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Im Katalog "Deutsche Rechtsbücher des Mittelalters" und bei seinen Ergänzungen, die regelmäßig in der Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte erscheinen, werden neben Handschriften und Fragmenten auch Hinweise auf Handschriften aufgenommen, die so unbestimmt sind, dass sie auf Anhieb keinem bekannten Textzeugen zuzuordnen sind. Diese Hinweise sollen es erlauben, neu aufgefundene Handschriften einzuordnen, wie im vorliegenden Beitrag gezeigt wird.
Die Universitätsbibliothek der 1527 gegründeten Philipps-Universität Marburg besitzt eine kleine Sammlung von gut einhundert mittelalterlichen Buchhandschriften, die jedoch von einer überraschend großen Zahl von mehreren Hundert Fragmenten flankiert wird. Es handelt sich bei diesen Fragmenten um eine nahezu unerschlossene Bestandsgruppe.
Bei den Katalogisierungsarbeiten zur abgelösten Makulatur im Archiv der Hansestadt Wismar trat im Bestand der Akten des Ratsarchivs ein loses Pergamentblatt zutage, das als Makulatur gedient hatte. Das Blatt weist auf Vorder- und Rückseite Beschriftungen auf, die nicht in direktem Zusammenhang miteinander stehen. Auf dem oberen Teil der Verso-Seite des Pergamentblattes findet sich ein Mariengebet im Umfang von neun Zeilen.
Die Überlieferung des Lübischen Rechts nimmt für den Ostseeraum eine zentrale Stellung ein. In über 100 Städten hatte dieses Recht Geltung. Bereits in den 1260er Jahren entstanden erste deutschsprachige Handschriften und im Jahr 1294 veranlasste der Lübecker Kanzler Albrecht von Bardewik eine Neuordnung des Rechts im sog. Bardewikschen Codex. Heute liegt das Lübische Recht in rund 30 mittelalterlichen Codices sowie einer Reihe von Fragmenten vor. [...] Bei der Katalogisierung der abgelösten mittelalterlichen Makulatur im Archiv der Hansestadt Wismar tauchte sozusagen in allerletzter Sekunde, als das Manuskript des Kataloges bereits abgeschlossen war, ein niederdeutsches Fragment auf, das sich inhaltlich sehr schnell als Lübisches Recht entpuppte.
Unter den in Archiven und Bibliotheken erhaltenen Einband- und Makulaturfragmenten bilden die auf Hebräisch beschrifteten Reste jüdischer Handschriften eine besondere Gruppe. Die Erforschung dieser jüdischen Fragmente erfährt seit einigen Jahren in Deutschland und auch in benachbarten europäischen Ländern zunehmende Beachtung. Dennoch sind viele Funde noch unbekannt und konnten daher etwa auch im Rahmen größerer Editionsprojekte nicht berücksichtigt werden. Ihre systematische Erfassung stellt daher nach wie vor eine wichtige Aufgabe dar und wird auch in den kommenden Jahren immer wieder interessante Entdeckungen auch an entlegenen Orten zu Tage fördern. Das hier vorgestellte Blatt wurde unlängst in der Universitätsbibliothek Frankfurt entdeckt und bietet einen wichtigen Textzeugen eines bekannten rabbinischen Bibelkommentars.