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Gesprächsreihe zu Strukturreformen im europäischen
Bankensektor : Zukunft der Universalbanken
(2013)
In der zweiten Veranstaltung der „Gesprächsreihe zu Strukturreformen im europäischen Bankensektor“ diskutierten Professor Dr. Jan Pieter Krahnen und Dr. Michael Kemmer die Zukunft der Universalbanken. Anlass war der Vorschlag der Liikanen-Kommission, dass Finanzinstitute einen Teil ihres Investmentbankings, den Eigenhandel und das Market-Making, ab einer bestimmten Größenordnung ausgliedern sollen.
In der dritten Veranstaltung der „Gesprächsreihe zu Strukturreformen im europäischen Bankensektor“ diskutierten Professor Dr. Jan Krahnen und Dr. Theodor Weimer die Auswirkungen von Regulierung auf Bankverhalten und Wettbewerb, insbesondere im Hinblick auf die Vorschläge der Liikanen-Kommission. Weimer verwies auf die volkswirtschaftlichen Kosten einer zu strengen Bankenregulierung, u.a. negative Auswirkungen auf die Kreditvergabe. Weimer warnte auch davor, dass man in Europa, und gerade in Deutschland, strenger reguliere als in anderen Ländern. Krahnen erklärte, man habe durch die Liikanen-Vorschläge vor allem das Problem des systemischen Risikos im Bankensektor adressieren wollen. Außerdem sei es ein Ziel der Kommission gewesen, Banken so zu regulieren, dass der Steuerzahler im Krisenfall nicht länger für die Risiken der Banken haften müsse. Es sei notwendig, den Bankensektor zu reformieren, damit Banken abgewickelt werden könnten, auch wenn diese untereinander vernetzt sind.
Das Banken- und Versicherungsaufsichtsrecht benennt an mehreren Stellen ausdrücklich gruppenbezogene Pflichten des übergeordneten Unternehmens. Deren Realisierbarkeit hängt von gesellschafts-, insbesondere konzernrechtlichen Schranken ab, die für die Einflussnahme auf nachgeordnete Gruppenunternehmen bestehen. Der vorliegende Beitrag betrachtet das Zusammenspiel von Aufsichts- und Gesellschaftsrecht unter besonderer Berücksichtigung der regelungstragenden Ziele des ersteren. Die Gruppenverantwortung ist in dieser Sicht ein Institut, das zur Verwirklichung eines klar umrissenen, öffentlichen Interesses an der Befolgung bestimmter Normen das übergeordnete Unternehmen als interne Kontrollinstanz in die Pflicht nimmt und mit gruppendimensionalen Handlungspflichten belegt. Zur Gewährleistung der Effektivität dieses Instituts ist ein sektoral begrenzter Vorrang der aufsichtsrechtlichen Vorgaben anzuerkennen. Dieser ist durch die angemessene Berücksichtigung des mit dem Aufsichtsrecht verfolgten, öffentlichen Interesses als normativer Determinante der Leitungstätigkeit aller gruppenangehörigen Institute zu verwirklichen.
Sowohl die exklusive Vermarktung steuerfinanzierter wissenschaftlicher Werke durch Verlage als auch das Wissenschaftsurheberrecht stehen seit längerem in der Kritik. Die Open-Access-Bewegung tritt dafür ein, dass überwiegend öffentlich geförderte wissenschaftliche Ergebnisse frei im Internet verfügbar sein sollen. Die Implementierung dieses Ideals stößt aber auf erhebliche Beharrungskräfte. Deshalb gehen öffentliche Forschungsförderer vermehrt dazu über, Wissenschaftler zu Open-Access-Publikationen zu verpflichten. Der Beitrag skizziert die rechtlichen Maßnahmen, die ergriffen werden müssten, um Open Access zum Goldstandard der wissenschaftlichen Veröffentlichung zu küren. Ferner geht der Beitrag der Frage nach, ob ein solches Regelwerk Grundrechte der Verlage und der Wissenschaftler verletzen würde.
Der digitale Urheber
(2013)
Das dominante Rechtfertigungsnarrativ des kontinentaleuropäischen Urheberrechts ist der Schutz des kreativen Urhebers. Das diesbezügliche Leitbild ist der romantische Genius, der fern der Welt auf Hilfe durch Verwerter und einen starken Schutz seines „geistigen Eigentums“ in ihren Händen angewiesen ist. Im digitalen Zeitalter ist jedoch ein neuer Typus des Urhebers hervorgetreten: der digitale Urheber. Ihre Inspirationsquelle und zugleich ihr unternehmerisches Verbreitungs- und Vermarktungsmedium ist das globale Netz. Der Beitrag erörtert, welche Konsequenzen sich insbesondere für das Urhebervertragsrecht ergeben, wenn das Leitbild des digitalen Urhebers an die Stelle des romantischen/analogen Urhebers tritt.
Seit dem Einzug der digitalen Netzwerktechnologie ist das Urheberrecht zu einem heftig umkämpften Politikum geworden. Dies gilt auch im Hinblick auf „Wissenschaft“ als urheberrechtlichen Schutzgegenstand. Ob das Verhältnis zwischen Urheberrecht und Wissenschaft allerdings überhaupt als problematisch erscheint und welche Lösungsansätze für einen ggf. wahrgenommenen Konflikt präferiert werden, hängt maßgeblich von der Perspektive ab. Der Beitrag unterscheidet insoweit eine urheberrechtliche von einer wissenschaftstheoretisch/-soziologischen Betrachtungsweise. Es zeigt sich, dass nur Letztere geeignet ist, den gegenwärtig stattfindenden, grundlegenden Wandel des wissenschaftlichen Kommunikationssystems zu erklären und adäquate Regulierungsvorschläge zu entwickeln.
Der Gemeinsame Vertreter kann in das Fadenkreuz der Anleihegläubiger geraten und in das des Emittenten. Er hat daher das rechte Maß zu finden zwischen Engagement, Sorgfalt und Konfliktbewältigung bei der Erfüllung seiner Aufgaben. Das gilt insbesondere dann, wenn der Schuldner in die Krise geraten ist und im Kreis der Anleihegläubiger der Ruf nach einem „aktiven“ und engagierten Vertreter laut wird.
Um einen „Hilferuf“ handelt es sich dabei nicht immer. Vielmehr haben sich einzelne Investoren darauf spezialisiert, Anleihebedingungen zu durchforsten, um etwaige – und sei es auch nur „technische“ - Verstöße gegen dort enthaltene rechtliche Vorgaben zu entdecken. Sind sie fündig geworden, aber durch „no-action“-Klauseln daran gehindert, selbst tätig zu werden, schauen sie auf den Gemeinsamen Vertreter und erwarten von ihm die aggressive Wahrnehmung ihrer Rechte. Dazu kann gehören, aktiv die Fälligstellung zu fordern und so Drohpotential gegen den Emittenten aufzubauen;2 freilich, das muss nicht jedem Gläubiger recht sein, z.B. solchen, die bei zunächst eintretenden Kursverfall aus anlagerechtlichen Gründen gehalten ist, sich kostspielig vom Engagement zu trennen.
Konflikte innerhalb derselben Anleihegläubigerklasse sind damit programmiert. Und sie übertragen und bündeln sich dann in der Person des Gemeinsamen Vertreters – jedenfalls dann, wenn er exklusiv damit betraut ist, über die Ausübung von Gläubigerrechten zu befinden. Der gemeinsame Vertreter steht dann vor der Frage, ob er den Erwartungen aggressiver Obligationäre nachgeben soll oder nicht.3 Er muss deshalb wissen, was seine Rolle ist. Dazu ist die Reichweite seiner Interventionsmöglichkeiten und –pflichten im Spannungsfeld zwischen gesetzlicher und rechtsgeschäftlicher Aufgabenzuweisung, business judgment rule, Haftungsbeschränkung und der Beschlusskontrolle näher zu bestimmen; ansonsten wird es nicht zur gewünschten Koordinierung des Gläubigerverhaltens durch den Gemeinsamen Vertreter kommen.
Im Folgenden soll eine Diskussion über die dabei entstehenden Rückkoppelungseffekte angestoßen werden, welche sich mit dem gesetzgeberischen Idealbild nicht so recht zu vertragen scheinen.
Seit Erlass des Schuldverschreibungsgesetzes von 2009 (SchVG) zeichnet sich ab, dass die Emissionspraxis der deutschen Staatsanleihen im Hinblick auf kollektive Gläubigermechanismen („Collective Action Clauses“ – CACs), wie sie das SchVG erstmals rechtssicher ermöglicht, substantiellen Änderungen unterliegen wird. Während die Haltung inländischer öffentliche Emittenten noch bei Verabschiedung des SchVG reserviert war, hat sich die Situation seit Mai 2010 grundlegend geändert: Verschiedene Mitgliedstaaten der Eurozone sind mit Verbindlichkeiten in ihrer Währung in Schwierigkeiten geraten und mussten um internationale Hilfe nachsuchen. Vor dem Hintergrund der politischen Forderung nach einer Beteiligung der bestehenden Gläubigerschaft („private sector involvement“, „PSI“) musste schließlich Griechenland im Frühjahr 2012 eine Umschuldung (mithilfe entsprechender Klauseln) bemühen. Politische und rechtliche Festlegungen der Eurogruppe über die künftige Dokumentation der (verbrieften) Staatenschuld im Hinblick auf eine potentiell erforderlich werdende Umschuldung folgten. Bei den nationalen Umsetzungsarbeiten sind auch gewisse „Unzulänglichkeiten“ des durch das SchVG geschaffenen gesetzlichen Gestaltungsrahmens aufgegriffen worden.
Die nachfolgende Abhandlung zeichnet im Einzelnen die verschiedenen Entwicklungslinien nach, beginnend (i) mit dem SchVG und der darin zum Ausdruck gekommenen traditionellen Haltung der öffentlichen Hand zu CACs, leitet über (ii) zur GriechenlandUmschuldung („PSI“) und deren rechtlichen Besonderheiten und Ergebnisse unter dem (neuen) Blickwinkel einer Beteiligung privater Gläubiger, soll (iii) die von der Eurogruppe gezogenen Konsequenzen in Gestalt der Empfehlungen des Wirtschafts- und Finanzausschusses für „Umschuldungsklauseln“ der Mitgliedsstaaten der Eurozone im Hinblick auf Art. 12 Abs. 3 des ESM-Vertrags erläutern und schließlich (iv) einen Überblick über die gesetzgeberischen Schritte in Deutschland zur Umsetzung der Empfehlungen liefern.
Thesen
1. Um die Anerkennung einer Beschlussnichtigkeit in extremen Situationen wird man kaum umhin kommen. Der Gesetzgeber sollte die Nichtigkeitsgründe und ihre Geltendmachung wie im Aktienrecht klarstellend einschränken.
2. Gläubigerbeschlüsse unterliegen einer (begrenzten) materiellen Beschlusskontrolle anhand des Maßstabs der „gemeinsamen Interessen“ der Gläubigergesamtheit. Ohne ein derartiges materielles Kriterium wird man nicht auskommen. Wie es letztendlich benannt wird, ist dann nichts weiter als eine Frage der Begrifflichkeit. Eine gesetzliche Klarstellung erscheint nicht zwingend. Inhaltlich muss sich die materielle Beschlusskontrolle beschränken auf den Ausschluss sachfremder Erwägungen als Grundlage eines Eingriffs der Mehrheit in Rechte und Ansprüche der Minderheit.
3. Die Gestaltungswirkung des der Anfechtungsklage stattgebenden Urteils folgt bereits aus der kollektiven Bindung des § 4 SchVG. Eine – wenngleich nicht zwingende – gesetzliche Klarstellung könnte in Gestalt eines Hinweises in § 20 SchVG erfolgen, dass ein der Anfechtungs- (und Nichtigkeits-) Klage stattgebendes Urteil der kollektiven Bindung des § 4 SchVG unterliegt.
Der gesetzlichen Korrektur und Präzisierung bedürfen, nicht zuletzt im Interesse der Beschleunigung, Vollzugssperre und Freigabeverfahren.
Die vorstehenden Überlegungen führen zu folgenden Ergebnissen:
1. Das SchVG erlaubt den Gläubigern sämtlicher vor Inkrafttreten des Gesetzes begebenen Anleihen, einschließlich solcher die nicht dem SchVG 1899 unterliegen, einen Beschluss über die Anwendbarkeit des SchVG zu fassen (Opt-in).
2. Der Anwendbarkeit des SchVG und damit insbesondere auch der Opt-in-Regelung steht eine Teilrechtswahl ausländischen Rechts in den Anleihebedingungen nicht entgegen, solange die Substanz der verbrieften Forderung deutschem Recht unterliegt.
Dies ergibt sich bereits aus dem gültigen Gesetz. Aufgrund entgegenstehender instanzgerichtlicher Rechtsprechung besteht allerdings Klarstellungsbedarf. Dies insbesondere auch deshalb, weil hiermit Fragen angesprochen sind, welche die Funktionsfähigkeit und Marktakzeptanz des neuen Gesetzes in wesentlichen Anwendungsbereichen berühren. Im Rahmen der Reform des Schuldverschreibungsrechts hat die Bundesregierung angekündigt, laufend zu prüfen, ob beabsichtigten Wirkungen dieses Gesetzes erreicht worden sind, und, soweit erforderlich, rechtzeitig die hieraus resultierenden erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.48 Nachdem unlängst bereits die Straffung des Freigabeverfahrens erfolgte49 ist zu hoffen, dass auch der hier identifizierte gesetzliche Klarstellungsbedarf zügig in Angriff genommen wird.
Das hier vorgelegte Eckpunktepapier befasst sich mit den Zukunftsperspektiven der deutschen Wasserwirtschaft hinsichtlich ihrer Produkte und Konzepte. Ausgehend von schwierigen Herausforderungen für die globale Wasserwirtschaft legt es dar, wie die deutsche Wasserwirtschaft diesen Herausforderungen gegenübersteht und zeigt auf, welche Maßnahmen zu ergreifen sind, um die wirtschaftlichen Perspektiven der deutschen Wasserwirtschaft dauerhaft zu verbessern. Die Abschnitte 1-5 erläutern die Ausgangslage der deutschen Wasserwirtschaft, beschreiben sich neu stellende Herausforderungen und ordnen in diesen Zusammenhang das BMBF-Verbundprojekt „Wasser 2050“ ein, in dem diese Eckpunkte und Empfehlungen erarbeitet wurden. Die Abschnitte 6-10 wenden sich dann im Einzelnen zu ergreifenden Strategien und Ansätzen zu, die dazu beitragen, die Wettbewerbsposition der deutschen Wasserwirtschaft nachhaltig zu entwickeln. Der abschließende Abschnitt 11 fasst die Empfehlungen des Projekts zusammen.
Seit über 30 Jahren steht der Blaue Engel für besonders umweltfreundliche Produkte und Dienstleistungen. Damit ist er das älteste Umweltschutzzeichen in Deutschland. In den vergangenen Jahren wurden das Produktportfolio des Blauen Engel neu ausgerichtet und die Darstellung des Zeichens modernisiert. Seit 2008 ist der Blaue Engel auch das offizielle Klimaschutzzeichen der Bundesregierung. Regelmäßige empirische Umfragen zeigen, dass der Blaue Engel eine hohe Bekanntheit in der Bevölkerung besitzt. Über ein Drittel der Konsumentinnen und Konsumenten nutzen das Umweltzeichen als Orientierung beim Einkauf. Anders als vor 30 Jahren, muss sich der Blaue Engel heute in der öffentlichen Wahrnehmung in einer Flut von Umwelt- und Nachhaltigkeitszeichen behaupten.
Dieser Studientext präsentiert die Ergebnisse einer empirischen Befragung von Verbraucherinnen und Verbrauchern zu Wahrnehmung und Akzeptanz des Blauen Engel, die das ISOE für das Umweltbundesamt durchgeführt hat. In einer bundesweiten Online-Erhebung wurden 2.034 Personen befragt. Ergänzend erfolgte eine vertiefende qualitative Befragung mit Hilfe von Fokusgruppen. Die Befunde liefern wichtige Erkenntnisse darüber, wofür der Blaue Engel in den Augen der KonsumentInnen steht und wie er im Kontext anderer Label wahrgenommen wird. Darüberhinaus wird deutlich, welche Erwartungen aus Verbrauchersicht mit diesem Zeichen verbunden sind und welche Produkte und Produktgruppen mit ihm assoziiert werden.
