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Zum Mitwirkungsrecht anerkannter Naturschutzverbände bei der Vorbereitung von behördlichen Entscheidungen in Sachsen-Anhalt

  • Mit der Verbandsbeteiligung weist das bundesdeutsche Naturschutzrecht eine besondere Partizipationsform auf, die sich in anderen Teilgebieten des deutschen Umweltrechts in dieser Form nicht findet. So bleibt z.B. im Immissions- oder Gewässerschutz die Rechtsverfolgung der Initiative des Einzelnen überlassen, sofern dieser in seinen subjektiven Rechten betroffen ist. Nehmen behördliche Entscheidungen jedoch Einfluss auf Belange der Natur, kann diese sich selbst nicht artikulieren.

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Metadaten
Verfasserangaben:Matthias Jentzsch
URN:urn:nbn:de:hebis:30:3-328151
ISSN:0940-6638
Titel des übergeordneten Werkes (Deutsch):Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt
Dokumentart:Wissenschaftlicher Artikel
Sprache:Deutsch
Datum der Veröffentlichung (online):16.01.2014
Jahr der Erstveröffentlichung:2001
Veröffentlichende Institution:Universitätsbibliothek Johann Christian Senckenberg
Datum der Freischaltung:16.01.2014
Jahrgang:38
Ausgabe / Heft:2
Seitenzahl:6
Erste Seite:31
Letzte Seite:36
HeBIS-PPN:363414975
DDC-Klassifikation:5 Naturwissenschaften und Mathematik / 57 Biowissenschaften; Biologie / 570 Biowissenschaften; Biologie
Sammlungen:Sammlung Biologie / Sondersammelgebiets-Volltexte
Zeitschriften / Jahresberichte:Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt / Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt, Jahrgang 38 (2001), Heft 2
Übergeordnete Einheit:urn:nbn:de:hebis:30:3-318543
Lizenz (Deutsch):License LogoDeutsches Urheberrecht