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In der Indogermanistik sehen wir einen Zweig der historisch-vergleichenden Sprachwissenschaft. Die histor.-vergl. Sprachwissenschaft geht davon aus, dass einander ähnliche Wörter in nicht voneinander abstammenden Sprachen, die gleiche oder vergleichbare Inhalte bezeichnen, nicht zufällig in diese verschiedenen Sprachen gelangt sein können. Solche Übereinstimmungen wären anders erklärbar, wenn die Natur des Bezeichneten die Lautfolgen jeder einzelnen Sprache in irgendeiner Weise bedingen. Wir nehmen aber an, dass es also kein Abbildungsverhältnis zwischen Inhalt und Ausdrucksform sprachlicher Zeichen gibt, dass ein sprachliches Zeichen seine willkürlich festgesetzte konventionelle Form behält. Dann muss man Ähnlichkeiten solcher Zeichen in nicht voneinander abstammenden Sprachen auf irgendwelche ursprünglichen Zusammenhänge der Konventionen zurückführen. Die Deutung solcher Zusammenhänge ist das Thema der histor.-vgl. Sprachwissenschaft. […] Die Indogermanistik ist eine von vielen histor.-vgl. Sprachwissenschaften, neben der Finno-Ugristik, der Semitistik usw. Dass die Indogermanistik sich eine gewisse Sonderstellung zuspricht, liegt an drei ganz zufälligen Gegebenheiten: erstens ist die Indogermanistik die älteste und am intensivsten betriebene Sektion der vergl. Snrachwissenschaft; sie hat bis jetzt das grösste Kapital an geleisteter Arbeit zu verwalten; zweitens sind unter den Gliedern, die wir als indogermanische Sprachen zu einer Familie zusammenfassen, besonders früh bezeugte, lang überlieferte und zu grosser Ausdrucksleistung gelangte Sprachen, und drittens gehört zu diesen Sprachen unsere eigene und alle die Sprachen, mit denen wir im europäischen Raum, in der Gestaltung der europäischen Geisteswelt, am meisten zu tun haben.
Dem Reflexivmorphem kann unterschiedlicher Status zugeschrieben werden: 1. Es ist ein Wortbildungsmorphem, d. h. jede Verbindung von Verb + se (sich) ist ein besonderes Wort.
2. Es ist auch Formbildungsmorphem – durch Anfügen des Morphems an das Verb kann eine neue Form des Verbs gebildet werden, d.h. die lexikalische Bedeutung des Verbs wird nicht verändert. Die neuen Bedeutungen, die durch das beigefügte Morphem signalisiert werden, werden in diesem Fall als morphologische Bedeutungen betrachtet und in der morphologischen Kategorie "Diathese" generalisiert - eine Kategorie, die "characterizes the relation between the narrated event and ist participants without reference to the Speech event or to the speaker" (R. Jakobson, 1957, S 4).
3. Es stellt ein Wortbildungsmorphem nur bei den sog. Reflexiva tantum dar; sonst signalisiert es immer eine syntaktische Veränderung der Konstruktion und kann in das Verbparadigma eingeführt werden nur vom Standpunkt der Oberflächenstruktur aus. Diese Beschreibung ist ein Versuch die letzte Ansicht zu begründen.
[…]
Die theoretische Grundlage dieser Beschreibung ist das syntaktische Modell der Transformationsgrammatik, wie es von N. Chomsky (1965) dargestellt worden ist. Einige andere theoretische Formulierungen wurden durch das neue Material und durch die mit ihm verbundenen Probleme verursacht. Die Termini "Subjekt" und "Objekt" werden hier in dem bekannten Sinn gebraucht – als Benennungen bestimmter formaler Verhältnisse der Tiefen-und Oberflächenstruktur. Außerdem wird auch der Terminus "Agens" gebraucht – als Begriff, der mit dem Begriff "Subjekt" in gewissem Sinn zusammenfällt. So ist die Relation "Agens - Handlung" parallel mit der Relation "Subjekt - Prädikat", Die Beschreibung beruht auf Material, das dem bulgarischen Wörterbuch von L, Andrejcin und anderen. entnommen ist: "Balgarski tălkoven rečnik". Sofia, 1963. Alle Reflexivverben sind aus dem Wörterbuch abgeschrieben und klassifiziert je nach den Konstruktionen, wo diese Verben vorkommen.
Den Unterschied zwischen Satz- und Satzgliednegation (auch Wortverneinung genannt) kann man erst befriedigend erklären, wenn die Auswirkungen der Emphase berücksichtigt werden, die sowohl in positiven als auch in negativen Sätzen zum Vorschein kommen. Ich werde die se Annahme mit Beispielsätzen zu illustrieren und zu rechtfertigen versuchen, ohne eine Formalisierung anzustreben.
Die vorliegende Bibliographie gedenke ich, in einer verkürzten Fassung meinem Forschungsbericht 'Die Bedeutung der kontrastiven Linguistik für den Sprachunterricht', der demnächst erscheinen wird, beizufügen. Die Bibliographie beschränkt sich im Gegensatz zu (1) - (4) auf die wichtigsten westeuropäischen Schulsprachen, hat aber gegenüber (3) und (4) den Vorteil, daß sie nach Ausgangssprachen geordnet ist. Die kontrastive Analyse (kA) im eigentlichen, d.h. sprachdidaktisch orientierten Sinne ist ein Novum in der angewandten Linguistik, wenn wir von Robert LADOS Schriften absehen. Ich habe dennoch viele ältere Publikationen aufgenommen, da sie sich häufig als wertvolle Datenlieferanten für Analysen nach modernen linguistischen Theorien erweisen.
Die nachstehenden Gedanken haben den Charakter einer vorläufigen Problemanalyse. Eine Formalisierung ist bei diesen Stand der Untersuchungen nicht intendiert. Es soll in wesentlichen der Frage nachgegangen werden, welchen Typus von "catènes" diejenigen Funktionen zuzuordnen sind, die als Verbalaspekt oder als Aspekt schlechthin in den Grammatiken verschiedener Sprachen vorgeführt werden. In generative Ausdrucksweise gekleidet lautet die Frage: Welche abstrakten Entitäten müssen in der Basiskomponente angesetzt werden und an welcher Stelle im PS Marker sind sie einzuführen, damit eine adäquate. d.h. dem internalisierten Wissen eines native speaker entsprechende Beschreibung des Phänomens "Aspekt" erzielt werden karnn? In den folgenden Abschnitten wird zuerst die Problemlage näher umrissen. Es wird eine Hypothese, wie sie unter anderem im Rahmen der generativen Grammatik vorgebracht wurde, diskutiert, und es wird ihr eine eigene Hypothese entgegengestellt. Empirisches Material zum Testen der Hypothese wird aus dem Bereich der Verbalaspekte des Neugriechischen beigebracht werden.
Bei der Untersuchung der bulgarischen Geschmacksadjektive werden wir versuchen, ihre distinktiven Merkmale festzustellen, die die systematischen Beziehungen zwischen den betrachteten Spracheinheiten charakterisieren. Wie bekannt, unterscheidet MELČUK zwischen äußeren und inneren distinktiven Merkmalen. Die äußeren Merkmale drücken die syntagmatischen Beziehungen der Sprachelemente aus; auf der lexikalischen Ebene z.B. müssen sie die Kombinierbarkeit – im konstruktiven Sinne – der Worte im Syntagma erklären: d.h., welche konkreten Verbindungen kann man konstruieren, abgesehen von ihrer Akzeptierbarkeit, wenn der Sinn als äußeres distinktives Merkmal ("semantischer Parameter") angegeben ist. Da diese Merkmale sehr allgemein sein müssen (im Unterschied zu den individuellen semantischen Parametern, die in wenigen Verbindungen vorkommen), ist es klar, daß nicht alle semantischen Merkmale; die ein begrenztes Gebiet. wie das der Geschmacksadjektive charakterisieren, als semantische Parameter dienen können, sondern nur das allgemeinste Merkmal. [...] Mit dem Ziel, eine semantische Interpretation der generierten Sätze zu ermöglichen, werden wir versuchen, die semantischen Merkmale in der normalen Form der lexikalischen Eintragung (nach Katz/Fodor) darzustellen, was auch die Möglichkeit gibt, einige semantische Verhältnisse der Sätze, die Geschmacksadjektive enthalten, zu erklären. Da das Ziel hier die Feststellung der für die semantische Interpretation notwendigen Merkmale ist, werden wir nicht alle Bedeutungen der Geschmacksadjektive suchen; außer Betracht bleibt auch ihr übertragener Gebrauch, weil sie dann eigentlich keine echten Geschmacksadjektive mehr sind.
Der vorliegende Arbeitsbericht ist die Zusammenfassung eines Beitrags zu einem von Prof, Dr. H. Seiler geleitetem "Field-work-Seminar" mit Japanisch als exemplarischer Objektsprache. In diesem Seminar wurden praktische Verfahren und Methoden erörtert, die der Linguist im field work benutzen muß, um seine Arbeit, Data zu kollationieren und diese gleichzeitig auch schon einer Voranalyse zu unterziehen, rationell und deskriptiv adäquat durchzuführen. […] Die Ausdrücke "phonetisch", "phonemisch", ':morphophonemisch" etc. sind im folgenden lediglich als prätheoretische Begriffe aufzufassen. Die Übergänge von einer "phonetischen" zu einer "phonemischen" und von dieser zu einer "morphophonemlschen" Notierung usw. sind hier verstanden als nach gewissen Plausibilitätskriterien durchgeführte Abstrahierungen, die ein sinnvolles Aufstellen und Behandeln des Corpus ermöglichen sollen. Damit ist die Frage der, Struktur und des Status eines "morphophonemischen Teils" im Rahmen eines spezifischen Grammatikmodells weder gestellt noch beantwortet.
Die sprachliche Zeit
(1969)
Die sprachliche Zeit, über die ich heute einige Gedanken zur Diskussion stellen möchte, ist diejenige Zeit, in der sich Sprachen verändern. Sie ist also die Zeit, in bezug auf welche die diachronische Sprachwissenschaft diachronisch ist, und ich glaube, daß diese Frage heute in der Sprachwissenschaft brennend aktuell geworden ist und daß wir einige wesentliche Aufgaben, die sich heute für die Sprachwissenschaft stellen, nicht lösen können, wenn wir uns nicht über die sprachliche Zeit Gedanken machen. Was bedeutet es, wenn wir sagen, daß sich in der Sprache etwas verändert hat, und ganz insbesondere, was bedeutet es, wenn wir etwas Sprachliches als früher in bezug auf etwas anderes oder als später in bezug auf etwas anderes in der Sprache bezeichnen?
Die auf den folgenden Seiten zusammengefasste Diskussion fand am 12. Februar 1969 zwischen den Mitgliedern des Instituts für Kommunikationswissenschaft und Phonetik der Universität Bonn (Leitung Prof. Dr. G. Ungeheuer) und Mitgliedern des Instituts für Sprachwissenschaft der Universität zu Köln (Leitung Prof. Dr. H. Seiler) statt. Es wurden folgende zwei Arbeiten zunächst referiert und der Diskussion zugrundegelegt: D. Wunderlich: Pragmatik, Sprechsituation, Deixis. Universität Stuttgart. Lehrstuhl für Linguistik. Papier Nr. 9, November 1969 ; Cd. Fillmore: Deictic Categories in the Semantics of 'come' FL2 (1965), 219-227. Die Zusammenfassungen dieser Arbeiten sind in das vorliegende Referat nicht aufgenommen worden. Die Redaktion wurde in Köln vorgenommen. Dass dabei Missverständnisse und Verzeichnungen unterlaufen sind, ist wahrscheinlich; die Unterzeichner bitten dafür um Nachsicht. Sie hoffen, dass Inhalt und Ergebnisse der Diskussion dennoch im ganzen wahrheitsgemäss zur Darstellung gekommen sind und dass dieser Bericht als Grundlage für weitere Diskussionen geeignet sein möge.
1. Etappe: Ergebnisse einer Diskussion vom 13. 1. 1969. Es handelt sich hier um die sogenannte Allgemeine Sprachwissenschaft, in der Kölner Terminologie um den sogenannten strukturell-deskriptiven Zweig der Sprachwissenschaft. Über den indogermanistischen Zweig wird eine gesonderte Diskussion durchgeführt werden. Ausgangsbasis ist das Kölner Modell: Beschäftigung mit Theorie und Empirie; internalisiertes Wissen über die eigene Sprache und Zugang zu fremden Sprachen.
Zur generativen Grammatik (im folgenden GG) gehört neben der Grammatik im engeren Sinn eine Lautlehre (generative Phonologie) und eine Bedeutungslehre (Semantik). Im Zentrum dieser Vorlesung jedoch steht die generative Grammatik i.e.S. Allgemeines Ziel der Vorlesung ist es, das Verständnis der Literatur über generative Grammatik zu erleichtern. Ihre Absicht besteht daher darin, eine reine Darstellung des Sprachmodells der generativen Grammatik zu geben; die Kritik muss dabei in den Hintergrund treten. Wo kritische Bemerkungen nötig scheinen, werden sie als solche vermerkt. Die erwähnten Termini 'generativ' und 'transformationell' sind hier vorläufig als Bezeichnungen für ein und dasselbe Modell zu nehmen, die nähere Bestimmung wird später gegeben. Unter 'Modell' wird eine bestimmte Konzeption der Sprache als eines Kommunikationssystems verstanden. Bezüglich der GG ist ein älteres und ein neueres Modell zu unterscheiden. Um die Wandlung vom älteren zum neueren Modell zu kennzeichnen, ist das ältere zuerst darzustellen und dann zur Entwicklung des neueren überzugehen.
Ziel dieser Arbeit ist die Darstellung des Phänomens "Agrammatismus" für die deutsche Sprache. Den Kernbereich der Studie bildet die Analyse eines Fallbeispiels. Wegen der variablen Erscheinungsformen des Agrammatismus (z.B. Saffran 1982, Miceli et al. 1989, Nespoulous & Dordain 1991, Fromkin 1995) werden Gruppenstudien in der jüngeren Forschung weitgehend abgelehnt (z.B. Seewald 1998: 62, Tyler 1987: 161). Mit der Analyse eines Einzelfalls soll der daraus resultierenden Forderung nach weiteren Einzelfallstudien entsprochen werden (Tesak 1990: 18, Tesak 1991: 177). In der vorliegenden Arbeit sollen besonders sprachspezifische Fehlermuster herausgearbeitet werden, wie sie in sprachvergleichenden Studien nachgewiesen werden konnten (z.B. Kehayia 1991, Lorch 1986, Menn & Obler 1990). Diese zeigen sich nach Menn & Obler (1990: 1370ff.) hauptsächlich in der Verteilung von Auslassungen und Substitutionen auf freie und gebundene Morpheme (siehe Kap. 1.2.1., S. 5). Die deutsche Sprache verfügt über die Möglichkeit, grammatische Funktionen bzw. grammatische Relationen sowohl durch freie als auch durch gebundene Morpheme zu realisieren (Comrie 1987: 111-137). Deshalb ist sie besonders geeignet, die beobachteten Abhängigkeiten zwischen Fehlermustern und Grammatik zu überprüfen. Als theoretische Grundlage für die Analyse der agrammatischen Sprache werden in Kap. I nach einer einführenden Begriffsdefinition (Kap. 1.1.) die Symptome des Agrammatismus im einzelnen dargestellt (Kap. 1.2.). Dabei stehen sowohl die bis heute dokumentierten Leistungsdissoziationen als auch sprachspezifische Fehlermuster zur Diskussion. Anschließend werden die aus der Variabilität der agrammatischen Erscheinungsformen resultierenden unterschiedlichen Erklärungsansätze zum zugrundeliegenden Defizit erläutert (Kap. 1.3 .). Die aus dem aktuellen Forschungsstand abzuleitenden Fragestellungen (Kap. 1.4.) bilden die Basis für die in Kap. 2. folgende Analyse des Fallbeispiels. Bei der Entwicklung der Fragestellungen werden neben sprachspezifischen Merkmalen des Agrammatismus im Deutschen die Eigenschaften berücksichtigt, die in der Literatur allgemein kontrovers diskutiert werden. In Kap. 3 erfolgt abschließend eine zusammenfassende Diskussion der Ergebnisse, die eine Einordnung der Fallstudie in den aktuellen Forschungsstand enthält, sowie einen wertenden Vergleich der aus der Einzelfallanalyse gewonnenen Daten mit den m Kap. 1.3. vorgestellten Erklärungsansätzen für die zugrundeliegende Störung.
