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Methodik
(2002)
Die vegetationskundliche und strukturelle Zuordnung der Lebensraumtypen erfolgt nach der vorrangig von Braun-Blanquet entwickelten Vegetationsklassifizierung, einer hierarchischen Gliederung der Vegetationstypen (Syntaxonomie), die die Ebenen der Assoziation, des Verbandes, der Ordnung und der Klasse umfasst. Hierbei ist die Assoziation die grundlegende Einheit, in der die Pflanzengesellschaften zusammengefasst werden, die sich durch gleiche charakteristische Arten(gruppen)kombinationen auszeichnen. Der Verband vereinigt ähnliche Assoziationen. Das sind bereits umfassendere, jedoch standörtlich noch recht einheitliche Vegetationseinheiten. In Ordnungen werden ähnliche Verbände zusammengefasst. Die Klasse vereinigt ähnliche Ordnungen.
Die Zusammenstellung der Liste der charakteristischen Tierarten erfolgte analog der vom LAU (2002) geschilderten Vorgehensweise. Inzwischen konnten durch die vom LAU in den FFH-LRT Sachsen-Anhalts durchgeführten intensiven faunistischen Untersuchungen ein besseres Bild der charakteristischen und regional typischen Artengemeinschaften vermittelt werden. Allerdings stehen für einige der neu aufgenommenen FFH-LRT solche Untersuchungen noch aus. Deshalb werden hier in naher Zukunft verstärkte Anstrengungen nötig sein, die Wissenslücken zu schließen.
Mit Wirkung vom 24.3.2011 trat in Sachsen-Anhalt die neue Verordnung über ehrenamtliche Naturschutzbeauftragte (GVBl. LSA Nr. 9/2011 S. 549–550) in Kraft. Die bisherige Regelung lief damit aus. Infolgedessen waren auch die Dienstausweise der „Naturschutzbeauftragten mit besonderen Aufgaben“ (NbBA) zu ersetzen, die ihre Gültigkeit zum 11.6.2011 verloren. Alle neuberufenen Naturschutzbeauftragten erhielten außerdem eine Bestellungsurkunde mit Benennung der Aufgaben und Befugnisse.
Zum Verständnis der nachfolgenden Abhandlungen sind einige Anmerkungen erforderlich. Die Datenbank, die die Grundlage für die Verbreitungskarten bildet, basiert auf verschiedensten Quellen. Bei den Angaben der Fundorte wurden solche, die nur auf Zitaten in älteren Literaturquellen beruhen und keine eigenen bzw. neuen Beobachtungen beinhalten, in der Regel weggelassen.
Ausblick
(2001)
Tabellarisch sind anerkannte Naturschutzvereinigungen im Land Sachsen-Anhalt (Stand: September 2011) aufgelistet. Die Tabelle gibt eine Übersicht über die nach NatSchG LSA (§ 29) in Verbindung mit Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (§ 3 Abs. 3) und BNatSchG (§ 63 Abs. 2) im Land Sachsen-Anhalt anerkannten Naturschutzvereinigungen.
Die gegenwärtig in Sachsen-Anhalt laufenden bzw. geplanten Arterfassungen und Kartierungen sind in einer Tabelle zusammengestellt. Koordiniert werden diese 16 Programme durch Arbeitsgemeinschaften und Verbände, durch das Institut für Zoologie der Martin-Luther-Universität, durch die Staatliche Vogelschutzwarte Steckby, durch den Storchenhof Loburg, durch einzelne Artspezialisten sowie durch die Abteilung Naturschutz des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt / LAU.
Vogelspinnen erfreuen sich unter Terrarianern und Züchtern, aber auch unter biologisch Interessierten zunehmender Beliebtheit. Ihre Langlebigkeit und ihr ungewöhnliches Beute-, Sexual-, Brutpflege- und Feindabwehrverhalten ließ sie zu allseits bewunderten Terrarientieren werden. Dem wird durch Händler und Importeure weiter Auftrieb gegeben. Da einige Arten im Washingtoner Artenschutzabkommen benannt und somit besonders geschützt sind, werden die potenziellen kuscheligen Mitbewohner auch für den Arten- bzw. Naturschutz interessant.
Im Juni dieses Jahres wurden vom Landesamt für Umweltschutz des Landes Sachsen-Anhalt als Fachbehörde für Naturschutz „neue“ Naturschutzbeauftragte mit besonderen Aufgaben (NbBA) des Landes Sachsen-Anhalt berufen. Dies machte sich erforderlich, da die bisherige Verordnung (GVBl.LSA Nr. 4/1994 v. 21.01.1994) mit dem überarbeiteten Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (GVBl. LSA Nr. 41/2004 v. 29.07.2004) außer Kraft gesetzt wurde.