CompaRe | Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft
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Law is other wor(l)ds
(2022)
This paper turns to the thought of Yan Thomas to address the way of constructing categories and operating through them that is typical of law. The art of law displays a special quality: the reduction of the 'things' of the social world through the construction of categories, and the use of these same categories to conduct legal operations. The paper argues that the quintessential legal performance is instituting, and it finally asks how to exercise a legal imagination for Gaia.
The final letters of Ovid's collection "Heroides" tell the remarkable story of a written oath. Acontius has fallen in love with the beautiful Cydippe. Since she is already promised to another man, Acontius uses a deceitful stratagem: he sends her an apple on which he has inscribed "cunning words", namely, an oath of engagement. As Cydippe reads the inscription aloud mechanically, she finds herself involuntarily bound to marry Acontius, and finally gives in to his insistent wooing. If read against the backdrop of a media theory of law, Ovid's story raises a couple of important questions concerning the relationship between orality and literacy at the beginning of Western legal history. While the oath undoubtedly is a fundamental element of early law, it is usually understood as part of an "archaic" oral law that is "rationalized" only afterwards by being transferred to writing. Ovid, however, presents the idea of an originally written oath and thus invites the reader to reconsider the relation between speech and writing: To what extent may writing exert a binding force that is distinct from the representation of speech?
Einleitung [Leseprobe]
(2021)
Können literarische Texte Verbindlichkeit stiften? Diese Frage untersucht Joachim Harst anhand von Ehe- und Ehebruchsgeschichten, indem er leidenschaftliche Liebe auf ihre Bedeutung für soziale Bindung hin untersucht. Liebe ist unabdingbares Element gesellschaftlicher Verbindlichkeit, kann diese durch die ihre Exzessivität aber auch bedrohen. Während literarische Ehebruchsgeschichten häufig die Sprengkraft dieser Dialektik bewusst in den Vordergrund stellen, streben Religion und Recht an, sie einzuschränken und zu regulieren. Doch produziert nicht bereits das Reden über Liebe Affekte, sodass jeder Versuch der Einschränkung im Grunde unfreiwillig seiner Subversion zuarbeitet? Auch von Seiten der Literatur wird diese Gegenseitigkeit immer wieder betont: Romane wie Gottfrieds "Tristan" oder Goethes "Werther" wiederholen unermüdlich, dass Liebe durch Lesen entsteht - und fordern umgekehrt ein liebendes Lesen ein. Sie wollen "Philo-Logie" hervorrufen - literarisch geweckte "Liebe zum Logos". Der Frage, in welchem Verhältnis diese Liebe wiederum zur Literaturwissenschaft stehen kann, wird hier auf den Grund gegangen.
"...indem die Tage rollen..." : Zeit, Recht und 'Klassik' in Goethes "Die Natürliche Tochter"
(2020)
Der Beitrag geht von der These aus, dass Goethes Arbeit an der 'klassischen' Dramenform sich einer tieferen Einsicht in die zeitliche wie rechtliche Problematik der 'tragédie classique' verdankt als allgemein angenommen. Dabei dürfte es maßgeblich die Französische Revolution gewesen sein, die eine neue Attraktivität der 'alten' Form bewirkte. Das zeigt sich vor allem an "Die Natürliche Tochter", einem Stück, in dessen Entstehungszeit nicht zufällig Goethes Übersetzungen zweier Dramen Voltaires fallen. Figurationen politischer Gründung und Legitimation bildeten das Zentrum des 'klassischen' Dramas bereits bei Corneille und stellten es zuverlässig auf eine um 1800 für konservative Autoren aktuelle Zerreißprobe. Die forciert gelassene Präsentation legitimer Herrschaft unter der Berufung auf Zeitkontinuität und lang währende 'Gewohnheiten' stand in der 'tragédie classique' nämlich in massiver Spannung zur normativen Forderung der 'Einheit' der Zeit, die das Drama auf eine disziplinierte Zeitökonomie und idealerweise sogar auf die Synchronisierung von dargestellter Zeit und Zeit der Darstellung verpflichtete. Dort, wo Corneille solche Spannungen entweder zu kaschieren oder politisch zu nutzen versuchte, reißt Goethe in "Die Natürliche Tochter" zwischen Figurenrede und Dramaturgie eine unüberwindbare Kluft und lässt ursprüngliche Funktionen der 'klassischen' Zeitökonomie konsequent leerlaufen. Sein Drama betreibt demnach keine restaurative Formpolitik, sondern führt die historische Uneinholbarkeit der 'klassischen' Form angesichts zeitgenössischer politischer Entwicklungen vor.
Benoît Garnot beschreibt die Diversität historischer Konzepte der Zeugenschaft und die Veränderung ihrer Szenarien. Während diese in der Vormoderne in ihrer Performativität durch Ritualisierung und Sakralität gekennzeichnet waren, ist für das moderne Szenarium juridischer Zeugenschaft von einer Entsakralisierung zu sprechen, in der die "staatsbürgerliche Tugend" an die Stelle der "religiösen Pflicht" zur Verfolgung der Wahrheit trete. Anstelle einer angerufenen und entscheidenden göttlichen Instanz tritt die "freie richterliche Überzeugung", durch die das Amt wiederum dem Staat verpflichtet ist. Von einem Phänomen der Resakralisierung ist im Kontext der Opferzeugen zu sprechen; die Wahrheit dient hier auch der Memoria der Gemeinschaft.
