CompaRe | Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft
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Emotionale Ergriffenheit, so glaubte man lange, sei untrennbar verbunden mit dem Glauben an die Existenz dessen, was uns erregt. Aber warum bewegt uns ein Roman, wo wir doch wissen, daß die Figuren, die da lachen und weinen, frei erfunden sind? Die philosophische Ästhetik nennt diesen Sachverhalt das ›Fiktionsparadoxon‹. Doch was in konsistenten Begriffssystemen schnell nach einem Widerspruch aussieht, ist in Wirklichkeit oft nur ein sehr komplexer Zusammenhang, der – so alltäglich und vertraut er unserer Intuition auch sein mag – sich leider nur schwer beobachten und beschreiben läßt. Zwar verfügt die moderne Neurophysiologie über immer bessere Methoden der Gehirnabbildung, aber jedes neue Experiment kann nur die bereits vorhandenen Modellvorstellungen von Gehirn, Kognition und Bewußtsein korrigieren, kann lediglich Vorannahmen weiter plausibilisieren oder widerlegen. Was tatsächlich vor sich geht, welche neuronalen Vorgänge an der Ergriffenheit und welche am Glauben an die Existenz gewisser Geschehnisse beteiligt sind, weiß nach wie vor niemand so ganz genau. Es deutet jedoch einiges darauf hin, daß die mentale Repräsentationa bestimmter Vorgänge im Bewußtsein einerseits und ihre kognitive Einschätzung andererseits (zum Beispiel als wirklich oder nicht wirklich) im Gehirn zwei separaten neuronalen Vorgängen entsprechen, die untereinander jedesmal neu kombiniert werden.Wenn zum Beispiel eine Versuchsperson A einen Arm hebt und eine andere Versuchsperson B ihr dabei zusieht, dann zeigen beide Kandidaten an einer Stelle ihres Gehirns ein identisches Muster neuronaler Erregung. Bei A aber ist dieses Muster vernetzt mit weiteren neuronalen Karten, die ihr mitteilen, daß sie selbst es ist, die den Arm hebt; bei B ist das Muster verknüpft mit der Information, daß A es ist, die gerade den Arm hebt. Dasselbe gilt für eine dritte Person C, die den Vorgang in einer Filmaufnahme sieht: Sie aktiviert gleichermaßen das quasi semantisch besetzte Muster ›Arm heben‹, identifiziert auch die Person, die diese Bewegung ausführt, und ist sich zudem bewußt, daß sie den Vorgang nur auf einem Bildschirm mitverfolgt. Auch finden sich bei Versuchspersonen, denen man Photos von ihren Freunden vorlegt, zu einem Teil dieselben Gehirnareale aktiviert wie bei einer persönlichen Begegnung mit diesen Freunden. Alles weist also darauf hin, daß das Zustandekommen einer sinnlichen Vorstellung in Form einer neuronalen Repräsentation ein relativ autonomer Vorgang ist, zu dem das Wissen über das Medium der sinnlichen Repräsentation und sonstige Anschlußüberlegungen nur weitere Zusatzinformationen darstellen. Warum aber stellen sich uns außerdem auch noch leise die Haare auf, wenn eine Person auf einem Photo oder auf dem Bildschirm nicht nur einfach ihren Arm hebt, sondern die Faust zum Himmel reckt und Rache schwört? Woher der bekannte ›Kloß im Hals‹, wenn zwei Personen auf der Leinwand ihre Arme heben, um sich endlich für immer in die Arme zu schließen, nachdem sie über die Dauer von zwei Stunden gelitten und geschmachtet haben? Wir erkennen die Vorgänge nicht nur, sondern wir reagieren auch auf sie.