Zeit im Baskischen
(2000)
Das Ziel der vorliegenden Arbeit besteht darin, formale Kategorien der baskischen Verbalflexion funktional voneinander abzugrenzen und in Bezug zueinander zu setzen. Nach einer Übersicht über die soziolinguistischen Fakten des Baskischen im zweiten Kapitel erfolgt zunächst im dritten Kapitel in einem onomasiologisch-deskriptiven Teil die Vorstellung der beiden baskischen Verbalflexionen, der periphrastischen und der synthetischen. Im vierten Kapitel geht es darum, einen Erkenntnisweg zu finden, der die Beschreibungsebene gewissermaßen umkehrt: Um zu einer semasiologischen Beschreibung der verbalen Kategorien zu gelangen, werden zunächst vier morphologische Kategorien anvisiert, die weite Verbreitung in Dialekten und Standardsprache haben: die periphrastischen Verbformen, die mit dem Verbalnomen im Inessiv oder dem Partizip und jeweils einem Auxiliar im Präsens oder Präteritum gebildet werden. Mit Hilfe eines standardisierten TAM-Fragebogens werden daraufhin Ansatzpunkte aufgespürt für die Untersuchung der ausschlaggebenden Parameter für die Verwendung von den mit dem Partizip gebildeten periphrastischen Formen, die beide Vergangenheitstempora sind. Die Arbeit mit einem geschriebenen Textkorpus erlaubt keine Erkenntnisse in dieser Richtung, dient jedoch einer funktionalen Abgrenzung der beiden mit dem präteritalen Auxiliar gebildeten periphrastischen Formen. Die Arbeit mit gesprochenem monologischen Text läßt wiederum keine Erkenntnisse in bezug auf die beiden Vergangenheitstempora zu, grenzt jedoch funktional die mit dem Verbalnomen im Inessiv gebildeten Formen periphrastischer Verben voneinander ab. Für die Unterscheidung der mit dem Partizip gebildeten Formen periphrastischer Verben wird schließlich die Form der direkten Elizitierung gewählt. Mit Hilfe einer Liste von temporaladverbiellen Ausdrücken wird ein temporales Raster von für die jeweilige Verwendung eines Vergangenheitstempus relevanten Zeitreferenzpunkte etabliert. Anhand dieses Rasters wird schließlich der synthetische Flexionstyp zu dem periphrastischen Typ in Verbindung gesetzt und die Übereinstimmungen in einer Tabelle veranschaulicht. Die Arbeit endet mit einer Zusammenfassung und einem Ausblick auf das Untersuchungsfeld der typisch baskischen Strukturen zur Erschaffung temporaler Relationen.
Das Erstellen von Dokumentationen bedrohter Sprachen bedeutet eine neue Herausforderung fiir die Wissenschaft der Linguistik. Bisherige linguistische Forschung ist zumeist davon ausgegangen, daß sie auf eine praktisch unbegrenzte Menge von Daten zurückgreifen könne. Diese Annahme wird von den neuerlich vorgelegten Einschätzungen des Ausmaßes des Sprachensterbens widerlegt. Viele deskriptive Arbeiten wurden in der Annahme erstellt, daß die in ihnen dokumentierten Daten durch weitere Erhebungen ergänzt werden könnten. Gerade dies ist bei Arbeiten zu Sprachen, deren Aussterben kurz bevorsteht, nicht der Fall. Eine Dokumentation einer bedrohten Sprache ist vielmehr i.d.R. die letzte Gelegenheit für eine umfassende Bestandsaufnahme. Die in ihr getroffenen Aussagen bekommen somit einen endgültigen Charakter. Unangemessene oder unvollständige Arbeiten zu bedrohten Sprachen können nicht revidiert oder ergänzt werden. Eine Dokumentation einer bedrohten Sprache wird in vielen Fällen das Einzige sein, was von dieser Sprache übrigbleibt. Die Frage, welche Form eine Dokumentation als einziges Zeugnis einer untergegangenen Sprache annehmen soll, ist aber noch weitgehend ungeklärt. Neben der Durchführung konkreter Dokumentationsvorhaben ist im Zusammenhang mit bedrohten Sprachen demzufolge auch die Entwicklung einer angemessenen Form der Dokumentation eine dringende Aufgabe. Anliegen dieser Arbeit ist es, verschiedene Kriterien für die Ausarbeitung einer Form der Dokumentation zu ermitteln, die der besonderen Situation von bedrohten Sprachen gerecht wird, und Anforderungen an diese Form zu formulieren. Unter diesem Aspekt werden verschiedene Ansätze und Modelle, die in einer solchen Dokumentation Anwendung finden könnten, diskutiert. Diese Kriterien und Anforderungen an die Form stellen Bedingungen für die Erstellung von standardisierten Dokumentationsformaten dar.
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der nominalen Katetorie MASS/COUNT im Bairischen. Die "traditionellen" Distinktionskriterien der sog. MASS/COUNT-Kategorie werden mitsamt der mit ihnen verbundenen Probleme dargestellt, und anhand einer empirischen Untersuchung am Bairischen die Schwierigkeiten ihrer Anwendbarkeit verdeutlicht. Bei der phänomenologischen Beschreibung der Verhältnisse im Bairischen wird auf die Begrifflichkeit eines Ansatzes aus dem Bereich der "Lexikalischen Typologie" zurückgegriffen, der die semantischen Dimensionen auseinanderdividiert, die m Zusammenhang mit der MASS/COUNT-Kategorisierung eine Rolle spielen (vgl. Behrens 1995, Behrens/Sasse 1998).
Pluralität im Tagalog
(1998)
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit einem bisher für das Tagalog noch nicht eingehender untersuchten Phänomenbereich: den verschiedenen Mitteln zur Bildung von sprachlichen Ausdrücken mit pluralischer Bedeutung. Im Tagalog kann nicht ohne weiteres von einer grammatischen Kategorie "Numerus" ausgegangen werden. Diese Kategorie basiert auf der Untersuchung von (indoeuropäischen) Sprachen mit ausgeprägter Nomen/Verb-Distinktion. Sie wird als eine nominelle Kategorie angesehen (vgl. Bußmann 1990), die sich gegebenenfalls im Verbalkomplex widerspiegelt. Eine solche Beziehung besteht vor allem zwischen Subjekt und Prädikat, tritt obligatorisch auf und wird als Kongruenz bezeichnet. Für das Tagalog ergeben sich in dieser Hinsicht mehrere Probleme: Zum einen besteht das Problem der Identifizierbarkeit von Wortklassen bzw. lexikalischen/syntaktischen Kategorien, damit zusammenhängend das Problem der Zuweisung bestimmter Mittel der "numeralen" Markierung zu einer lexikalischen/syntaktischen (Sub)-Kategorie. Zum anderen hat man - ausgehend von der Hypothese der optionalen Markierung von "Numerus" im Tagalog - das Problem der Erfassung von Restriktionen / Regularitäten der Pluralmarkierung je nach lexikalischer / 'syntaktischer. Subklasse, sowohl auf Satz- als auch auf Diskursebene.
Die vorliegende Arbeit sieht sich im Rahmen der Diskursanalyse. Ihr Ziel ist es, einen Beitrag zu Fragestellungen zu leisten, die um die Strukturierung von gesprochener Sprache und Möglichkeiten ihrer Erfassung kreisen. Die in ihr untersuchte Sprache ist das Samoanische, eine der Sprachen, die aufgrund vielfacher linguistischer Forschung eher als 'bekannt' zu bezeichnen ist.
Der vorliegende Beitrag präsentiert zum ersten Mal eine detaillierte Darstellung des Aspektsystems im Cayuga, einer nordirokesischen Sprache. Das Cayuga verfügt über drei flexionelle Aspektkategorien, den perfektiven "Punctual" und die imperfektiven "Habitual" und "Stative". Jede dieser Kategorien hat eine größere Anzahl unterschiedlicher Lesarten. Es wird gezeigt, in welcher Weise diese Lesarten von der lexikalischen Semantik der betreffenden Verben abhängt bzw. mit dieser interagiert. Die hieraus resultierende Verbklassifizierung fördert eine Reihe konzeptueller Idiosynkrasien zutage, die den sprachspezifischen Charakter der Lexikonorganisation des Cayuga ausmachen. Dennoch läßt sich zeigen, daß es trotz der andersartigen kompositionellen Struktur in der aspektuellen Klassenbildung zu ähnlichen Effekten der Interaktion von morphologischer Aspektsemantik und lexikalischer Verbsemantik kommt wie in Sprachen anderen Typs.
Hier soll […] ein Versuch unternommen werden, sich sekundären grammatischen Relationen mit Rückgriff auf Sprachdaten aus nur einer Sprache, dem Standard-Swahili, anzunähern. Es soll untersucht werden, welche Beziehungen zwischen dem Objekt im Swahili und seinen jeweiligen semantischen Rollen bestehen. Eine solche Fragestellung lohnt sich in dieser Sprache auf Grund der Tatsache, daß hier bei dreiwertigen Verben nicht der Patiens das Objekt sein kann, sondern allein der Rezipien. Dieser Tatbestand erfordert ein gründliches Nachdenken über Begriffe wie direktes und indirektes Objekt sowie über Konzepte und Kategorien der Verbalsemantik. Hierzu werden in dieser Untersuchung Modelle berücksichtigt, die in jüngerer Zeit durch Dik (1989) und Palmer (1994) zur Diskussion gestellt wurden. Sie ermöglichen eine saubere Trennung der verschiedenen Beschreibungsebenen wie Lexikon, Pragmatik und Syntax, ohne diese als autonome Gebilde zu betrachten. Ein solcher Ansatz führt zu einer zunächst verwirrenden und umfangreichen Terminologie, die im ersten Abschnitt ausfuhrlieh vorgestellt wird. Ebenfalls im ersten Abschnitt wird die empirische Grundlage der Untersuchung offengelegt und einer Kritik unterzogen. Im zweiten Abschnitt wird ein kurzer Abriß über das Swahili, seine Sprachsituation sowie über wesentliche Merkmale der Phonologie, Morphologie und Syntax gegeben. Diese Informationen sollen u.a. dazu beitragen, die im weiteren Verlauf gegebenen Sprachbeispiele zu verstehen und die Glossierungen zu entlasten. Der dritte Abschnitt geht der Frage nach, ob es im Rahmen der in l.l aufgezeigten Begrifflichkeit überhaupt sinnvoll ist, im Swahili nach Objekten zu suchen. Es werden sprachspezifische Kriterien aufgezeigt und einer Gewichtung unterzogen, anhand derer sich Objekte in Sprachdaten identifizieren lassen. Im darauffolgenden Abschnitt werden die in den Daten aus Literatur und Korpus identifizierten Objekte analysiert. Es wird eine Aufstellung gegeben, welche semantischen Rollen die Funktion des Objekts einnehmen können. Zudem wird eine Reihe von Fällen aufgezeigt, in denen es schwierig ist, die semantische Rolle des Objekts eindeutig zu bestimmen. Die vorgefundenen Ergebnisse werden mit universalistischen Aussagen verschiedener linguistischer Theorien und Modelle konfrontiert und auf diese Weise problematisiert. Im fünften Abschnitt werden einige Möglichkeiten vorgestellt, wie sich die im Swahili vorgefundenen Phänomene in verschiedene linguistische Modelle integrieren lassen. Es wird sich zeigen, daß eine solche Integration entweder um den Preis einer fragwürdigen Methodologie erkauft werden muß oder aber substantielle Änderungen in der linguistischen Theorie erfordert. Auf der Grundlage einer solchen Umstrukturierung, die sich auf die Ebene des verbalen Lexikons mit seinen semantischen Rollen erstreckt, wird dann im sechsten Abschnitt ein alternativer Vorschlag zum Verständnis der Phänomene unterbreitet. Dieser ermöglicht es, die Objektzuweisung sowie eine Reihe damit scheinbar nur wenig verwandter Problemfälle der verbalen Semantik (6.2.5 und 6.2.6) als konsistente Ausprägungen des sprachlichen Systems des Swahili zu betrachten. Die Untersuchung schließt mit einem Ausblick auf Möglichkeiten zur Erweiterung des Umfangs relationaler Typologie auf das Verhältnis von sekundären zu tertiären grammatischen Relationen. Zudem werden weitere Sprachen genannt, die sich hinsichtlich dieser Relationen ähnlich verhalten wie das Swahili.
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Untersuchung der Struktur des Diskurses. Dabei dient ein Korpus gesprochener spanischer Texte als Grundlage. Als Schwerpunkt dieser Arbeit gilt die Unterscheidung von zwei verschiedenen Typen von Diskurseinheiten: der Parenthese und des Einschubs. Diese zwei Typen werden grundsätzlich durch ihre Stellung innerhalb der gesamten Struktur des Diskurses und durch ihre Beziehung zu anderen Diskursteilen definiert. Parenthese und Einschub werden als Unterbrechung einer bestimmten Struktur bzw. als Einschaltung in andere Diskurseinheiten gekennzeichnet. Beide Einheiten sollen als unterschiedliche Ausprägungen des Phänomens der Unterbrechung beschrieben werden. Ferner soll untersucht werden, ob Parenthesen und Einschübe Haupt- oder Nebeninformationen ausdrücken. Dadurch wird sich herausstellen, daß diese Typen von Diskurseinheiten immer Nebeninformationen enthalten, so daß sie als besondere Formen der Nebenprädikation im Diskurs gekennzeichnet werden können. Folglich beschäftigt sich diese Arbeit auch mit der Klassifizierung der Nebenprädikationen, da gezeigt wird, welche Typen struktureller Einheiten die Nebeninformationen im Diskurs darstellen können. Weiterhin soll untersucht werden, welche kommunikativen Sprecherintentionen Parenthesen und Einschüben zugrunde liegen. Innerhalb dieser pragmatischen Klassifizierung soll ein bestimmter Untertyp von Parenthesen und Einschüben aufgrund seiner spezifischen kommunikativen Funktion als Kommentar abgegrenzt werden. Zum Schluß soll auf den Zusammenhang zwischen Parenthesen, Einschüben und Diskurspartikeln im Spanischen eingegangen werden.
Das Muťafi-Lazische
(1995)
Die in der vorliegenden Publikation untersuchte Sprache ist ein Dialekt des Lazischen, der in Muťafi und Umgebung gesprochen wird. Dieser Dialekt ist bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht wissenschaftlich untersucht worden. Da er einige Charakteristika aufweist, die in anderen lazischen Dialekten nicht zu finden sind, hielten wir es für notwendig, unsere Untersuchungsergebnisse zu veröffentlichen. Eine auffällige Besonderheit findet sich z.B. im Kasussystem: Sowohl das Georgische als auch das Zanische weisen innerhalb der zentralen Kasus zwei Systeme auf, ein "akkusativisches" und ein traditionell als ergativisch analysiertes (vgl. Harris 1985). Letzteres ist jedoch, nach der ausführlichen Analyse von Harris 1985 ein aktivisches System, da die intransitiven Verben je nach ihrer Rektion in zwei Klassen aufgeteilt werden müssen. Aktive Subjekte intransitiver Verben erhalten Narrativmarkierung, Subjekte intransitiver Verben, die inaktiv sind, werden mit dem gleichen Kasus wie das Objekt des transitiven Verbes markiert. Im Lazischen weitete sich das aktivische System auf alle TAM-Kategorien aus. Für die meisten lazischen Dialekte ergibt sich daher ein etwas anderes Kasussystem als für den Dialekt von Muťafi. […] Aufgrund der Besonderheiten des untersuchten Dialekts orientieren sich die vorliegenden Arbeiten nicht in erster Linie an den bisher veröffentlichten Ergebnissen zum Lazischen. Vielmehr wurde das Muťafi-Lazische für diese Untersuchung als eigenständige Sprache betrachtet. Aspekte der Dialektabgrenzung und der Diachronie bleiben daher unberücksichtigt. Desweiteren soll diese Publikation dazu beitragen, eine bedrohte Sprache zu dokumentieren.
Valenz ist eine Zeitbombe, die im Lexikon deponiert ist und in der Grammatik detoniert. Im vorliegenden Beitrag geht es um die Grundlegung einer neuen Valenztheorie, der die Aufgabe zukommt, diese Bombe so empfindlich zu konstruieren, daß sie nicht mehr entschärft werden kann. Dabei möchte ich gleich am Anfang betonen, daß die Valenztheorie – genau und nur im Sinne der obigen Metapher – eine grammatische Teiltheorie darstellt, die nicht an ein bestimmtes Grammatikmodell gebunden ist. Zwar ist die Valenztheorie m enger Verbindung mit der Dependenzgrammatik entstanden, Valenztheorie und Dependenzgrammatik haben jedoch klar unterschiedliche Gegenstände. Auf die Bestimmung dieser Gegenstände komme ich am Ende meiner Erörterungen zu sprechen (vgl. 5.). Es soll von folgenden Arbeitsdefinitionen ausgegangen werden: (I) Valenzpotenz (kurz: Valenz) ist die Potenz relationaler Lexemwörter (Lexemwort' im Sinne von Coseriu), die zu realisierende grammatische Struktur zu prädeterminieren (vgl. auch Welke 1993; zur Relationalität vgl. Lehmann 1992:437f.). Aus dieser Arbeitsdefinition folgt, (a) daß Valenz für einen Teil der grammatischen Realisierung verantwortlich ist, aber auch (b) daß Valenz bei weitem nicht für alles in der grammatischen Realisierung verantwortlich ist. Eine ganze Reihe von morphologischen, syntaktischen, semantischen und konzeptuellen Prozessen wIe z.B. Derivation (verbale Präfixbildung), Konjugationstyp, syntaktische Konversion, Serialisierung, Graduierungen der Transitivität, Determinierung, Fokussierung usw. interagiert mit der Valenz, sobald diese eine grammatische Struktur mitzuerzeugen hat (vgl. auch 3.6).
