Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt, Jahrgang 41 (2004), Heft 2
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Dem Handeln der Eigentümer von Flächen, die naturschutzrechtlich geschützt sind, ist durch die Ge- und Verbote, die sich aus dem Naturschutzgesetz selbst oder aus den auf dessen Grundlage ergangenen Verordnungen oder Satzungen ergeben, Grenzen gesetzt. Im Einzelfall kann das zu Konflikten mit den Nutzungsabsichten führen. Für Maßnahmen in Naturschutzgebieten (NSG), die zu nachhaltigen Beeinträchtigungen führen können, ist grundsätzlich eine Befreiung von den Verboten der Naturschutzgebietsverordnung gemäß § 44 des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA) erforderlich. Nach dieser Vorschrift darf eine Befreiung von den Verboten nur dann erteilt werden, wenn die Durchführung der Vorschrift im Einzelfall zu einer nicht beabsichtigten Härte führen würde und die Abweichung mit den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu vereinbaren ist oder wenn die Durchführung der Vorschrift im Einzelfall zu einer nicht gewollten Beeinträchtigung von Natur und Landschaft führen würde. Weiterhin können überwiegende Gründe des Allgemeinwohls eine Befreiung erfordern.
Ulrich Heise : 65 Jahre
(2004)
Ulrich Heise wurde am 10. August 1939 in Schwante geboren, wo er auch die Grundschule besuchte. Danach absolvierte er in den Jahren 1953 bis 1956 eine Lehre als Bau- und Möbeltischler in Velten. Im September 1960 begann er ein Studium an der Fachschule für Heimatmuseen in Weißenfels. Nach dem Fachschulabschluss im Sommer 1963 erhielt er eine Anstellung als Museumsassistent im Heimatmuseum Beeskow, wo er insbesondere die naturwissenschaftlichen Sammlungen betreute. Im Dezember 1965 wechselte Ulrich Heise an das Museum Heineanum in Halberstadt, hier war er unter anderem für die ornithologische Sammlung verantwortlich. 1967 übernahm er die Stelle des Museumsleiters in Heiligenstadt. Schließlich führte ihn die Ausschreibung der Direktorenstelle am Museum für Naturkunde und Vorgeschichte in Dessau, begründet durch das altershalbe Ausscheiden des Museumsleiters Otto Voigt, in die Muldestadt. Am 1. März 1975 übernahm er dann die Museumsleitung.
In der letzten Zeit hat die Internationalisierung in allen Fachgebieten zugenommen, das hat zur Folge, dass viele wissenschaftliche Publikationen in englischer Sprache erscheinen. Englisch ist heutzutage die Wissenschaftssprache. Auch die Naturschützer wurden spätestens mit dem Erscheinen der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) der Europäischen Union (1992) mit englischsprachigen Fachbeiträgen konfrontiert. So sind beispielsweise die Definitionen der FFH-Lebensraumtypen im "Interpretation Manual of European Union Habitats" (2003) in der Amtssprache der EU auf englisch erschienen.
Vogelspinnen erfreuen sich unter Terrarianern und Züchtern, aber auch unter biologisch Interessierten zunehmender Beliebtheit. Ihre Langlebigkeit und ihr ungewöhnliches Beute-, Sexual-, Brutpflege- und Feindabwehrverhalten ließ sie zu allseits bewunderten Terrarientieren werden. Dem wird durch Händler und Importeure weiter Auftrieb gegeben. Da einige Arten im Washingtoner Artenschutzabkommen benannt und somit besonders geschützt sind, werden die potenziellen kuscheligen Mitbewohner auch für den Arten- bzw. Naturschutz interessant.
Rote Listen Sachsen-Anhalt
(2004)
Seit der Veröffentlichung der ersten Roten Listen gefährdeter Tier- und Pflanzenarten Sachsen- Anhalts sind mittlerweile mehr als zehn Jahre vergangen. Deshalb werden im Heft 39/2004 der Reihe "Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt" die bisherigen Einzelveröffentlichungen zusammengefasst und der aktuelle Wissenstand hinsichtlich der Gefährdung der einbezogenen Arten und Gesellschaften wiedergegeben.
Gibt es Probleme in Bezug auf den Naturschutz, hier besonders zu Fragen des Weißstorches, so ist Peter Raschig für viele Bürger des Altkreises Jessen der richtige Ansprechpartner. Mit viel Engagement und großer Sachkenntnis arbeitet er mit seinen Freunden im oft verkannten und verleumdeten Naturschutz. Dabei will er nie im Vordergrund stehen. Er gibt viel lieber wichtige und exakte Hintergrundinformationen.
Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat dem neuen Naturschutzgesetz am 17.06.2004 zugestimmt. Die Novelle des Landesnaturschutzgesetzes vom 23.07.2004 wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Sachsen-Anhalt, 15. Jahrgang, Nummer 41/2004, ausgegeben in Magdeburg am 29. Juli 2004, veröffentlicht und trat am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
Die Grundlage für die Bildung eines Naturschutzbeirates beim Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt ist die Naturschutzbeiräte- Verordnung vom 19.05.1993 (GVBl. LSA Nr. 24, S. 258 ff.). Die Berufung der Mitglieder erfolgt für die Dauer von drei Jahren. Vorschlagsberechtigt sind alle relevanten Institutionen wie z.B. die Fraktionen des Landtages, kommunale Spitzenverbände, Naturschutz- und Landschaftspflegeverbände oder die Fachbereiche der Universitäten und Hochschulen.
Naturschutzgroßprojekt Mittlere Elbe : Fördergebiet von gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung
(2004)
Die Bundesrepublik Deutschland fördert seit 1979 als Beitrag zum Schutz des Naturerbes Deutschlands national bedeutsame Landschaften bzw. deren Ausschnitte. Diese Naturschutzgroßprojekte des Bundes sollen die ökologische und naturschutzfachliche Qualität großflächiger, natürlicher und naturnaher Landschaftsteile von herausragender überregionaler Bedeutung, in denen die typischen Merkmale der Naturausstattung Deutschlands deutlich wird, gegen Gefahren sichern und verbessern. Die Förderung soll, im Rahmen der gesamtstaatlichen Aufgaben des Bundes, die Bemühungen der Länder auf dem Gebiet des Naturschutzes ergänzen und unterstützen. Die zu fördernden Projekte müssen sich hinsichtlich ihrer flächenmäßigen Größe, Komplexität, Naturausstattung, Besonderheit, regionaltypischer Ausprägung und Realisierung von den üblichen Schutzgebieten abheben.
Im Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt wird ein zentrales Verzeichnis aller nach Naturschutzrecht geschützten Gebiete und Objekte des Landes geführt. Tabelle 1 gibt eine Übersicht über die Anzahl und Flächengröße der Schutzgebiete nach internationalem Recht, der nach den §§ 17-23 des Landesnaturschutzgesetzes (NatSchG LSA) geschützten sowie über die in formellen Unterschutzstellungsverfahren nach §26 NatSchG LSA befindlichen bzw. geplanten Gebiete und Objekte. Ausführungen zu den Natura 2000-Gebieten sind im Beitrag "Die Natura 2000-Gebietskulisse des Landes Sachsen-Anhalt" in diesem Heft nachzulesen.