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Rezension zu Schwitalla, Johannes (2006): Gesprochenes Deutsch. Eine Einführung. 3., neu bearbeitete Auflage. Erich Schmidt Verlag. Berlin und Fiehler, Reinhard (2005): Gesprochene Sprache. In: Duden. Die Grammatik. Unentbehrlich für richtiges Deutsch. 7., völlig neu bearbeitete und erweiterte Auflage. Dudenverlag. Mannheim, Leipzig, Wien, Zürich. S. 1175-1256.
Rezension zu: David SHERMAN. Sartre and Adorno - The Dialectics of Subjectivity. Albany: SUNY Press, 2007, xii + 328 pp., €64.59, ISBN 978-0-7914-7115-9.
Rezension zu Vom Salon zur Barrikade. Frauen der Heinezeit. Hg. Irina Hundt. Mit einem Geleitwort von Joseph A. Kruse. Stuttgart/Weimar: Metzler, 2002. 460 Seiten ; "Kommen Sie, wir wollen 'mal Hausmutterles spielen." Der Briefwechsel zwischen den Schriftstellerinnen Therese Huber (1764-1829) und Helmina von Chézy (1783-1856). Hg. Jessica Kewitz. Marburg: Tectum, 2004. 108 Seiten.
Rezension zu Gabriele von Glasenapp, Hans Otto Horch: Ghettoliteratur. Eine Dokumentation zur deutsch-jüdischen Literaturgeschichte des 19. und frühen 20. Jahrhunderts. Teil I: Rezeptionsdokumente (1), Rezeptionsdokumente (2), Teil II: Autoren und Werke der Ghettoliteratur. Conditio Judaica 53-55. Studien und Quellen zur deutsch-jüdischen Literatur- und Kulturgeschichte. Hg. von Hans Otto Horch in Verbindung mit Alfred Bodenheimer, Mark H. Gelber und Jakob Hessing. Tübingen: Max Niemeyer Verlag, 2005, XV, 1162 Seiten.
Wir wissen nicht, was König Adolf von Schweden in seiner Satteltasche trug, als er im 30jährigen Krieg hoch zu Ross in die Schlacht zog. Angeblich soll es ein Exemplar des Buches "De iure belli ac pacis" gewesen sein, des völkerrechtlichen Hauptwerks von Hugo Grotius. Spätestens seit Louis Aubéry du Mauriers "Memoires pour servir a l’histoire de Hollande et des autres Provinces-unies" (1688) gehört diese Anekdote zum festen Bestandteil des Grotius- Mythos. Erzählt wird sie meist dann, wenn es um die Frage nach dem Verhältnis von Theorie und Praxis im Völkerrecht und ihrer Geschichte geht. Umdiese Frage dreht es sich auch in dermit Spannung erwarteten Arbeit von Martine Julia van Ittersum über die Verstrickungen des jungen Grotius in die Überseepolitik des ebenfalls noch jungen niederländischen Staates. ...
Drei wissenschaftshistorische Analysen haben sich in je unterschiedlicher Methodik den Feldern der Kriminologie und der Kriminalistik genähert. Silviana Galassi, Richard F. Wetzell und Peter Becker bieten den überzeugenden Beleg dafür, dass die Analyse der Kriminalität und ihrer gesellschaftlichen Verarbeitung weder den Kriminologen noch den Strafrechtlern allein überlassen werden darf. Die historischen Forschungsarbeiten zwingen die traditionelle Kriminologie und die normative Strafrechtswissenschaft zur Kenntnisnahme, dass die Wissenschaftsrichtung "Kriminologie" (Entstehungsbedingungen und Verarbeitung von Kriminalität) und schon gar die "Kriminalistik" (polizeiliche Tatnachweistechnologien) seit jeher im Ordnungsdienst des Staates stehen und – jedenfalls in den zugrunde gelegten Untersuchungszeiträumen – nicht den Anspruch selbst bestimmter Wissenschaft erfüllen. ...
