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In Sachsen-Anhalt sind 265 Gebiete mit einer Gesamtfläche von 179.729 ha nach Fauna-Flora-Habitat-(FFH-)Richtline der Europäischen Union geschützt (FFH-Gebiete). Diese werden teilweise von insgesamt 32 Europäischen Vogelschutzgebieten mit einer Gesamtfläche von 170.611 ha überlagert. Die kumulative Fläche der 297 Natura 2000-Gebiete beträgt insgesamt 231.936 ha. Die FFH-Gebiete wurden als „Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung der kontinentalen und der atlantischen biogeographischen Region“ im Amtsblatt der EU vom 15.01.2008 veröffentlicht.
Die Arterfassung in den Naturschutzgebieten Sachsen-Anhalts weist einen heterogenen Bearbeitungsstand auf. Gerade für die Untersuchungen zur Biodiversität von Naturräumen ist sie aber unerlässlich. Fliegen-Familien spielten dabei bislang zumeist eine untergeordnete Rolle. Dennoch hat die Anzahl der aktiven Dipterologen in Sachsen-Anhalt zugenommen und erste Arbeitsergebnisse wurden als Checklisten (Frank & Neumann, 1999) sowie Rote Listen (Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt 2004) dokumentiert. Weiterhin gibt es aber Fliegenfamilien, die trotz der relativen Häufigkeit zahlreicher Arten deutliche Erfassungsdefizite aufweisen oder gänzlich unbearbeitet sind. Mit der vorliegenden Arbeit soll die Dipterenfauna des Naturschutzgebiets (NSG) „Sprohne“ und seiner geplanten Erweiterungsflächen vorgestellt werden.
Bei der Goitzsche handelt es sich um einen ehemaligen Braunkohlentagebau im Landkreis Anhalt-Bitterfeld, von dem große Bereiche als Naturschutzflächen vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND e. V.) erworben wurden. Dort soll sich die Natur ungestört entwickeln können und so tragen die Flächen mittlerweile den Namen Goitzsche-Wildnis. Zum Gebiet gehören die ehemaligen sogenannten Tagesanlagen am südlichen Ufer des Großen Goitzsche-Sees südwestlich der Bärenhofinsel. Dort fanden am 12.6.2010 die GEO-Tage der Artenvielfalt statt. Im Rahmen einer Exkursion im Vorfeld am 5.6.2010 wurde auf der längs der Tagesanlagen verlaufenden Straße eine überfahrene Schlingnatter (Coronella austriaca) entdeckt.
Eine zentrale Aufgabe für den Naturschutz in Deutschland besteht darin, die Vielfalt der Arten und Biotope in unserer Kulturlandschaft zu fördern. Sie ergibt sich nicht zuletzt aus zahlreichen internationalen Verpflichtungen, wie z. B. der Konvention über die Biologische Vielfalt von 1992 oder der sogenannten Göteborg-Strategie der Europäischen Union von 2001. In der Vergangenheit wurden Artenhilfsprogramme aufgestellt, vereinzelt auch natürliche Prozesse in Nationalparks, Naturwaldzellen und einigen Naturschutzgebieten zugelassen, Vereinbarungen mit verschiedenen Nutzern getroffen und ehrenamtliche oder behördlich veranlasste Pflegemaßnahmen durchgeführt. Seit Beginn der 1990er Jahre bildete sich ein neues Konzept heraus, welches das Ziel einer naturnahen Beweidung oder einer halboffenen Weidelandschaft manifestierte, um auf diesem Wege eine „neue Wildnis“ zu schaffen. Kerngedanke war dabei immer, dass sich diese Ganzjahresweiden an der Tragkraft des jeweiligen Standortes orientieren, also nachhaltig sein müssen und möglichst dauerhaft etabliert werden können. Aus den ersten Versuchen haben sich im Laufe der letzten Jahre tragfähige, kostenextensive Verfahren entwickelt, die mittlerweile deutschlandweit und auch in Sachsen-Anhalt Anwendung finden. Vielerorts haben sich auf dieser Grundlage bereits Zentren der Biodiversität von Offenlandarten und Arten der Wald-Offenland Übergangsbereiche herausgebildet, deren Methoden und Experimente wissenschaftlich begleitet werden.