Am 5. 8. 2009 ist das neue Schuldverschreibungsgesetz in Kraft getreten. Es lässt in
weitgehendem Umfang Umstrukturierungen einer Anleihe, z. B. Änderungen der Fälligkeit
oder der Zinshöhe, Schuldnersetzungen, debt equity swaps u. a. m., durch Mehrheitsbeschluss
der Gläubigerversammlung zu, wenn die Anleihebedingungen dies vorsehen (sog. Collective
Action Clauses; CAC). Vor Inkrafttreten des SchVG begebene Anleihen können ebenfalls
durch Mehrheitsbeschluss der Geltung des neuen SchVG unterstellt werden. Ausdrücklich
klargestellt ist dies für die – wenigen – Emissionen, auf die bereits das alte SchVG von 1899
anwendbar war. Im Folgenden wird dargelegt, dass dies nach der einschlägigen, allerdings
wenig glücklich formulierten Überleitungsvorschrift des § 24 SchVG 2009 auch für die
weitaus zahlreicheren Fälle gilt, in denen auf die Altanleihe zwar deutsches Sachrecht,
insbesondere die §§ 793 ff. BGB, nicht aber das alte SchVG von 1899 anzuwenden ist. Diese
Frage hat sowohl für Altanleihen privater Emittenten wie für umlaufende Anleihen
ausländischer Staaten größte Bedeutung.
Das Phänomen der Inkorporation, spezieller Nominalinkorporation (NI), wurde ursprünglich in der Forschung vor allem in nordamerikanischen Indianersprachen untersucht und zu ihrer typologischen Beschreibung herangezogen. Daraus ergab sich eine Definition von NI als einem morphologischen Verfahren, bei dem ein prädikativer Ausdruck (V) einen referenzfähigen Ausdruck (N) inkorporiert, um einen komplexen prädikativen Ausdruck (V) abzuleiten. Nach heutigen Erkenntnissen jedoch gilt NI als relativ universell vertretenes Verfahren, das in den Sprachen der Welt mehr oder weniger prominent zu finden ist. Strittig ist dabei, ob das Inkorporat nur seinen syntaktischen Status – dies wäre als weit gefaßte Definition zu bezeichnen – oder auch seinen Wortstatus – dagegen eng gefaßte Definition (=Komposition) – verliert. Mit dieser Frage verbunden scheint die Diskussion um den Status von NI innerhalb eines Sprachmodells: Handelt es sich um ein syntaktisches Verfahren und ist als solches produktiv mit einer relativen Eigenständigkeit der Elemente (Sadock 1986/Baker 1988) oder um Lexikalisierung (Mithun 1984), also um einen Wortbildungsmechanismus mit einer zumindest tendenziellen Verfestigung der beteiligten Elemente? Allen diesen Modellen gemeinsam bleibt jedoch die Tatsache, daß sie im Bereich der Morphologie ansetzen. Wir wollen in dieser Arbeit den umgekehrten Weg beschreiten und anhand des von Mithun (1984) aufgestellten Katalogs von Charakteristika nach Phänomenen "nicht-morphologischer" NI suchen und sie am Material der jeweiligen Sprache erörtern.
In der Forschung zu Grammatikalisierungsphänomenen wurden die Untersuchungsergebnisse häufig in Form grafischer Schemata dargestellt. Die einschlägige Forschungsliteratur spricht daher von 'grammaticalization paths', 'chains' und 'channels'. Wir möchten in dieser Arbeit erstens einen Überblick darüber bieten, welche Grammatikalisierungspfade – und zu welchen traditionellen grammatischen Domänen – bisher vorgeschlagen wurden. Zweitens möchten wir mittels der Zusammmenstellung der Pfade in einem Gesamtbild veranschaulichen, wie ein Grammatik-Modell aussehen könnte, dem die Grammatikalisierungstheorie zugrunde liegt. Ein solcher Überblick ist aus mehreren Gründen problematisch: Zum einen liegen für einige Grammatikalisierungsentwicklungen verschiedene Vorschläge vor, von denen wir jeweils die auswählten, für die ausreichend Belegmaterial angeführt wurde. Ein anderes Problem stellt die Heterogenität der grafischen Schemata dar, für die wir versucht haben, ein einheitliches Format zu erarbeiten, um sie in unser Gesamtmodell zu integrieren. In gleicher Weise wurden die Vorschläge einbezogen, die nicht in grafischer Gestalt vorlagen. Ein grundlegendes Kriterium für die Auswahl aus der vielfältigen Literatur war, daß die Bewegung eines sprachlichen Elements entlang seines historisch belegten Pfades betrachtet wurde. Im ersten Teil der Arbeit wird die Gesamtgrafik in Bezug auf die von Himmelmann 1992 skizzierte Grammatikalisierungtheorie in einzelnen Aspekten erläutert. Der zweite Teil dient der Einordnung der historisch belegten Entwicklungen in das Gesamtschema, wobei zwei Pfade gesondert behandelt werden. Zum Abschluß möchten wir kurz auf die Möglichkeiten und die Mängel des Modells eingehen.
Aspektsysteme
(1991)
„Die folgenden Papiere sind im Umfeld eines Hauptseminars "Aspekt und Tempus" entstanden, das im Wintersemester 1989/90 am Institut für Sprachwissenschaft der Universität zu Köln stattfand. In den folgenden Beiträgen werden nicht alle Aspekte des Aspekts gedeckt; im Vordergrund steht hauptsächlich die Frage der Interaktion von lexikalischer Semantik und Aspektmorphologie, so daß sich die Beschreibung der Aspektmorphologie auf aspektrelevante Fälle beschränkt und Nebenfunktionen (z.B. temporale), Konventionalisierungen, Neutralisierungen usw. weitgehend vernachlässigt werden. Kritik und Anregungen sind höchst willkommen.“ ---
Inhalt:
Aspekttheorie (Hans-Jürgen Sasse); Albanisch (Christina Leluda); Spanisch (Olga Chapado Chorro & Luisa Garcia Garcia); Japanisch (Antje Seidel & Helga Weyerts); Maa (Christa König); Modemes Chinesisch (Chor-Shing Li); Samoanisch (Mario Longino)
Phonetische Substanz und phonologische Theorie : eine Fallstudie zum Erstspracherwerb des Deutschen
(1991)
Diese Arbeit stellt einen Versuch dar. phonologische Theorien auf ihre Anwendbarkeit im Bereich des Erstspracherwerbs hin zu untersuchen. Ziel ist dabei letztlich. "substantielle Erklärungen" (Ohaia & Kawasaki 1964: 113f) phonologischer Phänomene zu finden. d.h. Erklärungen. die sich möglichst auf externe Evidenz stützen und weitergehende Vorhersagen und Generalisierungen zulassen. […] Schon bei der Untersuchung zweier oder mehrerer Kinder stellt sich heraus. daß diese eine Vielzahl von unterschiedlichen Strategien zur Vereinfachung oder auch Vermeidung komplexer Strukturen verwenden (Intersubjektive Variation, vgl. Ingram 1989: 212f. und Kleinhenz & Weyerts 1990). Zum Teil sind solche Unterschiede wohl auf individuelle Fähigkeiten. zum Teil vermutlich auch auf den sprachlichen Input zurückzuführen. also z.B. die Häufigkeit und die Deutlichkeit der Aussprache bestimmter Wörter und Segmente in der lnputsprache. Von besonderer Bedeutung ist es schließlich, die Stadien des Erwerbs unterschiedlicher Sprachen zu vergleichen. da sich so am ehesten feststellen läßt. Ob der Faktor der Input-Sprache entscheidendes Gewicht hat oder ob es deutliche sprachübergreifende Gesetzmäßigkeiten gibt. […] Die[] unterschiedlichen Aspekte lassen sich innerhalb einer Theorie der "Selbstorganisation" (oder "Emergenz") sprachlicher Strukturen durchaus vereinbaren. Dieser Ansatz bildet daher den Hintergrund der hier vorgenommenen Beschreibung.
Gegenstand dieser Arbeit sind die englischen Lehnwörter des Samoanischen, einer westpolynesischen Sprache. Als Basis der Untersuchung und Quelle des bearbeiteten Lehnwortschatzes dient das "Lexicon of foreign loan-words in the Samoan language" von Cain (1986)1. Hierbei handelt es sich um eine Auflistung der lexikalischen Entlehnungen im Samoanischen mit kurzen enzyklopädischen Erläuterungen. Ziel der vorliegenden Arbeit soll sein, die Integration der englischen Lehnwörter in die samoanische Sprache darzustellen und gegebenenfalls Regularitäten bezüglich der Assimilation an das samoanische Phoneminventar aufzuzeigen.
Ich werde zunächst auf neuere Theorien zur Abgrenzung von Komposition und Derivation eingehen, um – darauf aufbauend –einen eigenen Lösungsvorschlag anhand von Sprachdaten auszuarbeiten. Dabei werde ich mich nicht auf das Deutsche beschränken, sondern ein Modell skizzieren, das auch eine gewisse übereinzelsprachliche Gültigkeit besitzt . Das Sprachmaterial entstammt allerdings in erster Linie indogermanischen Sprachen, da sich hier das Problem besonders augenfällig stellt. Es wäre jedoch interessant, das vorgestellte Modell an einer größeren Zahl von Sprachtypen zu überprüfen (und entsprechend zu modifizieren). In einem dritten Abschnitt schließlich möchte ich versuchen, die beobachteten Phänomene (und somit mein Modell) ansatzweise in einen Erklärungszusammenhang zu bringen. Das Hauptgewicht soll jedoch auf die Beschreibung der Phänomene selbst, d. h. den zweiten Teil meiner Ausführungen gelegt werden.
Der irokesische Sprachtyp
(1988)
Neugriechische Wortbildung
(1988)
Ziel dieser Arbeit ist es, einen Überblick über das ngr. Wortbildungssystem zu geben. und zugleich die wichtigsten Probleme, die mit der Abgrenzung der ,verschiedenen Wortbildungsverfahren voneinander im NGR. zusammenhängen, so weit wie möglich zu behandeln. Die Arbeit ist in drei Hauptteile gegliedert: der erste Teil (Kap. 2 und 3) ist allgemeinen Problemen gewidmet; die sich auf die Abgrenzung des Bereichs der Wortbildung von der Flexion sowie auf die wichtigsten Aspekte der Wortstruktur im NGR. beziehen. In den beiden .anderen Teilen (Kap. 4 und 5) werden die Wortbildungsverfahren der Ableitung und der Komposition im Bereich des Nomens und im Bereich des Verbs diskutiert. Eine ausführliche Darstellung der Präfixbildung im NGR. ist im Rahmen dieser Arbeit nicht möglich; jedoch werden die Probleme, die mit der Abgrenzung von Präfixbildungen und Komposita zusammenhängen, in Kap. 5.1 kurz besprochen. Besondere Arten der Wortbildung wie z.B. Akronymie, (Wort)Kürzung, "blending" werden nicht behandelt.
In seinen Schriften zur Typologie des Relativsatzes behandelt Lehmann auch das Baskische […] Die Diskussion um den baskischen Relativsatz geht jedoch schon auf De Rijk (1972) zurück und wird von Oyharqabal (1985) fortgesetzt. In diesen Werken geht es um allgemeine Themen der Typologie des Relativsatzes (vor allem um das Problem der Zugänglichkeit), wobei allerdings wichtige Fragen unberücksichtigt bleiben: Warum gibt es im Baskischen mehrere unterschiedliche Relativsatzkonstruktionen? Worin unterscheiden sie sich? Wie lassen sie sich voneinander und gegen andere Verfahren der Nominalisierung abgrenzen, mit anderen Worten: welche Konstruktion gehört noch zu den Relativsatzbildungen, welche nicht mehr? Ich will hier die verschiedenen Verfahren der Relativsatzbildung (Relativierung) vorstellen und versuchen, mit Hilfe von Lehmanns (1984) Kontinuum der Nominalisierung Ordnung in die Phänomene , zu bringen, um schließlich Erklärungsansätze zu finden.
Der Wortschatz der germanischen Sprachen ist des öfteren verdächtigt worden, weitgehend nicht auf indogermanische Wurzeln rückführbar zu sein, wobei dieser Anteil so groß sei, daß er dazu berechtige, in ihm das Relikt eines voridg. Substrates zu sehen. Seit FEIST (1913:32) kursieren Listen germanischer Wörter nichtindogermanischer Herkunft, die – was entscheidend für das Postulat einer vorgermanischen, nichtindogermanischen Bevölkerung in den späteren germanischen Stammesgebieten an Nord- und Ostsee ist – bestimmten Sachbereichen angehören, von denen die Bereiche Schiffahrt, Fischfang, See – Meer – Küste, Tier- und Pflanzenbezeichnungen, Steingewinnung und Steinverarbeitung, Hausbautermini u.a. besonders oft genannt werden. [...] Eine solche Liste soll nun auch hier nicht untersucht werden, wohl aber soll der alt- und mittelhochdeutsche Wortschatz eines bestimmten Sachbereichs daraufhin überprüft werden, inwieweit ererbtes und entlehntes Wortgut in ihm feststellbar ist. Ferner soll bei den im Germanischen erfolgten Wortbildungen eine Rekonstruktion einer ursprünglichen – etymologischen – Bedeutung versucht und – wenn möglich – in eine Systematik gebracht werden. Das in diesem Glossar vorgelegte Verzeichnis der ahd. und mhd. Synonyme für das "Wasserfahrzeug" erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, vor allem da entsprechende Nachschlagewerke bzw. vollständige Synonymenlexika fehlen; es sind also nur die Schiffsbezeichnungen enthalten, auf die ich im Laufe der Untersuchung stieß.
Das vorliegende Arbeitspapier ist das Skript einer Vorlesung, die ich während des Wintersemesters 1986/87 am Institut für Sprachwissenschaft der Universität zu Köln gehalten habe. […] Das Arbeitspapier gliedert sich in zwei Teile. Im ersten Teil, Kapitel 1 - 4, werden die bei der Untersuchung und Beschreibung einer Sprache auftretenden soziolinguistischen Probleme besprochen, während im zweiten Teil, Kapitel 5 - 11, behandelt wird, wie eine Grammatik geschrieben werden sollte. Es geht dabei also nicht um die grammatische Analyse sprachlicher Daten, sondern um die Darstellung einer Sprache, d.h. um die schriftstellerische Aufgabe des Linguisten, des Grammatikers im eigentlichen Sinn.
Sieht man neuere Grammatiken des Deutschen daraufhin durch, wie die Masse der Verben bezüglich ihres semantischen Gehalts klassifiziert wird, stellt sich bald heraus, daß hier kein Konsens besteht. Die DUDEN-Grammatik beispielsweise unterscheidet Bedeutungsgruppen: Tätigkeitsverben (mit der Untergruppe Handlungsverben), Vorgangsverben und Zustandsverben, BRINKMANN fügt diesen drei Klassen die Geschehensverben und die Witterungsverben hinzu; RENICKE gliedert die Verben in 2 Klassen Punktuelle Verben und Ausdehnungsverben. FLÄMIG schlägt semantische Subklassifizierungen unter drei verschiedenen Gesichtspunkten vor: hinsichtlich des Anteils der Verben "an der komplexen Geschehens-/Seinsbezeichnung", hinsichtlich "der Verlaufsweise eines Geschehens" und hinsichtlich "der Charakteristik eines Geschehens/Seins in bezug auf entsprechende Sachverhalte", die letztere Klassifikation unterscheidet Handlungsverben, Tätigkeitsverben, Vorgangsverben, Ereignisverben und Zustandsverben. [...] Eine semantische Analyse der Fortbewegungsverben des Althochdeutschen liegt meines wissens nicht vor, stellt also eine reizvolle Aufgabe dar, zu deren Lösung hier erste Schritte unternommen werden sollen.
Thema der vorliegenden Arbeit ist es, das von Hirst & Weil (1982) durchgeführte Experiment, in dem das Verständnis epistemisch und deontisch modalisierter englischer Äußerungen bei 3;0 - 6;0 Jahre alten Kindern getestet wurde, im Deutschen nachzuvollziehen. Im Rahmen dieser Arbeit wird nur das Verständnis epistemisch verwendeter MV untersucht. Das Experiment bestand aus einer Vorstudie mit 13 erwachsenen Sprechern […] und einer Hauptstudie mit 40 Kindern, die einen Kindergarten in Solingen-Ohligs besuchten. Die Kinder waren zwischen 3;0 und 6;0 Jahre alt. Durch die Reaktionen der Kinder in einer entsprechend der von Hirst & Weil für die epistemische Verwendung der MV entwickelten Spielhandlung wurde ihr Verständnis modalisierter oder faktischer Aussagen ermittelt. Entscheidend für die Auswertung war die erste spontane Reaktion des Kindes auf die Aufforderung der Puppen, ein Bonbon zu suchen. Dem Satzpaar, mit dem das Kind konfrontiert wurde, lag folgendes Muster zugrunde: "Das Bonbon (MV 1) unter der Dose sein" vs. "Das Bonbon (MV 2) unter der Tasse sein". Getestet wurden die MV "wird", "muß", "kann". Diese waren jeweils miteinander und mit ist kombiniert, so daß die Oppositionspaare "muß:wird", "muß:kann", "wird:kann" und "ist:muß", "ist:wird", "ist:kann" entstanden. […] Das Experiment setzte sich aus zwei Serien zusammen, wobei sich die zweite von der ersten dadurch unterschied, daß die Abfolge der MV in den Satzpaaren vertauscht war. Die Anordnung der Oppositionspaare und die Kombination der MV erfolgte nach dem Zufallsprinzip. Die mit Hilfe der Untersuchung zu beantwortenden Fragestellungen lauten: Mit wieviel Jahren versteht das Kind den Unterschied zwischen faktischer und modaler Äußerung? Wie vollzieht sich die Differenzierung innerhalb des modalen Feldes muß, wird, kann?