Die Tagung rief dazu auf, die Verbindlichkeit von Versprechen als allgemeines Phänomen zu untersuchen, also zu ergründen, inwiefern man unabhängig von ihrer Ausgestaltung in konkreten Rechtsordnungen oder anderen Normensystemen von einer "vor-rechtlichen" Verbindlichkeit sprechen kann. Literarische Texte aller Zeiten bis hin zu den Mythen bezeugen die Bindung an das Wort als Urerfahrung, die von jeder gesellschaftlichen Konvention unabhängig erscheint. Ebenso kennen sie aber Verrat und offenen oder verdeckten Wortbruch, deren Folgen sie thematisieren. Strukturelle Verwandtschaften einerseits und gegenseitige Beeinflussung andererseits der literarischen und der rechtlichen Auseinandersetzung mit dem Versprechen sollten untersucht werden.
Sammelrezension zu Thomas Weitin: Recht und Literatur. Münster (Aschendorff) 2010 (= Literaturwissenschaft. Theorie und Beispiele, hg. von Herbert Kraft, Bd. 10). 168 S.
Bernhard Greiner, Barbara Thum u. Wolfgang Graf Vitzthum (Hg.): Recht und Literatur. Interdisziplinäre Bezüge. Heidelberg (Universitätsverlag Winter) 2010 (= Beiträge zur neueren Literaturgeschichte Bd. 270). 344 S.
An Publikationen zum traditionsreichen Feld 'Recht und Literatur' mangelt es nicht. Indes haben es gleich zwei Publikationen jüngeren Datums auf sich genommen, dieses weiter zu ergänzen, wenngleich mit sehr unterschiedlichen Zielsetzungen.
[Der] Status des Rechts [ist] in der Odyssee grundsätzlich ambivalent [...]: Auf der einen Seite grenzt sich Odysseus unter Berufung auf eine allgemeine "rechtliche Ordnung" (thémis) und die öffentliche Versammlung (agorá) von der rechtlosen Welt der Kyklopen ab, auf der anderen liegt Interpretation und Durchsetzung von Recht im Konfliktfall beim Einzelnen: Was "Recht" ist, wird zu einem großen Teil von Macht, Einfluss und Ansehen der Parteien bestimmt. Dennoch hieße es die Komplexität der in der Odyssee beschriebenen Ordnung zu vereinfachen, wollte man sie auf ein rohes Recht des Stärkeren zurückführen – Odysseus wird in seinem Epos schließlich gerade nicht durch Verbindlichkeit durchsetzende Stärke, sondern durch wendige, ja unverbindliche Listigkeit charakterisiert. Doch wie ließe sich dann die zuguterletzt wiederhergestellte rechtliche Ordnung differenziert beschreiben? Um diese Frage zu beantworten, ist zunächst eine Reflexion auf das grundsätzliche Verhältnis zwischen Recht und Epos vorzunehmen. Sie soll in den folgenden Abschnitten in der Diskussion einiger maßgeblicher rechtshistorischer Ansätze am Beispiel der Ilias geleistet werden. Im zweiten Hauptteil dieses Textes wird dann eine Lektüre der Odyssee unter dem Aspekt epischer Verbindlichkeit im Vordergrund stehen; sie wird in die Frage münden, in welchem Verhältnis die formale Geschlossenheit des Epos zur Herstellung von Ordnung steht. Die Problematik der epischen Form wird ihrerseits abschließend zum Verhältnis von Epos und Recht zurückführen, wobei nun allerdings das Epos als Gegenstand von mündlicher Überlieferung und (mythischer) Gesetzgebung im Zuge der pólis-Werdung Athens im Mittelpunkt steht.