Den Menschen als vernunftbegabtes Wesen, als animal rationale, zu begreifen heißt, ihn als rechtfertigendes Wesen anzusehen. Die Vernunft ist die Fähigkeit, sich anhand rechtfertigender Gründe in der Welt zu orientieren. Denn „ratio, raison, reason bedeutet“, wie Tugendhat hervorhebt, „ebenso sehr ‚Grund‘ wie ‚Vernunft‘. Das Vermögen der Vernunft ist die Fähigkeit, für seine Meinungen und für seine Handlungen Rede und Antwort stehen zu können; lat. rationem reddere, griech. logon didonai.“ Dieses Rede-und-Antwort-Stehen ist eine soziale Praxis kulturell und historisch situierter Wesen, die einerseits frei sind, ihre Gründe zu wählen und zu prüfen, andererseits aber daran gebunden, welche Gründe ihnen zur Verfügung stehen und welche als gut oder rechtfertigend gelten. Der Raum der Gründe ist ein Raum der Rechtfertigungen, die nicht nur Einzelhandlungen, sondern auch komplexe Handlungsordnungen, also soziale Verhältnisse und politische Institutionen, legitimieren.
Menschen sind aber auch erzählende Wesen. Der Raum der Gründe, in dem sie sich orientieren, ist kein nackter Raum einzelner Sätze oder gar Normen, sondern bevölkert von Narrativen.
Recht und die Vorstellung von dem, was Recht ist, sind nicht allein an Territorien oder Herrschaften gebunden, sondern wandern mit den Menschen mit. Treffen mehrere möglicherweise anwendbare Rechte aufeinander, steht für heutige Gerichte ein Kollisionsrecht wie das Internationale Privatrecht bereit, dass über den Umgang mit diesem Konflikt entscheidet , indem es den Fall einer bestimmten nationalstaatlichen Regelung unterstellt. Andere Lösungen sind jedoch ebenfalls denkbar und wurden in der Vergangenheit auch praktiziert, was heute schwer nachzuvollziehen ist. Um die Denkstruktur und Grenzen der modernen Herangehensweise deutlich werden zu lassen, sollen in diesem Beitrag die Schwierigkeiten erläutert werden, das Konzept des Internationalen Privatrechts auf das Neben- und Miteinander verschiedener rechtlicher Traditionen im hellenistischen Ägypten zu übertragen. Ziel ist es, auch Nichtjuristen damit einen Einstieg und eine Übersicht über die Diskussion innerhalb der antiken Rechtsgeschichte zu ermöglichen.
Der Beitrag stellt im Überblick dar, welche Bedeutung das Immaterialgüterrecht (IP) für die Entwicklung einzelner Volkswirtschaften und die globale Wissensgesellschaft hat. In einem ersten Abschnitt wird erläutert, dass in der Geschichte des Immaterialgüterrechts die Vorstellung dominierte, dass Immaterialgüterrechte technologischem und sonstigem Fortschritt zuträglich sind. Im zweiten Abschnitt wird gezeigt, dass dieses lineare Expansions-Narrativ aus ökonomischer und wirtschaftshistorischer Sicht als widerlegt gelten muss. Dazu werden die Argumente der IP-Optimisten und die Gegenargumente der IP-Pessimisten anhand empirischer Studien bewertet. Der Beitrag schließt mit sozialwissenschaftlichen und normativen Schlussfolgerungen im Hinblick auf die künftige Ausgestaltung des internationalen Immaterialgüterrechts.
Die Frage nach den Zusammenhängen zwischen Normanerkennung und ökonomischem Verhalten lassen sich anhand der Wirkung von Corporate Governance Kodizes schlaglichtartig beleuchten. Der vorliegende Beitrag liefert erste theoretische Bausteine zum Zusammenwirken von Corporate Governance Kodizes und verbindlichen gesetzlichen Normen auf der Grundlage des Comply or Explain-Grundsatzes, indem er zunächst die Wirkungsweise des Kapitalmarktes, wie sie von der ökonomisch fundierten Gesellschaftsrechtstheorie vorausgesetzt wird, dem Mechanismus des Comply or Explain gegenüberstellt. Die empirischen Studien zur Wirksamkeit des Kapitalmarktes bei der Durchsetzung des Deutschen Corporate Governance Kodex im Wege des Comply or Explain lassen Raum für weitere Normanerkennungs- und –befolgungsmechanismen, die sich in Parallele zur Diskussion im Bereich der Corporate Social Responsibility und den sogenannten „business cases“ hierfür verdeutlichen lassen. Die dabei aufscheinenden Berührungspunkte ökonomischer Motivation mit sozialen Interessen geben Gelegenheit, auf Fairnessnormen als Grenzen des traditionellen Rationalmodells einzugehen. Ein ähnliches Nebeneinander und Ineinandergreifen von Eigennutzinteresse und intrinsischer Motivation lässt sich anhand der Anreizwirkung bei der Managervergütung veranschaulichen. Ihre gesetzliche Regelung im VorstAG lässt zum Teil eine empirische Absicherung vermissen. Damit schließt sich der Kreis der Analyse der Verbindlichkeitsstrukturen im Wirtschaftsrecht, nach der sich diese einem einheitlichen theoretischen Modell entziehen und deren empirische Grundlagen noch nicht zweifelsfrei geklärt sind.
Missachtung rechtlicher Vorgaben des AEUV durch die Mitgliedstaaten und die EZB in der Schuldenkrise
(2012)
Zusammenfassung und Ergebnisse
1. Es gibt gute Argumente für ein generelles Verbot (freiwilliger) Unterstützungsleistungen an Euro-Mitgliedstaaten.
2. Die Vereinbarkeit der Leistungen der EU im Rahmen des EFSM mit Art. 122 Abs. 2 AEUV ist fraglich. Die Beurteilung der Kausalitätsfrage ist maßgebend.
3. Die Vereinbarkeit der Leistungen der Mitgliedstaaten im Rahmen der speziellen Griechenlandhilfe und im Rahmen der EFSF mit dem AEUV in der damals geltenden Fassung ist nicht sicher.
4. Die Einführung von Art. 136 Abs. 3 AEUV modifiziert das Vertragsrecht und ist wohl noch in Einklang mit Art. 48 Abs. 6 EUV erfolgt.
5. ESM und Fiskalpakt verstoßen nach der Änderung des Primärrechts wohl nicht gegen den AEUV.
6. Unabdingbar für die Schaffung des ESM sind aber das Inkrafttreten von Art. 136 Abs. 3 AEUV und
7. Der Erwerb von Forderungen gegen Mitgliedstaaten über einen längeren Zeitraum und zur Erleichterung von Zinslasten überschreitet die Befugnisse und Zuständigkeiten des ESZB.
8. Der Erwerb von Forderungen gegen Mitgliedstaaten über einen längeren Zeitraum und zur Erleichterung von Zinslasten ist nicht mit dem Verbot der Kreditgewährung durch Zentralbanken an Hoheitsträger nach Art. 123 AEUV zu vereinbaren
9. Die Gewährung von langfristigen Krediten an Banken verstößt ebenfalls gegen die Zuständigkeitsordnung des AEUV und ist bei einer Weiterleitung der Mittel an Hoheitsträger nicht mit Art. 123 AEUV zu vereinbaren.
10. Die Akzeptierung von ausfallgefährdeten Forderungen als Sicherheit für die Gewährung von Krediten durch das ESZB verstößt gegen Art. 18.1., zweiter Spiegelstrich, Satzung ESZB/EZB.
Fazit
1. Aufgrund der Regelungen über Produktinterventionen nach Artt. 31, 32 MiFIR-E könnte den mitgliedstaatlichen Behörden und – subsidiär – ESMA künftig ein scharfes Schwert zur Abwehr von Gefahren für den Anlegerschutz, die Finanzmärkte und die Finanzstabilität im Rahmen der Wertpapieraufsicht zur Verfügung stehen. Da die Eingriffsvoraussetzungen vage formuliert und noch durch delegierte Rechtsakte der Kommission zu konkretisieren sind, lässt sich die künftige Bedeutung dieser Aufsichtsbefugnisse zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend einschätzen. Insbesondere ist unklar, welche Anforderungen an eine zu Eingriffen berechtigende Gefahr für den Anlegerschutz zu stellen sind.
2. Der Vorstand eines als Aktiengesellschaft verfassten Wertpapierdienstleistungsunternehmens muss seine Entscheidungen künftig auch daran ausrichten, dass weder die von der Gesellschaft entwickelten und vertriebenen Finanzinstrumente noch ihre Finanztätigkeiten oder Finanzpraktiken eine Gefahr für den Anlegerschutz, die Integrität und das Funktionieren der Finanzmärkte oder die Stabilität des Finanzsystems darstellen, die Anlass für eine Intervention sein könnte.
3. Ist die Gesellschaft Adressat eines auf der Grundlage von Artt. 31, 32 MiFIR-E erlassenen Verbots oder einer Beschränkung, muss der Vorstand die Entscheidung über das Einlegen von Rechtsmitteln nach den allgemeinen aktienrechtlichen Grundsätzen an der Förderlichkeit für das Unternehmensinteresse ausrichten.
4. Schließlich wird sich künftig die Frage nach der Haftung der Gesellschaft gegenüber den Anlegern stellen, wenn Finanzinstrumente entgegen einem im Interesse des Anlegerschutzes ergangenen Verbot vertrieben werden. Sofern der Gesetzgeber keine abweichende Entscheidung trifft, ist anzunehmen, dass die abgeschlossenen Verträge nicht nach § 134 BGB nichtig, sondern allenfalls anfechtbar sind. Darüber hinaus können vertragliche oder deliktische Schadensersatzansprüche der Anleger bestehen.
In seiner Entscheidung in Sachen Fresenius - Der Konzern 2012, 420 - hat der Bundesgerichtshof entschieden, der Vorstand einer Aktiengesellschaft handele pflichtwidrig, wenn er einem Aufsichtsratsmitglied die vereinbarte Vergütung für Beratungsleistungen zahle, noch bevor der Aufsichtsrat dem Vertrag zugestimmt habe. In diesem Zusammenhang hat er die bereits zuvor herrschende Lehre bestätigt, der zufolge § 114 AktG auch Beratungsverträge zwischen einem Aufsichtsratsmitglied und einem von der Aktiengesellschaft abhängigen Unternehmen erfasst. Schließlich hat der Bundesgerichtshof seine Rechtsprechung konkretisiert, nach der § 114 AktG auch dann Anwendung findet, wenn die Beratungsleistung nicht von einem Aufsichtsratsmitglied, sondern von einer Gesellschaft erbracht wird, an der das Aufsichtsratsmitglied beteiligt ist, sofern es nur in nicht unerheblichem Umfang an der Vergütung partizipiert. Der vorliegende Beitrag nimmt kritisch zu allen vorgenannten Aspekten des Fresenius-Urteils Stellung.
Der Index verzeichnet Bildtafeln aus folgenden Büchern: Schumm (2008) - Flechten Madeiras, der Kanaren und Azoren; Schumm & Aptroot (2010) - Seychelles Lichen Guide; Schumm (2011) - Kalkflechten der Schäbischen Alb - ein mikroskopisch anatomischer Atlas; Aptroot & Schumm (2011) - Fruticose Roccellaceae - an anatomical-microscopical Atlas and Guide with a worldwide Key and further Notes on some crustose Roccellaceae or similar Lichens; und Schumm & Aptroot (2012) - A microscopical Atlas of some tropical Lichens from SE-Asia (Thailand, Cambodia, Philippines, Vietnam), Volume 1 and Volume 2.
In den Jahren 2006-2007 wurde die epiphytische Flechtenflora im Nordbezirk Moskaus erneut untersucht, um sie mit den Ergebnissen aus den Untersuchungen der Jahre 1988-1991 zu vergleichen. Statt 18 konnten nun 55 Flechtenarten nachgewiesen werden. Als Hauptursache für diese Zunahme wird die erhöhte Eutrophierung der Standorte angenommen.
Der starke Anstieg von nitrophytischen Flechten während der letzten 15 Jahren in landwirtschaftlich genutzten und städtischen Bereichen hat die Frage aufgeworfen, welche Stickstoffverbindung dafür verantwortlich sind, welche physiologischen Probleme diese machen, wo diese herkommen, welche Auswirkungen sie auf die Flechten haben, was mit dem Stickstoff in den Flechten passiert, wie sich Feinstaub und trockene Deposition auswirken und wieso Nitrophyten auch in unbelasteten Gebieten dominieren. Nach den Ergebnissen zahlreicher Einzelstudien, die hier mit neuen Daten ergänzt werden, ist Ammoniak die relevante Stickstoffquelle. Dieser wird als Ammoniumnitrat speziell in Form von trockener Deposition von den Flechten aufgenommen. Da Ammoniumnitrat ein Salz ist, haben Nitrophyten höhere osmotische Werte, weswegen sie in belasteten Gebieten konkurrenzkräftiger sind. Dies erlaubt Nitrophyten gleichzeitig die Existenz in Trockengebieten auch ohne Stickstoffemissionen, weswegen sie nicht unbedingt Stickstoffzeiger sondern auch Trockenzeiger sind. Der anfallende Stickstoff wird in Form von Aminosäuren in der Flechte passiv gespeichert, weswegen Nitrophyten nicht nitrophil sondern nitrotolerant, halotolerant und xerophytisch sind. Die momentane Temperaturerhöhung und die damit verbundene erhöhte Verdunstung sowie die Zunahme trockener Deposition (Feinstaubbelastung) führen zur Zeit trotz sinkender Gesamtstickstoffbelastung zu einem weiteren Anstieg der nitrophytischen Flechten.
Orientierende Untersuchungen zur Wirkung der Staubimprägnierung von Borken auf epiphytische Flechten
(2009)
Staubimprägnierung wird als wesentlicher Faktor für die Beeinflussung des Borkensubstrates von epiphytischen Flechten erachtet, da er das Nährstoffangebot und den pH-Wertes der Baumoberfläche beeinflusst. Es gibt jedoch bislang keine Untersuchungen und Daten über Art und Weise dieser Wirkung. Daher wurden im Stadtgebiet von Bonn die Leitfähigkeit (als Referenz für die Staubmenge) und der pH-Wert von Borken in verschiedenen verkehrsbeeinflussten Gebieten gemessen. Es zeigte sich, dass die Staubmenge verkehrsabhängig ist und der pH-Wert bei steigendem Staubeinfluss sinkt. Da der Staub bei Regenfällen jedoch immer wieder abgespült wird, wird der Staubeinfluss auf das Substrat insgesamt für gering erachtet. Hingegen wird der osmotische Effekt von löslichen Stäuben für wichtig gehalten.
Die Häufigkeit der beiden gegenüber Verkehrsimmissionen und städtischer Überwärmung toleranten Blattflechten Phaeophyscia nigricans und P. orbicularis bezogen auf die Deckung aller anderen epiphytischen Flechten wird als einfaches Instrument zur Bestimmung der Umweltbelastung einer Großstadt (Düsseldorf) überprüft.
In der Düsseldorfer Innenstadt und im südlichen Vorort Benrath wurde das Artenspektrum epiphytischer Flechten an freistehenden Bäumen erfasst. Unter den 26 Flechten sind fünf durch den Klimawandel begünstigte Arten (u.a. Punctelia borreri). Bis auf eine meiden diese die Innenstadt. Als Grund dafür wird die gegenüber dem Vorort höhere Immissionsbelastung und höhere relative Trockenheit vermutet (innerstädtische Wärmeinsel).
Ist der Anstieg nitrophiler Flechten an Bäumen auf eine Erhöhung des Borken-pHs zurückzuführen?
