GiNDok
Peter Rippmann zeigt, wie Jeremias Gotthelf die irdische Jurisprudenz diskreditiert, um eine göttliche Gerechtigkeit zu inthronisieren. Gotthelf, der die zunehmende politische Radikalisierung des öffentlichen Lebens als verhängnisvoll für eine christlich definierte Gesellschaft verstand, nutzte die Kritik an den Rechtsinstanzen, die er in seinen literarischen Texten nicht selten in auktorialen Kommentaren deutlich formulierte, um eine alternative Gerechtigkeitsvorstellung zu empfehlen. Gotthelfs christliche Ansichten verbinden sich mit konservativen kriminalpolitischen Ansichten, die etwa in die Befürwortung der Todesstrafe münden. Über die Kritik strafrechtlicher Entscheidungen hinaus moniert er das Versagen juristischer Institutionen, etwa des Richterstandes, und die Mängel in der Rechtspraxis und stellt gar die Zuständigkeit weltlicher rechtlicher Instanzen in Frage, die nicht ihre Grundssätze im höchsten göttlichen Richter fänden. Nichtsdestotrotz verhandelt Gotthelf in seiner Rechtskritik auch konkrete Probleme, etwa im Bereich des Erbrechts und der Verdingkinder.
Armut und Armenpflege ist eines der großen Themen in der öffentlichen Diskussion und der Literatur der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts. So erstaunt es nur wenig, dass nahezu gleichzeitig zwei äusserst populäre Romane mit ähnlichen Verläufen sich mit dem Thema beschäftigen, obwohl keine intertextuelle Beeinflussung erkennbar ist: der "Bauernspiegel" (1837) von Albert Bitzius (1797–1854), in dem Bitzius das Pseudonym Jeremias Gotthelf, mit dem er als Schriftsteller bekannt wurde, das erste Mal benutzte, und "Oliver Twist, or The Parish Boy’s Progress" (1837–1839), der zweite Roman von Charles Dickens (1812–1870), unter dessen Pseudonym Boz erschienen. Auch Gotthelfs zweiter Roman, die "Leiden und Freuden eines Schulmeisters" (1838/39), beschäftigen sich mit der Armut, hier mit Bezug auf eines der weiteren großen Themen des frühen 19. Jahrhunderts, dem (Primar-)Schulwesen. Oliver Twist war als Reaktion auf das "New Poor Law" von 1834 entstanden, die Leiden und Freuden eines Schulmeister nehmen direkt Bezug auf die Schullehrertaxation von 1836 und das 1835 verabschiedete Berner Primarschulgesetz.