Die Geschichte der Folter und die der Märtyrer, das zeigt nicht erst Gallonio, gehen Hand in Hand. Bereits im Mittelalter bezeichnete 'cruciatus' auch die Folter und die Pein, ebenso wie das mhd. 'Marter' aus dem Leiden Christi über das Blutzeugnis die Bedeutung Folter entwickelt hat. Rein begrifflich landeten somit die Passion und das Martyrium wieder dort, wo sie ihren Ausgang genommen hatten: in der Geschichte des Rechts und seiner Zeugen. Im Martyrium ist immer schon ein gewisser Juridismus am Werk: Es beginnt mit einer Konfrontation vor Gericht, vollzieht sich in einer spezifischen Verbindung von Zwang und Zeugenschaft und bezeugt zuletzt, in seiner eschatologischen Dimension, die Hoffnung auf eine weltgeschichtliche Wiederherstellung des Rechts. Vergleichbar aber sind Folter und Martyrium auch darin, dass sie beide 'diskursive Praktiken' im strengen Sinn darstellen: Beide bestehen in einem Sprechakt, der durch einen Akt körperlicher Gewalt beglaubigt werden muss. Erst unter der Folter kommt das Bekenntnis oder Geständnis ganz zu sich, und so sehr die Marter und das Martyrium gerade über die sprachlose Evidenz der Schmerzen 'sprechen' machen, so sehr produzieren sie weitere Diskurse: Zuvorderst entstehen Protokolle der peinlichen Befragung oder des Bekenntnisses; und zuletzt wird ein rechtsgültiges Urteil oder aber die kanonische Beurteilung darüber zu den Akten genommen, ob es sich um einen Pseudomärtyrer, um ein gescheitertes Martyrium oder um einen wahren Blutzeugen gehandelt hat. In beiden Fällen sind es Schmerzen oder Leiden, die positiviert und - nach Maßgabe einer weltlichen oder geistlichen Macht - in einer Wahrheit aufgehoben werden. Somit ist selbst jene Selbstautorisierung, die die 'confessores' der ersten Stunde auszeichnet, nur von Gnaden einer Diskursgewalt, welche rechtsgültige Verbrecher 'ex post' in Leidende ('pathontes') und diese in Zeugen ('martyres') verwandelt. Im Archiv der Märtyrer lässt sich dieses Zusammenwirken unterschiedlicher Diskurspraktiken schon am Grundstock der frühchristlichen Märtyrerakten studieren: Zuweilen als Briefe verfasst und als solche an die gesamte expandierende Christenheit adressiert, vermischen sie Augenzeugenberichte und Dokumente, Urkunden und Fälschungen, Glaubensunterweisungen und Erzählungen, Protokolle und authentische Textzeugen. Stets präsentieren sie eine juristische Fallgeschichte und statuieren aus ihr ein heilsgeschichtliches Exempel. Als Gallonios Kollegen an der Wende zum 17. Jahrhundert die Märtyrerakten historisch-kritisch bearbeiteten, vereinigten sie die verstreuten Textzeugnisse und brachten die diskursive Ordnung der Blutzeugnisse auf den neuesten Stand. Martyrologie ist so gesehen immer auch eine fortlaufend aktualisierte Ableitung der Heils- aus der Rechtsgeschichte.
Law and literature: that is a sufficiently broad subject to warrant reference to the Fontane character Effy Briest’s "wide field." Indeed, the sites where law and literature encounter each other, where they border on each other, merge, converge, overlap, or where they relate as opposites, even finding themselves as rivals or enemies seem legion. In contrast to the intentions of Effy Briest in that famous novel, my reference to this line is not intended to abort further inquiries; instead I want to chart the field in question with the aim of developing a preliminary typology of the ways in which law and literature have been engaged and have engaged one another. Against the background of this overview, I want to turn to a much smaller field. This small field - a plot of long fallow farmland, to be exact, located between two adjacent, perfectly maintained wheat fields in a fictive Swiss village - will serve as an example or test site for "law and literature" as they emerge in Gottfried Keller’s narrative 'Romeo und Julia auf dem Dorfe', from his mid-nineteenth century collection of novellas 'Die Leute von Seldwyla'. Whether and how the case study of that small field at the centre of Keller’s story can make a case for the larger field of "law and literature" remains to be seen.
Stellt man sich die Frage nach dem Verhältnis von Geographie und Politik bezüglich einer genuin europäischen "Grundordnung" der Meere, gerät unweigerlich die frühe Neuzeit als Schwellenepoche einer zunehmend unter europäischen Einfluss geratenen Globalisierungsphase in den Blick. Als Spanier und Portugiesen, später dann ebenso Franzosen, Holländer und Engländer die bisherigen maritimen Grenzen Europas überschritten, dehnten sich nicht nur die Handelsnetze der Europäer weltweit aus, sondern zugleich auch deren Piraterie- und Kapereiaktivitäten. "Krieg, Handel und Piraterie, / Dreieinig sind sie, nicht zu trennen", um ein späteres Diktum von Goethe aufzugreifen. Doch welches Recht soll gelten, wenn Seefahrer verschiedener Nationen jenseits des Horizonts miteinander in Konflikt geraten? Kann es auf der hohen See zwischen der alten und der neuen Welt überhaupt so etwas wie Recht und Gesetz geben? Lassen die Schiffe nicht nur die Küsten Europas, sondern ebenso das europäische Recht, ja das Recht schlechthin hinter sich? Wenn diesen Fragen im Folgenden nachgegangen werden soll, dann geht es vor allem darum, die rechtliche und politische Topographie Europas von seinen maritimen Rändern her zu betrachten. Ich beschränke mich dabei auf das Gebiet der Karibik im 17. Jahrhundert. Im Fokus stehen die allseitigen Piraterie- und Kapereiaktivitäten sowie deren Auswirkungen auf die völkerrechtliche Praxis der diplomatischen Beziehungen und Friedensverträge, welche auch die Region der Karibik mit umfassten. Hier gilt es zu prüfen, ob dieser Insel- und Meeresraum, wie oft behauptet, von den miteinander konkurrierenden Europäern tatsächlich als ein Raum der Rechtlosigkeit wahrgenommen wurde.