Im Feldversuch von Future Fleet wurde einer Vielzahl von Fragestellungen nachgegangen. In
Bezug auf das Verkehrsverhalten und die Akzeptanz von Elektroautos standen folgende Forschungsfragen
im Vordergrund:
·Welches sind Faktoren für Attraktivität und Akzeptanz von Elektrofahrzeugen im Rahmen
einer betrieblichen Nutzung?
·Wie entwickelt sich das Verkehrsverhalten der Nutzerinnen und Nutzer?
·Wie wirken sich die veränderte Technik und Poolkonzepte auf das Verkehrsverhalten
und die Einstellungen der Nutzer/innen aus? Wie integrieren Nutzer und Nutzerinnen die
veränderten Eigenschaften in ihre Alltagsroutinen?
Es bestand ein sehr großes Interesse der SAP-Mitarbeiter/innen am Feldtest. Es konnte nur ein
Bruchteil der Interessierten am Feldtest teilnehmen. Zwei Nutzungsszenarien wurden entwickelt.
Das Szenario 1 "wochenweise Überlassung" für eine mehrtägige Nutzung der Elektrofahrzeuge
durch eine Person auf beruflichen und privaten Wegen. Das Szenario 2 "Dienstliche Nutzung
(Poolfahrzeug)" für Dienstfahrten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu einem anderen Standort
oder Außenterminen. ...
Der Beitrag arbeitet d’Alemberts Absicht heraus, durch eine mathematisch begründete Wissensordnung, die einen universellen Geltungsanspruch erhebt, die Dogmatik des religiösen Glaubens genauso wie die Autoritätshörigkeit der ständischen Gesellschaft zu diskreditieren und somit die bestehenden Machtverhältnisse zu destabilisieren. Mit der universalistischen Wissensordnung der Enzyklopädie soll schließlich auch eine neue normative Ordnung etabliert werden. Dabei ist die Rolle der Enzyklopädisten als Aufklärer der unaufgeklärten Gesellschaft Teil der universalistischen Wissensordnung. Obwohl sich die beanspruchte emanzipative Wirkung des enzyklopädischen Universalismus im historischen Kontext von Dogmatismus und Despotismus nachvollziehen lässt, stellt sich die Frage, inwieweit dieser universalistische Anspruch tatsächlich eine ‚kritischen Haltung’, wie sie von Foucault anhand Kants Schrift „Was ist Aufklärung?“ definiert wird, genügt oder doch nur eine ‚Wissenskritik’ bleibt. Die Haltungsfrage verweist auf d’Alemberts ambivalentes Verhältnis zu den politischen Autoritäten seiner Zeit.
Eurobonds zur Bewältigung der europäischen Krise? : Wegweisung zu einer modernen Entwicklungsunion
(2011)
Die aktuelle Debatte um den Umgang mit der Verschuldung Griechenlands und anderer EWU Staaten berührt die Grundlagen europäischer Wirtschaftspolitik. Die nächsten Schritte sind wohl abzuwägen, um über eine unmittelbare Kriseneindämmung hinaus eine langfristige Stabilisierung der wirtschaftlichen und politischen Strukturen in der Eurozone zu erreichen.
Eine funktionsfähige Wirtschafts- und Währungsunion hat ihren Preis. Sie ist aber auch von großem Nutzen, gerade für Deutschland und die wettbewerbsstarken Regionen, die insbesondere vom einheitlichen Binnenmarkt und der monetären Stabilität profitieren. Das rechtfertigt zugleich
eine Unterstützung ökonomisch schwächerer Mitglieder der Union durch die stärkeren. Historisch waren Währungsunionen ohne einen derartigen minimalen fiskalischen Ausgleich nicht dauerhaft. Deshalb sind, wenn man die Währungsunion aufrechterhalten will, zwei Extrempositionen - keine Transfers, um keinen Preis ebenso wie deren Gegenteil: jedwedes Defizit wird bedingungslos finanziert - nicht zielführend. Ein kompletter Haftungsausschluss (no bail-out) ist nicht glaubwürdig, solange unabweisbare Schuldenschnitte von insolventen Staaten oder Regionen (wegen Überschuldung) nicht möglich sind, weil sie innerhalb eines stark integrierten Bankenmarktes potentiell unkontrollierbare Rückwirkungen auslösen. Andererseits liefe die unkonditionierte, dauerhafte Finanzierung regionaler Ungleichgewichte auf Transfervolumina hinaus, die eine Überforderung der Transfergeber darstellten. Sie führte vor allem zu einer Perpetuierung der Probleme, weil Anreize zur letztlich unabdingbaren Anpassung fehlten. Damit bleiben zur Schaffung der Voraussetzungen einer funktionsfähigen Währungsunion nur Optionen, die zwischen den Polen liegen.
(1) Unter „öffentlichen Banken“ sind Kreditinstitute in unmittelbarer oder mittelbarer Trägerschaft einer Gebietskörperschaft zu verstehen.
(2) Eine Bestandsaufnahme ergibt, dass ein nennenswerter Teil der „öffentlichen Banken“ materiell privatisiert oder stark umgeformt worden ist.
(3) Die Sicherung der Kunden durch Anstaltslast und Gewährträgerhaftung ist weitgehend beseitigt worden, ohne dass dies den Betroffenen hinreichend deutlich gemacht worden ist.
(4) Die bestehenden „öffentlichen Banken“ sind deutlich vielgestaltiger organisiert als noch vor wenigen Jahren.
(5) Auch „öffentliche Banken“ unterliegen regelmäßig der „allgemeinen“ Aufsicht und Kontrolle, wie sie für privatwirtschaftliche Institute in ihrer jeweiligen Rechtsform gelten.
(6) Darüber hinaus ist aus verfassungsrechtlichen Gründen eine besondere Leitung, Aufsicht und Kontrolle der „öffentliche Banken“ durch ihr Trägergemeinwesen erforderlich; nicht zuletzt um die Einhaltung ihres besonderen öffentlichen Auftrags kontrollieren zu können.
(7) Die Prüfung durch Wirtschafsprüfer kann diese Aufgaben nicht erfüllen.
(8) Sie ist an erster Stelle Aufgabe der Exekutive des Trägergemeinwesens.
(9) Eine bloße Rechtsaufsicht ist verfassungsrechtlich problematisch, jedenfalls dann wenn eine Einstandspflicht des Trägergemeinwesens besteht.
(10) Die Mitwirkung in Aufsichtsgremien der „öffentliche Banken“ ist keine hinreichende Aufsicht in diesem Sinne.
(11) Darüber hinaus sind die parlamentarische Kontrolle und die Kontrolle durch die Rechnungshöfe ganz wesentlich.
(12) Die Kontrolle durch Sicherungseinrichtungen kann wirksam und sinnvoll sein.
(13) Öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Mischformen dürfen nicht zu einer Ausdünnung von Aufsicht und Kontrolle führen.
(14) Der Einsatz des Instituts der Beleihung ist nur dann rechtlich akzeptabel, wenn ein durchgehender Aufsichts- und Leitungsstrang auch gegenüber dem Beliehenen gesichert ist.
(15) Überlegungen zur Neuordnung der „öffentlichen Banken“ müssen zuerst die Frage beantworten, ob und welche Bankdienstleistungen der Staat unmittelbar oder mittelbar anbieten sollte.
(16) Eine Grundversorgung der Bevölkerung mit einfachen Bankdienstleistungen, die sicher, einfach, kostengünstig und leicht erreichbar sind, ist eine staatliche Aufgabe. Hier liegt in weitem Umfang Marktversagen vor.
(17) Ob ein reformiertes Einlagensicherungssystem die notwendige Sicherheit bieten kann, ist zweifelhaft, solange keine Staatsgarantie für die Sicherungseinrichtungen besteht.
(18) Es ist an eine Reaktivierung von Anstaltslast und Gewährträgerhaftung für einfache Institute zur Grundversorgung der Bevölkerung zu denken.
(19) Leitung und Kontrolle des Managements „öffentlicher Banken“ müssen wesentlich strenger werden, um jegliche Risiken für die öffentlichen Haushalte auszuschließen. Gehaltsmäßig muss ihre Leitung so uninteressant sein, dass sie weder für Politiker noch für „Finanzingenieure“ attraktiv ist.
Die vorliegende Studie wählt […] einen kleinen Ausschnitt in Gestalt eines einzelnen Textes aus: Es geht um den „Schwanenritter“ Konrads von Würzburg, weil sich hier jene historisch-anthropologischen und mediengeschichtlichen Prozesse nicht nur beobachten lassen, sondern weil diese Erzählung sie selbst schon beobachtet. In Konrads kleinem, aber komplexem Text, so (...) [hofft Peter Strohschneider] im weiteren zeigen zu können, wird das Erzählen vom Körper, von seinen Darstellungssystemen und von der Schrift im Medium schriftliterarischen Erzählens in charakteristischer Weise reflexiv.
Der Kontrollbegriff des WpÜG
(2011)
Die Bestimmungen des WpÜG über Übernahme- und Pflichtangebote knüpfen von jeher an das Halten von mindestens 30 Prozent der Stimmrechte einer Zielgesellschaft an. Der folgende Beitrag geht der Frage nach, ob dieser formale Kontrollbegriff des geltenden Rechts den Machtverhältnissen in börsennotierten Gesellschaften angemessen Rechnung trägt. Darüber hinaus hinterfragt er die systematische Stimmigkeit der unterschiedlichen Schwellenwerte für Kontrolle und Beherrschungsvermutung bei börsennotierten Gesellschaften.
Fazit und Ausblick: Gemessen an den hohen Anforderungen, die die Rechtsprechung und das juristische Schrifttum an Qualifikation und Aufgabenwahrnehmung der Aufsichtsratsmitglieder stellen, scheint
erheblicher Bedarf für eine Professionalisierung der Aufsichtsratstätigkeit zu bestehen. Tatsächlich dürften indessen die Erwartungen, die in die Überwachung der Geschäftsführung durch den Aufsichtsrat gesetzt werden, überzogen sein. Zudem brächte die Fortentwicklung des Aufsichtsrats zu einem Gremium professioneller Überwacher eine Reihe von Nachteilen mit sich, die die vermeintlichen Vorteile aufwiegen dürfte. Eine professionelle Überwachung der Geschäftsführung ließe sich daher möglicherweise besser im Vorstand selbst ansiedeln, indem ein oder mehrere Vorstandsmitglied(er) ausschließlich mit Überwachungsaufgaben betraut würde(n). Der Vorstand hat für die Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Zweckmäßigkeit der Organisation und der Entscheidungsprozesse innerhalb der Gesellschaft zu sorgen. Dazu gehört nicht nur die Überwachung des eigenen Ressorts, sondern auch die Pflicht, den Geschäftsbetrieb insgesamt zu beobachten und Missstände auch in anderen Ressorts zur Kenntnis des Gesamtvorstands zu bringen. Bereits das geltende Recht trägt damit dem Umstand Rechnung, dass effektive Überwachung ständige Präsenz im Unternehmen und die Unterstützung durch einen Stab von Mitarbeitern erfordert. Die Betrauung einzelner Vorstandsmitglieder mit hauptamtlichen Überwachungsaufgaben würde die aus diesen Gründen dem Vorstand ohnehin obliegende Aufsicht ausbauen, dem Aufsichtsrat einen auf Überwachung spezialisierten Ansprechpartner im Vorstand zur Verfügung stellen und auf diese Weise dazu beitragen, die Überwachungsaufgabe des Aufsichtsrats auf ein im Nebenamt realistischerweise zu bewältigendes Maß zurückzuführen.
Die Ergebnisse der Arbeit lassen sich wie folgt zusammenfassen: 1. Das Früherkennungssystem des § 91 Abs. 2 AktG ist kein „Risiko“-Früherkennungssystem, wie dies der IDW PS 340 annimmt. Daraus folgen zu weit reichende angebliche Risikomanagement- und Prüfpflichten. Eine fortlaufende und ständige Erfassung, Bewertung und Analyse von Einzelrisiken ist nämlich nicht erforderlich. Zwar mag im Einzelfall eine Risikosteuerung angezeigt sein, die sich einem umfassenden Risikomanagement annähert. Die über § 91 Abs. 2 AktG hinausgehenden Maßnahmen ergeben sich dann aber aus §§ 76, 93 AktG und sind insofern auch nicht Prüfungsgegenstand des Abschlussprüfers nach § 317 Abs. 4 HGB. 2. Der IDW PS 340 blendet die zentral wichtige Liquiditätssteuerung aus. Hier ist er zu eng und nicht spezifisch genug. Bestandsgefährdende Entwicklungen können nämlich auch durch Liquiditätsrisiken entstehen. § 91 Abs. 2 AktG verpflichtet daher die Gesellschaft zur Aufstellung eines Finanzplans, der künftige Zahlungsein- und Zahlungsausgänge einander gegenüberstellt. 3. Der IDW PS 340 besteht nicht hinreichend deutlich auf schriftlicher Dokumentation des Früherkennungssystems. Denn eine schriftliche Fixierung von Früherkennungs- und Überwachungssystem dient nicht nur der Funktionsfähigkeit dieser Systeme, sondern bildet auch die Prüfungsgrundlage, ohne die dem Abschlussprüfer eine hinreichende Prüfung nicht möglich ist.
