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Mit Wirkung vom 24.3.2011 trat in Sachsen-Anhalt die neue Verordnung über ehrenamtliche Naturschutzbeauftragte (GVBl. LSA Nr. 9/2011 S. 549–550) in Kraft. Die bisherige Regelung lief damit aus. Infolgedessen waren auch die Dienstausweise der „Naturschutzbeauftragten mit besonderen Aufgaben“ (NbBA) zu ersetzen, die ihre Gültigkeit zum 11.6.2011 verloren. Alle neuberufenen Naturschutzbeauftragten erhielten außerdem eine Bestellungsurkunde mit Benennung der Aufgaben und Befugnisse.
Zum Verständnis der nachfolgenden Abhandlungen sind einige Anmerkungen erforderlich. Die Datenbank, die die Grundlage für die Verbreitungskarten bildet, basiert auf verschiedensten Quellen. Bei den Angaben der Fundorte wurden solche, die nur auf Zitaten in älteren Literaturquellen beruhen und keine eigenen bzw. neuen Beobachtungen beinhalten, in der Regel weggelassen.
Ausblick
(2001)
Tabellarisch sind anerkannte Naturschutzvereinigungen im Land Sachsen-Anhalt (Stand: September 2011) aufgelistet. Die Tabelle gibt eine Übersicht über die nach NatSchG LSA (§ 29) in Verbindung mit Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (§ 3 Abs. 3) und BNatSchG (§ 63 Abs. 2) im Land Sachsen-Anhalt anerkannten Naturschutzvereinigungen.
Die gegenwärtig in Sachsen-Anhalt laufenden bzw. geplanten Arterfassungen und Kartierungen sind in einer Tabelle zusammengestellt. Koordiniert werden diese 16 Programme durch Arbeitsgemeinschaften und Verbände, durch das Institut für Zoologie der Martin-Luther-Universität, durch die Staatliche Vogelschutzwarte Steckby, durch den Storchenhof Loburg, durch einzelne Artspezialisten sowie durch die Abteilung Naturschutz des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt / LAU.
Vogelspinnen erfreuen sich unter Terrarianern und Züchtern, aber auch unter biologisch Interessierten zunehmender Beliebtheit. Ihre Langlebigkeit und ihr ungewöhnliches Beute-, Sexual-, Brutpflege- und Feindabwehrverhalten ließ sie zu allseits bewunderten Terrarientieren werden. Dem wird durch Händler und Importeure weiter Auftrieb gegeben. Da einige Arten im Washingtoner Artenschutzabkommen benannt und somit besonders geschützt sind, werden die potenziellen kuscheligen Mitbewohner auch für den Arten- bzw. Naturschutz interessant.
Im Juni dieses Jahres wurden vom Landesamt für Umweltschutz des Landes Sachsen-Anhalt als Fachbehörde für Naturschutz „neue“ Naturschutzbeauftragte mit besonderen Aufgaben (NbBA) des Landes Sachsen-Anhalt berufen. Dies machte sich erforderlich, da die bisherige Verordnung (GVBl.LSA Nr. 4/1994 v. 21.01.1994) mit dem überarbeiteten Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (GVBl. LSA Nr. 41/2004 v. 29.07.2004) außer Kraft gesetzt wurde.
Am 30.11.1991 trafen sich - erstmalig nach der "Wende" - die Entomologen Sachsen-Anhalts zur 1. Landesoffenen Entomologentagung in Halle (Saale). Eingeladen hatten das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt und der Entomologische Verein zu Halle e.V. Als Tagungsort stand der große Saal des Landesamtes für Umweltschutz in der Reideburger Straße zur Verfügung.
Für den zu den Dickröhrlingen gehörenden stattlichen Bronzeröhrling (Boletus aereus BULL.: FR.), auch Schwarzer Steinpilz genannt, ist besonders sein schwarz- bis schokoladenbrauner Hut charakteristisch. Dieser ist nicht gleichmäßig glatt, sondern recht wellig verbogen, trocken und mit einer fein samtigen Haut überzogen. Die Röhren des Hutfutters sind im jungen Zustand weiß und verfärben sich dann gelb- bis rotbräunlich. Der dicke Stiel ist mit einer feinen braunen Netzzeichnung überzogen. Durch diese Merkmale lässt er sich gut von anderen Steinpilzarten und auch vom Düsteren Röhrling unterscheiden.