Jon Elster hat sich in der rational choice-Theorie durch Studien zu Selbstbindungstechniken als Absicherung gegen Irrationalitäten im Entscheidungsprozess einen Namen gemacht. Passend zu diesem Theoriehintergrund untersucht Elster in seinem Buch "Die Akten schließen" Entscheidungsmöglichkeiten nationaler Gesellschaften, mit dem Irrationalen umzugehen und gesellschaftliche Umbrüche zu bearbeiten. Elster geht es darum zu zeigen, dass die Art und Weise, wie Gesellschaften ihre offenen Rechnungen nach Regimewechseln begleichen, höchst unterschiedlich ist. Darum trägt er unterschiedliche Formen der "Vergangenheitsbewältigung" zusammen und setzt sie miteinander in Bezug. ...
Im ersten Teil (Die Strafverfolgung von NSVerbrechen in der SBZ/DDR 1945–1966) gibt Christian Dirks auf der Grundlage der neuesten Forschungen (z. B. von K.W. Fricke, A. Weinke, H.Wentker, F. Werkentin u. a.) einen zusammenfassenden Überblick über die sowjetischen Militärtribunale, deren flächendeckende Urteils- und Strafpraxis vor allem ab 1947 NS-Verbrecher in gleicher Weise wie Gegner und Oppositionelle des Regimes in der SBZ/DDR erfasste. Mit dem Befehl Nr. 201 der sowjetischen Militäradministration (August 1947) gingen die meisten Strafverfahren dann an ostdeutsche Gerichte über. Diese Verfahren widersprachen in der Regel eklatant rechtsstaatlichen Grundsätzen, zumal da nun die vielfach absolut grundlose Unterstellung "NS- und Kriegsverbrecher" mit der Enteignung von Oppositionellen oder auch, wie gerade an einem Fallbeispiel gezeigt wurde, von einem bereits in der Nazizeit "arisierten" deutsch-jüdischen Industriellen amalgamiert wurde. ...
Was kann einem die Sicherheit verschaffen, vom Besonderen und nicht vom Sonderlichen auf das Allgemeine zu schließen? Da tat sich nach 1990 ein Aktenfund im Holzkeller eines vormaligen DDR-Gerichts auf; aber kann man mit Verfahrensakten eines Kreisgerichts (KG) eine Justizgeschichte für das ganze Land schreiben? Es blieb allerdings nicht bei den Verfahrensakten und auch Generalakten des KG "Lüritz". ...
Der Titel der von Wolfgang Form und Theo Schiller herausgegebenen zwei Bände "Politische NS-Justiz in Hessen" scheint auf eine Darstellung des justiziellen Systems im nationalsozialistischen Staat im formellen und materiellen Sinn zu verweisen. In einem totalitären Staat kann jedem Sachgebiet politischer Charakter zukommen; politisch ist – wie Ernst Fraenkel formuliert –, "was die politischen Instanzen für politisch erklären". Aufschluss über den Inhalt beider Bände gibt der Untertitel "Die Verfahren des Volksgerichtshofs, der politischen Senate der Oberlandesgerichte Darmstadt und Kassel 1933–1945 sowie der Sondergerichtsprozesse in Darmstadt und Frankfurt/M. (1933/34)". Deutlich wird, dass Thema der außerordentlich umfangreichen Studie von 1230 Seiten die strafverfahrensrechtliche Organisation in Hessen während des Nationalsozialismus ist...
Wer kennt es nicht, das gute alte Vexierbild? Das Auge erlebt einen Spagat zwischen zwei Darstellungen im selben Bild, von denen, je nach Betrachtungsweise, mal die eine, mal die andere im Vordergrund steht. Ein ähnliches Gefühl stellt sich ein, wenn man den Titel des vorliegenden Sammelbandes betrachtet, der 15 Blicke deutscher und französischer Historiker, Soziologen, Kulturwissenschaftler und Juristen bietet – auf den eigenen Staat, den des Nachbarn oder beide gleichzeitig. Der deutsche Titel kündet von den "Figurationen des Staates in Deutschland und Frankreich", Bezugszeitraum 1870 bis 1945. So weit, so gut. Der französische, nur eine Zeile weiter unten, spricht hingegen von "Les figures de l’État en Allemagne et en France". Ein Übersetzungsfehler? Mitnichten. Ein Programm. So wie sich die Beiträge des Bandes in der Sprachkombination aus Deutsch und Französisch erschließen, erschließt sich sein Titel aus der Zusammenschau: Figuren und Figurationen. ...
