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German insurance industry: market overview and trends
(2005)
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Raimond Maurer
Barbara Somova
- This article presents an overview of the contemporary German insurance market, its structure, players, and development trends. First, brief information about the history of the insurance industry in Germany is provided. Second, the contemporary market is analyzed in terms of its legal and economic structure, with statistics on the number of companies, insurance density and penetration, the role of insurers in the capital markets, premiums split, and main market players and their market shares. Furthermore, the three biggest insurance lines—life, health, and property and casualty—are considered in more detail, such as product range, country specifics, and insurance and investment results. A section on regulation outlines its implementation in the insurance sector, offering information on the underlying legislative basis, supervisory body, technical procedures, expected developments, and sources of more detailed information. JEL Classification: G22, G28, G34
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Mängel bei der Abschlußprüfung : Tatsachenberichte und Analysen aus betriebswirtschaftlicher Sicht
(2001)
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Jens Wüstemann
- Unternehmenskrisen, „überraschende“ zumal, standen am Anfang der gesetzlichen Normierung der Abschlußprüfung in Deutschland. Es entspricht daher einem legitimen Anliegen von Öffentlichkeit und Fachwelt, die herrschende Maßstäblichkeit der Qualität von Abschlußprüfungen und die Glaubwürdigkeit4 von Abschlußprüfern insbesondere dann in gesteigertem Maße als Problem zu begreifen, wenn den gesetzlichen Schutzzwecken und Schutznormen der etablierten Abschlußprüfung zum Trotz Unternehmen in eine Krise geraten: Denn innerhalb der institutionellen Mechanismen ihrer Früherkennung – eines funktionalen Teils des deutschen Systems von corporate governance – gilt die Pflichtprüfung mit Recht als pivotales Element. Vieles an festzustellender Kritik mag hierbei einem der Komplexität der zu verhandelnden Sachzusammenhänge unüberbrückbaren Laienverständnis geschuldet sein; manches aber ist sicherlich erklärlich durch verbesserbare gesetzliche Vorschriften, zu lösende theoretische (ökonomische und rechtswissenschaftliche) Problemstellungen und eine zu fördernde gute Berufspraxis. Jüngste fragliche Mängel der Abschlußprüfung geben den Anlaß zu vorliegenden Tatsachenberichten und betriebswirtschaftlichen Analysen. Die getroffene Auswahl der Unternehmen ist hierbei ebenso willkürlich wie die der betroffenen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften – nicht zufällig ist indes die Auswahl der betriebswirtschaftlichen Grundprobleme: Betreffen diese doch wesentliche Erwartungen an die Abschlußprüfung, die offenbar so regelmäßig enttäuscht wurden, daß selbst in Regierungsbegründungen von Gesetzesvorlagen nunmehr eine „sog. Erwartungslücke“5 bemüht wird. Die Erwartungslücken ergeben sich hierbei insbesondere aus der Vorstellung, daß (a) der gesetzliche Pflichtprüfer bei einer ordnungsmäßigen Prüfung zwingend doloses Handeln aufzudecken habe, daß (b) bilanzielle Wertansätze hinreichend zuverlässige Größen bilden, die über die Vermögenslage des Unternehmens berichten und schließlich (c) die Prüfung der tatsächlichen wirtschaftlichen Lage des Unternehmens und die Unterrichtung hiervon in Prüfungsbericht und Bestätigungsvermerk eine Selbstverständlichkeit der Pflichtprüfung sei. Diesen Erwartungen folgt der Gang der Untersuchung.