In Deutschland und in fast allen Industrieländern finden sich mittlerweile Medikamentenwirkstoffe in nahezu allen Gewässern und vereinzelt auch im Trinkwasser. Auch wenn die Konzentrationen in der Regel sehr gering sind, lassen sich erste Anzeichen für Auswirkungen auf Wasserlebewesen nachweisen. Akute Folgen für die menschliche Gesundheit sind bisher nicht erwiesen. Es kann allerdings nicht ausgeschlossen werden, dass sich Langzeitfolgen dieser Niedrigstkonzentrationen entwickeln und unerwartete Effekte durch die Wechselwirkung zwischen verschiedenen Wirkstoffen (Cocktaileffekt) entstehen. Besonders gefährdet sind dabei sensible Bevölkerungsgruppen wie Kinder und chronisch Kranke. Es besteht daher nicht zuletzt aus Vorsorgegründen Handlungsbedarf. Das Problem der Medikamentenreste im Wasser ist bei den wichtigsten Akteuren des Gesundheitssystems weitgehend unbekannt. Auch wenn Wissen nicht mit Bewusstsein gleichgesetzt werden kann – denn es gibt auch das Phänomen des Nicht-Wissen-Wollens – geht es in einem ersten Schritt darum, fundiertes Wissen zu erzeugen. Nur auf Basis dieser Sensibilisierung können weitere Strategien umgesetzt und letztendlich Aufklärung und Verhaltensänderungen erreicht werden. Dabei geht es um die gesamte Alltagspraxis im Umgang mit Medikamenten. Diese umfasst Fragen der Verschreibung, der Compliance, der nichtmedikamentösen Krankheitsvorsorge bis hin zum Arzt-Patienten-Verhältnis. Das ist nämlich häufig von Missverständnissen und mangelnder Kommunikation über – vermeintliche – Verschreibungsnotwendigkeiten geprägt. Der erste Teil der Strategie für die Bevölkerung soll über unterschiedliche Kanäle und Medien drei unterschiedliche Zielgruppen ansprechen, die in einer empirischen Untersuchung vom ISOE identifiziert wurden und auf das angesprochene Problem ganz unterschiedlich reagieren: · ‚Die Verleugner/Relativierer‘ · ‚Die Aufklärungsinteressierten‘ · ‚Die Hypersensiblen‘ Jede Zielgruppe soll in der passenden sprachlichen und argumentativen Art und Weise durch spezifische Medien und mit dem richtigen Grad der Differenziertheit angesprochen werden. Dabei spielen „die Aufklärungsinteressierten“ eine Opinionleader-Rolle. Sie können über anspruchsvolle Medien mit sehr differenzierten Informationen versorgt werden und geben dieses Wissen dann in angemessener Form an ihre Gesprächspartner weiter. Der zweite Teil der Strategie für die Bevölkerung bezieht sich auf die Kommunikation richtiger Entsorgungswege für Altmedikamente. Ziel ist es, dass Medikamentenreste nur noch in der Apotheke, keinesfalls aber in der Spüle oder in der Toilette entsorgt werden. Auf Grundlage einer Analyse typischer Fehler in bereits bestehenden Kommunikationsmedien zu diesem Thema hat das ISOE Empfehlungen zur richtigen Konzeption von Infomaterialien erarbeitet. Bei der Ansprache der Apotheker geht es in einem ersten Schritt um die Vermittlung von Faktenwissen: Wir schlagen dazu eine PR-Kampagne vor, die Artikel in den wichtigsten Fachmedien platziert. Gleichzeitig soll das Thema auch Teil der Aus- und Fortbildung werden. Zusätzlich soll die Beraterfunktion der Apotheken gestärkt werden. Die spezielle Zielgruppe der umweltsensiblen Kunden würde durchaus positiv darauf reagieren, wenn sie auf die Problematik der Medikamentenreste im Wasser hingewiesen würde. Bei allen anderen Kunden können und sollen die Apotheker ihre Rolle als Berater wahrnehmen: Sie betonen, wie wichtig die korrekte Einnahme (Compliance) und adäquate Packungsgrößen sind und warnen ihre Kunden, insbesondere die älteren, auch vor potenziellen Fehleinnahmen. Bei der Kommunikationsstrategie für Ärzte geht es im ersten Schritt ebenfalls um Wissen. Dabei muss aber deren Selbstverständnis als Wissenschaftler bei gleichzeitig niedrigem Wissensstand in diesem speziellen Feld berücksichtigt werden. Hier muss der Weg einer ‚diskursiven Selbstaufklärung‘ beschritten werden. Das Thema Medikamentenreste im Wasser kann somit nicht von Laien von außen an die Ärzte herangetragen werden, sondern muss in wichtigen Medien der Ärzteschaft und durch Verbandsfunktionäre angenommen und kommuniziert werden (top-down). Wenn es im zweiten Schritt um eine Problemsensibilisierung geht, muss mit starkem Widerstand eines Teils der Ärzteschaft gerechnet werden. Sie könnten fürchten, dass eine Einmischung in Heilungspläne aus Umweltsicht droht und betonen, dass Ärzte nicht für Umweltfragen zuständig seien. Letztlich steht – das haben empirische Untersuchungen des ISOE gezeigt – hinter dieser Problemabwehr ein Tabu: Es soll nicht darüber gesprochen werden, dass in zahlreichen Praxen zu viel verschrieben wird. Diese Problematik kann tatsächlich nicht aus der Umweltperspektive angegangen werden. Doch decken sich hier die Ziele des Gewässerschutzes mit den ökonomischen Zielen eines sparsamen Umgangs mit Arzneimitteln. Bei jeder Kommunikationsmaßnahme für diese Zielgruppe muss berücksichtigt werden, dass sich die Ärzte von dem, was sie als ‚Dauergesundheitsreform‘ aller Regierungen wahrnehmen, gegängelt fühlen. Sie sind keinesfalls bereit, eine neue Form der Regulierung, diesmal aus Umweltgründen, hinzunehmen. Ganz anders wird das Problem von ‚kritischen Ärzten‘ wie Umweltmedizinern und von Ärzten mit Naturheilschwerpunkt gesehen. Sie interessieren sich für die Problematik, weil sie einen Zusammenhang zwischen Umweltqualität und Gesundheit sehen. Außerdem haben sie Patienten, die an möglichst wenig Medikamentenverschreibungen, dafür aber an einer ‚sprechenden Medizin‘ interessiert sind. Wenn eine Kommunikationsstrategie also auch das schwierige Problem der übermäßigen Verschreibungen angehen will, empfiehlt es sich, die Erfahrungen dieser Mediziner einzubeziehen und zusätzlich auf eine ‚Bottom-up-Strategie‘ abzuzielen. Mit der Umsetzung der strategischen Kommunikation sollte eine Agentur beauftragt werden, die Erfahrungen im ‚Issue Management‘ vorweisen kann. Weiterhin sollte die Agentur Kenntnisse im Social Marketing und der Beeinflussung von Verhalten haben. Alle wichtigen Entscheidungen sollten von einem Konsens-Gremium (Runder Tisch ‚MeriWa‘1) verabschiedet werden, in dem die Ärzteschaft, die Apotheker sowie die Verbraucherinnen und Verbraucher angemessen repräsentiert sind.
Im Rahmen einer Projektarbeit zum Thema Argumentationstheorie im WS 2008/09 haben sich die teilnehmenden Studentinnen und Studenten der Universität zu Köln das Ziel gesetzt, ca. 600 Kommentare zur Frage „Do smoking bans mean a cultural shift for Paris and Berlin?“ des „Have your say“-Forums der BBC auf ihre Argumentationsmuster hin zu analysieren. Die Ausgangsfrage im BBC-Forum richtete sich also nach dem „cultural shift“, also der kulturellen Veränderung, die das Rauchverbot in Kneipen und Cafés für die beiden Metropolen bedeuten könnte. Sehr bald ergab unsere Analyse jedoch, dass dies nicht die Frage war, die innerhalb der Kommentare im Zentrum der Aufmerksamkeit stand: Stattdessen wurde in erster Linie darüber diskutiert, wie das Rauchverbot generell – und zwar nicht nur in den beiden genannten Städten – bewertet werden sollte. Gut zwei Drittel der Beiträge bezogen klar Stellung für oder gegen ein Rauchverbot in der Gastronomie. Für unsere Analyse der Argumentationsmuster haben wir zum einen die klassischen argumentationstheoretisch relevanten Faktoren berücksichtigt wie Fallacies und verdeckte Prämissen. Hinzu kamen dann zwei weitere Arten von Parametern: erstens Faktoren, die in argumentationstheoretischen Abhandlungen eher nur am Rande berücksichtigt werden wie z.B. Evidenztyp und Überzeugungskraft, und zweitens Informationen, die speziell mit der Art des Diskussionsforums bzw. dem Inhalt der Diskussion zu tun haben, wie etwa Selbstauskünfte über das eigene Raucherverhalten.
Die vorliegende Arbeit geht hervor aus dem Hauptseminar „Argumentationstheorie“, das im Wintersemester 2008/09 am Institut für Linguistik der Universität zu Köln unter der Leitung von PD Dr. Leila Behrens abgehalten wurde. Ziel dieses Seminars war es, ausgehend von traditionellen Begriffen der Rhetorik, Dialektik und Logik, in die Terminologie sowie in zentrale Modelle der zeitgenössischen Argumentationsforschung einzuführen. Die dabei erworbenen Kenntnisse sollen im Folgenden bei der Analyse von Beiträgen eines Diskussionsforums im Internet angewendet werden. Hierbei handelt es sich um ein sogenanntes „newsforum“ der BBC mit dem Titel „Have Your Say“ (BBC 2008), in dem aktuelle Themen und Nachrichten von Internetnutzern weltweit diskutiert werden können. Im untersuchten Fall behandeln wir die Frage, wie mit der Unabhängigkeitserklärung des Kosovo vom 17. Februar 2008 umzugehen sei: „Should the world recognise an independent Kosovo?“ […]. Zu dieser Fragestellung wurden insgesamt 3195 Beiträge im Forum veröffentlicht, von denen hier 780 ausgewertet werden. Diese folgen chronologisch aufeinander und umfassen den Zeitraum zwischen 7:49 Uhr (mittlere Greenwich-Zeit) und 14:26 Uhr des 17. Februar 2008.
Dieses Arbeitspapier geht aus einem Hauptseminar zur Argumentationstheorie hervor, das [von Leila Behrens] im Wintersemester 2008/09 am Institut für Linguistik der Universität zu Köln gehalten [wurde]. In den beiden Arbeiten in diesem Band (Badtke et al. und Benning et al.) stellen die Studierenden dieses Hauptseminars die Ergebnisse vor, die sie (in zwei parallelen Projektgruppen mit unterschiedlichen Diskussionsgegenständen) bei der empirischen Analyse von Argumentationen in einem Internet-Forum gewonnen haben. Der Gegenstand der Diskussion betraf bei der einen Gruppe (Badtke et al.) die Unabhängigkeit des Kosovo, bei der anderen Gruppe (Benning et al.) die Einführung eines generellen Rauchverbots in europäischen Hauptstädten.
Im ersten Teil wird zunächst die wenige Forschungsliteratur zum Thema Deskriptivität selbst und eng verwandten Themen vorgestellt und besprochen. Daraus soll sich im Anschluss auch eine Definition des Begriffes ergeben, die weit genug gefasst ist, um die übliche Verwendungsweise des Begriffs bei Autoren, die ihn zwar benutzen, aber nicht theoretisch behandeln, zu erfassen, die sich aber andererseits dennoch in klar definierten und nachvollziehbaren Grenzen bewegt. Dabei soll weiterhin deutlich werden, dass es sich bei Deskriptivität um ein prinzipiell in allen Sprachen anzutreffendes Phänomen handelt, dass sich aber die Frequenz deskriptiver Ausdrücke von Sprache zu Sprache stark unterscheiden kann. Dabei werde ich Daten aus ausgewählten Sprachen einbeziehen und eine quantitative Analyse des Ausmaßes, mit dem verschiedene Sprachen von deskriptiven Bildungen Gebrauch machen vorstellen. Der zweite Hauptteil der Arbeit beschäftigt sich mit folgender Frage: Wenn jede Sprache zu einem gewissen Grad von deskriptiven Benennungen Gebrauch macht, welche Mechanismen des Sprachwandels gibt es, die die Position einer Sprache auf dieser Skala in die eine oder die andere Richtung verändern können?
Im Laufe der letzten Jahrzehnte haben in die Aspektologie und die ihr gewidmeten wissenschaftlichen Debatten zunehmend Versuche Einzug gehalten, die mit dem Ziel unternommen wurden und darauf ausgerichtet waren, die Lexik der Verben in den Mittelpunkt des Interesses zu rücken und in der Hoffnung darauf zu durchforsten, darin Hinweise aufzuspüren, die es gestatten, entsprechende verlässliche Rückschlüsse auf das von ihnen gezeitigte Aspektverhalten, d.h. die in dem jeweiligen Fall zutage tretende Art der der Imperfektiv-Perfektiv-Opposition zugrunde liegenden Bedeutung zu ziehen. In dem Bemühen, eine aspektuell relevante Verbklassifikation, d.h. eine solche, die sowohl über die Frage der aspektuellen Paarigkeit von Verben als auch über die semantischen Eigenschaften von Perfektivum und Imperfektivum innerhalb eines Aspektpaares Aufschluss erteilt, zu erstellen, musste man sich zunächst auf die Aufgabe zurückbesinnen, die die Sprache dem Aspekt zubedacht hat und die durch den morphologisch geschiedenen Gegensatz von Imperfektiva und Perfektiva wahrgenommen wird: die - von mir eindeutig ausschließlich in diesem Sinne so genannte - Aspektualität.
Die zielsprachliche Verwendung des Artikels als grammatikalisiertem Mittel der NP-Determination im Deutschen stellt im Zweitspracherwerb besonders für Deutschlernende mit einer artikellosen Muttersprache eine große Schwierigkeit dar. Die vorliegende Arbeit untersucht die NP-Determination auf der Basis eines Spontansprachkorpus, welches Erwerbsdaten einer achtjährigen russischen Deutschlernenden in einer frühen und einer späten Erwerbsphase liefert. Das Ziel der Untersuchung ist, Erkenntnisse über Entwicklungsverlauf, Transferphänomene und insbesondere referenzsemantische und phonologische Determinanten der Artikelwahl zu gewinnen.
Die vorliegende Arbeit ist eine kritische Auseinandersetzung mit dem Hofstedeschen Ansatz. Dabei soll in erster Linie das Werk von Hofstede selbst einer wissenschaftstheoretisch-methodologischen Prüfung unterzogen werden. Bei sehr populären Standardansätzen, die sowohl in der Praxis einen großen Anklang finden als auch in der wissenschaftlichen Gemeinschaft ständig rezipiert und weiterentwickelt werden, bleibt es natürlich nicht aus, dass durch Vereinfachungen oder Uminterpretationen in der Literatur Inkonsistenzen entstehen, die so im Originalwerk nicht enthalten sind. In dieser Arbeit soll es im Wesentlichen nicht um solche Probleme der Hofstedeschen Rezeption gehen. Vielmehr werde ich die Argumentation von Hofstede selbst in seinen eigenen Schriften […] einer detaillierten kritischen Analyse zu unterziehen, um auf diese Weise zu prüfen, ob bestimmte gravierende Probleme schon im Originalwerk angelegt sind.
Eine unübersehbare Menge neuer Anglizismen findet über Fach- und Gruppensprachen Eingang in die deutsche Alltagssprache, in der ein Teil von ihnen inzwischen seinen festen Platz hat. […] Insbesondere in den Bereichen der Lautung und der Schreibung bleibt bei den neueren Entlehnungen oberflächlich eine große Nähe zu gebersprachlichen Strukturen erhalten. Diese Entwicklung wird von einigen Fachleuten und Politikern […] als Indiz für eine schleichende ‚Kolonialisierung’ der deutschen Sprache durch das Englische herangezogen. [...] Dieser Einschätzung widersprechen zahlreiche Organe […] und Autoren […] ausdrücklich. […] Im Kontext dieser Auseinandersetzung ist die vorliegende Arbeit verortet. Ihr Ziel ist es zu zeigen, daß die Sprecher des Deutschen Anglizismen sehr wohl phonologisch, graphematisch und morphologisch in die deutsche Sprache integrieren. Untersuchungsgegenstand sind mehrgliedrige Verben, die aus dem Englischen entlehnt wurden und überwiegend in Fach- und Gruppensprachen und/oder in informellem, vorwiegend mündlichem Text auftreten. Für das Problemfeld der verbalen Wortbildung wird dargelegt, daß morphologische Integration nicht unsystematisch erfolgt, sondern sich an den Flexionsmustern deutscher komplexer Verben orientiert. Der Integrationsgrad der einzelnen Lexeme ist dynamisch und sprecherabhängig.
Außerhalb der indoeuropäischen Sprachen [erfreut sich] [d]ie Kategorie „Adjektiv“ […] einer geringeren Verbreitung als man als Laie vermuten würde, und es zeigen sich in nicht-indoeuropäischen Sprachen von den europäischen Sprachen stark verschiedene Aufteilungen der Welt in Nomina und Verba. Eine bisher nicht beschriebene Verteilung von Konzepten auf Wortarten in der Sprache Guarani, welche hauptsächlich in Paraguay gesprochen wird, ist das Thema dieser Arbeit.
Das Wogeo ist eine austronesische Sprache, die von etwa 1500 Menschen auf den Inseln Vokeo […] und Koil […] gesprochen wird. Da es sich beim Wogeo um eine bislang größtenteils unbeschriebene Sprache handelt, sind zum Verständnis der Ausführungen im Hauptteil dieser Arbeit sowie zur allgemeinen Orientierung einige einleitende Erklärungen nötig. Diese sind von unterschiedlicher Art: Zunächst wird die natürliche Umgebung der beiden Inseln, auf denen die Sprache gesprochen wird, kurz dargestellt. Dann werden die für das Verständnis der soziolinguistischen Lage der Sprache relevanten Aspekte beleuchtet. Zur Orientierung folgt ein kurzer Abriß der Position des Wogeo innerhalb der austronesischen Sprachfamilie. Schließlich leitet eine Darstellung des bisherigen Forschungsstandes über das Wogeo zum Hauptteil der Arbeit über.
Betrachtet man als Sprecher oder Sprecherin des Deutschen die mit '-su' derivierten Verben im Aymara und ihre spanischen Übersetzungen, so fällt auf, daß diese Verben häufig eine Entsprechung in einem deutschen Partikelverb mit 'aus-/heraus-' oder 'auf-' haben, und zwar nicht nur dann, wenn sie Bewegungsvorgänge bezeichnen, sondern auch, wenn keine Direktionalität erkennbar ist. [...] Diese Parallele zwischen '-su' und 'aus-' oder 'auf-' ist frappierend, wenn man bedenkt, dass die beiden Sprachen keinerlei genetische Beziehung haben, und die Annahme liegt nahe, daß hier ein ähnliches kognitives Konzept zugrundeliegt. Um dies genauer beurteilen zu können, ist allerdings mehr Information über '-su' im Aymara nötig. So habe ich mir für die vorliegende Arbeit zum Ziel gesetzt, die Semantik von '-su' im Aymara genauer herauszufinden und herauszuarbeiten, welche Funktionen das Suffix hat. Dabei interessierte mich zum einen, ob sich neben den in den Aymara-Grammatiken beschriebenen Funktionen des Morphems, nämlich der Markierung der Richtung 'nach außen' und des kompletiven Aspekts, noch weitere Funktionen herausarbeiten lassen und wie diese mit der Semantik der jeweiligen Verbwurzel interagieren. Daneben widmete ich mich der Fragestellung, worin der Zusammenhang zwischen den verschiedenen Funktionen des Morphems bestehen könnte.