Raymond Queneau, nach wie vor allseits bekannt durch Zazie dans le métro, legte vor 46 Jahren ein schmales zehnseitiges Werk vor. Bis heute hat kein Mensch auf der Welt es ganz lesen können. Selbst bei unablässiger Lektüre bei ganz durchschnittlicher Lesegeschwindigkeit brauchte ein Einzelner weitere hundertneunzigmillionenzweihundertachtundfünfzigtausendsiebenhundertfünf Jahre dazu. Das Werkchen heißt Cent mille milliards de poèmes. Es handelt sich um zehn Sonette, deren je 14 Zeilen längs in Streifen geschnitten sind, so dass sie einzeln durchgeblättert werden können, womit der Leser 10 hoch 14 Sonette aufschlagen und kombinieren kann. Am Anfang steht der König: Le roi de la pampa retourne sa chemise. ...
Vallerani bürstet in seinem konzisen Band liebgewordene Forschungsvorverständnisse zur Entwicklung des mittelalterlichen gelehrten Prozessrechts wie auch sich paradigmatisch gebende neuere Forschungsansätze gegen den Strich. "La giustizia pubblica medievale" ist das an ein breiteres Publikum gerichtete und daher thesenfreudigere Pendant zu seiner quellengesättigten Studie der Strafgerichtsbarkeit in Perugia im 13. Jahrhundert. Bologna und Perugia sind aufgrund ihrer bis in die Mitte des 13. Jahrhunderts zurückreichenden gerichtlichen Dokumentation nahe liegende Referenzstädte. So setzt das serielle Prozessschriftgut aus den klassischen mittelalterlichen Großstädten Florenz und Venedig erst knapp einhundert Jahre später ein. Daneben aufgrund ihrer Verfassung als Regime mit Herrschaft des popolo zu Recht ausgewählt, eignen sich Bologna und Perugia hervorragend als Untersuchungsfelder für Valleranis zentrale Untersuchungsinteressen: Was war das Öffentliche am mittelalterlichen Strafprozess? Wie lief der Anfang des 13. Jahrhunderts durch die mittelalterliche Rechtskirche "erfundene" Inquisitionsprozess im rein weltlichen Kontext zweier italienischer Kommunen ab? Wie konnte öffentliche Strafgerichtsbarkeit im charakteristisch dichten Institutionengeflecht der mittelalterlichen Stadt einerseits zu einer Befriedung sozialer Konflikte beitragen, andererseits aber auch durch aufbrechende Klassengegensätze instrumentalisiert oder paralysiert werden? ...
Das klassische Athen glänzte bereits in den Augen der Römer mit vielem, doch nicht mit seinem Recht. Die Athener übten sich in der Redekunst statt im Recht; statt Juristen hatten sie Redner und Redenschreiber. Für moderne Augen ein scheinbar diffiziler Fall: Wie, und warum auch, lässt sich hier Recht von anderen gesellschaftlichen Normen unterscheiden, wenn es keine Rechtskundigen gibt oder eher: wenn alle Bürger rechtskundig sind? Was heißt dann überhaupt Recht? ...
In der Alten Geschichte originell zu sein, fällt heute schwer, schwerer vielleicht denn je. Doch manchmal gelingt dies auf sonderbarem, abenteuerlichem Wege. Callie Williamson ist es mit dem Buch "The Laws of the Roman People" gelungen: ein Buch, das staunen lässt, ob es die Alte Geschichte je zuvor gab. Dass es sie längst gibt, ist zwar bekannt und durch das Literaturverzeichnis des Buches schnell bewiesen, nicht aber durch dessen Inhalt. Gerade in diesem Widerspruch, in der merkwürdigen Nonchalance, wenn nicht Ignoranz, gegenüber Stand und Bestand der althistorischen Forschung liegt Williamsons originelle Leistung. Eine "klassische" Buchbesprechung würde deshalb einem Repetitorium in 100 Jahre Classics nahe kommen. Statt Kritik am Buch mögen daher als Prophylaxe vor dem Buch einige Proben genügen, und im Übrigen sei auf das Literaturverzeichnis verwiesen. ...
