sich gezeigt, dass die Ungleichheit der personellen Verteilung der Nettoäquivalenzeinkommen im Beobachtungszeitraum in den alten Ländern zugenommen hat, aber nach wie vor wesentlich gleichmäßiger als die unveränderte Verteilung der Haushaltsnettoeinkommen auf Haushalte ist. In den neuen Ländern ist der Unterschied zwischen der haushaltsbezogenen und der personenbezogenen Einkommensverteilung noch deutlicher bei insgesamt geringerer Ungleichheit als in den alten Ländern. Auch die Zerlegung der aggregierten Ungleichheit nach Einkommenskomponenten führt zu teilweise abweichenden Ergebnissen in Abhängigkeit von der Bezugseinheit, da bei einzelnen Haushaltstypen im Durchschnitt jeweils unterschiedliche Einkommensarten dominieren. Entgegen gängigen Vorstellungen über Verteilungsstrukturen zeigt sich allerdings generell, dass die Verteilungsungleichheit zum größten Teil durch die Bruttoeinkommen aus unselbständiger Arbeit bestimmt wird. Zwar sind die Selbständigen- und Vermögenseinkommen erwartungsgemäß wesentlich ungleicher verteilt, durch ihren vergleichsweise geringen Anteil am Gesamteinkommen ist ihr Einfluss auf die Gesamtverteilung aber - insbesondere in Ostdeutschland, aber auch in Westdeutschland - begrenzt. Dies wird bei der Analyse der personellen Verteilung allerdings weniger deutlich als bei der Bezugnahme auf Haushalte. Wiederum im Gegensatz zu verbreiteten Annahmen wird die Ungleichheit der Verteilung der Haushaltseinkommen durch staatliche Transferzahlungen nicht oder nur unwesentlich gemildert. Dies ist aber nur auf den ersten Blick überraschend, da nur ein geringer Teil der Transfers vorrangig vertikalen, interpersonellen Umverteilungszielen dient. Die Leistungen der Sozialversicherung und vergleichbarer Systeme bezwecken hauptsächlich eine intertemporale Umverteilung und Lebensstandardsicherung bei Eintritt bestimmter Risikotatbestände (Alter, Tod des Ernährers, Unfall, Arbeitslosigkeit, Krankheit), so dass sie die Verteilung der Einkommen aus unselbständiger Arbeit abgeschwächt wiederspiegeln. Demzufolge geht auch von ihnen keine merkliche Verminderung der Ungleichheit der Nettoeinkommensverteilung auf der Haushaltsebene bzw. sogar eine leichte Erhöhung der Ungleichheit der personellen Verteilung der Nettoäquivalenzeinkommen in Westdeutschland aus. Aber selbst von den steuerfinanzierten Transfers geht unter Bezugnahme auf Haushalte insgesamt nur ein sehr geringer nivellierender Effekt aus. Hier wird die konzeptionelle Schwäche des analytischen Ansatzes am ungewichteten Haushaltseinkommen besonders deutlich. Denn mit dem Haushaltseinkommen wird ohne eine Berücksichtigung der Haushaltsgröße und -struktur die Bedarfssituation der Haushaltsmitglieder, die für viele steuerfinanzierte Transfers maßgeblich ist, nur unzureichend erfasst. Dementsprechend erweist sich der ausgleichende Effekt der Transfers der Gebietskörperschaften unter Bezugnahme auf Personen als recht deutlich, wenn auch in Westdeutschland im Vergleich zum Anteil am Einkommensaggregat als unterproportional. Bei einer weiteren Aufspaltung des heterogenen Komplexes der steuerfinanzierten Transfers in das einkommensunabhängige Kindergeld, Einkommensübertragungen mit Entschädigungscharakter und Transfers mit dem vorrangigen Ziel vertikaler Umverteilung zeigt sich aber auch für Westdeutschland eine weit überproportionale Reduzierung der Ungleichheit der Verteilung der Nettoäquivalenzeinkommen durch i. e. S. bedarfsabhängige Transfers. Absolut gesehen macht der ausgleichende Effekt zwar in den alten Ländern weniger als ein Zehntel, in den neuen Ländern ungefähr ein Fünftel der entsprechenden Effekte der persönlichen Steuern aus; unter Berücksichtigung des geringen Volumens der Transfers mit vorwiegend vertikaler Ausrichtung ergibt sich aber eine recht hohe Effizienz. Sie scheint in Westdeutschland zwischen 1988 und 1993 allerdings etwas zurückgegangen zu sein, ähnlich wie der ausgleichende Einfluss der persönlichen Steuern. Schließlich zeigt sich für das Kindergeld eine nur mäßige relative Reduzierung der Ungleichheit der personellen Einkommensverteilung, die 1993 in West- wie in Ostdeutschland nur ungefähr zwei Dritteln des Anteils am Einkommensaggregat entspricht. Dies ist angesichts der horizontalen Ausrichtung des Familienlastenausgleichs in Deutschland nicht verwunderlich, könnte aber für eine Zieldiskussion im Zusammenhang mit Reformüberlegungen Anlass geben.