Die vorliegende Arbeit soll sich mit dem „Zusammenziehen von Wörtern“ beschäftigen, das als typisch für die „Pottsprache“ […] angesehen wird. Dieses Zusammenziehen soll innerhalb der Klitisierungsforschung anhand zweier Fälle untersucht werden. Zum einen sollen reduzierte Formen der Pronomina und zum anderen reduzierte Artikelformen, nämlich die des bestimmten und des unbestimmten Artikels, als Untersuchungsgegenstand dienen. Dieses soll auf einer empirischen Basis, dass heißt auf der Basis von erhobenen und analysierten Sprachdaten, geschehen. Der erste Schritt soll dabei eine Darstellung der hier behandelten Sprachvarietät sein. […] Der zweite Schritt besteht in einer Darstellung der Theorie der Klitisierung […] Nachdem der Hintergrund dieser Arbeit dargestellt worden ist, folgt die eigentliche Analyse. Zunächst wird die Klitisierung von Pronomina untersucht […], dann die von Artikelformen […]. Beide Phänomene werden nacheinander auf ihre Eigenschaften hin untersucht, um dann zum Schluss zu einer Hypothese aus der bisherigen Forschung, nämlich die der flektierten Präpositionen, Stellung zu beziehen […]. Abschließend soll versucht werden die Ergebnisse dieser Arbeit in den Forschungsstand bei der Erforschung von Klitisierung auf der einen Seite und der Varietät Ruhrdeutsch auf der anderen Seite einzuordnen […].
Zur Versprachlichung des Raums in Bildergeschichten deutschsprachiger Vor- und Grundschulkinder
(2002)
Gegenstand der vorliegenden Arbeit ist die Versprachlichung des Raums in Bildergeschichten deutschsprachiger Vor- und Grundschulkinder. Methodisch fügt sich die Untersuchung in Arbeiten zur Entwicklung der narrativen Kompetenz des Kindes anhand von Bildergeschichten ein, wie sie in neuerer Zeit […] durchgeführt wurden (s. vor allem Berman & Slobin 1994). Hinsichtlich der allgemein-sprachwissenschaftlichen Analyse der Versprachlichung des Raums ist die Arbeit vor allem den typologischen Studien von L. Talmy (1985, 1991) verpflichtet. […] Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, die Rolle der Versprachlichung räumlicher Beziehungen unter zwei Aspekten zu untersuchen: hinsichtlich der Erstellung kohärenten narrativen Diskurses und hinsichtlich der sprachlichen Mittel, mittels derer die Kinder auf statische und dynamische räumliche Beziehungen referieren. Entsprechend der Dreiteilung der Ich-Jetzt-Hier-Origo stellen räumliche Beziehungen neben der Referenz auf Personen und zeitliche Beziehungen einen der drei Bereiche dar, in denen sich textuelle Kohärenz manifestiert. Bei der Versprachlichung des Raums geht es einerseits um Einführung, Beibehaltung und Verschiebung narrativer Orte und andererseits um statische räumliche Befindlichkeiten gegenüber dynamischen räumlichen Ereignissen. […] Die Arbeit gliedert sich in einen theoretischen und einen empirischen Hauptteil.
In seiner ausführlichen Untersuchung unterschiedlicher philosophischer Ansätze zum Prinzip „Verantwortung“ führt Ludger Heidbrink (2003) aus, dass die Standardtheorie der „Verantwortung“ auf drei Pfeilern beruhe, „dem Subjekt der Verantwortung, dem Objekt der Verantwortung und der Instanz der Verantwortung“ (ebd.: S. 21 f.; Hervorhebung von B. H.). Dabei bezieht er sich auf einige philosophische Ansätze, die Verantwortung in einer mehrstelligen Relation verstehen: Eine Person hat (1) Verantwortung für etwas (2) vor und gegenüber jemandem (3) und wird nach Maßgabe von gewissen Kriterien beurteilt (4) (u. a. Lenk/Maring 1993; Höffe 1993). An dieser Definition wird deutlich, dass es sich bei „Verantwortung“ um ein zutiefst soziales Handlungsprinzip dreht, denn eine Person, die verantwortlich handelt, tritt immer in irgendeiner Form in Interaktion mit ihrer sozialen Umwelt. So kümmern sich beispielsweise Eltern um ihre Kinder; Arbeitsnehmer stellen im Rahmen kollegialer Arbeitsteilung ein Produkt her oder erfüllen eine Dienstleistung für einen Kunden. Selbst wer sich gegenüber einem Tier oder der Natur verantwortlich verhält, erfüllt dabei eine moralische Norm, deren Einhaltung die Gesellschaft von ihm erwartet. Daran wird deutlich, dass eine Person, auch wenn sie sich in ihrem Handeln nicht direkt auf andere Menschen bezieht, gegenüber Personen oder Instanzen die Folgen ihres Verhaltens verantworten muss, was bedeutet, dass sie im Rahmen der Rechenschaftspflicht letztlich auch in eine Interaktion mit anderen Menschen tritt. Nur von mündigen Menschen kann Verantwortung für ihr Handeln erwartet werden. Der intersubjektive Charakter des Verantwortungspostulats lässt normalerweise auch zu, dass sich die beteiligten Personen über die Voraussetzungen verständigen können, unter denen das geforderte Handeln möglich ist oder war. Denn meistens genügt allein der Willen einer Person nicht zur Übernahme von Verantwortung.
Der folgende Aufsatz ist eine geringfügig überarbeitete Version eines Vortrags über das japanische Gesellschaftsrecht anlässlich der im August 2010 veranstalteten Summer School für japanisches Recht an der Goethe-Universität Frankfurt am Main1. Der Vortrag war nicht nur an Juristen und Studierende der Rechtswissenschaften, sondern auch an Japanologen und Studierende der Japanologie gerichtet, weshalb ich mich bemüht habe, mich möglichst nicht in juristischen Details zu verlieren, sondern eine Einführung in das Wesen des japanischen Gesellschaftsrechts zu geben. In den letzten Jahren gab es im Umfeld japanischer Unternehmen zahlreiche bedeutende gesetzliche Änderungen, und es scheint, als würde sich diese Entwicklung zunehmend beschleunigen. In dieser Lage, in der die täglich neu auftretenden Rechtsfragen schnellstmöglich einer Lösung bedürfen, ist es für die Gelehrten des Gesellschaftsrechts oft schwierig, sich wissenschaftlich mit der substantiellen Dimension dieser Rechtsfragen zu beschäftigen. Auch dieser Aufsatz über das japanische Gesellschaftsrecht ist nur eine Skizze zum Gegenstand meines Forschungsgebietes. Die Darstellung beginnt – zum besseren Verständnis der zugrundeliegenden Systematik vor allem für den deutschen Leserkreis – mit einer knappen Erläuterung der Entsprechungen des deutschen Begriffs „Gesellschaft“ im Japanischen. Auf diese terminologische Klärung folgt ein kurzer Überblick zur Geschichte des japanischen Gesellschaftsrechts bis hin zur Erstellung des japanischen Gesellschaftsgesetzes, da zum Verständnis des heutigen japanischen Gesellschaftsrechts eine gewisse Kenntnis seiner Vorgeschichte höchst wichtig ist. Bereits hier sei der wichtige Punkt erwähnt, dass das historische japanische (Aktien-)Gesellschaftsrecht unter dem starken Einfluss Deutschlands und der Vereinigten Staaten von Amerika gestaltet wurde, was sich noch gegenwärtig auf das japanische Gesellschaftsgesetz und die Struktur der japanischen Aktiengesellschaften auswirkt. In den weiteren Abschnitten werden diese Besonderheiten des japanischen Gesellschaftsrechts anhand der Struktur der japanischen Aktiengesellschaft illustriert.
Der Text Konstitutive Regeln – normativ oder nicht? Ein Blick auf ihre Rolle in Praktiken geht der Frage nach, ob – und wenn ja, in welcher Weise – konstitutive Regeln normativ sind. Die Herausforderung besteht darin, dass diese Regeln bzw. ihre Befolgung womöglich durchweg in nicht-normativen Begriffen beschrieben werden können – nämlich im Wesentlichen als Erfüllung notwendiger und/oder hinreichender Bedingungen. Natürlich kann man, aus welchen Gründen auch immer, jederzeit fordern, einer konstitutiven Regel Folge zu leisten. Aber damit würde Normativität ‚von außen‘ an solche Regeln herangetragen; in Frage steht aber, ob diese Regeln selbst normativ sind. Für eine derartige ‚interne‘ Normativität spricht sicherlich unser Umgang mit diesen Regeln und auch unser alltägliches Reden über sie. So beschreiben wir in unserer Alltagspraxis etwa das Befolgen von Spielregeln (als Paradebeispiele für konstitutive Regeln) als etwas, das korrekt ist oder getan werden soll – und Abweichungen entsprechend als Verletzungen. Der Überlegungsgang des Textes ist zweigeteilt: In einem ersten Schritt werden einige Arten von konstitutiven Regeln unterschieden. Der systematische Ertrag dieser begrifflichen Überlegungen besteht in dem Vorschlag, dass manche Arten von konstitutiven Regeln ganz problemlos als auch normative Phänomene charakterisierbar sind, andere hingegen nicht. In einem zweiten Schritt wird vor allem zu zeigen versucht, dass einige der wirklichen ‚Problemfälle‘ konstitutiver Regeln zumindest als schwach-normative Regeln beschrieben werden können (im Unterschied zu stark-normativen Phänomenen wie Verpflichtungen oder Verbote). Die ‚schwache Normativität‘ dieser Regeln kommt zum Vorschein, wenn man ihre Rolle in Praktiken betrachtet – insbesondere die Art und Weise, wie sich Akteure in diesen Praktiken unter Berufung auf konstitutive Regeln kritisieren, ohne sich dabei bereits als verpflichtet zu behandeln, diese Regeln zu befolgen.
Im folgenden Beitrag wird zunächst die Entwicklung der personellen Einkommensverteilung in Deutschland zwischen 1993 und 1998 auf der Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichproben (EVS) dargestellt. Dabei werden - ähnlich wie in früheren Analysen auf Basis der EVS und des Sozio-ökonomischen Panels (SOEP) - hoch aggregierte Indikatoren berechnet, mit denen die Informationsfülle einer Mikrodatenquelle zu nur einer Zahl bzw. zu einer eindimensionalen relativen Häufigkeitsverteilung verdichtet wird. In einem zweiten Schritt und schwerpunktmäßig wird untersucht, welche Verteilungsstrukturen sich hinter diesen Darstellungen der Gesamtverteilung verbergen.
Grundlage des Artikels ist der Berliner Teil der zweijährigen Studie "Moriana", in der – im ersten Jahr – Wandel der Produktion und Wirtschaftsstruktur, der Arbeits- und Beschäftigungsverhältnisse, der Sozialstruktur und die Rezeption dieser Veränderungen durch Politik, Gewerkschaften, Arbeitgeber, Forschung und Dritter Sektor untersucht wurden. Im zweiten Jahr wurden die Situation und die Bedürfnisse von selbstständig Beschäftigten genauer betrachtet. Das Forschungsprojekt wurde von dem Institut A.A.STER in Mailand unter der Leitung von Aldo Bonomi koordiniert und in den Städten Berlin (D), Paris (F), Valencia (ES), Mailand (I), Turin (I), Genua (I) und Neapel (I) durchgeführt. Das Projekt arbeitete – vor allem im zweiten Teil – mit dem Ansatz der "aktiven Untersuchung", im Rahmen derer die Betroffenen selbst ihre Situation und Bedürfnisse beschreiben und ihre subjektive Wahrnehmung im Mittelpunkt steht. In Berlin wurden dafür im Jahr 2000 u.a. ausführliche Interviews mit 30 Selbstständigen verschiedener Einkommensstufen sowie unterschiedlichen Qualifikationsgrades geführt, und diesen ein zusätzlich ein Fragebogen mit 100 Fragen vorgelegt. Die Ergebnisse können zwar nicht als repräsentativ bezeichnet werden, zeigen aber eine Tendenz auf.
Vortrag in Linz im KunstRaum Goethestrasse am 25.09.2002 im Rahmen der Reihe ESTABLISH CULTURAL WORKER - Ist die KulturArbeit (oder) Kunst?: Zuerst möchte ich kurz zu dem Moriana Projekt etwas sagen. Es wurde in 7 Städten durchgeführt, und war ein europäisches Forschungsprojekt von einem italienischen Forschungsinstitut. Es ging um die Situation von Kleinstselbstständigen, FreiberuflerInnen etc. Dies mit einem erneuerten Ansatz dessen, was früher einmal Arbeitermituntersuchung hiess, nämlich militante Untersuchung. Das heisst, die Leute die in den Verhältnissen stecken, analysieren selbst ihre Arbeitssituation, versuchen selbst ihre Bedürfnisse zu beschreiben, versuchen selbst diesen Arbeitsprozess zu beschreiben, und werden, durch einen Intervention des/der ForscherIn, versucht in eine bestimmte Richtung zu drängen. Nämlich in die Richtung, für ihre Interessen zumindest zu einer Selbstformulierung zu kommen, wenn nicht gar zu einer Selbstorganisierung. Letzteres hat bei dem Projekt nicht geklappt, oder nur zu ganz kleinen Teilen. ...
Das vorliegende Arbeitspapier analysiert die sich in Westmittelfranken konzentrierende Kunststoff verarbeitende Industrie. Im Mittelpunkt der Analyse stehen die Wertschöpfungsprozesse der Unternehmen und damit verbunden unterschiedliche Interaktionsformen und Vertragsbeziehungen innerhalb der Branche. Die Arbeit diskutiert, ob es sich bei der regionalen Konzentration der Branche um ein sogenanntes Cluster handelt, aus dem Unternehmen Synergien bei der Wertschöpfung und unternehmerische Wettbewerbsvorteile gewinnen können. Die Analyse ist Teil eines Forschungsprojektes zum Thema „Innovationsfinanzierung im Mittelstand“ am Institut für Humangeographie (Abteilung Wirtschaftsgeographie) der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt.
Heiner Boehncke beschreibt in seinem kurzen Aufsatz die Entwicklung des Kulturprojekts >Literaturland Hessen<, das mittlerweile zum Begriff geworden ist und über Hessen hinaus für gelungene Kultur-Kooperation steht. Heute handelt es sich bei dem Projekt >Literaturland Hessen< um eine Kooperation des Hessischen Rundfunks mit dem Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur, dem ADAC Hessen/Thüringen, dem Hessischen Literaturrat und der Kulturstiftung der Sparkassen Hessen/Thüringen.
Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit Problemen der Messung individueller Wohlfahrt und ihrer Verteilung. Dabei wird versucht, eine Brücke zwischen ökonomischen und soziologischen Ansätzen zu schlagen. In einern ersten Teil werden Probleme der Nutzenmessung diskutiert. Für die Nutzenmessung gibt es weder einen natürlichen Nullpunkt noch eine natürliche Maßeinheit, so daß es deren Bestimmung durch Konventionen bedarf. Selbst die dabei einzubeziehende Palette objektiver und subjektiver Wohlfahrtskomponenten ist nicht vorgegeben. Ausgehend von dem soziologischen Ansatz, sowohl "welfare" als auch "happiness" zu berücksichtigen, wird ein differenziertes Schema wohlfahrtsrelevanter Bedürfnisse erarbeitet, deren Messung teilweise "objektiv unter Annahmen" - dies betrifft alle Besitzbedürfnisse -, überwiegend aber "subjektiv durch Einschätzung" möglich ist (Zugehörigkeitsbedürfnisse, Bedürfnisse nach Selbstverwirklichung, gesellschaftsbezogene Bedürfnisse). Die Bedingtheit empirischer Wohlfahrtsanalysen wird offensichtlich, da die unvermeidlichen normativen Hypothesen einer wissenschaftlichen Beweisführung nicht zugänglich sind. Dies gilt auch, wenn man sich auf die in Geldeinheiten direkt bewertbaren Bedürfnisbefriedigungsmittel beschränkt; denn die daraus resultierende Wohlfahrt hängt von den individuellen Nutzenfunktionen ab. Hinzu kommen Probleme bei der Zusammenfassung von Einkommens-, Vermögens- und Absicherungsindikatoren zu einem individuellen Gesamtwohlfahrtsmaß, um einem eindimensionale Wohlfahrtsverteilung unter allen Gesellschaftsmitgliedern ermitteln zu können. Schließlich bedarf es auch bei der Zurechnung der in einern Haushalt vorhandenen Bedürfnisbefriedigungsmittel auf die einzelnen Haushaltsmitglieder normativer Setzungen, die sich in verschiedenen Äquivalenzskaien niederschlagen. In einem zweiten Teil werden - nach der grundsätzlichen Erörterung von Schwierigkeiten bei der Operationalisierung und Messung von Nutzen - einige Ungleichheitsmaße dargestellt und hinsichtlich ihrer normativen Implikationen diskutiert. Alle Verteilungsindikatoren basieren auf der Philosophie des individualistischen Utilitarismus und gehen von Gleichverteilung als Referenzpunkt aus. Die Frage nach dem Einfluß der Wohlfahrt anderer Gesellschaftsmitglieder auf den individuellen Nutzen bleibt also ebenso ausgeklammert wie die nach einem gerechten Maß an Ungleichheit als Vergleichspunkt zur gegebenen Ungleichheit. Abschließend wird die Entwicklung einiger Verteilungsindikatoren in der Bundesrepublik Deutschland von 1962/63 bis 1988 dargestellt. Dabei zeigt sich eine weitgehende Stabilität der Verteilung der Nettoäquivalenzeinkommen, die allerdings nicht mit der Verteilung individueller Wohlfahrt gleichzusetzen ist.