Dass das römische Recht eine eigene Geschichte hat, leuchtete ein, als es seine Geltung in Europa einzubüßen begann. Heute scheint es, zumindest in den Lehrplänen, allmählich auch seine "Geschichte" zu verlieren. Vielleicht ist dies die richtige Zeit, um sich der Geschichte des römischen Rechts anzunehmen. Daran glaubt jedenfalls Aldo Schiavone, der im Verlust die Chance sieht, ein altes Erbe, das uns nicht mehr gehöre, historisch zu observieren (18) – was er in seinem neuen Werk unternimmt. Es ist fast sein Gesamtwerk. Damit will Schiavone jahrzehntelange Forschungen über das römische Recht abschließen. Dennoch verspricht er, dabei "substantielle" Änderungen vorgenommen zu haben, nichts habe er so gelassen, wie es vorher gewesen sei. ...
Charles Dickens wusste, was es bedeutet. Ihm selbst blieb dieses Schicksal zwar erspart, nicht aber seinem Vater. Der geriet in Schuldhaft (debtor’s prison), so wie der Vater von Little Dorit in Dickens’ gleichnamigem Roman. Von so etwas handelt Breßlers Buch. Noch vor nicht allzu langer Zeit wurde die Aussage, jemand hafte (persönlich) für seine Schulden, sehr wörtlich genommen. Später haftete nicht mehr der Schuldner in Person, sondern nur sein Vermögen, und nach heutigem Recht ist Haft im Zusammenhang mit Schulden nur in Ausnahmefällen möglich. ...
Im seinerzeit in ganz Europa für seine Kriminologie berühmten Graz gründete sich zu Beginn des 20. Jahrhunderts eine neue Teildisziplin. Diese schaffte es 1927 zu einer eigenen Untersuchungsstelle, an der Theorien entworfen und Praktiken erprobt wurden, denn nebenan befand sich eine Männerstrafanstalt. Studenten und Professoren traktierten die Insassen mit Untersuchungsbögen, anhand derer Persönlichkeitsprofile erstellt und Rückfälligkeitsprognosen ausgesprochen wurden. Der Grazer Historiker Christian Bachhiesl verfolgt anhand dieses kleinen Faches eine große Frage. Das kleine Fach ist die Kriminalbiologie, und die große Frage lautet: Was ist Wissenschaft? ...
Michael Kittner ist kein professioneller Rechtshistoriker. Er hat an der Universität Arbeits-, Sozial- und Wirtschaftsrecht gelehrt, vor allem aber war er über ein Vierteljahrhundert hinweg der Syndikus der Industriegewerkschaft Metall und somit der womöglich wichtigste juristische Kopf des Deutschen Gewerkschaftsbundes. In seine Amtszeit fiel die bis jetzt und, wie man mit Blick auf das heutige Deutschland meinen kann, für lange letzte hohe Konjunktur des Arbeitskampfes – mit spektakulären Streiks und Aussperrungen, die in den späten 70er, besonders aber in den frühen 80er Jahren des 20. Jahrhunderts die Öffentlichkeit in Atem hielten. Der Jurist Bernd Rüthers, als prominenter Schlichter ("Leber-Rüthers-Kompromiss" von 1984) einer der bedeutenden Akteure jener Zeit, sprach im Zusammenhang mit der Expansion des industriellen Konfliktsystems von einem "Wirtschaftsbürgerkrieg" und traf mit dieser Übertreibung ganz gut die Stimmungslage in der Endzeit des rheinischen Kapitalismus. Heute ist das Regime des nationalstaatlich modulierten Fordismus erodiert, und mit ihm sind die Chancen dahingeschwunden, in den Arbeitsbeziehungen am großen Rad zu drehen. Die Berliner Republik ist nicht der Ort der arbeitspolitischen Emphase. Die Wasser der postnationalen Konstellation, die den Gewerkschaften, ihren Mitgliedern, aber auch so manchem Arbeitgeber heute wahrlich bis zum Halse reichen, legen anderes nahe als den Furor, der die alte – im Grunde genommen so überaus wirtschaftsfriedliche – Bonner Republik zu später Stunde noch einmal ergriffen hatte. ...
