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Beteiligung der Versicherungsnehmer an den Bewertungsreserven in der Lebensversicherung

  • In den vergangenen Jahrzehnten wurden hohe Garantieverzinsungen in den Lebensversicherungsverträgen vereinbart. Dauert die herrschende Niedrigzinsphase noch einige Jahre an, wird es für einige Lebensversicherungsunternehmen schwierig werden, die gegebenen Langzeitgarantien über ihre Kapitalanlage zu erwirtschaften. Der Gesetzgeber sollte festlegen, dass Versicherungskunden nur an Bewertungsreserven beteiligt werden, die eine Höhe übersteigen, die zur Gewährleistung eines intergenerativen Risikoausgleichs notwendig ist. Weiterhin sollten Versicherungskunden nur an Bewertungsreserven beteiligt werden, die aus Kapitalanlagen entstehen, die nicht festverzinsliche Wertpapiere umfassen.

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Metadaten
Verfasserangaben:Helmut GründlGND
URN:urn:nbn:de:hebis:30:3-299604
Titel des übergeordneten Werkes (Deutsch):SAFE policy letter series ; 2
Schriftenreihe (Bandnummer):SAFE policy letter (2)
Verlag:SAFE
Verlagsort:Frankfurt am Main
Dokumentart:Arbeitspapier
Sprache:Deutsch
Datum der Veröffentlichung (online):21.02.2013
Datum der Erstveröffentlichung:21.02.2013
Veröffentlichende Institution:Universitätsbibliothek Johann Christian Senckenberg
Datum der Freischaltung:04.09.2013
Freies Schlagwort / Tag:Bewertungsreserven; Garantiezins; Lebensversicherungen
Seitenzahl:3
Erste Seite:1
Letzte Seite:2
HeBIS-PPN:352816260
Institute:Wirtschaftswissenschaften / Wirtschaftswissenschaften
Wissenschaftliche Zentren und koordinierte Programme / House of Finance (HoF)
Wissenschaftliche Zentren und koordinierte Programme / Center for Financial Studies (CFS)
DDC-Klassifikation:3 Sozialwissenschaften / 33 Wirtschaft / 330 Wirtschaft
3 Sozialwissenschaften / 36 Soziale Probleme, Sozialdienste / 360 Soziale Probleme und Sozialdienste; Verbände
Sammlungen:Universitätspublikationen
Lizenz (Deutsch):License LogoDeutsches Urheberrecht