Zwei vielbeachtete Enthüllungsschriften brachten 1787–89 die Politik des preußischen Königs Friedrich Wilhelm II. in Zusammenhang mit rosenkreuzerischen Umtrieben in Berlin: die „Histoire secrete de la cour de Berlin“ des Grafen Mirabeau und die „Geheimen Briefe über die Preußische Staatsverfassung“, welche einem Freiherrn von Borcke zugeschrieben wurden, der zuvor als Verteidiger des friderizianischen Tabakmonopols aufgetreten war. Diese Zuschreibung hält Reinhard Markner für ebenso fragwürdig wie die Vorstellung, dass die Gold- und Rosenkreuzer seinerzeit in Preußen die Macht übernommen hätten.
Medien liefern nicht vorrangig Fakten über die Welt, sondern dienen vielmehr dazu, Zugehörigkeit zu Gemeinschaften zu verhandeln. Diese zentrale Bedeutung von Medien und Öffentlichkeit für die Herstellung gesellschaftlicher und geschlechtlicher Identitäten wird mit dem von Margreth Lünenborg und Elisabeth Klaus entwickelten Konzept Cultural citizenship sichtbar. Sie definieren Cultural citizenship als eine wesentliche Dimension von Staatsbürgerschaft in der Mediengesellschaft, die jene kulturellen Praktiken umfasst, die sich vor dem Hintergrund ungleicher gesellschaftlicher Machtverhältnisse entfalten und die kompetente Teilhabe an den symbolischen Ressourcen der Gesellschaft ermöglichen. Nach einer knappen Bilanz zur Präsenz von Frauen im europäischen Journalismus sowie Einblicken in die mediale Repräsentation von Frauen durch die journalistischen Berichterstattung setzt sich der Beitrag anschließend mit Anforderungen an die Medien mit Blick auf gesellschaftliche Inklusion und Exklusion auseinander. Eine spannende Frage bleibt dabei, in welchem Maße mit den Ansprüchen auf Erfahrung und Teilhabe Anforderungen an mediale Diskurse formuliert werden, die das Geschlechterarrangement selbst zum Thema machen.
Maren Lorenz untersucht die individuelle Wahrnehmung von Schwangerschaft durch ledige Frauen des 18. Jahrhunderts anhand von Prozessakten und ärztlichen Gutachten. Während der medizinische Nachweis der Schwangerschaft eine auf normativen Axiomen basierende Scheingewissheit ist, orientieren sich die Frauen selbst an individuellen Erfahrungsmustern, Wunsch- bzw. Abwehrdenken und der Kommunikation mit anderen. Die historische Auseinandersetzung mit den verschiedenen Deutungsmustern körperlicher Vorgänge, die auch auf medizinischer Seite weit von heutigen Vorstellungen abweichen, und die Ungewissheit über einen Zustand, der sich erst mit (k)einer Entbindung klärt, führt zur Auflösung scheinbar transhistorischer Gewissheiten. Damit eng verknüpft sind sich wandelnde Definitionen über den Beginn des menschlichen Lebens.
Maren Lorenz zeigt anhand gedruckter ärztlicher Gutachtensammlungen und Rechtstexten der Aufklärung zu "Notzucht", wie das sexuelle Verhältnis der Geschlechter im gerichtsmedizinischen Diskurs nachhaltig naturalisiert wurde. Soziale Normen und patriarchale Mythen setzten "neue" naturwissenschaftliche Normen, die Kraft ihrer axiomatischen Autorität Legislative und Judikative gleichermaßen bis zum Ende des 20. Jahrhunderts prägten. Die Möglichkeit sexueller Gewalt, v.a. gegen erwachsene Frauen, wurde auf diese Weise de facto "wegdefiniert".