(2009)
Der Anstieg nitrophiler Flechten an Bäumen in den letzten zehn Jahren wirft die Frage nach den dafür verantwortlichen Ursachen auf. Einer Hypothese zur Folge soll dieser Anstieg auf eine Erhöhung des Borken-pH beruhen, hervorgerufen durch die gesunkenen SO2-Emissionen, gestiegene Ammoniakemissionen oder auch Verkehrsstäube. Um diese Hypothese zu testen, wurden im Rheinland pH-Messungen unterschiedlicher Trägerbaumarten durchgeführt und mit Faktoren wie der Frequenz bzw. Diversität nitrophyischer Flechten oder der Verkehrsdichte korreliert. Dabei zeigte sich, dass der stärkere Verkehr den pH von Eichen mit pufferarmer Borke anhebt. Bei Linden lässt sich ein geringer, bei Ahornen kein Zusammenhang zum Verkehr finden. Ein Zusammenhang zwischen Frequenz oder Diversität von nitrophytischen Flechtenarten mit dem Borken-pH konnte nicht gefunden werden. Deswegen kann ein Anstieg der nitrophytischen Flechten generell nicht auf die Änderung des Borken-pHs zurückgeführt werden. Im Vergleich mit pH-Werten von Borken aus den Fünfziger Jahren ist ein deutlicher Anstieg der Werte zu verzeichnen, der dann aber auf den Rückgang der Säurewirkung von SO2 und nicht auf die basische Wirkung von eutrophierenden Emissionen zurückzuführen ist. Als mögliche Ursache für den Anstieg nitrophytischer Flechten wird die Salzwirkung von trockenen Stickstoffdepositionen erwogen.
Bis vor kurzem definierte das Grundgesetz die Grundstrukturen des öffentlichen Rechts in Deutschland, sei es im Bund, sei es in den Ländern. Heute wirken jedoch supranationale und internationale Institutionen machtvoll auf das soziale Zusammenleben in Deutschland ein. Zudem besteht eine neue Offenheit gegenüber Hoheitsakten anderer Staaten. Diese Europäisierung und Internationalisierung des Landes führen zur Frage, wie nunmehr die Grundstrukturen des öffentlichen Rechts in Deutschland begriffen werden sollen.
Diese Grundstrukturen sind Gegenstand dieses Beitrags, und zwar im Sinne von Grundprinzipien, welche alle in Deutschland wirksame öffentliche Gewalt einbinden. Der Beitrag kann dabei, entsprechend dem Stand der Erkenntnis, nur wenig gesichertes Wissen unterbreiten. Eine systematische, praxisleitende und vor allem prinzipiengesteuerte Dogmatik eines Rechts der Menschheit, eines kosmopolitischen Rechts, eines globalen Rechts, eines Weltrechts, eines Weltinnenrechts, eines transnationalen Rechts, ja selbst des Völkerrechts oder auch nur des öffentlichen Rechts im europäischen Rechtsraums, also etwas in Ansätzen dem deutschen Staatsrecht Vergleichbares, erscheint jenseits der Möglichkeiten, jedenfalls des Horizonts unserer Zeit. Vor diesem Hintergrund unterbreitet dieser Beitrag sein Verständnis des neuen Forschungsfeldes (I.), verankert die relevanten Prinzipien positivrechtlich und skizziert sie in ihrem Gestaltungsanspruch (II.), und erörtert ihr gegenseitiges Verhältnis, um dadurch die Gesamtkonstellation zu beleuchten (III.).
Eine wesentliche Voraussetzung für die Entschlüsselung herrschender Justizverständnisse ist die Auseinandersetzung mit den Rollen, die die beteiligten Akteure in einem Rechtssystem einnehmen sowie die Untersuchung der rechtlichen und institutionellen Bedingungen unter denen diese Akteure handeln. Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich zunächst mit der Macht- und Aufgabenverteilung zwischen Richtern und Parteien. Dabei wird deutlich, dass die Rollenallokation nicht einheitlich ist, sondern in Abhängigkeit von unterschiedlichen verfahrensrechtlichen und institutionellen Voraussetzungen variiert. In Verfahren vor einer Jury wird die richterliche Autorität durch eine maximal ausgeprägte Parteiautonomie stark eingeschränkt. Als Rechthonoratioren (im Weberschen Sinne) agieren Richter dagegen immer dann, wenn Sie ohne Geschworene Recht sprechen. Dies geschieht insbesondere in den einzelstaatlichen Obergerichten und den Bundesberufungsgereichten, aber auch in Verfahren erster Instanz, in denen „claims in equity“ zu entscheiden sind. Der Beitrag beschäftigt sich abschließend mit dem Einfluss, den die Besonderheiten der amerikanischen Juristenausbildung auf das amerikanische Justizverständnis ausüben: Sie prägen und reproduzieren eine der Rollen und Selbstbilder unter amerikanischen Juristen, sowohl in der Anwaltschaft als auch auf Seiten der Richter.
Der vorliegende Beitrag leitete das Programm des Workshops „Schlichten und Richten – Differenzierung und Hybridisierung” (Frankfurt/Main, 9./10. Februar 2012) ein. Mit diesem Workshop begann das Arbeitsprogramm des LOEWE–Schwerpunkts „Außergerichtliche und gerichtliche Konfliktlösung“, der am 1. Januar 2012 seine Tätigkeit aufgenommen hatte (siehe hierzu www.konfliktloesung.eu; eine leicht veränderte Fassung des Beitrags in englischer Sprache wird in Kürze abrufbar sein unter: http://www.ssrn.com/link/Max-Planck-Legal-History-RES.html ). Der Ausgangspunkt des Workshops ist eine deutsche Debattentradition, die die Alternativität von gerichtlichen und nichtgerichtlichen, kontradiktorischen oder konsensualen sowie mehr formalisierten und mehr informalisierten Konfliktlösungsformen unter dem Schlagwort „Schlichten oder Richten“ (auch „Schlichten statt Richten“ oder „Schlichten oder Richten“) thematisierte.
Der Beitrag problematisiert zunächst die bisherige mangelnde rechtshistorische Aufmerksamkeit, die Alternativen zur gerichtlichen Konfliktlösung zugewandt wurde. Er weist daraufhin, dass auch die heutige Diskussion über gelungenes Konfliktlösungsmanagement oft explizit oder implizit von – zuweilen nicht ausreichend reflektierten – historischen Vorannahmen geprägt ist und – damit verbunden – von Vorstellungen über rechtskulturelle Fremdheit und Nähe.
Im zweiten und dritten Abschnitt skizziert der Beitrag kurz den historischen Gang der deutschen Diskussion über „Schlichten und Richten“ seit dem Aufkommen auch rechtswissenschaftlich anerkannter Schlichtungsinstitutionen zu Beginn des 20. Jahrhunderts. Er versucht, deren wechselnde zeitgenössische Kontexte sichtbar zu machen und zeigt, wie sich in diesen Diskussionen (zuweilen utopisch scheinende) rechtspolitische Verheißungen ansiedeln konnten, welch fruchtbaren Boden diese Diskussionen aber auch für neue Kategorienbildungen und multidisziplinäre Zugänge bot.
Im vierten Abschnitt wird versucht, Verknüpfungen mit der gegenwärtigen ADR-Diskussionen herzustellen, während im fünften Abschnitt in analytischer Absicht Konfigurationen des Wortpaars „Schlichten“ und „Richten“ vorgestellt werden: „Schlichten“ und „Richten“ als Alternative, als Abhängigkeitsverhältnis und als Abfolge. Der fünfte Abschnitt schließlich fragt nach Funktionselementen und den Funktionsbedingungen von Schlichten und Richten, d.h.: Welche Leitrationalitäten, Partizipationsmechanismen, Legitimationsnarrative und Reflexionsformen lassen sich jeweils der einen oder anderen Form der Konfliktlösung zuordnen.
All diese Überlegungen sind eher tentativer Art und vermitteln nur erste umrisshafte Vorstellungen. Sie dienen in erster Linie dem Diskussionsanstoß und sollen erste Schneisen in dieses komplexe Forschungsfeld schlagen. Die Vortragsform ist beibehalten und der Fußnotenapparat ist auf das nötige Minimum reduziert.
Das Thema dieses Diskussionspapiers ist die Ökonomisierung des Sozialen. Methodisch handelt es sich um eine metatheoretische Analyse, der gleichzeitig theoretische wie empirische und normative Erkenntnisinteressen zugrunde liegen. Die vergleichende Analyse von Diskurspositionen über gesellschaftliche Transformationsprozesse zeigt dabei, dass sich die objektiven Anforderungsstrukturen und subjektiven Bewältigungsstrukturen im Umbruch befinden. Die drei ausgewählten Diskurspositionen werden dabei auf theoretische Fundierung, empirische Validierung und normative Implikationen hin untersucht. Die divergierenden theoretischen wie empirischen Bezüge bilden mit den normativ-politischen Positionen weitgehend kohärente Diskurspositionen. Der postpositivistische Theorienvergleich zeigt ein Bild sich theoretisch, empirisch und normativ ergänzender (wissenschaftlicher) Narrative, die belegen, dass die Sozialwissenschaf(en) nicht wertneutral berichten, sondern selbst politische Akteure sui generis sind und am Zeichnen des Bildes dessen, was sie untersuchen, aktiv partizipieren.
Plagiarismus in der Medizin wird im Ausland im letzten Jahrzehnt zunehmend erforscht,
nicht so in Deutschland. Prominente Plagiatsfälle auch außerhalb der Medizin stellen darüber
hinaus grundlegende Fragen an die Qualität von Wissenschaft. Plagiarismus und
unethisches Verhalten in der Wissenschaft werden in diesem Arbeitspapier im Kontext
des grundlegenden institutionell-organisatorischen Wandels des Wissenschafts- und
Hochschulsystems durch die Übertragung von Konzepten des New Public Management
(NPM) auf die Governance des Hochschul- und Wissenschaftssystems diskutiert. Möglichkeiten
und Grenzen verschiedener Strategien zum Umgang mit Plagiarismus werden
vorgestellt. Dabei wird insbesondere auf die Verwendung von Plagiats-Software eingegangen.
Die Verwendung einer Software-Lösung im Fachbereich Humanmedizin wird aus
verschiedenen Gründen kritisch eingeschätzt. Erste Ergebnisse aus einer empirischen
Studie zum Plagiarismus von Studierenden zeigen ebenfalls, dass der Prävention von
Plagiaten durch Aufklärung und Ausbildung mehr Beachtung geschenkt werden muss. Auf
Grundlage der theoretischen Überlegungen, Recherchen und der eigenen empirischen
Erhebungen werden Bausteine für einen systematischen Umgang mit Plagiarismus für die
Hochschulmedizin entwickelt.
Das vorliegende Diskussionspapier ist die erweiterte and aktualisierte Fassung des Kapitels „Neoliberalismus und Arzt-Patient-Beziehung“ meines Buches „Zur sozialen Anatomie des Gesundheitswesens. Neoliberalismus und Gesundheitspolitik in Deutschland“ (Frankfurt 2005). Es geht dabei um die Ökonomisierung bzw. Kommerzialisierung eines sozialen Bereiches, der davor lange Zeit verschont wurde. Der Einfluss von Markt und Wettbewerb auf die Arzt-Patient- Beziehung werden beschrieben und analysiert sowie auf daraus folgende wichtige Veränderungen hingewiesen. Dabei zeigt sich, dass der Patient zunehmend zum Kunden wird und der Arzt immer intensiver unternehmerisch zu denken hat. Der Ermessensspielraum für ärztliche Entscheidungen, von Indikationsstellungen und therapeutischen Interventionen, werden davon nicht unerheblich berührt. Daraus ergeben sich ethische Aspekte, die schon vor einigen Jahrzehnten von der „kritischen Medizin“ beklagt wurden. Gesundheit wird hier als Menschenrecht gesehen. Als Gegenmodell zur um sich greifenden Kommerzialisierung gelten neue Formen der Versorgung, die auf der Basis von Solidarität beruhen.
Das Diskussionspapier versucht Dimensionen und Ausmaße von Ökonomisierungs- und Kommerzialisierungsprozessen in OECD-Gesundheitssystemen explorativ zu erörtern. Hierzu wird zunächst die Hypothese entwickelt, dass sich in den (meisten) OECD-Staaten eine hegemoniale gesundheitspolitische Strategie herausbildet, die als wettbewerbsbasierte Kostendämpfungspolitik bezeichnet wird. In der Folge werden die (mutmaßlichen) Auswirkungen von Ökonomisierungs- und Kommerzialisierungsprozessen diskutiert. Erstens wird beschrieben, wie die Monetarisierung der Arzt-Patienten-Beziehung zu einer Privatisierung des Gesundheitssystems führt. Zweitens wird die sich transformierende Arzt-Patienten-Beziehung als Dialektik von Demokratisierungs- und Ökonomisierungsprozessen dargestellt. Drittens beschäftigt sich der Beitrag mit Entwicklung einer neuen Gesundheitskultur, die die gesundheitliche Eigenverantwortung des Einzelnen betont, zugleich jedoch neuen Ausgrenzungs- und Stigmatisierungsprozessen den Weg zu ebnen droht. Abschließend wird ein in groben Zügen ein Forschungsprogramm umschrieben, welches Ökonomisierungs- und Kommerzialisierungsprozesse auf diesen drei Forschungsfeldern analytisch und bewertend unter die Lupe zu nehmen versucht.
Law making becomes an increasingly important function of the higher courts in civil law matters. This observation leads to the question of whether the law making function is nevertheless carried out in a “classical” legal-principled way or whether the courts increasingly employ a political-formative style. To answer this question, one should not only focus on the content of the courts’ reasoning but also on their procedural-institutional framework. From that perspective, the processing of so-called legislative facts is a key issue in determining the role of courts between legal reasoning and social engineering. The paper shows that Germany, England and the United States pursue different lines in processing legislative facts. Notwithstanding these differences, it seems to be the case that the increasing importance of law making will also change the institutional framework of appellate courts towards a quasi-legislative forum.
Mit dem mathematischen Werkzeug zur Filterung von Lärmprozessen, die für die Praktizierung der numerischen Wettervorhersage in ihrer Anfangszeit eine große Rolle gespielt hat, wird an den linearisierten Gleichungen für ein barotropes Flachwassermodell im β-Format die Frage behandelt, wie sich der Rossby-förmige Wellenmodus entwickelt, wenn gleichzeitige Trägheitsschwerewellenmoden infolge von veränderlichen filternden Gleichungen unterdrückt werden.
Zunächst werden einige analytische Grundbeziehungen einer lärmfreien Adjustierung von Anfangsfeldern ausgeführt. Dann richtet sich die Untersuchung auf lärmfilternde prognostische Modellgleichungen (Absch. 5, 6, 7). Aus dieser Analysis in Abhängigkeit von der Filterstufe findet man im Vergleich mit der konventionellen synoptisch-skaligen Rossby-Formel, die der Filterstufe Null entspricht, zum Teil erweiterte Wellengeschwindigkeiten der Rossby-förmigen Physik. Dabei treten sogar unerwartete neue Effekte auf, die wohl primär im Langwellenspektrum zählen.
Am 1. Januar 2012 tritt das KORUS-Freihandelsabkommen zwischen Südkorea und den USA in Kraft. Mit dem KORUS-Freihandelsabkommen und dem vergleichbar umfangreichen, bereits seit Juli 2011 rechtskräftigen Abkommen mit der EU (KOREU) verfügt Südkoreas exportorientierte Volkswirtschaft über einen nahezu uneingeschränkten Zugang zu den beiden stärksten Wirtschaftsräumen der Welt, die gemeinsam mehr als 50 Prozent des weltweiten Bruttoinlandsprodukts (BIP) erwirtschaften. Nicht zuletzt angesichts der jüngsten globalen Finanz- und Wirtschaftskrise sowie des Stillstands der multilateralen Doha-Verhandlungsrunde zur globalen Handelsliberalisierung, setzen zahlreiche Staaten
in Ostasien wie auch Südkorea auf eine expansive und vor allem bilaterale Freihandelspolitik. In Seoul hat diese Politik mit den beiden jüngsten Abkommen ihren vorläufigen
Höhepunkt erreicht. Die weitere Handelsstrategie des Landes sieht eine Diversifizierung und Ausweitung der Freihandelspolitik vor.
* Insbesondere die jüngeren Abkommen mit Indien, den USA und der EU stellen eine Weiterentwicklung der bisherigen Freihandelspolitik Südkoreas dar. Verglichen
mit den anfänglichen Abkommen mit Chile oder auch Singapur haben diese umfangreichen und tiefgreifenden Vereinbarungen eine neue Qualität.