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Internationale Rechnungslegungsnormen und neue Institutionenökonomik
(1999)
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Jens Wüstemann
- Die Öffnung des deutschen Bilanzrechts bewirkt eine zunehmende Anwendungsbreite von internationalen Rechnunungslegungsnormen (wie insbesondere der US-GAAP und der IAS) für deutsche Rechtsanwender;1 die heterogenen Normtypen und die – damit einhergehend – unterschiedlichen ökonomischen Eigenschaften dieser Normen erfordern für einen sinnvollen Rechnungslegungsvergleich eine komparative Rechnungslegungstheorie. Eine Besinnung auf die ökonomische Theorie ist – auch ausgelöst durch die Internationalisierung der Rechnungslegung – hier grundsätzlich festzustellen,2 wie auch das moderne deutsche Bilanzrecht seine heutige Prägung durch die ökonomische Theorie – und nicht vornehmlich durch die Anwender – erhielt.3 Es ist das Ziel des Aufsatzes, einen Beitrag zu einer institutionenökonomischen Theorie der Rechnungslegung zum Zweck der Bestimmung von Informationsinhalten und Gewinnansprüchen sowie zur vergleichenden Rechnungslegungstheorie zu leisten. In einem ersten Hauptteil (2) wird im folgenden – auf dem institutionenökonomischen Forschungsprogramm aufbauend – skizziert, welche Bedeutung Institutionen im Rahmen des Nutzenkalküls von Entscheidern zuzumessen ist; danach werden die einzelnen für eine vergleichende Rechnungslegung relevanten Institutionsarten typisiert (in formale und informelle Regeln) sowie deren Attribute im individuellen Zielstromkalkül eingeführt (nämlich Prädikate der Manipulationsfreiheit und Prädikate der Entscheidungsverbundenheit). Das Verhältnis der Institutionen zueinander wird im folgenden Abschnitt (3) anhand eines rechtlich geprägten und eines ökonomischen Systemverständnisses entwickelt. Es wird gezeigt, daß beide Systembegriffe auf einer Nichtadditivität der sie konstituierenden Institutionen gründen, die den qualitativen Vergleich unterschiedlicher Systeme erschweren; man überschätzt hingegen die Unterschiede zwischen juristischem und ökonomischem Systemverständnis: beide sind funktionsähnlich. Im letzten Hauptteil (4) werden schließlich vor dem Hintergrund einer gestaltenden Theorie die hierfür relevanten Teilbereiche (Sub-Systeme) der Rechnungslegungsordnung vorgestellt sowie einzelne Publizitätsnormen funktional ausgelegt. Der Beitrag schließt mit zusammenfassenden Thesen (5).
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Quasirenten, Prüferwechsel und rationale Adressaten
(1999)
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Ulrike Stefani
- In der Literatur zur Abschlußprüfung ist ein negativer Effekt eines ökonomischen Vorteils aus der wiederholten Mandatsannahme, der aufgrund von Transaktionskosten entsteht, auf die Unabhängigkeit des Abschlußprüfers diskutiert worden. Anders als die bisher vorgestellten Ansätze wird im Rahmen des vorliegenden Modells rationales Verhalten der Kapitalmarktakteure unterstellt, die ihre Ansprüche in Abhängigkeit der Reputation des Prüfers und damit der Glaubwürdigkeit des Testats stellen. Als Ergebnis kann festgehalten werden, daß transaktionskostenbedingte Quasirenten die Urteilsfreiheit nicht gefährden, sondern daß vielmehr Informationsrenten für das Berichtsverhalten des Prüfers ausschlaggebend sind. Auch ergeben sich neue Ansatzpunkte zur Diskussion der externen Pflichtrotation und von Maßnahmen zur Steigerung der Kapitalmarkteffizienz. JEL-Classification: D 82, G 38, L 14, L 51, M 41
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The cost of employee stock options
(2003)
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Peter Raupach
- This paper determines the cost of employee stock options (ESOs) to shareholders. I present a pricing method that seeks to replicate the empirics of exercise and cancellation as good as possible. In a first step, an intensity-based pricing model of El Karoui and Martellini is adapted to the needs of ESOs. In a second step, I calibrate the model with a regression analysis of exercise rates from the empirical work of Heath, Huddart and Lang. The pricing model thus takes account for all effects captured in the regression. Separate regressions enableme to compare options for top executives with those for subordinates. I find no price differences. The model is also applied to test the precision of the fair value accounting method for ESOs, SFAS 123. Using my model as a reference, the SFAS method results in surprisingly accurate prices. JEL classification: G13; J33; M41; M52.