Die teilweise bis in die Antike zurückreichende Pathologisierung weiblichen sexuellen Begehrens, die sich im 19. Jahrhundert zum einen in Psychiatrisierung und schließlich massenhafter Hysterektomie niederschlug, zum anderen die Entstehung der Psychoanalyse maßgeblich beeinflusste, erlangte erst durch die Medizinkasuistik der Aufklärung den Status einer naturwissenschaftlichen Tatsache. Der Nachweis und die Systematisierung der "Hysterie" als globales Krankheitsbild für vielfältige sozial irritierende Verhaltensweisen von Frauen gelang primär über die Empirie der Fallstudien akademischer Ärzte der Aufklärung, die sich mit "Mutterwuth" bzw. "furor uterinus" beschäftigten. Ihre modern gewandeten Beobachtungen und Deutungen lösten das traditionelle Traktatwissen ab und dienten seit der Mitte des 18. Jahrhunderts in immer stärkerem Maße auch der Justiz als Grundlage in Zivil- wie Kriminalprozessen gegen Frauen.
Die Diskrepanz zwischen dem wissenschaftlichen Anspruch objektiver Erkenntnisfindung und den Niederungen der davon abweichenden Empirie zeigt sich hier am Beispiel der Gemütszustandsgutachtung" gerichtlich bestellter akademischer "Physici" im letzten Drittel des 18. Jahrhunderts. Anhand des Fallbeispiels eines jungen Handwerksgesellen wird gezeigt, wie "aufgeklärte" Ärzte versuchten, konkurrierende Theorien, alte und neue physische Modelle zu "Wahnsinn" in eine kongruente Struktur zu bringen. Dabei waren sie jedoch nach wie vor in erster Linie auf Gespräche mit den Patienten / Inquisiten und anderen Zeugen angewiesen, von deren Beschreibungen und Deutungen physischer und somatischer Symptome sie beinahe völlig abhingen. Dennoch versuchte man gemäß der zeitspezifischen Mode der detaillierten Kategorisierung auf dieser einzig möglichen Basis subjektiver Narration akribisch geschlechtsspezifische und andere Typisierungen von verschiedenen Arten und Graden des Wahnsinns zu entwickeln und diese wiederum am Einzelfall nachzuweisen. Der Beitrag führt (in eben jener Tradition) diese wissenschaftlichen Tautologie exemplarisch vor Augen.
Johann Christian Reil (1759-1813) zählt um 1800 zu den einflußreichsten Medizinern im deutschen Raum. Er leistete Pionierarbeit auf dem Gebiet der Neurologie, gründete mit dem Archiv für die Physiologie 1795 die erste deutsche Fachzeitschrift auf diesem Gebiet und war ein geschätzter Arzt und Psychiater. Mit den Autoren der romantischen Periode stand er persönlich und intellektuell in Verbindung – unter anderem als ärztlicher Betreuer von Schleiermacher in dessen Hallenser Zeit. 1795 erschien seine Schrift Von der Lebenskraft, die zu den Klassikern der Medizingeschichte gerechnet wird. Reils epochemachende Arbeiten wirken an dem großen Umbruch der Lehre vom menschlichen Körper mit, der sich im 18. Jahrhundert zuträgt. Dieser Wechsel der medizinischen Episteme geht auf verschiedenen Ebenen vor sich und betrifft weit auseinanderliegende Gebiete der sich damals erst ausdifferenzierenden modernen Wissenslandschaft. Ich will versuchen, ihn in einigen Stichworten überblicksweise zu skizzieren: 1. Abkehr von den Heilmethoden der Humoralpathologie 2. Schließung des Körpers 3. Übergang zu organologischer Differenzierung 4. Zentralstellung des Nervensystems
Die Arbeit ist der Theorie der Dichtungsarten im genannten Zeitraum ge-widmet und geht den konkurrierenden Einteilungen (Zwei-, Drei-, Vier-, Fünfteilung) und den Gattungsexperimenten der Poetik nach. Die Spekulationen der Romantik und des Idealismus haben diesem Gebiet das Gewicht gegeben, das es bis heute behalten hat. Die Poetik des späteren 18. Jahrhunderts leitet diese Entwicklung ein, doch kennt sie die dialektische Struktur der idealistischen Systeme noch nicht. Sie hat sich mit formalen und inhaltlichen Gesichtspunkten begnügt und nicht selten auf eine Gattungssystematik ganz verzichtet.