Wenn man untersuchen möchte, ob sich die Finanzsysteme verschiedener Länder im Verlauf der letzten Jahre aneinander angeglichen haben oder demnächst angleichen werden, braucht man ein Konzept zur Beschreibung von Finanzsystemen, durch das wesentliche Strukturen, deren Unterschiede und Veränderungen erkennbar werden, ohne dabei in "Systemgeschwafel" (D. Schneider) abzugleiten. Wir haben dafür das Konzept der Komplementarität als nützlich identifiziert. Der Beitrag stellt dieses Konzept vor und soll und seine Eignung belegen. Letztlich geht es dabei auch um die Frage, ob reale Finanzsysteme konsistente Systeme mit komplementären Elementen darstellen. Nach der Vorstellung der formalen Konzepte der Komplementarität und der Konsistenz wird "das Finanzsystem" auf seine Komple mentarität untersucht. Dazu wird ein Finanzsystem aus der Sicht von Unternehmen des nichtfinanziellen Sektors als ein System gekennzeichnet, das aus drei Teilsystemen besteht. Das erste Teilsystem ist das Finanzierungssystem einschließlich Finanzsektor und Mustern der Unternehmensfinanzierung, das zweite das Corporate Governance-System und das dritte das Unternehmens-Strategie-System. Für alle drei Teilsysteme wird – allgemein und mit Bezug auf die Finanzsysteme Deutschlands, Japans und der USA - gezeigt, inwieweit die Elemente der betreffenden Teilsysteme untereinander komplementär sind, und geprüft, ob sie in ihren Ausprägungen auch konsistent sind, d.h. wirklich "zueinander passen". Untersucht wird auch die Komplementarität und Konsistenz zwischen den Teilsystemen selbst. Der Beitrag endet mit Überlegungen über die Anwendung des Komplementaritätskonzepts. Dass ein Finanzsystem die Eigenschaft der Komplementarität aufweist, hat nicht nur weitreichende Implikationen für die Methodik der Analyse von Finanzsystemen, sondern auch für die Vorhersehbarkeit der Entwicklung von Finanzsystemen und damit für die Wahrscheinlichkeit einer Konvergenz von Finanzsystemen, für deren Effizienzeigenschaften und für die Möglichkeiten, Finanzsysteme durch gestaltende Eingriffe zu verbessern.