* In den neueren bilateralen Freihandelsprojekten Südkoreas mit dem Golfkooperationsrat oder Australien werden zunehmend auch Themen wie Rohstoff- und Ernährungssicherung in den Blick genommen. Mit dem Abschluss der Freihandelsabkommen werden auch politische Ziele verfolgt, wie zum Beispiel die Stärkung der Allianz mit den USA oder das Knüpfen
strategischer Partnerschaften über die ostasiatische Region hinaus.
* Vor allem für Japan stellen KORUS und KOREU eine ökonomische Herausforderung dar. Es ist möglich, dass nun in Ostasien, wie auch im gesamten pazifischen Raum, weitere große Freihandelsabkommen folgen werden.
Mit der Europäischen Rechtsgeschichte verfügt die Rechtsgeschichte seit vielen Jahrzehnten über eine Tradition transnationaler rechtshistorischer Forschung. Sie wurde von deutschsprachigen Wissenschaftlern der Vor- und Nachkriegszeit geprägt – Emil Seckel, Paul Koschaker, Franz Wieacker, Helmut Coing – und stand im Kontext des westeuropäischen Nachkriegsprojekts. Noch heute bauen wir auf ihren großen Leistungen auf. Sie war, wie alle Geschichtswissenschaft, Teil eines Prozesses der gesellschaftlichen Selbstverständigung über die eigene Identität und zeichnete das Bild einer distinkten europäischen Rechtskultur.
In den letzten Jahren sind im Zuge der Diskussion um postkoloniale Perspektiven auf die Geschichte, um Transnationale und Globalgeschichte, viele Grundlagen der traditionellen Europahistoriographie kritisiert und massiv erschüttert worden. Das wirft Fragen auch an die Europäische Rechtsgeschichte auf: Welches Europabild liegt ihr zu Grunde? Auf welchen intellektuellen und konzeptionellen Grundlagen beruht sie? Wie antwortet sie auf die Vorwürfe des Eurozentrismus, des epistemischen Kolonialismus, wie auf die Forderung, Europa zu ‘provinzialisieren’? Wie definiert sie das Verhältnis der Europäischen zur Transnationalen und Globalen Rechtsgeschichte? - Diesen und ähnlichen Fragen wenden sich die folgenden Überlegungen zu. Der Schwerpunkt liegt auf einer Auseinandersetzung mit der Tradition, ihren konzeptionellen Grundlagen und deren wissenschaftshistorischem Kontext (1. Teil, 1.-6.). Aus dieser kritischen Bestandsaufnahme und den Ergebnissen der Debatte um Globalgeschichte ergeben sich Ausgangspunkte und Aufgaben einer in vielem auf den Leistungen der Disziplin aufbauenden, doch notwendigerweise auf einer anderen Konzeption beruhenden Rechtsgeschichte Europas in globalhistorischer Perspektive (2. Teil, 7.-11.).
Gegenstand dieses Aufsatzes ist das Verhältnis zwischen der Wahrnehmung einer Anordnung im Raum und der Kategorisierung grammatischer Information. Bei der Diskussion unterschiedlicher Ansätze zu diesem Thema (Metapherntheorie , Gestalttheorie u.a.) stehen die Fragen nach der Existenzberechtigung und dem Erklärungspotential eines lokalistischen Ansatzes im Vordergrund. Während eine direkte Beziehung zwischen räumlicher und grammatischer Kategorisierung abzulehnen ist, liegt ein gemeinsamer Nenner in übergreifenden Prinzipien der Mustererkennung. In einer Theorie der Mustererkennung "vereinen sich wesentliche Gedanken aus Wahrnehmungs- und Lernbarkeitstheorien und deren Formulierung mittels "berechenbarer" geometrisch-topologischer Modelle. Als Illustration dienen u.a. Beispiele zur Kasusmarkierung und zur sprachlichen Kategorisierung von Aspekt und Tempus.
Studien zur Lokalisation: Teil: 2.: Verbgebundene Lokalisation vs. Lokalisation von Propositionen
(1992)
Der vorliegende Aufsatz gliedert sich in zwei Unterabschnitte. In Abschnitt I geht es um verbgebundene, von der Valenz geforderte Lokalisation. Die einzelsprachlichen Beispiele zeigen, daß es sich konstant um Verben der Position oder Positionsveränderung (Bewegungs - und Transferverben) handelt, die lokale Relationen wie LOK (Ortsruhe), SOURCE oder GOAL fordern. Unter Bezugnahme auf die Erkenntnisse zur Dimension der PARTIZIPATION (H. Seiler/W. Premper 1991) können die Varianten, wie sie in der einzelsprachlichen Kodierung zu beobachten sind, zwischen den Polen zentralisiert und dezentralisiert (peripher) angeordnet werden . Dies bedeutet, daß lokale Relationen (als verbgebundene Entitäten) einerseits am Partizipatum selbst und andererseits im Bereich der Partizipanten in Gestalt verschiedener grammatischer Relationen in Erscheinung treten können. Im ersteren Fall kann die Inkorporation einer lokalen Ergänzung ins Partizipatum als optimal zentralisiert betrachtet werden, während eine Kodierung als Präpositionalphrase das andere Extrem darstellt. Dazwischen liegt eine Kodierung als "Subjekt"- bzw. "Objekt"-Relation, für die sich, wie auch für die anderen Fälle, eine Reihe von Beispielen finden lassen. Somit schwankt die Skala der Kodierungsmöglichkeiten für verbgebundene lokale Relationen zwischen Inkorporation und Präpositional-/Postpositionalphrasen, was letztlich eine Differenzierung in markierte und unmarkierte, im letzteren Falle gar prototypische Instanzen bedeutet. Im II . Abschnitt geht es darum, so weit dies möglich erscheint, Varianten zu beschreiben, die funktional die Aufgabe einer Situierung einer Gesamtproposition bewerkstelligen.
Sprechen heißt, mit Sachverhalten zu operieren. Die Forschung an der Dimension PARTIZIPATION hat es unternommen, zu zeigen, was es heißt, Sachverhalte sprachlich zu erfassen, und welche Techniken unter dieser allgemeinen Funktion zu finden sind und zusammenspielen (cf. Seiler/Premper (eds.) 1991). Wer spricht, macht aber gewöhnlich mehr: Sachverhalte werden nicht nur erfaßt, sondern gleichzeitig auch in den Kontext einer kommunikativen Absicht gestellt; sie werden behauptet, vermutet, bezweifelt, in Frage gestellt, negiert, gefordert, herbeigewünscht und anderes mehr. Kommunikative Absichten sind ebenfalls konstitutiv fürs Sprechen; durch sie werden Sprechereignisse erst zu Sprechakten. Sprechsituationen sind aber auch nicht nur durch kommunikative Absichten gekennzeichnet, sondern sie finden natürlich in Zeit und Raum statt. Folglich bestehen zwischen Sprecher und besprochenen Sachverhalten nicht nur Einstellungs-, sondern auch zeitliche Beziehungen. Dieses Hineinstellen in einen kommunikativen Kontext wird von uns (von UNITYP) SITUIERUNG genannt, und die Tatsache, daß sich dieser Komplex von Operationen sprachlicher Mittel bedient, macht Situierung zu einer sprachlichen Dimension. Die vorliegende Arbeit stellt sich die Aufgabe, die beiden Dimensionen Partizipation und Situierung in ihrem Verhältnis zueinander zu beleuchten, und zwar schwerpunktmäßig aus theoretischer und wissenschaftshistorischer Sicht. Als begrifflich-terminologischer Anknüpfungspunkt soll dabei der Ausdruck Proposition dienen. Zunächst werden einige Aspekte dieses Begriffes in der philosophischen Logik aufgeführt (Kap. 1). Dann wird die Diskussion, teilweise in Analogie zum ersten Kapitel, im Bereich der Linguistik fortgeführt, wobei unter anderem Argumente aus den Bereichen Sprechakttheorie (2.2.), Transformationstheorie (2.3.), Substitutionstests (2.4.) und Generative Semantik (2.5.) ins Spiel kommen.
In den folgenden Ausführungen wird es darum gehen, in einer den Erörterungen von Foley/van Valin (1984:208ff.) verwandten Weise Evidenz für eine bestimmte Reihenfolge der unter T/A/M zusammengefaßten Bereiche (Temporalität, Aspektualität und Modalität) zu erbringen. Wir teilen die Auffassung der beiden Autoren, daß die drei Bereiche als Operatoren über verschiedene Satz-Layer verstanden werden können, wobei die Foley/van Valinsche Konzeption besagt, daß Aspektualität mit dem Satznukleus (dem Prädikat), Modalität mit dem Core (dem Prädikat und den fundamentalen Partizipanten ACTOR und UNDERGOER) und schließlich Temporalität mit der Peripherie des Satzes (Prädikat, Core und "Umstandsangaben") interagiert. (Man vergleichedazu das Schema bei Foley/van Valin 1984:224). Im Zentrum unseres Interesses steht nun, die von den beiden Autoren postulierte Reihenfolge durch Beobachtungen zur Kasusmarkierung zu untermauern. Diese Sehweise unterscheidet sich von der der beiden amerikanischen Linguisten insofern, als sie vornehmlich die Sequenz der Morpheme im Bezug zum Verbstamm heranziehen, um eine Reihenfolge Stamm-A-M-T zu substantiieren. Bybee (1985) verfährt ähnlich, kommt aber aufgrund anderer Überlegungen und eines größeren SprachsampIes zu anderen Ergebnissen. Somit sind wir bemüht, mithilfe einer an einer Technik der PARTIZIPATION ausgerichteten Betrachtungsweise, der der Konzentration auf Phänomene der KASUSMARKIERUNG, zusätzliche Argumente für eine A-M-T-Sequenz zu sammeln.
Es ist das Ziel dieser Arbeit, die Partizipantenmarkierung im Hausa darzustellen. Das Interesse gilt primär der Beschreibung von Sprachdaten und nicht einer theoretischen Auseinandersetzung. Indes ist das eine ohne das andere nicht denkbar. Daher werden im vorliegenden Kapitel der theoretische Hintergrund, d. h. die Begriffe und Konzepte erläutert, die sich zur adäquaten Beschreibung der Daten als hilfreich erwiesen.
Die folgende Vorlesung hat die universalen Dimensionen der Sprache zum Gegenstand, wie sie bis jetzt von der in Köln ansässigen Forschergruppe UNITYP erforscht und erarbeitet worden sind. ("UNITYP" steht für "Sprachliche Universalienforschung und Typologie mit besonderer Berücksichtigung funktionaler Aspekte.") Es handelt sich um eine vorläufige Bilanz, vorgestellt werden soll nicht eine monolithische, abgeschlossene Theorie mit endgültigen Resultaten. Daher sollten die bereits publizierten Ergebnisse "not as the final version of a ready-made theory of language" angesehen werden, "this would mean that the UNITYP-group has reached the end of its research and is no longer productive." (cf. Ramat 1984:365) Das erarbeitete Modell ist seiner Anlage nach offen. Das Ziel dieser Vorlesung besteht vielmehr darin, in eine bestimmte Art des linguistischen Denkens, in eine spezifische Methode des Herangehens an Sprachdaten einzuführen, mit dem Anspruch, dadurch zu einem besseren Verständnis sprachlicher Fakten beizutragen. Der Wert einer Theorie bemißt sich überhaupt daran, inwieweit sie imstande ist, zu einem besseren und tiefgreifenderen Verständnis des durch sie Systematisierten anleiten zu können. Auch insofern steht hier nicht lediglich die Präsentation fertiger Resultate, sondern die Vermittlung eines bestimmten linguistischen Sprachverstehens im Vordergrund, das zu eigenem Weiterarbeiten befähigen und anregen soll. Metawissenschaftlich-methodische Fragen, wie die nach dem, was ein sprachliches Faktum überhaupt ist, werden zunächst zurückgestellt.
Während es in einem ersten Teil zur "Kasusmarkierung und der Zentralität von Partizipanten" (Drossard 1986 a) vornehmlich um den Zusammenhang von Rollennivellierung und Desemantisierung einerseits und die Zentralität von Kasus andererseits ging, konzentrieren wir unser Augenmerk in den vorliegenden Ausführungen auf dazu komplementäre Fälle und Prinzipien. Somit geht es zum einen um ein gegebenes "split case marking", das direkt mit der Peripherizität der involvierten Kasus korreliert, und zum anderen um sprachliche Prozesse, die Peripherizität zuvor zentraler Partizipanten herbeiführen und dabei, wie im Falle der gegebenen differentiellen Markierung, zu mehr semantischer Transparenz führen. Man stelle sich beispielsweise vor, daß in einem Passivsatz des Deutschen das Agens in seinem INITIANTEN-Status deutlich hervortritt, indem es mit einer Präposition zur Bezeichnung einer Herkunft (Source), mit von eingeführt wird, während das Agens im transitiven Aktivsatz im Nominativ erscheint, der semantisch entleert ist, da er ein intr. A, intr. O, und im Passivsatz ein tr. O, wie auch andere Rollen (Force, Instrument etc.) subsumiert. Generell kann man somit statische und dynamische Erscheinungsformen unterscheiden. "Statisch" bedeutet, daß man, wie oben ausgeführt, in manchen Sprachen ein "split case marking" als gegeben vorfindet, "dynamisch" heißt, daß man durch Passivierung oder Antipassivierung z.B. für eine Agens- oder Patiens-Kodierung ein "splitting" erzielen kann. In beiden Fällen gilt, daß Peripherizität, gesetzt oder abgeleitet, semantisch transparenter ist, während Zentralität, wie in Drossard 1986 a gezeigt, mit Desemantisiertheit bzw. Desemantisierung korreliert. Dementsprechend könnte man Fälle, bei denen durch bestimmte Prozesse in markierten Konstruktionen (Passiv, Antipassiv) die INITIANTEN - oder BETROFFENEN-Semantik von Partizipanten wieder hervorgekehrt wird als "Semantisierung" bezeichnen, d.h. der Agensstatus in einer NOMinativ-Sprache im Aktivsatz "verschleiert", wird durch Passivierung "semantisiert" und sozusagen "entschleiert". Wenn wir nun in unseren weiteren Überlegungen vornehmlich auf nominativische und ergativische Sprachen Bezug nehmen, so gehen wir davon aus, daß in beiden Sprachtypen verschiedene Grade von gesetzter Nivelliertheit bzw. Nichtnivelliertheit vorliegen (vgl. Drossard 1986 a), andererseits zeigt der von Šaumjan (1985) durchgeführte Vergleich der beiden Sprachtypen, daß sich nominativisch und ergativisch spiegelbildlich zueinander verhalten im Hinblick auf die jeweiligen Markiertheitsverhältnisse von aktiven zu nicht-aktiven Sätzen. Andererseits offenbaren sich hinsichtlich der Zentralität und Peripherizität von Partizipanten neben den. von Šaumjan aufgeführten Beispielen (zu Passiv und Antipassiv) auch in anderen Kontexten Varianten, die einem "mirror image" gehorchen. Grundsätzlich verleiht uns die šaumjansche Konzeption ein heuristisch wertvolles Instrumentarium, das sich bei der Gewinnung und Systematisierung des Sprachmaterials als sehr förderlich erweist.
