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Ein Fall der technisierten Gesellschaft: BGH, Urteil vom 24.1.2013 – III ZR 98/12, BGHZ 196, 101 – Ausfall des Internetzugangs

  • Der Bundesgerichtshof hat im vergangenen Jahr entschieden, dass es „einen ersatzfähigen Vermögensschaden darstellen [kann] , wenn dem Inhaber eines DSL-Anschlusses die Möglichkeit genommen wird, seinen Zugang zum Intern et zu nutzen, ohne dass ihm hierdurch Mehraufwendungen entstanden oder Einnahmen entgangen sind“ (BGHZ 196, 101). Eine techniksoziologische Analyse dieser Rechtsprechung zum vermögensrechtlich bestimmten, abstrakt berechneten Nutzungsausfallersatz legt demgegenüber eine andere Begründung des Anspruchs auf Nutzungsentschädigung nahe. Der alternative Leitsatz lautet: Wird dem Inhaber eines Internetanschlusses die Möglichkeit genommen, seinen Zugang zum Internet zu nutzen, so ist ihm auch wegen eines hier durch hervorgerufenen immateriellen Schadens eine billige Entschädigung in Geld zu gewähren .

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Metadaten
Verfasserangaben:Malte-Christian GruberGND
URN:urn:nbn:de:hebis:30:3-350818
Titel des übergeordneten Werkes (Deutsch):Arbeitspapier / Fachbereich Rechtswissenschaft, Goethe-Universität Frankfurt am Main = Research paper / Faculty of Law, Goethe-Universität Frankfurt am Main, Nr. 2014,17
Schriftenreihe (Bandnummer):Arbeitspapiere / Fachbereich Rechtswissenschaft, Goethe-Universität = Research paper / Faculty of Law, Goethe University (2014, 17)
Verlag:Goethe-Univ., Fachbereich Rechtswiss.
Verlagsort:Frankfurt am Main
Dokumentart:Arbeitspapier
Sprache:Deutsch
Datum der Veröffentlichung (online):23.11.2014
Datum der Erstveröffentlichung:23.11.2014
Veröffentlichende Institution:Universitätsbibliothek Johann Christian Senckenberg
Datum der Freischaltung:23.11.2014
Freies Schlagwort / Tag:Informationstechnologie; Internetzugang; Nutzungsausfall; Schadensrecht; Techniksoziologie
Seitenzahl:11
HeBIS-PPN:351114254
Institute:Rechtswissenschaft / Rechtswissenschaft
DDC-Klassifikation:3 Sozialwissenschaften / 34 Recht / 340 Recht
Sammlungen:Universitätspublikationen
Lizenz (Deutsch):License LogoDeutsches Urheberrecht