Ja, der Ablauf der Lock-up-Frist ist ein kursrelevantes Ereignis. Wir untersuchen Kursreaktionen auf das Ende der Lock-up-Frist bei 142 Unternehmen des Neuen Marktes. Da der Ablauf der Sperrfrist bereits zum Zeitpunkt des Börsengangs bekannt ist, erwarten wir bei einem (semi-)informationseffizienten Kapitalmarkt durchschnittlich keine Kursreaktion. Im Rahmen einer Ereignisstudie zeigen wir aber, dass sich am Ende der Sperrfrist signifikant negative Überrenditen ergeben. Durch eine differenzierte Analyse stellen wir fest, dass firmenspezifische Faktoren (Volatilität, Performance, Free Float) die Kursreaktionen am Ende der Lock-up-Periode beeinflussen. Die Befunde unserer Untersuchung belegen die Notwendigkeit klarer Regeln für mehr Transparenz nach dem Börsengang. Bedeutsam sind die vorliegenden Ergebnisse vor allem vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion um eine Erweiterung der insiderrechtlichen Meldepflichen im Rahmen des 4. Finanzmarktförderungsgesetzes. This paper explores the materiality of expirations of lock-up provisions that prevent insiders from selling their shares after the initial public offering (IPO). We examine 172 lock-up agreements of 142 IPOs floated on Germany’s New Market. Since the date of the lock-up expiration is common knowledge at the IPO, we would not expect to find abnormal returns surrounding the event day, assuming that markets are informationally efficient. However, using an event-study methodology we detect statistically significant negative abnormal returns and a twenty-five percent increase in trading volume surrounding lock-up expiration. The negative abnormal returns are larger for firms with high volatility, superior performance after the IPO, and low free float. The results of our study raise important regulatory issues with respect to disclosure rules of firms going public. We argue that insiders should be legally required to disclose their sell transactions in order to protect new and less informed shareholders.
A widely recognized paper by Colin Mayer (1988) has led to a profound revision of academic thinking about financing patterns of corporations in different countries. Using flow-of-funds data instead of balance sheet data, Mayer and others who followed his lead found that internal financing is the dominant mode of financing in all countries, that therefore financial patterns do not differ very much between countries and that those differences which still seem to exist are not at all consistent with the common conviction that financial systems can be classified as being either bank-based or capital market-based. This leads to a puzzle insofar as it calls into question the empirical foundation of the widely held belief that there is a correspondence between the financing patterns of corporations on the one side, and the structure of the financial sector and the prevailing corporate governance system in a given country on the other side. The present paper addresses this puzzle on a methodological and an empirical basis. It starts by demonstrating that the surprising empirical results found by Mayer et al. are due to a hidden assumption underlying their methodology. It then derives an alternative method of measuring financing patterns, which also uses flow-of-funds data, but avoids the questionable assumption. This measurement concept is then applied to patterns of corporate financing in Germany, Japan and the United States. The empirical results are very much in line with the commonly held belief prior to Mayer’s influential contribution and indicate that the financial systems of the three countries do indeed differ from one another in a substantial way.
Initiated by the seminal work of Diamond/Dybvig (1983) and Diamond (1984), advances in the theory of financial intermediation have sharpened our understanding of the theoretical foundations of banks as special financial institutions. What makes them "unique" is the combination of accepting deposits and issuing loans. However, in recent years the notion of "disintermediation" has gained tremendous popularity, especially among American observers. These observers argue that deregulation, globalisation and advances in information technology have been eroding the role of banks as intermediaries and thus their alleged uniqueness. It is even assumed that ever more efficiently organised capital markets and specialised financial institutions that take advantage of these markets, such as mutual funds or finance companies, will lead to the demise of banks. Using a novel measurement concept based on intermediation and securitisation ratios, the present article provides evidence which shows that banking disintermediation is indeed a reality for the US financial system. This seems to indicate that American banks are not all that "unique"; they can be replaced to a considerable extent. Moreover, many observers seem to believe that what has happened in the US reflects a universal trend. However, empirical results reported in this paper indicate that such a trend has not manifested itself in other financial systems, and in particular, not in Germany or Japan. Evidence on the enormous structural differences between financial systems and the lack of unequivocal signs of convergence render any inferences from the American experience to other financial systems very problematic.