Der Terminus "switch-reference" ist eine Schöpfung von W. Jacobson (1967). Er bezog sich auf ein Phänomen, das zunächst in den putativen Hokan-Sprachen Tonkawa, Washo und Kashaya (Southern Pomo) entdeckt worden war. Es wurde bald als areales Merkmal von Sprachen des Südwestens Nordamerikas erkannt. Es findet sich in allen Great-Basin-Sprachen sowie der westlichen Hälfte des Südwest-Phylums und in Teilen der Phyla Kalifornien, Plateau, Plains und Südost (Jacobson 1983:172). [...] Seit einigen Jahren bringt man diese Erscheinung funktional und terminologisch in Verbindung mit den sog. Medialverben der Papua-Sprachen […]. "Switch-reference" ist die oppositionelle explizite Signalisierung der Identitätsrelation zwischen dem Subjekt des Satzes, an dem die Markierung vorgenommen wird (oder dem sie unmittelbar folgt) und dem Subjekt eines kommenden Satzes (vorzugsweise des nächsten). Sie hat also kriterial eine antizipatorische Komponente. Sie tritt in verbfinalen Sprachen auf und wird deshalb meist durch Enklitika oder Suffixe verkörpert (quasi als Brücke zum folgenden Satz), die den markierten Satz subordinieren. Mit der Subjektidentität (die zwangsläufig auf die eine oder andere Weise mit den Kategorien Person und Numerus interagiert) gehen meist andere Bedeutungen einher, vorzugsweise interpropositionale. Die "switch-reference" hat logischerweise zwei Optionen: Disjunktheit, "different subject" (DS) , und Identität "same subject" (SS). "Oppositionelle Signalisierung" impliziert, daß eine Option gegenüber der anderen keinen grundlegenden Umbau der Satzstruktur erfordert. Davon unberührt bleibt die Tatsache, daß DS-Markierung merkmalhaft er ist. [...] Die Arbeit sollte sich ursprünglich auf Papua- und amerindische Sprachen erstrecken. Obwohl auch letztere ausgiebig untersucht wurden, kam die Darstellung nicht über die Verhältnisse in den Papua-Sprachen hinaus. Angesichts der Sprachenvielfalt scheint mir der Begriff Typologie im Titel noch gerechtfertigt. Ebenfalls keine Berücksichtigung fand die SV der südamerikanischen Sprachen, wofür die Untersuchungsgrundlage aber ohnehin dürftig gewesen wäre. Verwandte Phänomene in australischen, kaukasischen und afrikanischen Sprachen werden im Kapitel 8 lediglich gestreift.
Mit der im Titel dieses Aufsatzes intendierten Gegenüberstellung eines statischen Phänomens (Transitivität) und eines dynamischen (TRANSITIVIERUNG) ergibt sich im Hinblick auf die Dimension der PARTIZIPATION das Postulat einer Interaktion einer indikativischer Sehweise mit einer prädikativischen. Der indikativische Aspekt der Transitivität ist darin begründet, daß auf der Basis von u.U. verschiedenen Definitionen von Transitivität, von Sprache zu Sprache in unterschiedlicher Weise, INITIANTEN-BETROFFENEN-Konfigurationen gesetzt werden, während sich der prädikativische Aspekt (die TRANSITIVIERUNG) darin manifestiert, daß bilaterale Beziehungen etabliert, d.h. INITIANTEN-BETROFFENEN-Relationen durch morphologischen Aufwand am Verb erzeugt werden, und dies zumeist auf der Basis eines intransitiven, meist patiensorientierten Verbs. Letztlich ergibt sich ein typologischer Zusammenhang zwischen der Setzung von Intransitivität/Transitivität (als Input) und der darauf operierenden TRANSITIVIERUNG, wie er von Nichols (1982, 1984a, 1984b) angedeutet ist: Sprachen, deren Verbbestände einen stärker "intransitiven" Charakter haben, werden mehr transitivieren und umgekehrt. Statistische Aussagen über den intransitiven oder transitiven Charakter von Verbbeständen verschiedener Sprachen können dabei auf zweierlei Weise erfolgen. Zum einen kann man die Verteilung von intransitiv vs. transitiv im Rahmen eines international standardisierten Grundwortschatzes ermitteln, zum anderen kann man INITIANTEN-BETROFFENEN-Konfigurationen in eine bestimmte Anzahl von Untergruppen zerlegen, indem man Rollenschemata angibt. Wir werden im folgenden diese an Tsunoda (1981) ausgerichtete Methode erläutern, aber auch an verschiedenen Stellen unserer Ausführungen "grundwortschatzbezogene" Anmerkungen hinzufügen. Im Endeffekt resultiert auf diese Weise bei einem Vergleich verschiedener Sprachen eine intersprachliche Skala, die es erlaubt, Sprachen zwischen den Nicholsschen Polen "fundamentally intransitive" und "fundamentally transitive" einzuordnen und dabei Beobachtungen zur Ausprägung intransitivierender und transitivierender Verfahren ermöglicht. Bei der Aufarbeitung des dazu nötigen Materials wird es einerseits um die Rektion der Verben (und damit auch um Kasusmarkiertheit), andererseits um die Derivation bzw. Nicht-Derivation ("Simplizität") bestimmter Gruppen von Verben gehen. Doch zunächst einige Bemerkungen zum Phänomen "Transitivität".
Ziel dieser Arbeit ist eine möglichst ausführliche Bestandsaufnahme der ganzen "Bandbreite" (in später zu erläuterndem Sinne) kausativer Konstruktionen im Arabischen […]. Es versteht sich, daß die Darstellung eines solchen Gesamtspektrums auch die These und das Zugrundeliegen eines formalen wie inhaltlich funktionalen Gesamt- Z u s a m m e n h a n g s impliziert, ohne den sie ihren Sinn verlöre. Der formale Ordnungszusammenhang ist durch die variierende Komplexität der Ausdrucksmittel gegeben (hier bezogen auf den Ausdruck der kausativen Gesamtsituation) und in erster Annäherung aus dem Inhaltsverzeichnis der Arbeit ersichtlich; dies soll besagen: Die Präsentationsweise der verschiedenen Arten kausativer Konstruktionen richtet sich zunächst nach empirisch näherliegenden Entitäten, den grammatischen Strukturen. Funktionale Korrelate und Übergänge sollen im Zuge der Arbeit sukzessive eingeführt und erläutert werden. Zu den Übergangszonen gehören solche, die als kausationsintern zu betrachten sind (und verschiedene Ausprägungen von Kausation bzw. ihren konstitutiven Parametern betreffen […]) und solche, in denen marginal Kausativierung stattfindet, dementsprechend aber gleichzeitig "angrenzende" Funktionen in den Blick kommen […].
Die vorliegende Untersuchung kann als Beitrag zum Themenbereich "grammatische Relationen" und zur "Subjekt"- und "Objekt"-Diskussion verstanden werden. Da im Mittelpunkt unserer Betrachtungen die Enkodierung von semantischen Rollen steht, genauer: die Wechselbeziehung zwischen Rollen und ihrer morphologischen Ausprägung durch Kasusformen, ist darauf verzichtet worden, von "Subjekt"- oder "Objekt"-Kasus zu sprechen, denn der "Subjekt"- oder "Objekt"-Status eines Partizipanten wird erst deutlich, wenn alle in der Literatur entwickelten Tests (z.B. die von Keenan 1976 zuerst aufgelisteten) durchgeführt worden sind. Dennoch besteht die Hauptabsicht unserer Analysen darin, eben einen Teil der schon bei Keenan umrissenen Beziehungen zwischen Rolle und morphologischer Repräsentation, bzw. zwischen Rollen und ihrer Konvergenz in bestimmte "zentrale" Kasus genauer herauszuarbeiten, in der Annahme, daß explizite syntaktische Tests, um die es hier nicht geht, im Nachhinein die von uns erkannten "zentralen" Kasusformen als "verdächtige" Subjekt- (bzw. "Objekt"-) Kasus identifizieren können. Auf dem Hintergrund der von H. Seiler (1984) entwickelten Dimension der PARTIZIPATION geht es dabei u.a. um die Interaktion verschiedener Techniken dieser Dimension, so daß nicht nur die KASUSMARKIERUNG zur Sprache kommt, sondern eben auch die Wechselbeziehungen zwischen VERBKLASSEN, VALENZ, ORIENTIERUNG, TRANSITIVIERUNG und KASUSMARKIERUNG. Für die Beziehung zwischen semantischen Rollen und ihrer morphologischen Ausprägung in Kasusformen wurden drei Bereiche der Grammatikalisierung angesetzt: der der bei der Kodierung der Fundamentalrelationen zu beobachtende Zusammenfall, die bei der Orientierung erfolgenden Veränderungen der Kodierung und die Anpassung/Nivellierung der Kasusmarkierung im Falle von ACTOR- und UNDERGOER-Rollen, so daß sich schließlich ein Bündel von Kriterien ergibt, aufgrund dessen die Einordnung bestimmter Beobachtungen erfolgen kann, d.h. letztlich eine skalare Darstellung mit typologischer Aussagekraft.
Als eine der grundlegenden Systematisierungen im Bereich der Kausativität und damit – aus der Sicht des Kölner Universalienprojekts – der Technik KAUSATIVIERUNG – hat sich meines Erachtens die von Comrie (1981:165ff) eingeführte – und von H. Seiler wiederaufgenommene (1984:67) – und als Kontinuum angeordnete, Dreiteilung in analytische (= periphrastische), morphologische und lexikalische Bildungen erwiesen. Im Mittelpunkt des folgenden Aufsatzes steht der Versuch, im Tagalog, der wichtigsten philippinischen Sprache, diese drei Erscheinungsformen der Kausativierung zu untersuchen und systematisch aufeinander zu beziehen. Dabei ist von besonderer Relevanz, daß in diesem Zusammenhang der semanto-syntaktischen Eigenheit des Tagalog als Vertreter des aktiscischen Sprachbaus wesentliche Bedeutung zukommt. Weiterhin ist zu berücksichtigen, daß aus der Sich der Gesamtdimension PARTIZIPATION Phänomene aus anderen Techniken (z .B. aus der TRANSITIVIERUNG) nicht unerwähnt bleiben dürfen. Auf diese Weise führt die vorliegende Arbeit letztlich dazu, Zusammenhänge zwischen TRANSITIVIERUNG und KAUSATIVIERUNG in Form von kontinuierlichen Übergängen aufzuzeigen.
Ausgangspunkt dieses Beitrags ist die Beobachtung (cf. Seiler 1984), daß komplexe Sätze, insbesondere Komplementsätze, einerseits die Dimension PARTIZIPATION 'abschließen', andererseits aber auch über sie hinausgehen. Hier treffen offensichtlich zwei Dimensionen (im Sinne von UNITYP) aufeinander: die Dimension der PARTIZIPATION einerseits und die Dimension der NEKTION andererseits, deren generelle Funktion etwa bestimmt werden könnte als die sprachliche Darstellung von Relationen zwischen Sachverhalten bzw. Propositionen (bzw. den entsprechenden Konzeptualisierungen der Relationen zwischen Sachverhalten). Die 'Nahtstelle' zwischen den beiden Dimensionen soll hier anhand von einigen Beispielen aus dem Baskischen diskutiert werden.
Innerhalb der Dimension der PARTIZIPATION werden Valenz, als die minimale sprachliche Signalisierung des Vorhandenseins der RELATION der PARTIZIPATION (Seiler 1984:95) und Gerichtetheit, was wir als Orientierung bezeichnen, [...] als getrennte Techniken behandelt, die zueinander in einem implikativen Verhältnis stehen. Orientierung setzt sie VALENZ voraus, ist aber bei dieser selbst "noch nicht 'aktuell'" (ebd.101). Bei VALENZ handelt es sich um das, was "im Partizipatum selber über die Anwesenheit von Partizipanten sowohl quantitativ (Anzahl der Partizipanten) als auch qualitativ (in Bezug auf ihre strukturellen Eigenschaften so entschieden wird, daß die sprachliche Signalisierung minimal, d.h. ohne weitere Kennzeichnung insbesondere an den Partizipanten erfolgt." (Seiler 1984:97f) Ein Verb wie 'töten' beinhaltet demnach sowohl, daß zwei Partizipanten beteiligt sind, als auch, daß beide in unterschiedlicher Weise beteiligt sind. [...] [D]ie Zuordnung: Subjekt-Agens ist nicht universell vorgegeben. Eine Handlung kann als vom Agens ausgehend beschrieben werden, es kann aber auch der Patiens als Ausgangspunkt gewählt werden. [...] Die unterschiedlichen Darstellungsrichtungen bezeichnen wir im folgenden als Orientierung. [...] Den Vorgang vom Agens her darstellen heißt, diesen - syntaktisch gesehen - als zentrale Einheit des Satzes zu enkodieren, während im anderen Fall der Patiens die zentrale Einheit ist. Wir werden im folgenden die beiden unterschiedlichen Betrachtungsrichtungen als A-Orientierung bzw. O-Orientierung bezeichnen. Orientierung wird dabei als Überbegriff verwendet.
Linguistic continua, their properties, and their interpretation – Hansjakob Seiler ; Skala und Kontinuum: Versuch einer Abgrenzung – Fritz Serzisko ; Der Skalenbegriff in der Linguistik mit einer Demonstration am Beispiel der deutschen Adverbien – Paul-Otto Samuelsdorff ; Kasusrollen im Tagalog: ein intrasprachliches Kontinuum der Kontrolle – Werner Drossard ; Zu einigen Skalen bei der Beschreibung sprachlicher Variation – Manfred Ostrowski Sprachliche Skalen im-typologischen Vergleich (erläutert am Beispiel der Dimension "Apprehension") – Ulrike Kölver
Das Ziel der folgenden Betrachtungen besteht weniger in der Lieferung eines prinzipiell neuen Beitrags sei es zur Unterscheidung akkusativischer, ergativischer und aktivischer Konstruktionstypen oder sei es zu derjenigen verschiedener Aktantenfunktionen (cf. Heger 1976 § 4 1.2 ) als vielmehr im Nachweis der Brauchbarkeit der letzteren als eines noematischen – d.h. von je einzelsprachlichen Gegebenheiten unabhängigen – tertium comparationis für den Vergleich der ersteren und ihrer verschiedenen Subtypen Im Rahmen dieser Zielsetzung ist es legitim, die folgenden Betrachtungen auf die Frage nach den Bezeichnungen der Prädikativ-Funktion (die einem Aktanten eine Eigenschaft, einen Zustand oder eine Zustandsveränderung zuschreibt), der Kausal-Funktion (die einen Aktanten als denjenigen theoretischen Ort charakterisiert, von dem die Ursache eines Zustands oder Vorgangs ausgeht) und der Final-Funktion (die einen Aktanten als denjenigen theoretischen Ort charakterisiert, an dem sich die Wirkung eines Zustands oder Vorgangs vollzieht) einzuschränken. Dennoch ist der einleitende Hinweis auf die zumindest theoretisch unbegrenzte Unterscheidbarkeit weiterer Aktantenfunktionen wichtig, da er die naheliegende Frage beantwortet, warum in keiner Sprache eineindeutige Bezeichnungen von Aktantenfunktionen anzutreffen sind: im Fall der Bezeichnung von Aktantenfunktionen durch Kasusgrammeme am Nomen würde eine derartige Lösung kaum mehr handhabbare Flexionsparadigmen entstehen lassen und in Fall ihrer Bezeichnung durch Kongruenzmarkierung am Verb darüber hinaus zu monströsen Konjugationsformen führen.
Es ist wiederholt die These vorgebracht worden, die Grundmuster der europäischen Metaphysik entsprängen den grammatischen Grundmustern der zur Darstellung dieser Metaphysik verwendeten Sprache, allgemeiner des indoeuropäischen Sprachtyps. Was ist z. B. das Sein anderes als eine abstrakte Fiktion, ermöglicht durch die Nominalisierung des Hilfsverbs? Weder findet sich in jeder Sprache ein solches Hilfsverb noch muß überall, wo es vorhanden ist, auch Nominalisierung möglich sein. Ist somit die Rede vom Sein, Ontologie, nicht – unbeschadet der Gründe, um derentwillen diese Rede geübt wird – eine bloße Irreführung durch die Mittel unserer Sprache? Und ferner: Ist nicht die im Wort "Ontologie" erwähnte Logik von eben demselben Sprachbau abhängig (wenn schon nicht von der menschlichen Psyche)? Wir analysieren doch das Urteil in Subjekt, Prädikat und Kopula, S ist P; und auch hier taucht in verräterischer Weise das Hilfsverb auf. Philosophie? Philosophie der Logik? "Die Philosophie ist ein Kampf gegen die Verhexung unseres Verstandes durch die Mittel unserer Sprache." Mit diesen berühmten Worten leitete L. Wittgenstein eine Entwicklung ein ("Wir führen die Wörter von ihrer metaphysischen, wieder auf ihre alltägliche Verwendung zurück.") die E. Tugendhat 1976 schließlich so zusammenfaßte: "Ich kenne keine befriedigende Antwort auf die Frage, wie die sprachanalytische Philosophie von der empirischen Sprachwissenschaft zu unterscheiden ist." Hat das nicht zur Konsequenz, daß am Ende die logisch-philosophischen Probleme – einschließlich aller die Philosophie der Logik betreffenden –, die doch apriori sich aus der Bewußtseinshelle des Menschen herzustellen scheinen, in einer empirischen Disziplin, der Linguistik, aposteriori also, ihre genugtuende Beantwortung finden? Dieser Frage wollen wir nachgehen. Zunächst ist hier kurz zu umreißen, wie sich dem unbefangenen Betrachter die Beziehung von Logik und Linguistik gegenwärtig darstellt.