Im Zusammenhang mit der Hutelandschaftspflege im Naturpark Soling-Vogler stellt das vorliegende Werk die Inhalte populärwissenschaftlich dar, um auf diese Art und Weise eine möglichst breite Öffentlichkeit zu informieren und von dem Sinn der Bemühungen zu überzeugen. Entstanden ist ein sehr sehenswertes, mit bestechend schönen Naturaufnahmen gefülltes Werk, das dem Laien ebenso wie dem Fachmann einen guten Überblick über das gesamte Vorhaben ermöglicht und die Begeisterung der an dem Projekt aktiv Beteiligten widerspiegelt.
Der Othaler Wald gehört zum FFH-Vorschlagsgebiet „Der Hagen und Othaler Holz nördlich Beyernaumburg“ und ist eine ca. 170 Hektar große, nahezu vollständig von landwirtschaftlicher Nutzfläche umgebene Waldinsel in Sachsen-Anhalt im Regenschatten des Harzes südwestlich der Gemeinde Beyernaumburg (Landkreis Sangerhausen). Als potentielle natürliche Vegetation bei völliger Nutzungsaufgabe (Tüxen 1956) wurde postuliert, dass die Rotbuche auf allen unvernässten Standorten und damit auf gut 89 % der Gesamtfläche des NSG am Aufbau der Klimaxgesellschaft maßgeblich beteiligt bzw. vorherrschend wäre. Auf dieser Vorstellung basieren die Überlegungen zum Management dieser Traubeneichen-Hainbuchenwälder auf potenziellen Buchenstandorten (Jentzsch & Katthöver 2005). Im Folgenden sollen die floristischen und faunistischen Bestandserhebungen, die Grundlage für diese Publikation waren, dargestellt werden.
Das Mansfelder Land und hier insbesondere das Naturschutzgebiet (NSG) „Hasenwinkel“ im Mansfelder Seengebiet standen aufgrund ihres Florenreichtums in der Vergangenheit im Mittelpunkt botanischer Erhebungen (WÜNSCHMANN 1939, KRÜMMLING 1955, WEINERT 1956, BEINHAUER 1965, VOLKMANN 1990). Insbesondere wegen der repräsentativen Vorkommen verschiedener Biotope des Anhanges I der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der Europäischen Union (FFH-Richtlinie) wurde das NSG vom Land Sachsen-Anhalt als Schutzgebiet für das kohärente europäische ökologische Netz „NATURA 2000“ vorgeschlagen (MÜLLER et al. 1997). Dem vorliegenden Beitrag liegt eine Diplom-Arbeit an der Hochschule Anhalt (KÖBERLEIN 1999) zugrunde. Es sollen die floristischen und vegetationskundlichen Besonderheiten des Gebietes und angrenzender, für eine Gebietserweiterung vorgesehener, Flächen dargelegt, soweit möglich mit den älteren Daten verglichen und Hinweise für den Schutz, die Pflege und Entwicklung der Vegetation des Gebietes gegeben werden.
Weggeworfene Flaschen stören nicht nur das Landschaftsbild, sie gefährden in hohem Maße auch Tiere. Seit 1989 sammelte D. Bauer, Kelbra, in der Nähe seiner Heimatstadt im Landkreis Sangerhausen (LSG "Kyffhäuser", NSG "Rothenburg", NSG "Schloßberg-Solwiesen") mehrere hundert Flaschen und bemerkte in jeder dritten bis zehnten Tierkadaver.
Mit dem Inkrafttreten des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA) wurde konkret festgelegt, inwieweit bei der Bauleitplanung die Probleme des Naturschutzes zu berücksichtigen sind. Damit soll dem Ziel des Naturschutzes und der Landschaftspflege entsprochen werden, die Natur und Landschaft im besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen, dass die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes, die Nutzbarkeit der Naturgüter, die Pflanzen- und Tierwelt sowie die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft als Lebensgrundlage des Menschen und als Voraussetzung für seine Erholung nachhaltig gesichert sind (§ 1 Abs. 1 NatSchG LSA).