Collateral, default risk, and relationship lending : an empirical study on financial contracting
(2000)
This paper provides further insights into the nature of relationship lending by analyzing the link between relationship lending, borrower quality and collateral as a key variable in loan contract design. We used a unique data set based on the examination of credit files of five leading German banks, thus relying on information actually used in the process of bank credit decision-making and contract design. In particular, bank internal borrower ratings serve to evaluate borrower quality, and the bank's own assessment of its housebank status serves to identify information-intensive relationships. Additionally, we used data on workout activities for borrowers facing financial distress. We found no significant correlation between ex ante borrower quality and the incidence or degree of collateralization. Our results indicate that the use of collateral in loan contract design is mainly driven by aspects of relationship lending and renegotiations. We found that relationship lenders or housebanks do require more collateral from their debtors, thereby increasing the borrower's lock-in and strengthening the banks' bargaining power in future renegotiation situations. This result is strongly supported by our analysis of the correlation between ex post risk, collateral and relationship lending since housebanks do more frequently engage in workout activities for distressed borrowers, and collateralization increases workout probability. First version: March 12, 1999
Persistently high unemployment, tight government budgets and the growing scepticism regarding the effects of active labour market policies (ALMP) are the basis for a growing interest in evaluating these measures. This paper intends to explain the need for evaluation on the micro- and macroeconomic level, introduce the fundamental evaluation problem and solutions to it, give an overview of the newer developments in evaluation literature and finally take a look on empirical estimations of ALMP effects. JEL Classification: C14, C33, H43, J64, J68
Das Arbeitspapier „Die Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen“ ist der Entwurf des Hauptteils meines Gutachtens für den diesjährigen Deutschen Juristentag. Es wird wie die früheren Arbeitspapiere Freunden und Förderern des Instituts, darüber hinaus aber auch interessierten Fachkollegen mit der Bitte übersandt, dem Verfasser Anmerkungen und Kritik mitzuteilen, die im Rahmen des Möglichen berücksichtigt werden sollen. Das überarbeitete und vollständige Gutachten wird vom DJT im C.H. Beck Verlag veröffentlicht werden.
In this study the firms' choice of the number of bank relationships is analyzed with respect to influential factors like borrower quality, size and the existence of a close housebank relationship. Then, the number of bank relationships is used as a proxy to examine if bank competition is reflected in loan terms. It is shown that the number of bank relationships is foremost determined by borrower size and the existence of a housebank relationship. Loan rate spreads are not effected by the number of bank relationships. However, borrowers with a small number of bank relationships provide more collateral and get more credit. These effects are amplified by a housebank relationship. Housebanks get more collateral and are ready to take a larger stake in the financing of their customers.
Zur wissenschaftlichen Evaluation der aktiven Arbeitsmarktpolitik in Deutschland : ein Überblick
(2000)
Dieser Beitrag gibt einen Überblick der neueren wissenschaftlichen Literatur zur Evaluation der Aktiven Arbeitsmarktpolitik (AAMP) in Deutschland. Das Grundproblem mikroökonomischer Evaluation besteht darin, den Vergleichsmaßstab bei Nichtteilnahme zu schätzen, sei es auf Basis einer vergleichbaren Kontrollgruppe von Nichtteilnehmern oder auf Basis der Situation vor Teilnahme. Entscheidend ist hierbei, den potentiellen Selektionsproblemen Rechnung zu tragen. Evaluationsstudien auf der Makroebene müssen zusätzlich auch die indirekten Effkete der AAMP auf den gesamten Arbeitsmarkt berücksichtigen und der möglichen Endogenität der AAMP Rechnung tragen. Die meisten Evaluationsstudien fur Deutschland zeigen keine signifikant positiven Beschäftigungseffekte der AAMP, sind jedoch mit großer statistischer Unsicherheit behaftet. Wir führen letzteres im wesentlichen darauf zurück, daß wegen zu geringen Datenumfangs meist äußerst heterogene Maßnahmen gepoolt werden und daß über Teilnehmer und Nichtteilnehmer zu wenige Hintergrundinformationen verfügbar sind. Aufgrund dieser Datenrestriktionen verbietet sich daher aus Sicht der Autoren ein vorschnelles Verdikt über die ökonomischen Wirkungen der AAMP, obwohl mögliche positive Effekte nicht sehr stark sein können, da sie sonst vermutlich trotz unterschiedlicher Methoden und unzureichender Daten empirisch hätten identifiziert werden können.
