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Stand die ältere Parteienhistoriographie vor dem Zweiten Weltkrieg noch weitgehend vor dem Problem der Trennung von politischen Ideen und Parteiengeschichte und der Etablierung eines eigenen Theorie- und Methodenansatzes, und konzentrierte sie sich hauptsächlich auf die einseitige Darstellung der großen politischen, männlichen Denker bzw. auf
die Persönlichkeiten, die Parteien-Geschichte schrieben, so profitierte die neuere Forschung nach 1945 von der allgemein positiveren Einschätzung von Parteien als verfassungsrechtlich geschützten, staatstragenden Elementen in pluralistischen Demokratien und wandte sich im Anschluß an die ab den 1960er Jahren in die bundesrepublikanische Geschichtswissenschaft Einzug haltende Sozialgeschichtsschreibung und deren Methodik auch der bisher vernachlässigten Strukturanalyse des Parteiensystems zu. Nachdem die auf diesem Felde liegenden Desiderata größtenteils ausgeräumt worden waren, erkannte die sich den Ursprüngen und Anfängen der deutschen Parteien widmende Fachhistorie, daß sie mit einer rein strukturgeschichtlichen Untersuchung und der damit häufig korrespondierenden Übertragung moderner Parteibegriffe, -verständnisse und einer aus der Gesellschaftsgeschichte abgeleiteten Klassenkampfterminologie auf eine noch vorindustrielle, traditionale Gesellschaft dem politischen Alltag und der gesellschaftlichen Realität des deutschen Vormärz wie den Wirkungsmöglichkeiten sozio-politischer Gruppierungen in dieser Zeit nicht gerecht wurde und diese auch nicht vollständig erfassen konnte. Denn das gesellschaftspolitische Denken der damaligen Gruppierungen orientierte sich noch an den zwischen 1815 und 1848 im
Deutschen Bund existierenden Herrschaftsordnungen. Angesichts des sich abzeichnenden Zerfalls dieser alten Machtstrukturen suchten die vormärzlichen Politiker und Theoretiker zwar fieberhaft nach neuen Ordnungsgefügen, Politikentwürfen und Handlungsräumen, doch aufgrund der obrigkeitlichen Willkür, staatlichen Verfolgungspraxis und Zensurmaßnahmen konnten sie diese kaum in der politischen Öffentlichkeit, sondern eigentlich nur im halböffentlichen Raum oder in dem
im Untergrund tätigen Assoziationswesen erproben.
In "Vom Bund der Geächteten (1834-1836) zum Bund der Gerechten (1836-1840): Anomie und Ausnahmezustand im Vormärz" untersucht Lena Christolova die sozialrevolutionären Kämpfe desintegrierter Arbeiter anhand des Anomie-Begriffs von Emile Durkheim und des Ausnahmezustandes bei Giorgio Agamben. Die vormärzliche "Anomie" sei aus der Auflösung der subsistenzwirtschaftlichen Lebenszusammenhänge während der frühindustriellen Durchsetzung der Lohnform entstanden, in der nach Liquidation der tradierten rechtlichen Bindungen das Existenzrecht der billigen Arbeitskräfte dem ökonomischen Imperativ der Kapitalakkumulation unterlegen gewesen sei. Dagegen spreche aus den Lohnforderungen der "Geächteten" nicht nur der Anspruch auf angemessene Existenzsicherung, sondern darüber hinaus auch ein Widerstand gegen die Entwertung des "nackten Lebens", das in der Phase der Produktion des absoluten Mehrwerts "nicht unter dem marktbestimmten Gesetz der Arbeitskraft subsumiert war." Der "Bund der Gerechten" und sein 1847 gegründeter Nachfolger "Bund der Kommunisten" hingegen können nach dem Streit zwischen Marx und Weitling in Bezug auf den systematischen Ort der Lohnfrage als Versuch der Integration der "Geächteten" in eine moderne Arbeitsordnung gelesen werden, in der nicht nur die als Anarchismus verunglimpften Forderungen Weitlings aus der künftigen Revolutionsprogrammatik ausgeschlossen wurden, sondern "[] darüber hinaus auch die Verbannung des 'nackten Lebens' aus der politischen Ökonomie durch das Arbeitswertgesetz von Marx [besiegelt]."