Bei dieser Arbeit geht es darum, das Funktionieren der Nomen:Verb-Relationierung in ausgewählten Einzelsprachen Nordasiens darzustellen. Es sollen (a) die sprachlichen Kategorisierungen innerhalb des betrachteten Bereichs beschrieben und (b) die Variation bei der Kodifizierung untersucht werden. Drei Sprachen Nordasiens werden herangezogen: Wogulisch, Jurakisch und Jukagirisch. Das Wogulische (7700 Sprecher) ist eine ugrische Sprache; Wogulisch und Ostjakisch werden als obugrische Sprachen zusammengefasst und dem etwas entfernter verwandten Ungarischen gegenübergestellt. Das Wogulische lebt in Westsibirien zwischen Ural und Ob; es zerfällt in vier Dialektgruppen: Nordwogulisch (Sosva, obere Lozva), Südwestwogulisch (Pelymka), Tavda-Wogulisch und Südostwogulisch (Konda). Das Jurakische (oder Nenzische) ist eine samojedische Sprache. Es bildet mit dem Enzischen und dem Nganassanischen die nordsamojedische Gruppe; die nordsamojedische Gruppe steht als eine Untereinheit der samojedischen Sprachen dem Selkupischen einerseits und dem Kamassinischen andererseits gegenüber. Das Jurakische wird in einem weiten Gebiet im äußersten Norden der Sowjetunion von der Halbinsel Kanin im Westen bis zum Mündungsgebiet des Jenissej im Osten gesprochen. Es zerfällt in zwei deutlich voneinander geschiedene Dialektgruppen, das Tundrajurakische (etwa 27 000 Sprecher) und das Waldjurakische (etwa 1000 Sprecher). Das Jukagirische (600 Sprecher) ist lange als Isolat betrachtet worden, hat sich aber inzwischen als mit den finno-ugrischen und den samojedischen Sprachen genetisch verwandt herausgestellt (vgl. Collinder 1940 u. 1957, Tailleur 1959; Krejnovit 1982, S. 3 f.). Es wird in zwei Dialekten (Tundra- und Kolyma-Jukagirisch) im äußersten Nordosten Sibiriens gesprochen.
Sowohl im nominalen als auch im verbalen Bereich bedient sich die Morphologie des Malaiischen, das in seiner heutigen Variante als Bahasa Indonesia Gegenstand dieser Untersuchung ist, vornehmlich derivationeller Prozesse: aus zumeist zweisilbigen Wortstämmen werden mit einer Reihe systematisch aufeinander bezogener Prä- und Suffixe komplexere Formen, Substantive als auch Verben abgeleitet. Doch kommen auch die Stämme selbst meist als selbständige Wörter vor und sind dann in bezug auf ihre kategoriale Affiliation nur durch ihre syntaktische Verwendung bestimmbar. Im nominalen Bereich dienen die Derivationsformen vor allem der Begriffsbildung. Dagegen werden im verbalen Bereich derivationelle Mittel vor allem verwendet, um die Beziehungen zwischen dem Prädikat und seinen nominalen Komplementen zu kennzeichnen. Hier beziehen sich die Präfixe jeweils auf die Relation zwischen Subjekt und Prädikat, während die Suffixe verschiedene Arten von Objekt-Relationen markieren. Der vorliegende Aufsatz beschäftigt sich zunächst nur mit dem Ausschnitt des verbalen Derivationssystems, der die Präfixe, nämlich ber-, meN- und ter- betrifft; der Untersuchung dieser drei Präfixe sind einige wenige Bemerkungen über einfache, präfixlose Verben, d.h. Lexeme, die in Gestalt des unveränderten Wortstamms als Verben fungieren, vorausgeschickt. Der Komplex der Suffixe, der in einer anschließenden Untersuchung gesondert behandelt werden soll, ist hier vorläufig ausgeklammert.
Inhärenz und Etablierung
(1981)
Die folgenden Überlegungen zum Problem der Inhärenz und Etablierung beziehen ihre wesentlichen Anregungen aus dem Aufsatz von H. Seiler "Zum Problem der sprachlichen Possessivität" (1972), wo eben dieses Problem eingebettet wird in den Rahmen von Inhärenz und Etablierung. […] Ziel der Untersuchung ist es, ausgehend von einer vorläufigen Definition der letztgenannten Begriffe […] und angelehnt an eine kasussemantische Methodik, Possessivität als ein sprachliches Phänomen zu beschreiben, das verstanden werden muß im Rahmen allgemeiner relationaler Erscheinungen: Inhärenz und Etablierung ist in meinem Verständnis immer Inhärenz und Etablierung semantischer Relationen, einem Lexem ist immer eine solche Relation (mehr oder weniger) inhärent, es wird stets zwischen Lexemen eine Relation etabliert. Damit ist auch eine Brücke zur Valenz, die man als Inhärenz im verbalen Bereich verstehen könnte, gegeben […]. Nach einer Klärung des Umfeldes wird die Inhärenz zunächst für das Deutsche und Türkische einer genaueren Untersuchung unterworfen, eine weitere Detailanalyse ist dem Nahuatl gewidmet. Untersuchungen zu weiteren Sprachen […] sollen das gewonnene Bild erweitern und modifizieren. Die Untersuchungen zur Etablierung können nur als allererste Ansätze gelten, wie die gesamte Arbeit lediglich den Anspruch stellt, den Bereich nicht etwa erschöpfend abzuhandeln, sondern nur die Richtung aufzuzeigen, in der mögliche Ergebnisse zu suchen sind.
Die folgende Studie steht in Verbindung mit einer intersprachlichen Untersuchung zu der Dimension des sprachlichen Erfassens von Gegenständen im Rahmen des Kölner Projekts für Universalienforschung und Typologie (UNITYP). Im ersten Kapitel werden die zugrundeliegenden theoretischen Begriffe der sprachlichen Universalien und Typologie sowie die Dimension des Erfassens von Gegenständen kurz erörtert, um die Ziele dieser Arbeit in Beziehung zum Forschungsplan des UNITYPs zu setzen. Im zweiten Kapitel wird das Phänomen klassifikatorischer Verben zunächst definiert, und dann werden Systeme klassifikatorischer Verben in ausgewählten Einzelsprachen beschrieben. Abschließend wird der Versuch gemacht, zu zeigen, inwieweit die für eine Einzelsprache beschriebene Erscheinung ein typologisches Charakteristikum der betreffenden Sprachfamilie bzw. Sprachgruppe ist, um damit die Verbreitung von klassifikatorischen Verben in nordamerikanischen Indianersprachen vorläufig abzustecken. Im dritten Kapitel werden Verallgemeinerungen aus den im zweiten Kapitel vorgelegten Daten gezogen, um eine vorläufige typologische Beschreibung der Erscheinung "klassifikatorische Verben" zu erzielen und somit ihre Stellung in der Dimension des Erfassens von Gegenständen sowie in einer konzept-orientierten Typologie zu charakterisieren.
Das Ziel dieser Arbeit besteht zunächst darin, in einem 1. Teil das Phänomen 'Zahlklassifikator' zu explizieren und an Beispielen – vornehmlich aus den Sprachen Südostasiens – zu erläutern. Im 2. Teil werden dann Sprachen Ozeaniens und Mayasprachen Mittelamerikas, die nicht als 'typische' Klassifikatorsprachen gelten, dargestellt und anhand der im 10 Teil entwickelten Begriffe, diskutiert. Den Ausgangspunkt der Überlegungen bildet die Arbeit von Greenberg (1972) über Zahlklassifikatoren, deren Thesen im 1. Teil dargestellt und kommentiert werden. Die theoretische Grundlage dieser Arbeit ist die Universalienkonzeption, wie sie dem Kölner Forschungsprojekt für Universalien und Typologie (UNITYF) zugrunde liegt. Der besondere Rahmen, in dem die Bearbeitung dieses Themas steht, ist die Dimension der 'Individuation', bei der es um Prozesse zur 'Erfassung von Gegenständen' geht. (Zu den theoretischen Grundlagen von UNITYF und dem Begriff der Dimension siehe Seiler (1977 (a) und (b).)
Der unmittelbare Anlaß der folgenden etwas scholastisch anmutenden Begriffsdistinktionen war die Erfahrung mit der Vorbereitung und dem Verlauf der Sektionssitzung zum Thema "Der Universalienstreit heute" am 16. Weltkongreß für Philosophie 1978 in Düsseldorf. Die Mehrheit der Philosophen assoziierte das Thema mit dem traditionellen Streit zwischen Nominalisten, Konzeptualisten und Realisten und nicht mit der in der Linguistik seit zwei Jahrzehnten neu angefachten Problematik, die in der traditionellen Philosophie unter dem Titel Grammatica universalis behandelt worden war. Darüber hinaus wurde allermeist gar nicht realisiert, daß der Terminus universal in den beiden Themenkreisen auch in formaler Hinsicht nicht im gleichen Sinn gebraucht wird {vgl. § ll}. Eine Konsultation der wissenschaftstheoretischen Literatur ergab dann, daß in ihr, bei aller Oberproduktion von Textbüchern und Sammelbänden, universal und sein ganzes Wortfeld kaum je explizit und systematisch diskutiert und definiert wird. Gewöhnlich hält man sich an die in der klassischen Logik geläufige Unterscheidung zwischen generellen, universalen, partikulären und singulären Aussagen (vgl. § 9.1.) oder an die kantianische zwischen generalen (induktiven) und universalen (deduktiven) Aussagen (vgl. § 9.3.). Neu in den Vordergrund gerückte Gesichtspunkte in der formalen Struktur von allgemeinen wissenschaftlichen Aussagen (vgl. § 9.4.) werden dagegen kaum reflektiert und terminologisch fixiert. Dies gilt insbesondere für den linguistischen Bereich, dessen Probleme und Leistungen in der allgemeinen Wissenschaftstheorie trotz aller Achtungsbezeugungen kaum einen Niederschlag gefunden haben. Die folgenden Ausführungen sind daher auch als ein bescheidener, nämlich bloß terminologischer und begriffsdefinitorischer Beitrag zur Sch1ießung dieser Lücke intendiert.
Im folgenden sollen Nominalphrasen im Zentralthai auf die ihnen eigentümliche Erscheinung der Numeralklassifikatoren untersucht werden. Der inzwischen allgemein üblich gewordene Terminus Klassifikator bezeichnet eine im Thai relativ umfangreiche Gruppe von Lexemen, die als Exponenten von nach inhaltlichen Merkmalen geschiedenen Nominalklassen figurieren. Doch ist es unverkennbar, daß diesen Lexemen abgesehen von ihrer lexikalischen Funktion vor allem eine wesentliche syntaktische Funktion zukommt: denn ihr Auftreten ist an ganz bestimmte Konstruktionen gebunden. Mit dieser syntaktischen Funktion wollen wir uns im folgenden befassen.
Für die These von der Priorität der Sprache gegenüber dem Denken ist in der deutschen Philosophie das Schlagwort von der Nichthintergehbarkeit der Sprache geprägt worden. Danach gibt es kein kognitives Bewußtsein, das nicht sprachlich strukturiert ist. Der auf Humboldt und Weisgerber zurückgreifenden Ansicht Karl-Otto Apels, daß die jeweilige Muttersprache als ein Apriori der Weltanschauung fungiert, hält die Erlanger Schule entgegen, daß nur das Sprachvermögen als solches, nicht die einzelne Umgangssprache unhintergehbar ist. Das Sprachvermögen wird dabei als intersubjektiv verläßliches Unterscheidungsvermögen und als Fähigkeit zur Prädikation expliziert. Wider die Erlanger Konzeption wird auf perzeptiven Unterscheidungen insistiert, die sich im Verhalten des Wahrnehmenden am zuverlässigsten äußern und die nachweislich sprachlichen Erfassungen der Erfahrungswelt vorangehen, sowie auf der genetisch wie struktural belegbaren Priorität von nichtprädikativen sprachlicllen Äußerungen (Vokativ, Ipnerativ, Modifikation) gegenüber eigentlich prädikativen Äußerungen. Auch der für die Erlanger so fundamentale Dialog entpuppt sich bei einer genetischen Analyse als ein mehrstufiges, in vorangehenden sprachlichen Formen fundiertes Phänomen. Zum Verhältnis von Sprache und Erkenntnis wird in Auswertung von vergessen gegangenen Ansätzen bei Locke und Leibniz eine Kompromiß-These vorgelegt. Relativ einfache Phänomene lassen sich sprachlos erfassen und gliedern, komplexere 'Gedankengänge ' sind sprachlich (semiotisch) vermittelt und entsprechend (von einem Grundstock universaler Gesetzmäßigkeiten abgesehen) auch je nach Sprachsystem anders determiniert. Bezüglich der vorsprachlichen Unterscheidungen lassen sich eine pragmatische Position, nach der jede Unterscheidung kontextbedingt ist, und eine eigentlich kognitive Position, nach der aus strukturalen Gründen nicht alle Unterscheidungsmöglichkeiten gleichwertig sind, auseinanderhalten. Für die zweite Position wird Seilers (1976) Hierarchie der möglichen Determinatoren eines Nomens angeführt. Orientieren sich konstruktivistisch-logische Theorien der Sprache primär am Kriterium der Einfachheit, so rekonstruktivistisch-phänomenologische Theorien am Kriterium der psychologischen Adäquatheit (gegenüber dem tatsächlichen Kode von Sprecher und Hörer); indem sie ohylo-, onto- und aktualgenetische Daten des Sprachprozesses von vorneherein mit in Betracht ziehen.
Ich möchte für das Folgende annehmen, daß ein Paradigmenwechse1 in den Wissenschaften sich als Wechsel der methodisch leitenden grammatischen Sätze rekonstruieren läßt. Oder mindestens möchte ich behaupten; die Betrachtung eines Paradigmenwechsels als Wechsel der grammatischen Sätze sei wenigstens bei einer Wissenschaft zwingend: bei der Linguistik. Daß die Linguistik längst keine vorparadigmatische Wissenschaft mehr ist, läßt sich bereits daran erkennen, daß sie sich stark genug fühlt, nicht abseits zu stehen, sondern ihrerseits mit einer linguistischen Definition von Wissenschaft aufzuwarten.[…] Daß es inzwischen Untersuchungen über die Sprache der Physik gibt, die linguistische Ergebnisse berücksichtigen, hat sicherlich unter anderem damit zu tun, daß die Linguistik seit der Jahrhundertwende, seit Ferdinand de Saussure, selbstbewußt und sehr vernehmlich im Chor der Wissenschaften mitgesungen hat, bisweilen so laut, daß viele Wissenschaften, besonders in der Abteilung Geisteswissenschaft, sich gezwungen sahen, die Melodie der Linguistik zu übernehmen, wenn anders sie nicht gänzlich übertönt werden wollten. In dieser Situation ist es also auch für andere Wissenschaften von einigem Interesse, davon Kenntnis zu nehmen, daß in der kräftigen Stimme der Linguistik ziemlich genau um das Jahr 1957 ein etwas abrupter Melodiewechsel nicht zu überhören war: Noam Chomskys Buch 'Syntactic Structures' kündigte weiteren Kreisen eine wissenschaftliche Revolution, ein neues Paradigma an. Das heißt […], daß die Wissenschaft der Grammatik, die ja insgesamt nur aus grammatischen Sätzen besteht, das System ihrer methodologischen, […] rein-grammatischen Sätze gegenüber ihren empirisch-grammatischen Sätzen über einzelne Sprachen gründlich veränderte. Der Linguist würde sagen: die Vorstellung von den linguistischen Universalien änderte sich radikal gegenüber derjenigen, die in dem paradigmatischen Lehrbuch der strukturalistischen Epoche entwickelt worden war, dem Cours de linguistique generale Saussures von 1916. Diese Revolution vom Jahre 1957 möchte ich nun zum Gegenstand einer näheren Betrachtung machen.