Gegenstand der Untersuchung ist die Veränderung der Struktur der personellen Einkom-mensverteilung in der Bundesrepublik Deutschland. Die Grundlage der Analyse sind die vom Statistischen Bundesamt erhobenen Einkommens- und Verbrauchsstichproben (EVS) der Jahre 1962/63, 1969, 1973, 1978 sowie 1983. Um zwischen Alters-, Perioden- und Ko-horteneffekten differenzieren zu können, wurden die Daten der einzelnen Querschnittser-hebungen verkettet und mit Hilfe der so gebildeten Zeitreihen, sogenannten „Repeated Cross-Section“-Daten (RCS-Daten), die Entwicklung und Strukturveränderungen der Ein-kommen geburtskohortenspezifisch untersucht. Es zeigt sich, daß die Struktur der Einkommen während der jeweiligen Zeit der Erwerbstätigkeit, d. h. bis zum 60. Lebensjahr, relativ beständig bleibt. Erst der Übergang in die Nacherwerbsphase führt zu einem Bedeutungswandel: die „Einkommen aus öffentlichen Transferzahlungen“ werden zu einer relevanten Einkunftsart. Verursacht wird dies vor allem durch Leistungen aus staatlichen Alterssicherungssystemen. Eine analoge Zunahme der Bedeutung von „Einkünften aus Vermögen“ im Alter, wie sie z. T. in der ökonomischen Theorie sowie von Sozialpolitikern unterstellt wird, kann nicht bestätigt werden. Zusätzlich zu den, getrennt für die Ein- und Zweipersonenhaushalte durchgeführten Analysen wurde ein Vergleich der Wohlstandspositionen zwischen diesen beiden Haushaltsgrößen mittels Äquivalenzeinkommenswerten vorgenommen. Als grundlegendes Resultat ergibt sich, daß die Zweipersonenhaushalte im Hinblick auf die „ausgabefähigen Einkommen und Einnahmen“ grundsätzlich eine höhere Position als die Einpersonenhaushalte innehaben. Darüber hinaus wurden ansatzweise die mit einer Haushaltsänderung einhergehenden Einkommensveränderungen untersucht. Hierbei zeigt sich, daß der Übergang von einem „Zweipersonen-Durchschnittshaushalt“ mit einer männlichen Bezugsperson zu einem „Einpersonen-Durchschnittshaushalt“ mit einer verwitweten Frau als Bezugsperson zu einer erheblichen Verringerung der Wohlstandsposition der verwitweten Frau führt.
Wie können nun die vielfältigen Ergebnisse zur Einkommens- und Vermögensverteilung im Hinblick auf die Frage, ob es eine soziale Polarisierungstendenz gibt, zusammengefaßt werden? Angesichts des unklaren Begriffs der Polarisierung und der begrenzten Aussagekraft des Datenmaterials ist dies schwierig, zumal die empirische Analyse nicht nur Fragen beantwortet, sondern auch neue Fragen aufgeworfen hat und die vorliegenden Daten nicht sehr zeitnah sind. Trotz aller Einschränkungen lassen sich aber vielfältige Anzeichen einer Auseinanderentwicklung der Lebensverhältnisse einzelner Bevölkerungsgruppen feststellen. Diese äußern sich weniger in zusammenfassenden Verteilungsmaßen wie beispielsweise dem Gini-Koeffizienten als vielmehr in disaggregierten Betrachtungsweisen. So hat in Westdeutschland zwischen 1978 und 1993 sowohl der Bevölkerungsanteil, der in relativer Einkommensarmut lebt, als auch der Anteil der Reichen zugenommen. Dies könnte man als Polarisierungstendenz bezeichnen, wenn man Polarisierung allgemein als Prozeß der Herausbildung bzw. Vergrößerung von zwei weit auseinanderliegenden Einkommensgruppen versteht.32 Von der zunehmenden relativen Verarmung sind hauptsächlich Arbeitslosenhaushalte sowie Familien mit Kindern, insbesondere Alleinerziehende, betroffen, steigende gruppenspezifische Reichtumsquoten sind vorwiegend bei Selbständigen-, Angestellten- und Beamtenhaushalten sowie bei Paaren ohne Kinder zu beobachten. Die Gruppen der Alleinstehenden sind sehr heterogen, da sich hier sowohl überdurchschnittliche Armuts- als auch - mit Ausnahme der alleinstehenden älteren Frauen - überdurchschnittliche Reichtumsquoten zeigen; die Armutsquoten der jüngeren Alleinstehenden, insbesondere der Frauen, sind im Beobachtungszeitraum aber drastisch gestiegen, die Reichtumsquoten bei allen Alleinstehenden tendenziell gesunken. Neben diesen Tendenzen beinhaltet das nach wie vor starke West-Ost-Gefälle im Lebensstandard ein nicht zu unterschätzendes gesellschaftliches Spannungs- und Spaltungspotential. Die große Ungleichheit in der Einkommensverteilung wird von der Vermögensverteilung bei weitem übertroffen. Wenn man sich auf das Nettogrund- und Nettogeldvermögen (ausschließlich Zeitwerte der Kapitalversicherungsguthaben) beschränkt, verfügten 1988 die obersten 10% der Haushalte über fast die Hälfte des Gesamtvermögens, während die untere Hälfte der Haushalte weniger als 4% des Gesamtvermögens besaß. Diese krassen Gegensätze zeigen sich, obwohl die reichsten Haushalte in der Datenbasis nicht erfaßt sind. Für die Entwicklung der Konzentration der Vermögen zeigt sich im Zeitablauf keine eindeutige Tendenz. Die Ergebnisse für einzelne Jahre sind wegen unterschiedlicher Begriffsabgrenzungen nicht unmittelbar vergleichbar, die Erfassung des Vermögens ist generell unvollständig. In der Literatur wird eher von einer zunehmenden denn von einer abnehmenden Konzentration ausgegangen. Die bisher vorliegenden empirischen Verteilungsergebnisse decken allenfalls den Zeitraum bis 1993 ab. Seither hat sich die gesamtwirtschaftliche Situation aber deutlich verschlechtert. Die andauernden Arbeitsmarktprobleme und Kürzungen im Sozialleistungsbereich einerseits sowie "explodierende" Aktienkurse andererseits bergen zunehmende Gefahren einer nachhaltigen Spaltung der Gesellschaft. Es ist zu befürchten, daß unstetige Erwerbsverläufe mit der Folge unzureichender Sozialversicherungsansprüche künftig noch häufiger vorkommen werden und daß die Ungleichheit der Arbeitnehmereinkommen - auch durch die beobachtbare Zunahme untertariflicher Bezahlungen - steigen wird mit der Folge einer weiteren Verarmung insbesondere von Familien mit Kindern. Hinzu kommt, daß die von längerer Arbeitslosigkeit betroffenen Haushalte ihre Vermögensbestände aufzehren müssen oder sich gar verschulden, so daß ein Wiederaufstieg deutlich erschwert wird und auch die Vermögensverteilung noch ungleichmäßiger werden dürfte. Der Verteilungskonflikt wird sich darüber hinaus durch die in Gegenwart und Zukunft zu erwartenden Vererbungsvorgänge verschärfen. Hiervon profitieren nicht alle Haushalte gleichermaßen. Aufgrund sinkender Kinderzahlen ist mit einer Kumulierung von Vermögenswerten zu rechnen.33 Die in einigen politischen Kreisen befürwortete stärkere Einbeziehung der privaten Vermögensbestände zur Risikovorsorge, insbesondere für das Alter, ist angesichts der starken Vermögenskonzentration für den größten Teil der Bevölkerung wohl kaum eine realistische Alternative.
Die fragmentierte Verrechtlichung des internationalen Raums, die Proliferation von Regelungsarrangements jenseits des Staates und die Diffusion globaler Normen sowie die daraus resultierenden Geltungs-, Kompetenz- und Autoritätskonflikte sind seit geraumer Zeit ein in der sozialwissenschaftlichen Literatur viel diskutiertes Phänomen. Überlappungen von nationalen Regierungssystemen und von im Völkerrecht verankerten klassischen internationalen Regimen existieren seit der Schaffung des Westfälischen Staatensystems.In jüngerer Zeit verstärkte sich der Pluralismus normativer Ordnungen jedoch global durch neuartige Typen von Regelungsarrangements jenseits des Staates. Auch unter den zwischenstaatlich geschaffenen internationalen Institutionen finden sich solche, die autonome Handlungs- und Entscheidungskompetenzen zugesprochen bekommen haben und diese als Akteure mit eigener Subjektivität ausüben. Hinzu kommt eine immer stärkere Aufnahme von „behind the border issues“ in den Aufgabenkatalog dieser Regime und Organisationen (Zürn 2004). Diese Entwicklungen führen zu einem neuen Grad an Kontestation und Umstrittenheit globaler normativer Ordnungen. Weder die Herstellung einer einheitlichen globalen normativen Ordnung noch eine Re-Nationalisierung des Rechts erscheinen heute als realistische Zukunftsprognosen. Umso wichtiger ist es daher, sich mit den Auswirkungen dieses Pluralismus’ normativer Ordnungen zu beschäftigen.
Markt- und wettbewerbsorientierte Reformstrategien in den Krankenhaussystemen zahlreicher Industrieländer haben Befürchtungen vor einer kommerzialisierten Krankenhausversorgung hervorgebracht. Dieser Beitrag unterbreitet einen analytischen Interpretationsrahmen zur Erklärung der internationalen Verbreitung dieser Reformstrategien und versucht die behaupteten negativen Effekte von Kommerzialisierungsprozessen auf Versorgungsqualität und Zugänglichkeit zu untersuchen. Gestützt auf einen Vergleich eines idealtypischen Kommerzialisierungsmodells mit dem institutionellen und organisatorischen Wandel im deutschen Krankenhaussystem kommt der Beitrag zu dem Schluss, dass Kommerzialisierungsprozesse in der Krankenhausversorgung bislang noch begrenzt sind. Obwohl ein markt- und wettbewerbsbasierter Umbau der Governancestrukturen zu beobachten ist und Krankenhäuser zu einer Kommerzialisierungsstrategie gedrängt werden, lässt sich aufgrund einer unzureichenden Daten- und Forschungslage bislang nicht empirisch feststellen, ob die Kommerzialisierungsprozesse zu einer Verschlechterung der Qualität und Zugänglichkeit der Krankenhausversorgung geführt haben.
Zusammenfassung - Das Kernanliegen des KredReorgG –die Internalisierung des systemischen Risikos in den Entscheidungsprozess und die Verantwortlichkeit von Bankeignern und –gläubigern – wird im Wesentlichen erreicht. - Die Wirksamkeit des Gesetzes steht und fällt mit der Möglichkeit, jede Bank in systemisch relevante (zu rettende) und systemisch nicht-relevante (abzuwickelnde) Teile zu zerlegen. Dieser Ansatz ist Ziel führend und international „state of the art“ (Bsp. UK). - Unsere Hauptkritik: Um die o.g. Wirksamkeit des Gesetzes überhaupt zu ermöglichen (und eine Unterlaufung der Gesetzesintention zu verhindern), bedarf es einer zusätzlichen und zwingenden Vorgabe, dass jede Bank eine Mindestmenge an Anleihen außerhalb des Kern-Finanzsektors dauerhaft platzieren muss, und dass diese Anleihen zu keinem Zeitpunkt von Banken erworben werden dürfen. - Um dies zu erreichen sind die Anlagevorschriften für Kapitalsammelstellen (Lebensversicherer, Pensionsfonds) und für Banken entsprechend zu ändern bzw. zu verschärfen. - Weitere Kritikpunkte betreffen die vermutete geringe Bedeutung der freiwilligen Verfahren (Sanierung und Reorganisation) und die Gestaltung der Sonderabgabe und der Restrukturierungsfonds.
Die Entwicklung des Verständnisses von globaler Ordnung ist eng mit der Etablierung dessen verbunden, was in den Internationalen Beziehungen gemeinhin als „Westfälisches Staatensystem“ bezeichnet wird. Der Abschluss der Westfälischen Friedensverträge im Jahr 1648, die den Beginn einer auf rechtlicher Gleichheit und Selbstbestimmung basierenden internationalen Ordnung in Europa markieren sollen, wird dabei häufig auch als ein zentraler Meilenstein in der Entstehung der spezifischen politischen Praxis „Außenpolitik“ verstanden. Deren konstitutives Merkmal wird insbesondere im Konzept der „Souveränität“ verortet, eine befähigende Eigenschaft politischer Akteure, frei von Fremdeinfluss in einem größeren Kontext unter Herstellung von Innen-/Außen-Grenzen handeln zu können. Somit ist dieser Begriff einer der Grundprämissen, die in der Vorstellung eines „internationalen Systems“ zum Ausdruck kommt, in dem „souveräne“ Akteure in Beziehungen zu anderen „souveränen“ Akteuren treten – also „Außenpolitik“ betreiben. Nun ist die Denkfigur des Westfälischen Staatensystems bereits aus mehreren disziplinären Perspektiven heraus kritisiert worden, dennoch scheint die Vorstellung eines Systems souveräner Nationalstaaten beachtliche Standfestigkeit zu beweisen. Das Westfälische Staatenmodell – mit seinem „master concept“ Souveränität - verbindet das Konzept von politischer Autorität mit Territorialität und Gruppe und stellt somit ein einschlägiges wie analytisch handliches Ordnungsprinzip internationaler Beziehungen bereit. Oder in Stephen Krasners Worten: „it orders the minds of the policy-makers“.
Die fragmentierte Verrechtlichung des internationalen Raums, die Proliferation von Regelungsarrangements jenseits des Staates und die Diffusion globaler Normen sowie die daraus resultierenden Geltungs-, Kompetenz- und Autoritätskonflikte sind seit geraumer Zeit ein in der sozialwissenschaftlichen Literatur viel diskutiertes Phänomen. Überlappungen von nationalen Regierungssystemen und von im Völkerrecht verankerten klassischen internationalen Regimen existieren seit der Schaffung des Westfälischen Staatensystems.In jüngerer Zeit verstärkte sich der Pluralismus normativer Ordnungen jedoch global durch neuartige Typen von Regelungsarrangements jenseits des Staates. Auch unter den zwischenstaatlich geschaffenen internationalen Institutionen finden sich solche, die autonome Handlungs- und Entscheidungskompetenzen zugesprochen bekommen haben und diese als Akteure mit eigener Subjektivität ausüben. Hinzu kommt eine immer stärkere Aufnahme von „behind the border issues“ in den Aufgabenkatalog dieser Regime und Organisationen (Zürn 2004). Diese Entwicklungen führen zu einem neuen Grad an Kontestation und Umstrittenheit globaler normativer Ordnungen. Weder die Herstellung einer einheitlichen globalen normativen Ordnung noch eine Re-Nationalisierung des Rechts erscheinen heute als realistische Zukunftsprognosen. Umso wichtiger ist es daher, sich mit den Auswirkungen dieses Pluralismus’ normativer Ordnungen zu beschäftigen.
Der vorliegende Beitrag versucht in Grundzügen zwei große thematische und theoretische Stränge zu bearbeiten, die im Begriff der Positiven Generalprävention miteinander verwoben sind. Der eine Strang kann dabei nicht mehr leisten, als erst einmal eine Ahnung von den Herausforderungen zu vermitteln, die das Völkerstrafrecht und seine Kriminologie an die im nationalen Strafrecht geläufigen Strafzwecke stellt; der andere Strang arbeitet dann ausführlicher kriminologisch, rechts- und normentheoretisch heraus, was das Völkerstrafrecht mit seinem Verfahren und seinen Sanktionen - immer gemessen an seinen eigenen immanenten und teilweise noch impliziten Ansprüchen - an expliziten Rechtswirkungen jedenfalls dann anstreben muss, wenn es, wie das nationalstaatliche Strafrecht auch, ein dezidiert präventiv ausgerichtetes Schuldstrafrecht sein und bleiben möchte. Beide Stränge treffen sich schließlich in der Überlegung, dass das Völkerstrafecht in vielfacher, hier dann auch näher erläuterter Weise eine „neue Form“ von Strafrecht ist, dessen Zweckbestimmung sich zwar der teleologischen Semantik des nationalen Strafrechts bedienen darf, die aber aus der Natur seines Gegenstandes heraus etwas ganz anderes und auch Neues bedeuten muss.
Die Entwicklung des Verständnisses von globaler Ordnung ist eng mit der Etablierung dessen verbunden, was in den Internationalen Beziehungen gemeinhin als „Westfälisches Staatensystem“ bezeichnet wird. Der Abschluss der Westfälischen Friedensverträge im Jahr 1648, die den Beginn einer auf rechtlicher Gleichheit und Selbstbestimmung basierenden internationalen Ordnung in Europa markieren sollen, wird dabei häufig auch als ein zentraler Meilenstein in der Entstehung der spezifischen politischen Praxis „Außenpolitik“ verstanden. Deren konstitutives Merkmal wird insbesondere im Konzept der „Souveränität“ verortet, eine befähigende Eigenschaft politischer Akteure, frei von Fremdeinfluss in einem größeren Kontext unter Herstellung von Innen-/Außen-Grenzen handeln zu können. Somit ist dieser Begriff einer der Grundprämissen, die in der Vorstellung eines „internationalen Systems“ zum Ausdruck kommt, in dem „souveräne“ Akteure in Beziehungen zu anderen „souveränen“ Akteuren treten – also „Außenpolitik“ betreiben. Nun ist die Denkfigur des Westfälischen Staatensystems bereits aus mehreren disziplinären Perspektiven heraus kritisiert worden, dennoch scheint die Vorstellung eines Systems souveräner Nationalstaaten beachtliche Standfestigkeit zu beweisen. Das Westfälische Staatenmodell – mit seinem „master concept“ Souveränität - verbindet das Konzept von politischer Autorität mit Territorialität und Gruppe und stellt somit ein einschlägiges wie analytisch handliches Ordnungsprinzip internationaler Beziehungen bereit. Oder in Stephen Krasners Worten: „it orders the minds of the policy-makers“.
