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Zwar werden erst weitere Untersuchungen erweisen können, ob und inwieweit die neu entdeckten Fragmente ein neues Licht auf die Textfassung und Geschichte der Handschrift, aus der sie stammen, werfen können oder gar auf die allgemeine Text- und Überlieferungsgeschichte des deutschen 'Lucidarius'. In jedem Fall aber hat dieser Heidelberger Neufund die aus der Einband- und Provenienzanalyse gewonnenen Überlegungen zum ursprünglichen Trägerband der von Mone entdeckten 'Lucidarius'-Fragmente vollauf bestätigt. Die Frage, wo bzw. in welchem Buch Franz Joseph Mone die zuerst entdeckten Teile der Göttinger 'Lucidarius'-Handschrift gefunden hat, kann nun als geklärt gelten.
Die Gemeinde Buxheim bei Memmingen im Südwesten Deutschlands wird seit mehr als 600 Jahren von der dort 1402 gegründeten Reichskartause dominiert. Die Geschichte dieses Klosters ist vor allem wegen dessen Bibliothek und deren eventuellen Schicksals bekannt. Die Kartause wurde 1803 säkularisiert und ging 1810 mit all ihren Einrichtungen in den Besitz der Grafen Waldbott von Bassenheim über. Graf Hugo, der zweite Eigentümer aus diesem Hause, verschleuderte die Buxheimer Kulturgüter, sodass er Konkurs anmelden und den größten Teil des beweglichen Besitzes verkaufen musste, einschließlich der Bibliothek, die auf insgesamt etwa 20.000 Bände geschätzt wird. Zusammen mit Hunderten von spätmittelalterlichen Handschriften und Inkunabeln wurde 1883 die Bibliothek in München versteigert.
Die Handschriftendichte im Norden, speziell im Dreieck der Weser- und Elbemündungen, ist recht gering. Umso erfreulicher ist der Hinweis auf einen spätmittelalterlichen Codex, der - wie es scheint - auf eine bereits ältere Texttradition zurückgeht. Es handelt sich um das Bremervörder Stadtrechtsbuch in Bremervörde, Kreisarchiv des Landkreises Rotenburg (Wümme), Best. C1 Stadt Bremervörde, Nr. 1 (Kurzform: Kreisarchiv ROW, C1 Nr. 1).
Das Fragment gehörte offenbar zu einer Version der 'Begegnung der drei Lebenden und der drei Toten'. Dieses Sujet ist etwa zwischen der Mitte des 13. und dem Ende des 16. Jahrhunderts vielfach und vielsprachig in Literatur und bildender Kunst variiert worden: Drei in Blüte stehende Lebende werden durch ebenso viele halbverweste Tote, die wunderbarerweise das Wort an sie richten, drastisch an das allem Menschlichen bestimmte Ende gemahnt.
Im Katalog "Deutsche Rechtsbücher des Mittelalters" und bei seinen Ergänzungen, die regelmäßig in der Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte erscheinen, werden neben Handschriften und Fragmenten auch Hinweise auf Handschriften aufgenommen, die so unbestimmt sind, dass sie auf Anhieb keinem bekannten Textzeugen zuzuordnen sind. Diese Hinweise sollen es erlauben, neu aufgefundene Handschriften einzuordnen, wie im vorliegenden Beitrag gezeigt wird.
Die Universitätsbibliothek der 1527 gegründeten Philipps-Universität Marburg besitzt eine kleine Sammlung von gut einhundert mittelalterlichen Buchhandschriften, die jedoch von einer überraschend großen Zahl von mehreren Hundert Fragmenten flankiert wird. Es handelt sich bei diesen Fragmenten um eine nahezu unerschlossene Bestandsgruppe.
Bei den Katalogisierungsarbeiten zur abgelösten Makulatur im Archiv der Hansestadt Wismar trat im Bestand der Akten des Ratsarchivs ein loses Pergamentblatt zutage, das als Makulatur gedient hatte. Das Blatt weist auf Vorder- und Rückseite Beschriftungen auf, die nicht in direktem Zusammenhang miteinander stehen. Auf dem oberen Teil der Verso-Seite des Pergamentblattes findet sich ein Mariengebet im Umfang von neun Zeilen.