Meine Untersuchung behandelt das Problem der Kennzeichnung notivischer Bestimmtheit/Unbestimmtheit aus der Perspektive der Wortstellung in Sätzen mit Objekt, also in sogenannten transitiven Sätzen. Relativsätze und Sätze, in denen das Verb diskontinuierlich ist, wurden dabei nicht berücksichtigt, weil die Wortstellung hier von anderen Faktoren abhängt. Die Möglichkeit der grammatischen Realisierung des Ausdrucks von notivischer Bestimmtheit/Unbestimmtheit […] wird dabei mit berücksichtigt.
The search for universals is a tendency which is based in the structure of human knowledge and which correlates with a complementary search for individual properties. The recurrence to universals is inherent in both classificatory and deductive knowledge. Admittingly, the attempt to classify the definitorial universals of human language hierarchically meets various difficulties. In contrast to the universals of the formal systems of logic and mathematics, the universals of human language are of a heterogeneous character. Often the relation among the universals of language is not to be determined merely as a relation of logical compatibility or implication, but, additionally, as a relation of means and end. Not everything which is logically possible according to certain basic universals of language is also realized by the languages. Beyond the logical possibilities linguistics must recognize structural, perceptual and cognitive restrictions. – Universal properties have the merit that they are, presumably, more fundamental in the language system than the mere particular properties. – One of the important discoveries of the more recent investigation in language universals is that diversities, in particular certain types of interlingual inversions and gradual distinctions in the development of a dimension, are also subject to universal laws. – As a motive for research in language universals, which is also a motive for the opposed inquiry in linguistic relativity, one must ultimately consider a psycho-sociological factor. According to the level at which one seeks identification with a gruppe (ethnocentric or anthropocentric) one will be more likely to advocate a constrative linguistics (in the broadest sense of the term) or a universal linguistics.
Eine ausführliche Analyse der Prinzipien der etikettierenden und der deskriptiven Benennung findet sich in Seiler 1975 a. [...] Wesentlich ist; daß der Term gegenüber der Paraphrase; die vermittels der Proposition, zu der er in Beziehung steht, formuliert werden kann (Lehrer = einer, der lehrt), eine Bedeutungsverengung erfährt, die in diesem Falle durch eine zusätzliche semantische Komponente 'professionell' oder 'habituell' o.ä. erfaßt werden kann. Der deskriptiven Benennung, auch charakterisierbar als "Benennen durch Aussagen", dienen diverse sprachliche Mittel oder Techniken wie Derivation, Komposition (mit der Subtechnik der Inkorporation), Absolutivbildung usw. Nicht alle Techniken kommen in jeder Sprache zur Anwendung und auch in den Sprachen, in denen sie zur Anwendung gelangen, ist diese in vielen Fällen auf bestimmte morpho-syntaktische Bereiche beschränkt. [...] Betrachten wir nun unter diesem Gesichtspunkt der Distribution deskriptiver Techniken die Verteilung von Komposition und Derivation im Deutschen. [...] Gegenstand der folgenden Überlegungen soll […] die verbale Wortbildung, und zwar im Vergleich zur nominalen, sein.
The first question under Consideration is whether it is possible to explicate the meaning of 'meaning' (in the sense of Carnap's 'meaning explication'). It is argued then that we have to distinguish just between meaning1 and meaning2: Meaning1 refers to the proper semantic meaning whereas meaning2 refers to a pragmatic meaning expressed by the form 'S means that p'. The statement follows that there is no possibility of giving an explication of meaning directly based on meaning1. Concerning meaning2, arguments are given which demonstrate the identity of meaning2 with material implication. An explication of meaning2 would show tight resemblances to Tarski's well- known truth-definition.
Semiotische Philosophie?
(1975)
The philosophical interest in semiotics arose out of its chief aim, the elucidation of the foundations and forms of knowledge. Since Locke and Leibniz it has been recognized that signs not only serve to present and communicate knowledge already given, but also open up certain domains of knowledge that would otherwise be inaccessible. Since the use of sign systems presupposes insight into the rule-governed construction of these systems, it is more appropriate to speak of a semiotic complementation than of a 'semiotic transformation of philosophy' (Apel). With the exception of elementary forms of knowledge, which are, however, fundamental, all knowledge rests on an interdependence of intuitive and semiotically mediated cognitions. In the contemporary philosophy of science a planifactory function joins the cognitiye function of signs. Signs serve to plan and steer actions and operations. The cybernetic sciences as a semiotic discipline have succeeded, for the first time since the breakthrough of modern science, in reversing the relation between the natural and the human sciences. A model from the human sciences has successfully been superposed upon natural sciences and technical disciplines.
Bei der Information und Sensibilisierung von Eigenheimbesitzer/innen für das Thema
Energie und CO2-Einsparung im Gebäudesektor stehen bislang vor allem breitenwirksame
Instrumente zur Verfügung. Dialogische Kommunikationsangebote, die in anderen
Bereichen des Nachhaltigkeitsmarketing eingesetzt werden, sind bislang nur wenig
verbreitet.
In dem vorliegenden Arbeitspapier werden die Bausteine einer integrierten Kommunikationsstrategie
für eine energetische Gebäudesanierung beleuchtet. Nach dem Verständnis
der Autor/innen umfasst eine solche Strategie monologisches und dialogisches
Marketing, Energieberatung sowie Markenbildung. Gestützt auf konzeptionelle
Überlegungen und empirische Ergebnisse werden im ersten Teil grundlegende Ziele
und Elemente einer dialogischen Kommunikationsstrategie für eine energetische Sanierung
erläutert. Im zweiten Teil illustrieren konkrete Beispiele, wie unter anderem
eine dialogische Kommunikation für unterschiedliche Sanierungsanlässe in der Praxis
gestaltet werden kann.
Im Projekt OPTUM wurde untersucht, welche Umweltentlastungen durch Elektrofahrzeuge in Zukunft erzielt werden könnten. Hierzu wurde ein integrativer Ansatz verfolgt, der neben der fahrzeugseitigen Betrachtung auch die Interaktionen mit dem Strommarkt berücksichtigt. Im Einzelnen fanden Analysen zu den folgenden zentralen Aspekten statt: Akzeptanz und Attraktivität von Elektrofahrzeugen, Marktpotenziale für Elektrofahrzeuge, Interaktion von Elektrofahrzeugen mit dem Stromsektor, CO2-Minderungspotenziale von Elektromobilität, Ökonomische Betrachtung der Speichermedien und Ressourceneffizienz des Systems Elektromobilität. In diesem Studientext werden die Forschungsergebnisse zur Frage nach der Attraktivität und Akzeptanz von Elektroautos vorgestellt. Dabei wird auf Ergebnisse aus zwei empirischen Untersuchungen eingegangen, die in OPTUM zur Ermittlung der Attraktivität und Akzeptanz von Elektrofahrzeugen durchgeführt wurden. Bei diesen Untersuchungen handelt es sich zum einen um eine qualitative Untersuchung mittels Fokusgruppen und zum anderen um eine standardisierte Erhebung, bei der NeuwagenkäuferInnen befragt wurden. Mit der standardisierten Befragung wurde eine Conjoint-Analyse zur Fahrzeugwahl gekoppelt, bei der sich die Befragten zwischen Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor, Plug-in-Hybrid-Antrieb und voll-elektrischem Antrieb entscheiden mussten. Die empirischen Analysen verdeutlichen, dass es ein erhebliches Akzeptanzpotenzial für die beiden Elektrofahrzeugkonzepte – Plug-in-Hybride und vollelektrische Fahrzeuge – gibt. Speziell für voll-elektrische Fahrzeuge existiert je nach Szenario und Fahrzeugklasse ein Akzeptanzpotenzial von 12 bis 25 Prozent. Des Weiteren liefern beide empirischen Erhebungen Hinweise, wie dieses Akzeptanzpotenzial ausgeschöpft oder gar vergrößert werden kann.
Zum Passiv im Türkischen
(1983)
Die vorliegende Arbeit will das Passiv im Türkischen beschreiben, und zwar besonders seine formalen Merkmale, seine Funktion und seinen Zusammenhang mit verwandten kategorien. Zunächst sollen aber die wichtigsten Strukturmerkmale der türkischen Sprache kurz erläutert werden; darauf folgen allgemeine Bemerkungen über das Passiv.
Jener Euphorie unter den Linguisten, die N. Chomskys Werk "Aspects of the Theory of Syntax" bei seinem Erscheinen 1965 hervorrief, ist nach den Debatten eines Jahrzehnts die Ernüchterung gefolgt:. Auch die "Aspects" liefern uns" keine Patentlösung für die Probleme der Sprachwissenschaft. Kein Resultat, keine Hypothese dieser Arbeit ist unangefochten geblieben, und doch gehört es zum Bedeutungsvollsten, was die Sprachwissenschaft hervorgebracht hat. Niemals vorher wurde mit derselben Kühnheit und Brillianz eine linguistische Theorie der Sprache entworfen. Das darf bei aller Kritik in Erinnerung bleiben. Das theorielose Umherstreifen der empirischen Linguisten in der ungeheuer komplexen Landschaft der menschlichen Sprachen führte in die Irre, würden die Linguisten einzig auf diesem Wege die Patentlösung anzutreffen hoffen. Wer eine Lösung sucht, muß sie entwerfen. Daran ist zu erinnern, wenn jetzt gelegentlich zuviel "Theorie" beklagt wird. Freilich, wodurch sich ein theoretischer Entwurf von bloß abstraktem Gerede – auch exaktem Gerede – unterscheidet, lernt man am besten am Exempel: Chomskys "Aspects" sind ein solches Exempel. Lehrende und Lernende haben im 'Wintersemester 1975/76 gemeinsam versucht, sich dieses Exempel wieder deutlich vor Augen zu führen – einmal ohne die Sekundärliteratur zu benutzen. Das wurde ein mühevolles Buchstabieren, wie die hier abgedruckten Protokolle es bezeugen: Sie sind weit davon entfernt, in jeder Hinsicht zufrieden zu stellen. Fehler haben wir auszumerzen versucht; stilistische Mängel, Argumentverkürzungen und Schiefheiten sind mancherorts stehen geblieben. Dem Anfänger mag die Lektüre trotzdem nützlich sein, dem Kenner zeigt sie, wieviel noch getan werden muß, soll die Linguistik als lebendige Wissenschaft und weder als Ideologie noch als Datenbank verbreitet werden.
A. Einleitung
B. Die Rechtsgrundlagen der Compliance in Aktiengesellschaft und Aktienkonzern
I. Normierung der Compliance im Bank- und Versicherungsaufsichtsrecht
II. Deutscher Corporate Governance Kodex
III. Bestandteil des aktienrechtlichen Früherkennungssystems
IV. Organisationspflichten des Vorstands im Innenverhältnis
1. Legalitätspflicht
2. Legalitätskontrollpflicht
a. Residualpflichten bei vertikaler Delegation
b. Schadenabwendungspflicht
3. Zwischenergebnis
V. Organisationspflichten der Gesellschaft im Außenverhältnis
1. Aufsichtsmaßnahmen nach § 130 OWiG
a. Aufsichtsmaßnahmen
b. Begrenzte Reichweite
c. Geltung im Konzern
2. Haftung für Verrichtungsgehilfen nach § 831 BGB
a. Pflichtenumfang
aa. Eignungsaufsicht
bb. Einweisung und Anleitung
b. Begrenzte Reichweite
aa. Dezentralisierter Entlastungsbeweis
bb. Pointilistisches Konzept
c. Geltung im Konzern
3. Betriebliche Organisationspflichten gemäß § 823 BGB
a. Inhalt
b. Entstehung durch Delegation von Verkehrspflichten
c. Entstehung durch Arbeitsteilung d. Geltung im Konzern
aa. Delegation von Verkehrspflichten
bb. Ausgliederung einer gefährlichen Tätigkeit
cc. Verkehrspflicht aus Arbeitsteilung
C. Schluss
Anders als in den indogermanischen Sprachen kann im Ungarischen nicht nur das finite Verb Personalkennzeichen tragen, sondern auch der Infinitiv, bestimmte Partizipformen, Nomina, Pronomina und einige weitere Wortbildungen. Nach der mir zur Verfügung stehenden Literatur ist bisher nicht oder nur indirekt versucht worden, das Spektrum dieser, immer suffixalen Personalmarkierung in einer Zusammenschau zu erfassen und auf seine Funktion hin zu untersuchen. So findet sich in Grammatiken und Handbüchern des Ungarischen häufig nur die allgemeine Unterscheidung von verbalen und 'possessiven' Personalendungen – eine Sicht, die allein auf der formalen Seite dieser Suffixe beruht und terminologisch eine unzulässige Verkürzung darstellt. Wie TOMPA (1968:178) richtig vermerkt, müssen die nichtverbalen Personalzeichen unter Berücksichtigung ihrer spezifischen Funktion differenziert werden. [...] Diese Arbeit wird noch einen Schritt weitergehen und jede einzelne Kombinationsmöglichkeit einer bestimmten Stammkategorie mit Personalsuffixen getrennt behandeln, wobei kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben werden kann. Das Ziel der Arbeit ist ein zweifaches: Zum einen geht es um eine Bestandsaufnahme der wichtigsten Verwendungen der Personalendungen und der mit ihnen gebildeten Konstruktionen ("Verteilung der Personalaffixe"), zum anderen um eine funktionale und auch formale Analyse dieses affixalen Personalausdrucks ("Leistung der Personalaffixe"). Die Arbeit gliedert sich in drei Teile: Nach einer allgemeinen Einführung in einige morphologische und phonologische Charakteristika des Ungarischen (Kap. l) gibt der umfangreichste Teil der Arbeit einen Überblick über die Bildung und Verwendung personalsuffigierter Kategorien (Kap. 2). An diese Bestandsaufnahme schließt sich eine Analyse der Leistung (und auch der Form) des affixalen Personalausdrucks an (Kap. 3.) und ein kurzes Fazit der beobachteten Phänomene (Kap. 4).
Der Begriff "Subjekt" ist etwa so alt wie die ersten europäischen Ansätze zur Sprachbeschreibung. [...] Mit zunehmender Erforschung außereuropäischer Sprachen in neuerer zeit verbreitete sich jedoch die Einsicht, daß verschiedene der von den traditionellen europäischen Grammatiken vergebenen Kategorien nicht für jede Sprache deskriptiv adäquat waren und deshalb aus dem Bereich der Sprachuniversalien im Sinne der für jede Sprache gültigen Kategorien zu eliminieren seien. Das "Subjekt" aber behauptete noch sehr lange Zeit seinen Platz unter den allgemeingültigen Kategorien der Sprachbeschreibung. Erst genauere Studien beispielsweise der Ergativsprachen, denen das "Subjekt" als deskriptive Kategorie nicht mehr gerecht zu werden schien, ließen Zweifel an der Universalität des "Subjekts" aufkommen [...]. Seit Mitte des vergangenen Jahrzehnts wurde das "Subjekt" zu einem der meistdiskutierten Themen der Linguistik, was in der Herausbildung der vier gängigen Subjektstheorien resultierte, die ab Kap. 3 im Detail behandelt werden sollen. [...]
Als Prüfstein der Anwendbarkeit der [...] Theorien und zum Versuch der generellen Beantwortung der Frage nach der Universalität des "Subjekts" wurde eine sowohl in genetischer wie auch in struktureller Hinsicht nicht-indogermanische Sprache gewählt, das Ayacucho-Quechua (AQ). Die strukturelle Divergenz des AQ vom "Standard Average European" eröffnet möglicherweise auch bezüglich der Suche nach einem universalen "Subjekt" neue Perspektiven.
Der Relativsatz im Bambara
(1986)
Vorrangiges Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, die Relativsatzbildung im Bambara zu beschreiben. In der Darstellung der verschiedenen Relativsatzarten werden die Fragen berücksichtigt, welche Partizipanten der Relativisierung zugänglich sind, inwieweit der Relativsatz semantisch bzw. syntaktisch dem Matrixsatz untergeordnet ist, we1che Funktionen der Relativsatz im Hauptsatz übernehmen kann, wie in den jeweiligen Relativkonstruktionen der Bezug von Nukleus und Relativsatz gewährleistet wird und welche Funktionen das Relativum hat. Diese Fragestellungen erwachsen aus der Lektüre von Ch. Lehmanns Buch (1984), das den theoretischen Hintergrund für die folgenden Ausführungen bildet.