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The impact of valuation rules for intangible assets in Japanese and German accounts of listed companies
(2003)
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Anne d’Arcy
Michiyo Mori
Christine Roßbach
- Intangible assets as goodwill, licenses, research and development or customer relations become in high technology and service orientated economies more and more important. But comparing the book values of listed companies and their market capitalization the financial reports seems to fail the information needs of market participants regarding the estimate of the proper firm value. Moreover, with the introduction of Anglo-American accounting systems in Europe and Asia we can observe even in the accounts of companies sited in the same jurisdiction diverging accounting practices for intangible assets caused by different accounting standards. To assess the relevance of intangible assets in Japanese and German accounts of listed companies we therefore measure certain balance sheet and profit and loss relations according to goodwill and self-developed software. We compare and analyze valuation rules for goodwill and software costs according to German GAAP, Japanese GAAP, US GAAP and IAS to determine the possible impact of diverging rules in the comparability of the accounts. Our results show that the comparability of the accounts is impaired because of different accounting practices. The recognition and valuation of goodwill and self-developed software varies significantly according to the accounting regime applied. However, for the recognition of self-developed software, the effect on the average impact on asset coefficients or profit is not that high. Moreover, an industry bias can only be found for the financial industry. In contrast, for goodwill accounting we found major differences especially between German and Japanese Blue Chips. The introduction of the new goodwill impairment only approach and the prohibition of the pooling method may have a major impact especially for Japanese companies’ accounts.
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Wer den Kodex nicht einhält, den bestraft der Kapitalmarkt?
(2004)
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Eric Nowak
Roland Rott
Till G. Mahr
- Seit der Einführung des Deutschen Corporate Governance Kodex (Kodex) im Jahr 2002 sind deutsche börsennotierte Unternehmen zur Abgabe der Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG verpflichtet (Comply-or-Explain-Prinzip). Auf der Basis dieser Information soll durch den Druck des Kapitalmarkts die Einhaltung des Kodex überwacht und gegebenenfalls sanktioniert werden. Dabei wird regelmäßig postuliert, dass bei überdurchschnittlicher Befolgung bzw. Nichtbefolgung der Kodex-Empfehlungen eine Belohnung durch Kurszuschläge bzw. eine Sanktionierung durch Kursabschläge erfolgt. Die Ergebnisse einer Ereignisstudie zeigen, dass die Abgabe der Entsprechenserklärung keine erhebliche Kursbeeinflussung auslöst und die für das Enforcement des Kodex angenommene (und erforderliche) Selbstregulierung durch den Kapitalmarkt nicht stattfindet. Es wird daher kritisch hinterfragt, ob der für den Kodex gewählte und grundsätzlich zu begrüßende flexible Regulierungsansatz im System des zwingenden deutschen Gesellschaftsrechts einen geeigneten Enforcement-Mechanismus darstellt. This paper studies the short-run announcement effects of compliance with the German Corporate Governance Code (‘the Code’) on firm value. Event study results suggest that firm value is unaffected by the announcement, although such market reactions to the first time disclosure of the declaration of conformity were widely assumed by the private and public promoters of the Code. This result from acceptance of the German Code add evidence to the hypothesis that regulatory corporate governance initiatives that rely on mandatory disclosure without monitoring and enforcement are ineffective in civil law countries. JEL Classification : G14, G34, G38, K22
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Die Altersvorsorge in Russland - Theoretische Analyse, aktuelle Rahmenbedingungen und ihre Umsetzung
(2005)
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Ekaterina Losovskaja
- Das russische Rentenversicherungssystem befindet sich in der Krise. Wie in einer Vielzahl entwickelter Staaten auch, erodiert die Basis des umlagefinanzierten Rentensystems („Generationenvertrag“) auf Grund des demografischen Wandels. Dies wird verstärkt durch die mangelnde Wirtschaftskraft Russlands. Ausgangspunkt der Diskussion des russischen Rentenmodells in diesem Artikel ist die Darstellung der theoretischen Grundannahmen, die Analyse der aktuellen und zukünftigen Rahmenbedingungen sowie eine Prognose der natürlichen und räumlichen Bevölkerungsbewegung in Russland. Hierauf folgt die Präsentation der gegenwärtigen Situation einschließlich der bereits erfolgten ersten Schritte zu einer umfassenden Neuordnung des Rentenversicherungssystems sowie die Darstellung von „hot steps“ auf dem Weg zu einer nachhaltigen Alterssicherung. JEL Klassifikation: H55, J11, J13
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The future of banking in Europe
(2001)
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Reinhard H. Schmidt
- At least in the past, banking in continental Europe has been characterised by a number of features that are quite specific to the region. They include the following: (1) banks play a strong role in their respective financial systems; (2) universal banking is prevalent; (3) not strictly profit-oriented banks play a significant role; and (4) there are considerable differences between national banking systems. It can be safely assumed that the future of banking in Europe will be shaped by three major external developments: deregulation and liberalisation; advances in information technology; and economic, financial and monetary integration. The overall consequences of these developments would be much too vast a topic to be addressed in one short paper. Therefore the present paper concentrates on the following question: Are the traditional peculiarities of the banking and financial systems of continental Europe likely to disappear as a consequence of the aforementioned external developments or are they more likely to remain in spite of these developments? The external developments affect the features specific to banking in continental Europe only indirectly and only via the strategies selected and pursued by the various players in the financial systems, notably the banks themselves, and in ways which strongly depend on the structure of the banking industry and the level of competition between banks and other providers of financial services. The paper develops an informal model of the relationships between (1) external developments, (2) bank strategies and the structure of the banking industry, and (3) the peculiarities of banking in Europe, and derives a hypothesis predicting which of the traditional peculiarities are likely to disappear and which are likely to remain. It argues that, overall, the peculiarities are not likely to disappear in the short or the medium term. JEL Classification: G15, G20, G 21, P50. First version June 2000. This version March 2001.