Vorliegende Publikation verfolgt ein anderes Konzept. Auch sie will auf interessante Angebote im digitalen Reich aufmerksam machen. Sie beschränkt sich jedoch nicht auf den bloßen Link oder den knapp kommentierten Hinweis auf ein Programm, sondern charakterisiert das jeweilige Angebot im Blick auf seine praktische Brauchbarkeit. Das Kriterium der Brauchbarkeit sind die Erfahrungen, die der Autor jeweils damit gemacht hat. Man könnte eine solche Auswahl subjektiv nennen, aber wer, außer Subjekten, kann überhaupt etwas beurteilen?
Das vergangene Jahr hat uns ein neues Schuldverschreibungsgesetz beschert. Dadurch wurde das alte „Gesetz betreffend die gemeinsamen Rechte der Besitzer von Schuldverschreibungen“ vom 14. 12. 1899 abgelöst, dem praktisch keine große Bedeutung zukam. Einen Vorläufer haben diese Gesetze im preußischen Schuldverschreibungsgesetz, das Friedrich Wilhelm III. am 17. 6. 1833 für die preußische Monarchie in Kraft gesetzt hat. Dieses Gesetz, das bisher selbst in historischen Darstellungen des Schuldverschreibungsrechts kaum gewürdigt wird, ist aus mehreren Gründen von Interesse. Zum einen hatte die zeitgenössische Geldtheorie die Bedeutung des Papiergeldes und die angemessene Rolle des Staates bei der Schöpfung von Papiergeld und der Kontrolle der Geldmenge noch nicht erfaßt. Verschiedene Konzepte wurden erörtert und waren auch in der Praxis der Staaten anzutreffen. Noten privater Zettelbanken waren ebenso im Umlauf wie staatliche Schatzanweisungen und Schuldverschreibungen ohne und mit Gold- oder Silberdeckung. Mit dem Schuldverschreibungsgesetz von 1833 unterwarf Preußen die Emission von Schuldverschreibungen einschließlich der Noten privater Banken einer Genehmigungspflicht. Parallel hierzu findet sich eine auf wenige Einzelfälle beschränkte Bewilligung an „staatsnahe“ Banken, Banknoten auszugeben, die von staatlichen Stellen als Zahlungsmittel angenommen werden oder mit denen Steuerschulden beglichen werden mußten. Mit diesen parallelen Maßnahmen hat die Staatsführung Preußens im Vormärz den in der Literatur debattierten und politisch vielfach befürworteten Weg eines Wettbewerbs privater Papiergeldemittenten („Zettelbanken“) verworfen. Letzten Endes hat sie sich damit das Emissionsmonopol nicht nur für Metallgeld, sondern auch für Papiergeld und die Steuerung der Geldmenge aus papiergeldähnlichen privaten Banknoten gesichert. Ein weiterer leitender Gesichtspunkt bei der Abfassung des Schuldverschreibungsgesetzes war die Lenkung des privaten Anlagekapitals. Preußen wollte im Wettbewerb mit ausländischen Staaten um anlagesuchendes Kapital nicht ins Hintertreffen geraten und unterstellte deshalb auch die Emission und den Umlauf ausländischer Schuldverschreibungen im Inland der Genehmigungspflicht. Schließlich enthält das Schuldverschreibungsgesetz von 1833 auch privatrechtliche Vorschriften zum Schutz der Investoren. Obwohl seit langem Inhaberpapiere im Umlauf waren und sich auch das preußische ALR von 1794 mit Einzelfragen der Übertragung solcher Papiere, ihrer Vindikation, Amortisation und Funktion als Zahlungsmittel befaßt hatte,5 war bis dahin kein konsistentes Konzept entwickelt worden, das eine überzeugende und bruchfreie Lösung der praktisch auftretenden Fragen zur Rechtsstellung der Beteiligten – Aussteller, erster Nehmer und spätere Investoren – gestattet hätte. Auch das Schuldverschreibungsgesetz von 1833 stellt insoweit nur eine weitere Zwischenetappe dar, die in der Entwicklung dieser Finanzierungsinstrumente erreicht wurde. Die vorliegende Studie versucht, die angedeuteten Linien nachzuzeichnen.
Die Einschaltung einer zentralen Gegenpartei in den Handel mit Derivaten erfüllt zahlreiche wirtschaftliche Funktionen. Neben der Reduktion des Kontrahentenausfallrisikos und systemischer Risiken wird das durch das Erfordernis angemessener Eigenkapitalunterlegung gebundene Eigenkapital bestmöglich freigehalten. Letztlich kann mit ihr auch ein Frühwarnsystem zur Vorbeugung ungewollter Marktentwicklungen implementiert werden. Bei der Frage nach der rechtlichen Konstruktion des Handels mit Derivaten mittels zentraler Gegenpartei sind börslicher und außerbörslicher Handel zu trennen. Im börslichen Derivatehandel kommen die Rechtsgeschäfte zwischen CM und zentraler Gegenpartei durch Angebot und Annahme i.S. der §§ 145 ff. BGB zustande. Das Angebot des CM 1 liegt in der Eingabe der Order in das EDV-System. Das Angebot ist hinreichend bestimmt. Auch handelt CM 1 mit Rechtsbindungswillen. Allerdings besteht ein vertraglich vereinbartes Rücktrittsrecht bis zum Zeitpunkt des Matching. Das Angebot geht der zentralen Gegenpartei zu, indem CM 2 dieses als Passivvertreterin der zentralen Gegenpartei zur Kenntnis nimmt. Die Annahme durch die zentrale Gegenpartei erfolgt antizipiert durch Abschluss der Clearing-Vereinbarung. Ist ein NCM beteiligt, kommt zudem ein Parallelkontrakt zwischen CM und NCM zustande. Da die Ordereingabe des NCM zu zwei Vertragsschlüssen führt, gibt es zum einen ein eigenes Angebot gegenüber dem CM ab, welches antizipiert durch Abschluss der NCM-CM-Vereinbarung angenommen wird. Zum anderen gibt es ein Angebot im Namen des CM gegenüber der zentralen Gegenpartei ab. Der Vertragsschluss entspricht dem zwischen CM und zentraler Gegenpartei. Im OTC-Handel wird das Rechtsgeschäft zunächst zwischen den CM oder den RK geschlossen. Dann wird das Geschäft im Wege der abstrakten Novation aufgespalten. Dadurch wird die zentrale Gegenpartei jeweils Vertragspartner eines CM. Die Novation erhält ihre spezielle Ausprägung durch die CB-Eurex. Der Abschluss der neuen Schuldverhältnisse erfolgt durch Abgabe eines eigenen Angebotes der CM, das durch den anerkannten Anbieter als bloßer Bote an die zentrale Gegenpartei übermittelt wird. Die Annahme erfolgt durch Abschluss der Clearing-Vereinbarung. Ist ein RK involviert, kommt ebenfalls ein Parallelkontrakt zustande. Das Zustandekommen der beiden Rechtsgeschäfte findet auf die gleiche Weise wie im börslichen Handel statt. Das Clearing verläuft für den börslichen und außerbörslichen Derivatehandel gleich. Zunächst werden die fälligen Forderungen und Verbindlichkeiten verrechnet (Netting).208 Diesbezüglich schließen die Clearing-Stelle und das jeweilige CM durch Abschluss der Clearing-Vereinbarung einen Aufrechnungsvertrag zur Begründung einer einseitigen Aufrechnungsbefugnis zugunsten der Eurex Clearing AG. Eine Nettingvereinbarung kann auch im Verhältnis CM und NCM bzw. RK geschlossen werden. Eine Pflicht dazu besteht aber nicht. Die nicht verrechneten fälligen Forderungen und Verbindlichkeiten werden durch Barausgleich oder durch Übereignung von Wertpapieren, Wertrechten oder Wertpapieren im Treuhandgiroverkehr, erfüllt. Die Übereignung von Wertpapieren findet nach sachenrechtlichen Grundsätzen statt. Die dingliche Einigung zwischen CM 1 und CM 2 liegt in der Erstellung der Ist-Lieferliste durch die Eurex Clearing AG, die dabei als Aktiv- und Passivvertreter der beteiligten CMs handelt. Die dingliche Einigung erfolgt unter aufschiebender Bedingung. Die Übergabe der Wertpapiere findet durch Umstellung des Besitzmittlungsverhältnisses nach § 929 S. 1 BGB statt. Die Übertragung von Wertrechten oder Wertpapieren im Treuhandgiroverkehr finden nach den schuldrechtlichen Regelungen zur Aufrechnung (§§ 398 ff. BGB) statt. Dazu tritt CM 1 zunächst den Lieferanspruch gegenüber der Wertpapiersammelbank an die Eurex Clearing AG ab. Diese erwirbt den Lieferanspruch jedoch nur treuhänderisch durch Abschluss eines eigennützigen Treuhandverhältnisses. Erst in einem zweiten Schritt tritt die Eurex Clearing AG den Lieferanspruch unter aufschiebender Bedingung an CM 2 ab, was durch die Erteilung entsprechender Gutschriften nach außen erkennbar wird. Nicht fällige Derivategeschäfte werden saldiert. Ein dabei verbleibender Saldo an offenen Verbindlichkeiten ist durch Sicherheiten zu unterlegen. Im Hinblick auf die Funktionswahrung der Clearing-Stelle sind diese bei Sicherheiten in Wertpapieren und Wertrechten ausnahmslos als Pfandrechte zu qualifizieren.
Die Herausbildung normativer Ordnungen : zur Idee eines interdisziplinären Forschungsprogramms
(2010)
Ein geistes- und sozialwissenschaftliches Forschungsprogramm betritt mit der These, dass wir in einer Zeit tiefgreifender sozialer Veränderungen leben, kein Neuland. Ein thematischer Fokus auf die Frage der Herausbildung normativer Ordnungen mit Bezug auf die entsprechenden Verschiebungen, Umbrüche und Konflikte in verschiedenen Gesellschaften und auf transnationaler Ebene bringt dagegen etwas Neues und Wichtiges ans Licht. Das ist jedenfalls unsere Überzeugung.
Das vorliegende Arbeitspapier ist die unveränderte Fassung einer Diplomarbeit, die von Michael Grimm während einer Dauer von vier Monaten am Institut für Konjunktur, Wachstum und Verteilung der Universität Frankfurt a. M. geschrieben wurde. Die Ergebnisse der Analyse halte ich für so interessant, daß mir eine Veröffentlichung als Arbeitspapier im Rahmen des von mir geleiteten EVS-Projektes, dessen Daten die Grundlage der Arbeit bilden, als lohnend erscheint. Dadurch kann sichergestellt werden, daß die Untersuchungsergebnisse Interessierten zur weiteren Nutzung, sei es als reine Informationsgrundlage oder als Ausgangspunkt weiterer Analysen, zur Verfügung stehen. Die Studie beleuchtet die Verteilung von Geld- und Grundvermögen auf sozioökonomische Gruppen in der Bundesrepublik Deutschland. Als Datenbasis wurde eine Datenbank mit (anonymisierten) Individualdaten der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 1988 der Universität Frankfurt a. M. genutzt. Anknüpfend an frühere Arbeiten, die zu diesem Themenkomplex im Rahmen des Sonderforschungsbereichs 3 "Mikroanalytische Grundlagen der Gesellschaftspolitik" angefertigt wurden sowie durch Berücksichtigung von Daten zur EVS 1993, die zum Untersuchungszeitpunkt allerdings nur in tabellierter Form vorlagen, skizziert die Analyse eindrucksvoll die Entwicklung der Vermögensverteilung bis in die neunziger Jahre hinein. Dabei zeigt sich, daß die Verteilung des Vermögens, im Vergleich zur Verteilung der Einkommen, einen weiterhin sehr hohen Konzentrationsgrad aufweist. Insbesondere auf der Personenebene hat sich der Grad der Konzentration im Laufe der achtziger Jahre sogar noch verstärkt. Auch die Betrachtung der Verteilung auf sozio-ökonomische Gruppen zeigt viele interessante und neue Ergebnisse, so daß die Analyse ein echter Erkenntnisfortschritt ist. Es bleibt zu hoffen, daß weitere Arbeiten auf Basis der Einkommens- und Verbrauchs stichproben 1993 und 1998 sich der Entwicklung der Vermögensverteilung, insbesondere auch in den neuen Bundesländern, widmen und so eine langfristige Informationsgrundlage für Wirtschafts- und Sozialpolitik schaffen. Frankfurt am Main, im März 1998 (Richard Hauser)
Die Verteilungssituation in Deutschland ist durch ein zunehmendes Maß an Ungleichheit gekennzeichnet. Das Wohlstandsgefälle zwischen West- und Ostdeutschland - 1993 lag das durchschnittliche Nettoäquivalenzeinkommen in den neuen Ländern nach Kaufkraftbereinigung um ca. ein Viertel unter dem Westniveau - birgt sozialen Sprengstoff. Hinzu kommt eine Verschärfung des Verteilungsproblems auch innerhalb der alten Bundesländer. So ist der Anteil der Personen (in Haushalten mit deutscher Bezugsperson) mit weniger als der Hälfte des im Westen erreichten durchschnittlichen Nettoäquivalenzeinkommens von 1988 bis 1993 um 1,7 Prozentpunkte auf 10,5% gestiegen. Die Dynamik in der Verteilungsentwicklung hat sich gegenüber dem vorangegangenen Fünfjahreszeitraum (1983 bis 1988) verstärkt. Angesichts einer weiter gestiegenen Arbeitslosigkeit, Einschränkungen bei den Lohnersatzleistungen und Arbeitsförderungsmaßnahmen sowie ausbleibender Anpassungen von Wohngeld und Sozialhilfe an die Preisentwicklung muß davon ausgegangen werden, daß sich die Verteilungssituation für einen weiten Bevölkerungskreis seit 1993 noch zugespitzt hat. Dies sollte bei allen Überlegungen zu steuer- und sozialpolitischen Reformen berücksichtigt werden.
In diesem Arbeitspapier werden Veränderungen der Wohlstandsverteilung während der Periode 1972 bis 1991 vor dem Hintergrund der ökonomischen und demographischen Entwicklung in Westdeutschland skizziert und die Wohlstandsverteilungen in Ostdeutschland vor und nach der Wiedervereinigung verglichen. Dabei beziehen wir uns auf das Äquivalenzeinkommen von Personen zur Erfassung individuellen Wohlstands. Die Analyse bezieht sich zum einen auf Ergebnisse des Statistischen Bundesamtes, die auf einem mittleren Aggregationsniveau durchschnittliche Äquivalenzeinkommen nach sozio-ökonomischen Gruppen ausweisen. Zum anderen werden verschiedene Verteilungsmaße auf der Basis von Mikrodaten berechnet, wobei uns zwei Datenquellen zur Verfügung standen: die offiziellen Einkommens- und Verbrauchsstichproben (1973, 1978 und 1983) und das Sozio-ökonomische Panel (1983 bis 1990 für Westdeutschland, 1990, 1991 für Ostdeutschland). Auf mittlerem Aggregationsniveau zeigen sich wesentliche Änderungen in den relativen Wohlstandspositionen der zehn unterschiedenen sozio-ökonomischen Gruppen, aber eine nahezu unveränderte Rangfolge der Gruppen während des gesamten Beobachtungszeitraums. Auf der Mikroebene zeigt sich eine leichte Zunahme der Ungleichheit der Wohlstandsverteilung, die am Äquivalenzeinkommen der Personen gemessen wurde. Die Veränderungen sind allerdings sehr gering und weisen teilweise in den beiden Dekaden entgegengesetzte Richtungen auf. Aus der Dekomposition der mit dem Theil-Maß ermittelten Verteilungsungleichheit nach der sozialen Stellung des Haushaltsvorstands ergibt sich, daß mehr als 80% der Ungleichheit insgesamt auf Intra-Gruppen-Ungleichverteilungen zurückzuführen ist, und zwar mit steigender Tendenz. Dieses Ergebnis wird etwas gemildert, wenn man die sehr heterogene Gruppe der Nichterwerbstätigenhaushalte nach der überwiegenden Einkommensart des Haushalts disaggregiert.
Enthält die 2 Vorträge: Die Entwicklung der Einkommensverteilung und der Einkommensarmut in den alten Bundesländern von 1962 bis 1988 / Irene Becker, Universität Frankfurt/Main Vergleichende Analyse der Einkommensverteilung und der Einkommensarmut in den alten und neuen Bundesländern von 1990 bis 1995 / Richard Hauser, Universität Frankfurt a.M.