Liest man die Zeichen der Zeit richtig, dann scheint es schlecht um die Zukunft des Musikvideoclips zu stehen: Nicht nur, dass die Musikindustrie begonnen hat, angesichts der ökonomischen Einbrüche der letzten Jahre die Mittel für diese, ursprünglich als reine Werbeträger konzipierten Kurzfilme drastisch zusammenzukürzen, so dass frühere Budgets von bis zu 2,5 Millionen Dollar pro Video zukünftig der Vergangenheit angehören zu scheinen; auch der Umstand, dass auf DVDs, in darauf reagierenden Zeitungsartikeln und mit einer Ausstellung wie der hier besprochenen eine Art Resümee der Evolution des Genres hin zu einer eigenen, z.T. durchaus avantgardistischen Kunstform gezogen wird, spiegelt ein Bewußtsein des Umstandes wider, dass eine entscheidende Phase dieser Entwicklung zu Ende gegangen ist: Hegels Eule der Minerva beginnt ihren Flug also auch hier erst mit hereinbrechender Dämmerung. ...
"Ich behaupte, daß die Malerei für umso besser gehalten wird, je mehr sie sich dem [plastischen Effekt des] Relief annähert, und das Relief für umso schlechter, je mehr es der Malerei gleicht". In der Mitte des Cinquecento, als sich Michelangelo mit dieser ebenso subtil-ironischen wie eindeutigen Äußerung im Diskurs des Wettstreits der Künste positioniert, sind die zentralen Argumentationsstrategien des Paragone von Skulptur und Malerei vielfach schriftlich fixiert, in kunsttheoretischen Abhandlungen entwickelt und nicht selten in polemischer Absicht verbreitet. Ganz anders stellt sich die Situation bis zum späten Quattrocento dar, bevor Leonardo da Vinci und dann vor allem Baldessare Castiglione einer breiten Rezeption den Weg ebneten. ...
Wolfgang KÖHLER's Monographie über das Verstehen einer Person als eines Individuums ist ein Versuch, den in der Alltagssprache undifferenziert gebrauchten Begriff des Fremdverstehens sowie den des Selbstverstehens, wie er in Aussagen wie "Maria versteht ihren Mann" oder "Ich verstehe mich selbst nicht mehr" vorkommt, durch eine philosophische Reflexion zu differenzieren. Durch diese Reflexion wird gezeigt, dass der Verstehensbegriff auf drei verschiedene Weisen gebraucht wird: mit dem Anspruch eines Wissens, eines Könnens und eines Fühlens. Es ergibt sich, dass das Verstehen der eigenen wie der fremden Person im Sinne eines Wissens eine Ausnahme bildet, zumal dieses Wissen in einer mehr oder weniger poetischen Beschreibung darzustellen ist. Der Normalfall des Verstehens einer Person als eines unverwechselbaren Individuums besteht dagegen in einem Können oder Fühlen – und verdient damit gar nicht, ein "Verstehen" genannt zu werden im Sinne eines Wissens, wer jemand und wer man selbst ist. Das Buch erlaubt es, kritisch zu prüfen, welche hohen Ansprüche an die Versuche zu stellen sind, andere Personen, aber auch sich selbst zu verstehen. KÖHLER bleibt dabei eng an seinem lebensweltlichen Gegenstand und klärt im besten Sinne über das Verstehen von Personen auf.
"Offenbar muß jeder Versuch, Fest und Feier zu definieren, scheitern" (S . 96). Das Buch, aus dem dieser Satz stammt, ist jedoch keineswegs von Resignation gezeichnet. Die Autoren gehen vielmehr davon aus, daß es durchaus sinnvoll ist, die vorhandene Masse von Festtheorien zu referieren, kritisch zu sichten, zu integrieren und vor allem auf ihre Handhabung und Anwendbarkeit hin zu überprüfen. "Fest" ist ein paradigmatisch kulturwissenschaftliches Thema, das sich nun in einem multidisziplinären Rahmen erschließt. Nachdem sich die Spezialisten fürs Allgemeine (Ethnologen, Psychoanalytiker, Philosophen) geäußert haben, sind nun die Historiker, Soziologen und Theologen an der Reihe. Sie ziehen im vorliegenden Band eine Bilanz und zeigen, in welche neuen Richtungen sich die Festforschung entwickeln könnte.