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Microfinance als Geflecht von Anreizproblemen
(2001)
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Reinhard H. Schmidt
Ingo Tschach
- Während sich die Entwicklungsfinanzierung in Theorie und Praxis generell mit dem Finanzwesen in Entwicklungs- und Transformationsländern befasst, steht im Teilgebiet der Microfinance die Frage im Vordergrund, wie in diesen Ländern der Zugang ärmerer Bevölkerungsgruppen und speziell von Klein- und Kleinstunternehmer(innen), Kleinbauern und sonstigen wirtschaftlich Selbständigen aus eher niedrigen sozialen Schichten zu Kredit und anderen Finanzdiensleistungen verbessert werden kann. Obwohl es einige Vorläufer gibt, die schon früh die allgemeine Politik der Entwicklungsländer bezüglich ihrer Finanzsektoren und ebenso die dazu passende Entwicklungshilfe-Politik der Industrieländer der 60er und 70er Jahre mit ökonomisch-theoretischen Argumenten scharf kritisiert haben,1 waren in der Vergangenheit weder Entwicklungsfinanzierung im allgemeinen noch Microfinance im besonderen ein wirklich ernst genommener Gegenstand der ökonomischen Literatur, die man zum mainstream rechnen kann. Dem entspricht es, dass sich auch die Praxis der Entwicklungsfinanzierung sehr lange weitgehend unabhängig von ökonomisch- theoretischen Überlegungen vollzogen hat. Diese Situation hat sich seit mehr als einem Jahrzehnt grundlegend verändert. Dies hat einen wesentlichen Grund darin, dass sich in der entwicklungspolitischen Praxis auf dem Gebiet der Finanzierung von Klein- und Kleinstbetrieben, eben Microfinance, Erfolge erzielen ließen, die vorher unvorstellbar waren. Mit einer deutlichen commercial orientation und einer Ausrichtung auf die genuinen Probleme des financial institution building konnte erreicht werden, dass es inzwischen einige Dutzend Finanzinstitutionen in Entwicklungs- und Transformationsländern gibt, die ökonomisch stabil und sogar profitabel sind und mit ihrem Leistungsangebot eine große Anzahl von "armen" Kunden erreichen, die bei den Kreditabteilungen der herkömmlichen Banken kaum über die Schwelle gelassen würden.2 Dies hat die Aufmerksamkeit von Forschern aus dem mainstream erweckt. Mindestens ebenso wichtig sind aber die immanenten Entwicklungen innerhalb der ökonomischen Theorie. Mit ihrer Hinwendung zum institutionalistischen Denkansatz hat die Wirtschaftstheorie auf einmal eine neue Aufmerksamkeit für die Phänomene entwickelt, die für die Praktiker der Entwicklungsfinanzierung seit langem von zentraler Bedeutung sind: Inzwischen kann man theoretisch nachweisen, dass es in der Tat Zugangsprobleme zu Kredit für "kleine Leute" gibt, dass das Angebot von Kredit für sie beschränkt ist und dass es nicht genügt, einfach nur staatlich auferlegte Restriktionen – die so genannte financial repression – zu beseitigen, um ....