In der vorliegenden Arbeit werden Zusammenhänge und Unterschiede der einzelnen Relativsatzarten aufgezeigt, sowie Grenzbereiche der Relativsatzbildung angeschnitten. Letztere sind dort erreicht, wo Relativsätze gebraucht werden, um solche gedankliche Verknüpfungen herzustellen, die typischerweise durch andere Nebensatzarten geleistet werden. Die Betrachtungen des Grenzbereichs werden auf Satzgefüge und Tei1sätze beschränkt, komplexe Syntagmen, wie z. B. Partizipialkonstruktionen, die z. T. ähnliches leisten wie Relativsätze, werden im Rahmen dieser Arbeit nicht berücksichtigt. Ein Vergleich der Relativsatzarten führt durch die Zuordnung zu Parametern der Grammatika1isierung zur Entwicklung eines innersprachlichen Kontinuums, das ein von Lehmann ausgearbeitetes intersprachlich anwendbares Kontinuum unterstreicht.
Kollektion im Arabischen
(1986)
Die Arbeit soll einen Einblick in die Problematik des Begriffs der Kollektivität im Arabischen vermitteln. Kollektivität soll hier nicht einfach als ein gegebenes lexikalisches Merkmal Verstanden werden, das eine bestimmte Teilklasse der Nomina zur Kategorie der Kollektiv-Nomina macht, Kap. 2), sondern es geht übergreifend um die sprachliche Technik KOLLEKTION, die variierende Verfahren der Vereinigung und Vereinzelung von Gegenständen umfaßt; dieser funktionale Rahmen soll in Kap. 3 erläutert werden. Das Ziel der Arbeit umfaßt zwei Teilaufgaben. Die erste besteht in einer Bestandsaufnahme dessen, was Autoren arabischer Grammatiken unter "kollektiv" verstanden haben bzw.. verstehen. Da dieses Verständnis sich vorwiegend in einer Vorstellung bestimmter Wörter als Kollektiva, die wiederum z.T. als verschiedenen Untergruppen zugehörig präsentiert werden, zeigt, sollen diese Gruppen als Ausgangspunkt (4.1.) einer weiteren Diskussion genommen werden. Die Eigenschaften, die diesen Gruppen zugeschrieben werden, d.h. das syntaktische Verhalten der jeweiligen Wörter, führen in den vorhandenen Grammatiken lediglich zu einer - uneinheitlichen Differenzierung. Jene sollen deshalb, das ist die zweite Teilaufgabe, systematisch ausgewertet und ihr formaler und funktionaler Zusammenhang herausgearbeitet werden (4.2. und 4.3.). In 4.4. schließlich soll die besondere Rolle der morphologischen Genusunterscheidung in der Technik KOLLEKTION kurz noch einmal gesondert beleuchtet werden.
Das Ziel dieser Arbeit ist es, die Kausativierung im Türkischen zu beschreiben. Dabei sind folgende formale Gesichtspunkte zu berücksichtigen: Wie werden die kausativen Verbformen gebildet? Wie werden die Partizipanten in der Kausativkonstruktion enkodiert? An funktionalen Aspekten kommen in Betracht: Welche Bedeutungen können bei kausativen Verbformen vorliegen? Besteht der (für andere Sprachen) viel diskutierte Unterschied "lexikalisches" vs. "nicht-lexikalisches Kausativ", und welche Rolle spielt er? Inwieweit sind semantische Faktoren für die Partizipanten-Enkodierung relevant, und umgekehrt, welche Bedeutungsimplikationen sind mit einer bestimmten Enkodierung gegeben? Schließlich ist es interessant, zu zeigen, in welcher Beziehung das Kausativ zu den verwandten Kategorien Passiv, Reflexiv und Reziprok steht.
Possession im Dakota
(1985)
Zweck dieser Arbeit ist die Darstellung der sprachlichen Mittel, derer sich das Dakota zum Ausdruck von Possessiv-Relationen bedient. Dem Hauptteil geht eine in die Thematik einführende Charakterisierung der untersuchten Sprache sowie eine Betrachtung des sprachtheoretischen Hintergrundes voraus. Eine systematisierende Zusammenfassung der relevanten Daten bildet den Abschluß der Arbeit. Mangels Belegstellen konnten allerdings nicht alle Fragen, die sich aus der Auseinandersetzung mit der Materie ergaben, restlos geklärt werden. Die Beispiele stammen großenteils aus Mythen; sofern sie nicht mit Quellenangaben versehen sind, sind sie von der Verfasserin konstruiert.
Das Dakota besitzt eine Überfülle von Elementen, die auf Lokalität referieren. Neben einer geringeren Zahl von Präfixen und Suffixen gibt es Schätzungsweise 3000 Lokaladverbien und Postpositionen (davon wurden für diese Arbeit etwa 800 berücksichtigt). Die fünf Demonstrativpronominia werden zur Bildung einer Vielzahl von Adverbien herangezogen. Daneben weisen die Verben, vor allem die Bewegungsverben, einen starken Bezug zur Lokalität auf. Fast jede, wie auch immergeartete Handlung wird in Bezug auf die lokale Situation, in der sie abläuft, gesehen. Dieser Lokalitätsbezug ist entweder lexikalisiert oder wird durch Affixe hergestellt [...] Im folgenden werden die lokaien Relatoren des Dakota. untersucht. Die lokalen Relatoren stellen eine lokale Beziehung zwischen zwei Nomina her.
In dieser Arbeit wird untersucht, wie im Tamil, einer drawidischen Sprache Südindiens, Lokalrelationen mit Hilfe von Postpositionen sprachlich ausgedrückt werden. Dabei stützt sich die Untersuchung größtenteils auf Material aus der modernen Schriftsprache; Umgangssprachliches Material wird nur in Ausnahmefällen herangezogen und dann gesondert gekennzeichnet. Für das silbische Schriftsystem wurde hier die übliche Transliteration nach dem 'Tamil Lexicon' der Universität Madras verwendet. [...] Im ersten Kapitel der Arbeit finden sich grundsätzliche Überlegungen zum sprachlichen Ausdruck räumlicher Verhältnisse und zur Funktion von Prä- bzw. Postpositionen. Den Hauptteil der Arbeit bildet Kapitel 2, in dem das Datenmaterial vorgestellt und kommentiert wird. In Kapitel 3 wird gezeigt, daß das Auftreten von Dativ und Genitiv als regierte Kasus der lokalen Postpositionen sowohl innersprachlich als auch im Rahmen der linguistischen Theorie motiviert ist. Das vierte Kapitel bespricht die Rolle der Deixis in der Lokation im Tamil und stellt die Wirkungsweise der lokalen Adverbien vor. Kapitel 5 setzt sich mit dem Verhältnis der Postpositionen zum Deklinationsparadigma auseinander. In Kapitel 6 wird gezeigt, wie sich der Zusammenhang von Postpositionen, Lokaladverbien und Lokalkasus durch Annahme von Grammatikalisierungsprozessen erklärt. Kapitel 7 faßt die Ergebnisse der Untersuchung zusammen.
In allen Sprachen gibt es spezifische Konstruktionen, die dem Zweck dienen, eine bestimmte Relation zwischen zwei Substanzen (A und B) auszudrücken, wobei diese Relation possessiv ist, d.h. das Verhältnis zwischen einem Possessor (Substanz A) und einem Possessum (Substanz B) darstellt. Im folgenden versuche ich einen Überblick über die Techniken zu geben, die im Samoanischen zum Ausdruck sprachlicher Possession dienen.
Wenn in dieser Arbeit von "dem Chinesischen" die Rede ist, so ist darunter die heute in China gesprochene Umgangssprache zu verstehen. Diese pǔtōnghuà, d.h. 'allgemeine Sprache', basiert vor allem auf dem im Norden Chinas gesprochenen Dialekt und zwar sowohl auf phonologischer, syntaktischer als auch lexikalischer Ebene. [...] Den Untersuchungsgegenstand dieser Arbeit bildet eine Gruppe von Morphemen im Chinesischen, die sowohl Vollverben sind als auch in Sätzen der Form 'Subjekt ___ NP V (NP)' vorkommen, in denen sie mit der darauffolgenden Nominalphrase eine Konstituente bilden und keinen Vollverbstatus mehr haben. In dieser Funktion werden sie als "Koverb" bezeichnet. […] [K]ategorielle[] Analysen werden dem Phänomen der Koverben nicht gerecht. Vielmehr deutet ihr unterschiedliches Verhalten auf ein Kontinuum, auf dem sie sich zwischen den Polen Verb und Präposition einordnen lassen. Um die verschiedenen Positionen der Koverben auf dem Kontinuum zu bestimmen, die ihrem unterschiedlich hohen Grad an Verbalhaftigkeit entsprechen, werden sie einer Reihe von Tests unterzogen, die Aufschluß über ihren verbalen Charakter geben.[…] Den Schwerpunkt der Arbeit bilden die Kapitel 5 bis 10, in denen jeweils ein Koverb behandelt wird. Die in diesem Teil vorgestellten Daten wurden vorwiegend durch Informantenbefragung gewonnen sowie aus der Literatur übernommen. Diese zitierten Beispiele wurden mithilfe der Informantin überprüft. Den Abschluß der Arbeit bildet Kapitel 11, in dem die Ergebnisse der Untersuchung in einer Skala zusammengefaßt werden und der theoretische Hintergrund dieser Darstellungsweise erläutert wird.
Die vorliegende Untersuchung zu Verwandtschaft, Körperteilen und Besitz im Tamil möchten einen kleinen Beitrag zur Erforschung der Possessivität […] leisten. Die Arbeit ist in zwei Teile gegliedert, zunächst werden possessive Strukturen und Verwandtes im determinativen Bereich untersucht, danach werden relevante prädikative Strukturen betrachtet.
Nominalinkorporation
(1980)
Inkorporation ist [...] eine Technik, die zur Wortkomplexität beiträgt. Es handelt sich dabei um eine besondere Art von Wortbildung: eine (evtl. mehrere) Prädikatsbestimmung (Subjekt, direktes Objekt, adverbiale Bestimmungen) wird ins Prädikat einverleibt. Das besondere an dieser Wortbildungstechnik ist – A. ihre syntaktische Relevanz: es werden zwei syntaktische Elemente zu einem Wort komponiert; gleichzeitig muss aber betont werden, dass die ursprüngliche syntaktische Relation der Mitglieder in dem Kompositum nicht unverändert bestehen bleibt; – B. die Offenheit des Prozesses, die erlaubt, Inkorporation sowohl gegenüber Derivationsprozessen als auch gegenüber anderen Arten von Komposition abzugrenzen. [...] Die hier relevanten Prädikatsbestimmungen (diejenigen also, die inkorporiert werden können) sind zwar nicht immer, aber vorwiegend durch Nomina realisiert. In dieser Arbeit wird nur die Inkorporation von Nomina berücksichtigt.
Recent developments in typology which put the notions of linguistic function and operation into the focus of interest and establish them as the ultimate base on which languages are comparable prove fruitful for contrastive linguistics. The functional approach is illustrated in a contrastive analysis of Persian and German relative clauses. In a sketch of the theory of the relative clause, four grammatical functions to be fulfilled by relative constructions are deduced, and the two languages are compared with respect to the various ways in which they realize them. Learning problems can thus be predicted with greater confidence, be explained more satisfactorily, and be remedied more efficiently, because they are seen as learner's attempts to transfer, beside the underlying functions and operations, which the languages do have in common, the techniques of their realization, which they do not have in common.
Implikative Universalien, linguistische Prinzipien und Sprachtypologie / J.C.P. Auer, Wilfried Kuhn
(1977)
Wir wollen in diesem Aufsatz die Möglichkeiten typologischer Forschung prüfen, die sich aus Greenbergs Aufsatz "Some Universals of Grammar with Particular Reference to the Order of Meaningful Elements" ergeben. Greenbergs primäres Interesse ist nicht typologisch, sondern an der Universalienforschung orientiert. Er ermittelt aus einem 'sample' von 30 Sprachen 45 implikative Universalien der allgemeinen Form V(x) [A(x) → B(x)], wobei A und B beliebige sprachliche Merkmale sind und über die Menge aller Sprachen x quantifiziert wird. Überdies versucht Greenberg die relativ große Zahl von implikativen Universalien unter eine kleine Zahl von sog. Prinzipien ('principles') zu subsummieren, die allgemeine Bauprinzipien von Sprachen darstellen sollen und so Erklärungscharakter für die empirisch gewonnenen Universalien haben. Typologie wird von Greenberg zunächst nur in einem klassifizierenden Sinn verstanden; die Verteilung der untersuchten Merkmale in der Stichprobe von 30 Sprachen klassifiziert diese in solche, in denen das Merkmal anzutreffen ist und solche, in denen es nicht anzutreffen ist. Im folgenden wird zu zeigen sein, daß darüber hinaus auch auf der Ebene der Universalien und der Ebene der Prinzipien typologische Ansätze möglich sind.
In diesem Arbeitspapier möchte ich versuchen, zwei wesentliche Ergebnisse des Sprachkontakts zwischen Englisch und Yoruba in Nigeria zu beschreiben. Erstens sollen die daraus resultierenden Codes, die der gesamtgesellschaftlichen Kommunikation in verschiedenen sozialen Domänen dienen, dargestellt und illustriert werden. Zweitens soll an Hand eines Vergleichs zwischen Entlehnungsvorgängen in anderen Sprachen (hauptsächlich indoeuropäischen) und in der Yoruba-Sprache ein Modell für die Klassifizierung des lexikalischen Lehnguts vorgestellt werden.
Die vorliegende Arbeit ist einem Phänomen gewidmet, das in den letzten Jahren eine gewisse Rolle gespielt hat bei dem Versuch, die Anwendbarkeit des Modells der generativen Transformationsgrammatik an einer möglichst großen Anzahl unterschiedlicher Sprachen und Phänomene zu erproben. Es gehört in den umfassenderen Phänomenbereich der Koordination bzw. der Koordinationsreduktion und wird in der einschlägigen Literatur als "Gapping" bezeichnet. [...] Wir wollen koordinierte Strukturen, die ein für alle Konjunkte identisches Verb nur einmal repräsentieren, als "reduzierte Strukturen" bezeichnen, und zwar als "vorwärts"- oder "rechtsreduzierte", wenn sie es ausschließlich im ersten Konjunkt repräsentieren und als "rückwärts" oder " linksreduzierte", wenn sie es ausschließlich im zweiten bzw. (da auch mehr als zwei Sätze koordiniert werden können) im letzten Konjunkt repräsentieren. Entsprechend nennen wir koordinierte Strukturen, die das Verb in beiden bzw. allen Konjunkten repräsentieren, "nicht-reduzierte" Strukturen. [...] Beispiele zeigen, daß es Sprachen gibt, die ausschließlich vorwärtsreduzierte Varianten gestatten und solche, die nur rückwärtsreduzierte Varianten gestatten. Daraus ergibt sich folgende Fragestellung: ( i ) Welche Sprachen gestatten welche reduzierten Varianten? ( ii ) Warum gestatten bestimmte Sprachen diese, andere Sprachen jene Varianten? Diese hier noch recht grob formulierte Fragestellung wird im Laufe der Untersuchung weiter verfeinert werden. Der Schwerpunkt wird auf der Frage nach dem Warum? liegen.
Das achte der von Schumann unter dem Namen "Dichterliebe" zusammengefaßten und vertonten Heine-Gedichte – "Und wüßten's die Blumen, die kleinen" – soll im folgenden einer Teilanalyse unterzogen werden. Wenn damit auch ein kleiner Beitrag zu dem im Rahmen einer semiotischen Theorie zu behandelnden allgemeinen Problem der Systembeziehungen zwischen Sprache und Musik geleistet werden soll, indem einer solchen Theorie in einer empirischen Untersuchung voranalysiertes Material zur Verfügung gestellt wird, so steht im Mittelpunkt des Interesses doch bloß jenes Lied für sich. Dies bedingt eine Verlagerung des Gesichtspunktes, unter dem das genannte Problem gesehen wird, vom System auf die Struktur, im Hjelmslev'schen Sinne. Die strukturellen Eigenschaften von Heines Gedicht werden verglichen mit denen von Schumanns Vertonung, es werden Beziehungen zwischen dem textuellen und dem musikalischen Ablauf aufgedeckt.