Rezension zu Karin Tebben (Hg.): Beruf: Schriftstellerin. Schreibende Frauen im 18. und 19. Jahrhundert. Göttingen (Vandenhoeck & Ruprecht) 1998 (= Sammlung Vandenhoeck). 340 Seiten.
Der vorliegende Sammelband behandelt die Entwicklung des weiblichen Berufsschriftstellertums, dessen Geschichte in Deutschland mit dem Jahr 1771 beginnt, als der erste Roman von Sophie von La Roche erscheint.
The globalization of markets and companies has increased the demand for internationally comparable high quality accounting information resulting from a common set of accounting rules. Despite remarkable efforts of international harmonization for more than 25 years, accounting regulation is still the domain of national legislators or delegated standard setters. The paper starts by outlining the reasons for this state of affairs and by characterizing the different institutional backgrounds of accounting standard setting in four selected countries as well as on the international level. This is followed by a summary of important international differences in accounting rules and a summary of the empirical evidence of the impact of different rules on the resulting numbers and their relevance to users. It is argued that neither a priori theoretical reasoning nor the evidence from empirical studies provides a convincing basis for choices between accounting regimes and even less so between specific accounting rules. As there is a broad consensus that there is a need for one set of global accounting standards the final sections of the paper discuss currently existing and proposed structures of international accounting standard setting. The evolving new IASC structure is critically evaluated.
Versicherungsunternehmen haben bei der Auswahl ihrer Vermögensanlagen die gesetzlichen Restriktionen des Versicherungsaufsichtsgesetzes einzuhalten. Neben einer strukturierten Darstellung der zahlreichen Regulierungstatbestände werden aus Sicht der Finanzierungstheorie sowie den empirischen Verhältnissen an den Kapitalmärkten die im VAG enthaltenen Rahmenbedingungen einer kritischen Bewertung unterzogen.
The purpose of this paper is to compare three different index construction methodologies of commercial property investments. We examine for different European countries (i) appraisal-based indices and methods of „unsmoothing“ the corresponding return series, (ii) indices that trace average ex-post transaction prices over time, and (iii) indices based on Real Estate Investment Trust share prices.
Vorgestellt wird eine empirische Studie, welche den Zusammenhang zwischen Rendite und Risiko für ein Sample deutscher Versicherungsaktien im Zeitraum 1975-1998 untersucht. Als Methode wurde ein Multifaktorenmodell mit makroökonomischen Faktoren verwendet. Je nach Untersuchungszeitraum beläuft sich der Anteil der erklärten Varianz auf 9,29% bis 13,62%. Es konnte eine signifikanter negativer Einfluß zwischen der Veränderung des allgemeinen Zinsniveaus und den Risikoprämien von Versicherungsaktien identifiziert werden. Weiterhin ist Wechselkurses der DM zum US-Dollar signifikant.
Real estate is an important asset, but as a direct investment subject to several difficulties. Shares of public open end funds or of real estate stock corporations represent a possible way for an investor to avoid these problems. The focus of this paper is the analysis of inflation risk of European real estate securities. An overview of the institutional frameworks regarding these companies is given. The returns of real estate securities in France, Germany, Switzerland and the United Kingdom are examined for the period 1980:1-1998:12. Besides the classical Fama/Schwert-approach, shortfall risk measurements have been used. In this context, transaction costs in particular have been taken into account.