Im Jahre 1989 veröffentlichte Gutte die Arbeit „Die wildwachsenden und verwilderten Gefäßpflanzen der Stadt Leipzig“ in Form einer erweiterten Florenliste. Seit dem hat sich das Territorium der Stadt Leipzig durch Eingemeindungen vergrößert, vielfältige Veränderungen der Biotope kamen hinzu. Dies sollte für die sächsische Metropole Leipzig Grund genug sein, zu diesem Zeitpunkt eine umfassendere Flora der Stadt zu veröffentlichen und das Gebiet der Stadt Markleeberg, das sich nahtlos an Leipzig anschließt, mit einzubeziehen.
Mit der Avifauna der zentralen Mittelelberegion liegt nunmehr ein bemerkenswertes Ergebnis langjähriger ehrenamtlicher Forschung in einer sehr ansprechenden Buchform vor, welche bisherige kleinere Publikationen aus der Region vereint und durch bisher nicht publizierte Daten auf einen Bearbeitungsstand 2005 aktualisiert.
Innerhalb eines riesigen Verbreitungsgebietes variiert das äußere Erscheinungsbild des Moorfrosches (Rana arvalis) beträchtlich. Nur wenige Merkmale kennzeichnen die Art und vielerorts in Mitteleuropa kommen Schwesternarten wie Springfrosch (Rana dalmatina) und Grasfrosch (Rana temporaria) gemeinsam an einem Standort vor, was viele praktische Probleme nach sich zieht. Das 10. Beiheft hat sich dieser Problematik angenommen.
Dieses anspruchsvoll gebundene Taschenbuch ergänzt die Reihe der Neudrucke von Florenwerken aus dem nördlichen Harzraum um die sich die Mitglieder des Botanischen Arbeitskreises Nordharz e. V. kontinuierlich bemühen. Es ermöglicht Einblicke nicht nur in die Florenausstattung des Gebietes um Wernigerode im 19. Jahrhundert sondern auch in die damalige Landnutzung.
Wenn die überarbeitete und gänzlich neu gestaltete Fassung eines NBB-Bandes nach über 50 Jahren (!) endlich wieder in gedruckter Form verfügbar ist, so löst allein schon dieser Umstand bei der interessierten Leserschaft Glücksgefühle aus. Aber nun ist er ja endlich wieder auf dem Buchmarkt erhältlich: „Der Feldhamster“.
Der Verlust und die Beeinträchtigung von Lebensräumen und die damit verbundene Dezimierung der Artenvielfalt gehören nach wie vor zu den zentralen Umweltproblemen unserer Zeit.. Die Publikation besteht aus 3 Teilen. Der erste Teil „Biotopverbundkonzepte und ihre ökologischen Grundlagen“ umfasst eine bundesweite Analyse der gegenwärtigen Gefährdungssituation von Tier- und Pflanzenarten und die Erläuterung verschiedener fachwissenschaftlicher Lösungsansätze insbesondere zu den verschiedenen Biotopverbundkonzepten. Als Schwerpunkt der Publikation erfolgt im 2. Teil „Rechtliche Schutz- und Gestaltungsvorgaben“ eine intensive Auseinandersetzung mit dem bestehenden gesetzlichen Instrumentarium zur Errichtung und Sicherung von Biotopverbundsystemen. Im Teil 3 erfolgt abschließend eine Zusammenfassung der Ergebnisse in 57 Thesen zu den zuvor behandelten Themen.
Rezension zu Stefan Ettinger, Manuela Nunes: Portugiesische Redewendungen – Ein Wörter- und Übungsbuch für Fortgeschrittene. Helmut Buske Verlag Hamburg, 2006, 151 S.
Rezension zu Sprechen Sie Gegenwart? - Lexikon des frühen 21. Jahrhunderts. Süddeutsche Zeitung Magazin. Andreas Bernard, Jan Heidtmann, Dominik Wichmann (Hrsg.). Editora Goldmann. 1ª. ed. Nov. 2006. 304 S.