Die nationalsozialistische deutsche Vergangenheit erwies sich seit dem Bestehen der Bundesrepublik als Kristallisationspunkt innenpolitischer Kontroversen über nationales Selbstverständnis und politische Orientierung der Deutschen. Ob in den Debatten der späten fünfziger und frühen sechziger Jahre um personelle Elitenkontinuitäten zwischen NS-System und BRD, dem sich in den Studentenprotesten der sechziger und siebziger Jahre äußernden Aufbegehren einer nachgeborenen Generation, oder den heutigen, sich meist anhand mehrdeutiger politischer Symbolik und Gestik entzündenden Diskussionen um Formen und Möglichkeiten des Erinnerns; in den periodisch immer wieder aufbrechenden Konflikten wurden Positionen grundsätzlicher Art formuliert, welche wegweisend für die künftige Entwicklung der Bundesrepublik waren...
This paper provides empirical evidence on initial public offerings (IPOs) by investigating the pricing and long-run performance of IPOs using a unique data set collected on the German capital market before World War I. Our findings indicate that underpricing of IPOs has existed, but has significantly decreased over time in our sample. Employing a mixture of distributions approach we also find evidence of price stabilization of IPOs. Concerning long-run performance, investors who bought their shares in the early after-market and held them for more than three years experienced significantly lower returns than the respective industry as a whole. Earlier versions of this paper were presented at the ABN-AMRO Conference on IPOs in Amsterdam, the Annual Meetings of the European Finance Association, the Annual Meetings of the Verein für Socialpolitik, the IX Tor Vergata International Conference on Banking and Finance in Rome, and at Johann Wolfgang Goethe-University in Frankfurt.
This paper discusses the role of internal corporate ratings as a means by which commercial banks condense their informational advantage and preserve it vis-à-vis a competitive lending market. In drawing on a unique data set collected from leading universal banks in Germany, we are able to evaluate the extent to which non-public information determines corporate ratings. As a point of departure, the paper describes a sample of rating systems currently in use, and points at methodological differences between them. Relying on a probit analysis, we are able to show that the set of qualitative, or soft, factors is not simply redundant with respect to publicly available accounting data. Rather, qualitative information tends to be decisive in at least one third of cases. It tends to improve the firms' overall corporate rating. In the case of conflicting rating changes, i.e. when qualitative and quantitative rating changes have opposing signs, quantitative criteria dominate the overall rating change. Furthermore, the more restrictive the weighting scheme as part of the rating methodology is, the stronger is the impact of qualitative information on the firms' overall rating. The implications of our results underline the need to define stringent rating standards, from both a risk management and a regulatory point of view. Revised edition published in: ZEW Wirtschaftsanalysen 2001, Bd 54, Baden-Baden, Nomos
Es gibt Überlegungen, Kreditinstituten den Besitz der Anteilsmehrheit an Kapitalanlagegesellschaften (KAGs) zu untersagen. Dahinter steht die Vorstellung, daß solche Beteiligungen Gestaltungsspielräume eröffnen, die mißbräuchlich genutzt werden. Die Neuemission von Aktien ist einer der Fälle, die in diesem Zusammenhang erörtert werden. Ziel dieser Arbeit ist es zu prüfen, ob die zum Konzernverbund einer konsortialführenden Bank gehörenden KAGs bei Erstemissionen anders behandelt werden als andere KAGs.
Untersucht werden 46 Neuemissionen der Jahre 1994 bis 1997. Insgesamt deuten die Ergebnisse darauf hin, daß die KAGs in ihren Anlageentscheidungen unabhängig sind, und daß keine mißbräuchliche Nutzung eventuell vorhandener Informationsvorsprünge vorliegt.
Hans-Georg Soldat rezensiert Günter de Bruyns Aufsatzsammlung "Deutsche Zustände. Über Erinnerungen und Tatsachen, Heimat und Literatur" aus dem Jahre 1999. Fast unversehens für den Leser weitet sich die Betrachtung jüngster Gegenwart zu einer subtilen Analyse ihrer Wurzeln, wird zu einer deutschen Geschichtsschreibung allgemein, zur Darstellung der Verdrängungsprozesse, die dabei in Ost und West gleichermaßen eine Rolle spielen. Das Überzeugende daran ist, dass dies ohne jeden Eifer geschieht, unaufgeregt, überlegen und dennoch unglaublich engagiert.